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Weitere Entscheidung unten: VerfG Brandenburg, 20.02.1997

Rechtsprechung
   BGH, 22.11.1996 - V ZR 233/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1329
BGH, 22.11.1996 - V ZR 233/95 (https://dejure.org/1996,1329)
BGH, Entscheidung vom 22.11.1996 - V ZR 233/95 (https://dejure.org/1996,1329)
BGH, Entscheidung vom 22. November 1996 - V ZR 233/95 (https://dejure.org/1996,1329)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 185, § 873, § 925
    Ermächtigung zur Veräußerung des Grundstücks an einen Dritten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Kettenauflassung

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 936
  • ZIP 1997, 245
  • MDR 1997, 340
  • DNotZ 1998, 281
  • NJ 1997, 307
  • WM 1997, 478
  • DB 1997, 768
  • Rpfleger 1997, 207
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • RG, 28.05.1930 - V 282/29

    Ist dem Erfordernis der behördlichen Genehmigung nach dem preuß. Gesetz über den …

    Auszug aus BGH, 22.11.1996 - V ZR 233/95
    Allerdings entspricht es der vorherrschenden Meinung, daß in der Auflassung für den Empfänger regelmäßig die Ermächtigung liegt, als Nichtberechtigter über das Grundstück zu verfügen (vgl z.B. RGZ 89, 152, 157; 129, 150, 153; 135, 378, 382; BGHZ 106, 108, 112).

    Sofern sich aus den Umständen anderes ergibt, etwa weil die Rechtsstellung des Auflassenden durch die Weiterauflassung berührt würde, kann dies nicht gelten (vgl. RGZ 129, 150, 153; KG JFG 2, 316, 318 ff; BayObLG N 1971, 514;… OLG Düsseldorf, OLGZ 1980, S. 343).

  • BGH, 24.06.1988 - V ZR 49/87

    Berücksichtigung nach Zugang einer Willenserklärung eingetretener Umstände

    Auszug aus BGH, 22.11.1996 - V ZR 233/95
    Für die Auslegung, wie die Eheleute B. als Empfänger der Auflassungserklärung der Gemeinde diese verstehen mußten, können erst nach deren Zugang eingetretene Umstände nicht berücksichtigt werden (Senatsurt. v. 24. Juni 1988, V ZR 49/87, NJW 1988, 2878).
  • BGH, 01.12.1988 - V ZB 10/88

    Voraussetzungen eines Anwartschaftsrechts des Grundstückskäufers

    Auszug aus BGH, 22.11.1996 - V ZR 233/95
    Allerdings entspricht es der vorherrschenden Meinung, daß in der Auflassung für den Empfänger regelmäßig die Ermächtigung liegt, als Nichtberechtigter über das Grundstück zu verfügen (vgl z.B. RGZ 89, 152, 157; 129, 150, 153; 135, 378, 382; BGHZ 106, 108, 112).
  • BGH, 25.09.1975 - VII ZR 179/73

    Auslegung eines Vertrages durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 22.11.1996 - V ZR 233/95
    So liegen die Dinge hier; der Senat kann dies selbst - der Auflassungserklärung der Gemeinde entnehmen, denn weitere tatsächliche Feststellungen sind nicht zu erwarten (BGHZ 65, 107, 112; 121, 2284, 289):.
  • RG, 06.12.1916 - V 268/16

    Veräußerungsverbot; Glaube des Grundbuchs

    Auszug aus BGH, 22.11.1996 - V ZR 233/95
    Allerdings entspricht es der vorherrschenden Meinung, daß in der Auflassung für den Empfänger regelmäßig die Ermächtigung liegt, als Nichtberechtigter über das Grundstück zu verfügen (vgl z.B. RGZ 89, 152, 157; 129, 150, 153; 135, 378, 382; BGHZ 106, 108, 112).
  • RG, 07.03.1932 - VI 447/31

