Rechtsprechung
| OLG Celle, 05.11.2012 - 6 W 197/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 2069 BGB; § 2279 Abs. 1 BGB
Auslegung eines Erbvertrags hinsichtlich derr Bindung an die Erbeinsetzung eines weggefallenen Abkömmlings - Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 2279 Abs. 1, 2069
Auslegungsregel des § 2069 BGB gilt auch für vertragsmäßige Verfügungen in einem Erbvertrag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2069; BGB § 2279 Abs. 1
Auslegung eines Erbvertrags hinsichtlich derr Bindung an die Erbeinsetzung eines weggefallenen Abkömmlings - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Erbvertragsbindung kann sich auf Abkömmlinge eines verstorbenen Nacherben erstrecken
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Auslegung eines Erbvertrags hinsichtlich derr Bindung an die Erbeinsetzung eines weggefallenen Abkömmlings
Verfahrensgang
- AG Hameln, 11.11.2011 - 18 VI 291/11
- OLG Celle, 05.11.2012 - 6 W 197/12
Papierfundstellen
- FamRZ 2013, 1164
- MittBayNot 2013, 315
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.01.2002 - IV ZB 20/01
Erbrecht - Wechselbezüglichkeit nach Wegfall des Schlußerben
Auszug aus OLG Celle, 05.11.2012 - 6 W 197/12
Dem steht nicht entgegen, dass der Bundesgerichtshof (Beschl. v. 16. Jan. 2002, IV ZB 20/01, zit. nach juris: Rn. 17) die Annahme der Bindungswirkung an eine nur mit Hilfe der Auslegungsregel des § 2069 BGB gewonnene Einsetzung von Verwandten des erstversterbenden Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament für den von diesem bedachten überlebenden Ehegatten und das Oberlandesgericht München (Beschl. v. 28. Sep. 2011, 31 Wx 216/11) für einen Erbvertrag dieses Inhalts zwischen Ehegatten ablehnen. - OLG München, 28.09.2011 - 31 Wx 216/11
Erbvertrag: Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Auslegungsregel über die …
Auszug aus OLG Celle, 05.11.2012 - 6 W 197/12
Dem steht nicht entgegen, dass der Bundesgerichtshof (…Beschl. v. 16. Jan. 2002, IV ZB 20/01, zit. nach juris: Rn. 17) die Annahme der Bindungswirkung an eine nur mit Hilfe der Auslegungsregel des § 2069 BGB gewonnene Einsetzung von Verwandten des erstversterbenden Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament für den von diesem bedachten überlebenden Ehegatten und das Oberlandesgericht München (Beschl. v. 28. Sep. 2011, 31 Wx 216/11) für einen Erbvertrag dieses Inhalts zwischen Ehegatten ablehnen.
- BGH, 26.03.2025 - IV ZB 15/24
Erbvertrag: Wechselbezüglichkeit der Ersatzberufung eines Ersatzerben nach dem …
Dabei kann dahinstehen, ob sich diese - wie das Beschwerdegericht meint - erst aus einem Rückgriff auf die Auslegungsregel des § 2069 BGB ergibt, die gemäß § 2279 Abs. 1 BGB auf vertragsmäßige Zuwendungen - wie hier die Schlusserbeinsetzung des Vaters der Beteiligten zu 1 und 2 - entsprechende Anwendung findet (vgl. RGZ 67, 65, 66; OLG Celle MittBayNot 2013, 315 [juris Rn. 3 f.];… OLG München ErbR 2011, 379 [juris Rn. 10, 18];… Burandt in Burandt/Rojahn, Erbrecht 4. Aufl. § 2279 Rn. 2;… B. Hamdan/M. Hamdan in jurisPK-BGB, 10. Aufl. § 2279 Rn. 5;… Hoeren in Schulze, BGB 12. Aufl. § 2279 Rn. 5;… Musielak in MünchKomm-BGB, 9. Aufl. § 2279 Rn. 2;… Raff in Staudinger (2022) BGB § 2279 Rn. 6;… Stürner in Jauernig, BGB 19. Aufl. § 2279 Rn. 1) oder dieses Ergebnis bereits aus einer ergänzenden Auslegung des Erbvertrags folgt.Eine erbvertragliche Bindung hinsichtlich der Ersatzerbeinsetzung der Beteiligten zu 1 und 2 ergibt sich nicht bereits aus der Verweisung des § 2279 Abs. 1 BGB auf § 2069 BGB (a.A. OLG Celle MittBayNot 2013, 315 [juris Rn. 4]), denn diese Vorschrift findet nach § 2299 Abs. 2 Satz 1 BGB auch auf einseitige Verfügungen Anwendung.
