Rechtsprechung
| OLG München, 06.04.2009 - 32 Wx 3/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Wohnungseigentum: Anfechtbarkeit eines Eigentümerbeschlusses über die Verwalterwahl bei Einberufung der Eigentümerversammlung durch eine hierzu nicht befugte Person
- Deutsches Notarinstitut
WEG § 24
Einberufung der Wohnungseigentümerversammlung durch nicht befugte Person - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Einberufung der Eigentümerversammlung durch unbefugte Person
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Forchheim - 4 UR II 8/06
- LG Bamberg, 23.12.2008 - 3 T 82/07
- OLG München, 06.04.2009 - 32 Wx 3/09
Papierfundstellen
- MittBayNot 2009, 462
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BayObLG, 13.12.2001 - 2Z BR 93/01
Anfechtbarkeit der Beschlüsse einer Wohnungseigentümerversammlung bei …
Auszug aus OLG München, 06.04.2009 - 32 Wx 3/09
a) Zutreffend geht das Landgericht zum Einen davon aus, dass ein Verstoß gegen § 24 Abs. 3 und Abs. 5 WEG nur die Anfechtbarkeit der in einer solchen Versammlung gefassten Beschlüsse, nicht aber deren Nichtigkeit zur Folge hat (BayObLG WE 1991, 285; WuM 1991, 131; MDR 1982, 323; NJW-RR 2000, 676; ZWE 2002, 360).Für die Frage, ob die in diesen Versammlungen gefassten Beschlüsse einer ordnungsmäßigen Verwaltung widersprechen, kommt es entscheidend darauf an, ob diese Fehler für die Beschlussfassung ursächlich waren (BayOblG ZWE 2002, 360, 362).
- OLG Düsseldorf, 30.05.2006 - 3 Wx 51/06
WEG : Einberufung einer Eigentümerversammlung durch den Verwaltungsbeirat - …
Auszug aus OLG München, 06.04.2009 - 32 Wx 3/09
Von Ursächlichkeit ist danach regelmäßig auszugehen, wenn einzelne Wohnungseigentümer an der Wohnungseigentümerversammlung nicht teilgenommen haben, weil sie die Einberufung für unwirksam gehalten haben, da dann nicht ausgeschlossen werden kann, dass deren Diskussionsbeiträge zu einem anderen Ergebnis geführt hätten (OLG Düsseldorf NJW 2006, 3645). - BayObLG, 17.01.2000 - 2Z BR 120/99
Abberufung des Hausverwalters durch die Wohnungseigentümer
Auszug aus OLG München, 06.04.2009 - 32 Wx 3/09
a) Zutreffend geht das Landgericht zum Einen davon aus, dass ein Verstoß gegen § 24 Abs. 3 und Abs. 5 WEG nur die Anfechtbarkeit der in einer solchen Versammlung gefassten Beschlüsse, nicht aber deren Nichtigkeit zur Folge hat (BayObLG WE 1991, 285; WuM 1991, 131; MDR 1982, 323; NJW-RR 2000, 676; ZWE 2002, 360).