    1. Zum Begriff des Berechtigten in § 878 BGB. Findet diese Vorschrift Anwendung, …

    Auszug aus BGH, 22.11.1996 - V ZR 233/95
    Allerdings entspricht es der vorherrschenden Meinung, daß in der Auflassung für den Empfänger regelmäßig die Ermächtigung liegt, als Nichtberechtigter über das Grundstück zu verfügen (vgl z.B. RGZ 89, 152, 157; 129, 150, 153; 135, 378, 382; BGHZ 106, 108, 112).
  • OLG Düsseldorf, 18.10.1978 - 9 U 63/78
    Auszug aus BGH, 22.11.1996 - V ZR 233/95
    Sofern sich aus den Umständen anderes ergibt, etwa weil die Rechtsstellung des Auflassenden durch die Weiterauflassung berührt würde, kann dies nicht gelten (vgl. RGZ 129, 150, 153; KG JFG 2, 316, 318 ff; BayObLG N 1971, 514; OLG Düsseldorf, OLGZ 1980, S. 343).
  • KG, 07.12.2010 - 1 W 484/10

    Wirksamkeit einer durch einen GmbH-Geschäftsführer erteilten …

    Zwar liegt in der Auflassung für den Empfänger regelmäßig die Ermächtigung, als Nichtberechtigter über das Grundstück zu verfügten (vgl. BGH, NJW 1997, 936, 937 m.w.N.), d.h. das Eigentum an einen oder mehrere Dritte zu übertragen.
  • OLG Hamm, 16.10.2000 - 22 U 33/00

    Umfang der Vollzugsvollmacht aus notariellem Kaufvertrag - Eigentumsübergang bei …

    Die Wirksamkeit wird in diesen Fällen damit begründet, dass in der Auflassung für den Empfänger regelmäßig die Einwilligung (§ 185 I BGB) liegt, als Nichtberechtigter über das Grundstück zu verfügen (BGH NJW 1997, 936; BayObLG NJW-RR 1991, 465).

    Die Auflassung des Verkäufers enthält dann keine Ermächtigung an den Käufer, das Grundstück ohne Zwischeneintragung an einen Dritten zu übertragen, wenn der Erwerb des Dritten einer vertraglichen Zweckbestimmung zuwiderliefe (BGH NJW 1997, 936).

  • KG, 07.12.2010 - 1 W 489/10

    Grundbuchverfahrensrecht: Voraussetzungen für die Eintragung erwerbender …

    Zwar liegt in der Auflassung für den Empfänger regelmäßig die Ermächtigung, als Nichtberechtigter über das Grundstück zu verfügten (vgl. BGH, NJW 1997, 936, 937 m.w.N.), d.h. das Eigentum an einen oder mehrere Dritte zu übertragen.
  • OLG Köln, 22.12.2011 - 7 U 55/11
    Sofern sich aus den Umständen anderes ergibt, etwa, weil die Rechtsstellung des Auflassenden durch die Weiterauflassung berührt würde, kann dies nicht gelten (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22.11.1996 - V ZR 233/95 - zitiert nach juris-web, Rn. 11).
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Rechtsprechung
   VerfG Brandenburg, 20.02.1997 - VfGBbg 45/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1920
VerfG Brandenburg, 20.02.1997 - VfGBbg 45/96 (https://dejure.org/1997,1920)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 20.02.1997 - VfGBbg 45/96 (https://dejure.org/1997,1920)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 20. Februar 1997 - VfGBbg 45/96 (https://dejure.org/1997,1920)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 52 Abs. 3; ZPO, § 495a Abs. 2 Satz 2
    Bundesrecht; Zivilprozeßrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts; Prüfungsmaßstab; Willkür

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1021
  • MDR 1997, 591
  • NJ 1997, 307
 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.11.1989 - VII ZR 16/89

    Einbeziehung der VOB/B

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.02.1997 - VfGBbg 45/96
    Der von dem Amtsgericht in diesem Zusammenhang verwendete Begriff des Bauunkundiqen ist ersichtlich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu den besonderen Voraussetzungen für die vertragliche Einbeziehung der VOB/B gegenüber einem, wie es etwa im Leitsatz zu seiner Entscheidung vom 9. November 1989 (BGHZ 109, 192) heißt, weder im Baugewerbe tätigen noch sonst im Baubereich bewanderten Vertragspartner entlehnt und war auch für den Beschwerdeführer, zumal er anwaltlich vertreten war, mitvollziehbar.