- OLG Braunschweig, 20.03.2019 - 1 W 42/17
Wirksamkeit eines sog. "Notizzetteltestaments"
Dabei kann dahinstehen, ob dies unmittelbar aus § 2065 BGB folgt (so z.B. OLG Köln…, Beschluss vom 14. November 2016 - 2 Wx 536/16 -, NJW-RR 2017, S. 648 [649 Rn. 17 a.E.] m.w.N.; OLG München…, Beschluss vom 22. Mai 2013 - 31 Wx 55/13 -, NJW 2013, S. 2977 [2978]) oder aus dem - dieser Vorschrift zugrundeliegenden - Bestimmtheitserfordernis (so BayObLG…, Beschluss vom 22. Juli 1998 - 1Z BR 229/97 -, NJW 1999, S. 1118 [1119 lit. b.aa];… Keim, in: ZEV 2014, S. 72 [73] m.w.N.; Otte, in: ZEV 2013, S. 619 [Ziff. 1. und 2.]; so wohl auch BGH…, Beschluss vom 14. Juli 1965 - V BLw 11/65 -, juris, Rn. 55). - OLG München, 03.11.2021 - 31 Wx 110/19
Auslegung vertragsgemäßer Verfügungen in einem Erbvertrag
Der Frage, ob der Senat die vom OLG Celle vertretene Auffassung einer vertragsmäßigen Bindung aufgrund § 2279 Abs. 1 BGB i.V.m § 2069 BGB teilt (OLG Celle MittBayNot 2013, 315, dagegen Keim in MittBayNot 2013, 317;… Palandt/Weidlich BGB 80. Auflage § 2278 Rn. 4; vgl. dazu auch OLG München NJW-RR 2012, 9/10), kommt daher keine entscheidungserhebliche Bedeutung zu.Rn. 31 Für die von der Beteiligten zu 1 erstrebte Zulassung der Rechtsbeschwerde nach § 70 FamFG ist kein Raum, da die Entscheidung des Senats nicht in Widerspruch zu der Entscheidung des OLG Celle (MittBayNot 2013, 315) steht.
- OLG Frankfurt, 29.04.2022 - 20 W 5/21
Entsprechende Anwendung von § 2069 BGB auf Erbvertrag
Bei einer über § 2279 Abs. 1 BGB erfolgenden entsprechenden Anwendung von § 2069 BGB auf einen Erbvertrag erfasst die zugunsten eines weggefallenen Schlusserben im Erbvertrag angeordnete vertragsmäßige Bindung nicht ohne Weiteres auch den für den weggefallenen Schlusserben über § 2069 BGB in den Erbvertrag einbezogenen Ersatzschlusserben (Abgrenzung zu Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 5.11.2012 - 6 W 197/12).Weiterhin ist nach wohl einhelliger Auffassung über § 2279 Abs. 1 BGB auch die Auslegungsregel des § 2069 BGB entsprechend anwendbar, wonach dann, wenn der Erblasser einen seiner Abkömmlinge bedacht hat und dieser nach Testamentserrichtung weggefallen ist, im Zweifel anzunehmen ist, dass dessen Abkömmlinge insoweit bedacht sind, als sie bei der gesetzlichen Erbfolge an dessen Stelle treten würden (…vgl. etwa Oberlandesgericht München und Düsseldorf, jeweils aaO; Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 05.11.2012, Az. 6 W 197/12, zitiert nach juris;… Lenz-Brendel in jurisPK-BGB, Stand 03.04.2020, § 2069, Rn. 3, 5;… Kanzleiter a.a.O., § 2278, Rn. 10, Musielak in Münchener Kommentar zum BGB, 8. Aufl. 2020, § 2279, Rn. 2;… Gomille in beck-online.GROSSKOMMENTAR, BGB, Stand 01.08.2021, § 2069, Rn. 5 und Röhl, ebenda, Stand 01.02.2022, § 2279, Rn. 8).
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