- BGH, 08.05.1972 - II ZR 96/70
Abfindung eines ausgeschlossenen Gesellschafters - Erklärung der Nichtigkeit …
Auszug aus OLG München, 06.04.2009 - 32 Wx 3/09
15 Nach der vom BGH (NJW 1972, 1320 = MDR 1972, 763) im Gesellschaftsrecht entwickelten Rechtsprechung kann die fehlende Kausalität eines Einberufungsmangels nur dann festgestellt werden, wenn klar zutage tritt, dass der Beschluss bei ordnungsmäßiger Einberufung und Durchführung der Versammlung gleichfalls zustande gekommen wäre. - OLG Düsseldorf, 06.12.2002 - 3 Wx 351/02
Erstattung außergerichtlicher Kosten bei Rücknahme des Rechtsmittels
Auszug aus OLG München, 06.04.2009 - 32 Wx 3/09
Bei deren Fehlen kann ebenfalls gerichtlich die Versammlungsleistung durch eine andere Person angeordnet werden (vgl. Kammergericht, NZM 2003, 326; OLGZ 1989, 51 = NJW-RR 1989, 16). - KG, 16.09.1988 - 24 W 3952/88
Auszug aus OLG München, 06.04.2009 - 32 Wx 3/09
Bei deren Fehlen kann ebenfalls gerichtlich die Versammlungsleistung durch eine andere Person angeordnet werden (vgl. Kammergericht, NZM 2003, 326; OLGZ 1989, 51 = NJW-RR 1989, 16). - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.1996 - 14 A 3732/95
Wohngelderhöhende Berücksichtigung ; Familienangehörige; Nichteheliche Kinder; …
Auszug aus OLG München, 06.04.2009 - 32 Wx 3/09
Es ist somit darauf abzustellen, wie sich die Dinge entwickelt hätten, wenn eine dazu berufene Person die Versammlung einberufen und geleitet, sowie die Tagesordnung festgelegt hätte (vgl. OLG Hamm, ZMR 1997, 50). - BayObLG, 21.10.1981 - BReg. 2 Z 75/80
Zulässigkeitsvoraussetzungen des Wohnungseigentumsverfahrens nach § 43 Abs. 1 Nr. …
Auszug aus OLG München, 06.04.2009 - 32 Wx 3/09
a) Zutreffend geht das Landgericht zum Einen davon aus, dass ein Verstoß gegen § 24 Abs. 3 und Abs. 5 WEG nur die Anfechtbarkeit der in einer solchen Versammlung gefassten Beschlüsse, nicht aber deren Nichtigkeit zur Folge hat (BayObLG WE 1991, 285; WuM 1991, 131; MDR 1982, 323; NJW-RR 2000, 676; ZWE 2002, 360).
- LG Köln, 08.12.2011 - 29 S 121/11
Ladungsmangel: Beschluss anfechtbar, aber nicht nichtig!
Die fehlende Kausalität eines Einberufungsmangels kann nur dann festgestellt werden, wenn klar zutage tritt, dass der Beschluss bei ordnungsgemäßer Einberufung und Durchführung der Versammlung gleichfalls zustande gekommen wäre ( OLG Düsseldorf, ZMR 2006, 870 ff.; OLG München MittBayNot 2009, 462 f., BGHZ 150, 109 ff. ).
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Rechtsprechung
| OLG München, 03.02.2009 - 9 U 4916/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Bauvertrag: Wirksamkeit einer Vollstreckungsunterwerfungsklausel bei Verzicht auf den Nachweis der Fälligkeit der Forderung
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 307, 631
Nachweis des Baufortschritts durch Architekten oder Bauleiter - Wolters Kluwer
- ibr-online
Unterwerfungserklärung mit modifiziertem Nachweisverzicht wirksam?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Unterwerfungserklärung mit modifiziertem Nachweisverzicht wirksam? (IBR 2009, 584)
Verfahrensgang
- LG München I, 04.09.2008 - 2 O 1626/07
- OLG München, 03.02.2009 - 9 U 4916/08
- BGH, 08.07.2009 - VII ZR 53/09
Papierfundstellen
- BauR 2009, 1351
- BauR 2009, 1760
- BauR 2009, 1788
- MittBayNot 2009, 462
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.09.2001 - VII ZR 388/00
Formularmäßige Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in einem …
Auszug aus OLG München, 03.02.2009 - 9 U 4916/08
Dies setzt den Auftraggeber der Gefahr einer Vorleistung aus, welche der gesetzlichen Regelung des Werkvertrags fremd ist (BGH NJW 2002, 138 zu §§ 641, 320 BGB a. F.).Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29.09.2001 (Az.: VII ZR 388/00; NJW 2002, 138) betrifft zwar einen solchen umfassenden Bauvertrag, der jedoch - im Unterschied zum vorliegenden Fall - einen vollständigen Verzicht auf den Nachweis von Voraussetzungen für die Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung enthielt.
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