    Soweit der Beschwerdeführer geltend macht, daß er sich eines Architekten bedient habe (vgl. hierzu BGHZ 109, 192, 194), ist vor dem Amtsgericht nicht vorgetragen und unter Beweis gestellt worden, daß der Architekt (auch bzw. bereits) an demVertragsschluß beteiligt gewesen wäre.

  • BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83

    Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.02.1997 - VfGBbg 45/96
    In diese Richtung gehend kann auch eine gegebenenfalls unverständliche oder unzulängliche Begründung einer Entscheidung die Annahme eines Verstoßes gegen das Willkürverbot zulassen (vgl. BVerfGE 71, 122, 135 f.; ferner BVerfGE 81, 97, 106).
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.02.1997 - VfGBbg 45/96
    In diese Richtung gehend kann auch eine gegebenenfalls unverständliche oder unzulängliche Begründung einer Entscheidung die Annahme eines Verstoßes gegen das Willkürverbot zulassen (vgl. BVerfGE 71, 122, 135 f.; ferner BVerfGE 81, 97, 106).
  • VerfG Brandenburg, 19.05.1994 - VfGBbg 6/93

    Keine Verletzung von Verf BB Art 47 Abs 2 und Art 52 Abs 4 durch den Erlaß eines …

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.02.1997 - VfGBbg 45/96
    Willkürlich ist eine gerichtliche Entscheidung, wenn sie unter keinem rechtlichen Aspekt vertretbar ist und sich deshalb der Schluß aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (…vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, a.a.O., S. 7 des Umdrucks; Beschluß vom 19. Mai 1994 - VfGBbg 6/93, 6/93 EA - LVerfGE 2, 105, 110).
  • VerfG Brandenburg, 20.04.1995 - VfGBbg 11/94

    Sozialrecht; Beschwerdebefugnis; Menschenwürde; Rechtsschutzgarantie; Bundesrecht

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.02.1997 - VfGBbg 45/96
    Dabei kann offenbleiben, ob Grundrechtsverletzungen, die im Rahmen eines bundesrechtlich - hier durch die Zivilprozeßordnung - geordneten Verfahrens erfolgt sein sollen, am Maßstab der brandenburgischen Landesverfassung gemessen werden können (vgl. dazu Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 20. April 1995 - VfGBbg 11/94 - S. 6 des Umdrucks, zur Veröffentlichung in LVerfGE 3 Nr. 4 vorgesehen).
  • VerfG Brandenburg, 16.04.1998 - VfGBbg 1/98

    Kein Verstoß gegen Grundsatz rechtlichen Gehörs und Willkürverbot durch …

    Willkürlich ist eine Entscheidung erst dann, wenn sie unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar ist und sich deshalb der Schluß aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (ständige Rechtsprechung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, vgl. etwa Beschluß vom 20. Januar 1997 - VfGBbg 45/96 -, NJ 1997, 307 m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 89, 1, 13 f.).
  • VerfG Brandenburg, 17.02.2000 - VfGBbg 39/99

    Fachgerichtlicher Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen Verstoßes …

    Willkürlich ist eine Entscheidung zwar erst dann, wenn sie unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar ist und sich deshalb der Schluss aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (ständige Rechtsprechung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, vgl. etwa Beschluss vom 16. April 1998 - VfGBbg 1/98 - Beschluss vom 20. Januar 1997 - VfGBbg 45/96 -, NJ 1997, 307 m.w.N.; für die entsprechende Rechtslage nach Art. 3 Abs. 1 GG: BVerfGE 80, 48, 51).
  • VerfG Brandenburg, 17.09.1998 - VfGBbg 18/98

    Mangels substantiierter Darlegung einer Härte iSv BGB § 556a Abs 1 S 2 keine …

    Willkürlich ist eine Entscheidung erst dann, wenn sie unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar ist und sich deshalb der Schluß aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (ständige Rechtsprechung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, vgl. etwa Beschluß vom 20. Januar 1997 - VfGBbg 45/96 -, NJ 1997, 307 m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 89, 1, 13 f.).
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