Rechtsprechung
| BGH, 22.11.1996 - V ZR 233/95 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 185, 873, 925
Ermächtigung zur Weiterveräußerung eines Grundstücks - Prof. Dr. Lorenz
Kettenauflassung?
- Wolters Kluwer
Grundstückserwerb - Auflassung - Zwischeneintragung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 185, § 873, § 925
Ermächtigung zur Veräußerung des Grundstücks an einen Dritten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BGB §§ 185, 873, 925
Ermächtigung zur Weiterveräußerung eines Grundstücks - Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Weiterauflassung
Besprechungen u.ä.
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Kettenauflassung
Papierfundstellen
- NJW 1997, 936
- ZIP 1997, 245
- MDR 1997, 340
- DNotZ 1998, 281
- NJ 1997, 307
- WM 1997, 478
- DB 1997, 768
- Rpfleger 1997, 207
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- RG, 28.05.1930 - V 282/29
Ist dem Erfordernis der behördlichen Genehmigung nach dem preuß. Gesetz über den …
Auszug aus BGH, 22.11.1996 - V ZR 233/95
Allerdings entspricht es der vorherrschenden Meinung, daß in der Auflassung für den Empfänger regelmäßig die Ermächtigung liegt, als Nichtberechtigter über das Grundstück zu verfügen (vgl z.B. RGZ 89, 152, 157; 129, 150, 153; 135, 378, 382; BGHZ 106, 108, 112).Sofern sich aus den Umständen anderes ergibt, etwa weil die Rechtsstellung des Auflassenden durch die Weiterauflassung berührt würde, kann dies nicht gelten (vgl. RGZ 129, 150, 153; KG JFG 2, 316, 318 ff; BayObLG N 1971, 514;… OLG Düsseldorf, OLGZ 1980, S. 343).
- BGH, 24.06.1988 - V ZR 49/87
Berücksichtigung nach Zugang einer Willenserklärung eingetretener Umstände
Auszug aus BGH, 22.11.1996 - V ZR 233/95
Für die Auslegung, wie die Eheleute B. als Empfänger der Auflassungserklärung der Gemeinde diese verstehen mußten, können erst nach deren Zugang eingetretene Umstände nicht berücksichtigt werden (Senatsurt. v. 24. Juni 1988, V ZR 49/87, NJW 1988, 2878). - BGH, 01.12.1988 - V ZB 10/88
Voraussetzungen eines Anwartschaftsrechts des Grundstückskäufers
Auszug aus BGH, 22.11.1996 - V ZR 233/95
Allerdings entspricht es der vorherrschenden Meinung, daß in der Auflassung für den Empfänger regelmäßig die Ermächtigung liegt, als Nichtberechtigter über das Grundstück zu verfügen (vgl z.B. RGZ 89, 152, 157; 129, 150, 153; 135, 378, 382; BGHZ 106, 108, 112).
- BGH, 25.09.1975 - VII ZR 179/73
Auslegung eines Vertrages durch das Revisionsgericht
Auszug aus BGH, 22.11.1996 - V ZR 233/95
So liegen die Dinge hier; der Senat kann dies selbst - der Auflassungserklärung der Gemeinde entnehmen, denn weitere tatsächliche Feststellungen sind nicht zu erwarten (BGHZ 65, 107, 112; 121, 2284, 289):. - RG, 06.12.1916 - V 268/16
Veräußerungsverbot; Glaube des Grundbuchs
Auszug aus BGH, 22.11.1996 - V ZR 233/95
Allerdings entspricht es der vorherrschenden Meinung, daß in der Auflassung für den Empfänger regelmäßig die Ermächtigung liegt, als Nichtberechtigter über das Grundstück zu verfügen (vgl z.B. RGZ 89, 152, 157; 129, 150, 153; 135, 378, 382; BGHZ 106, 108, 112). - RG, 07.03.1932 - VI 447/31
1. Zum Begriff des Berechtigten in § 878 BGB. Findet diese Vorschrift Anwendung, …
Auszug aus BGH, 22.11.1996 - V ZR 233/95
Allerdings entspricht es der vorherrschenden Meinung, daß in der Auflassung für den Empfänger regelmäßig die Ermächtigung liegt, als Nichtberechtigter über das Grundstück zu verfügen (vgl z.B. RGZ 89, 152, 157; 129, 150, 153; 135, 378, 382; BGHZ 106, 108, 112). - OLG Düsseldorf, 18.10.1978 - 9 U 63/78
Auszug aus BGH, 22.11.1996 - V ZR 233/95
Sofern sich aus den Umständen anderes ergibt, etwa weil die Rechtsstellung des Auflassenden durch die Weiterauflassung berührt würde, kann dies nicht gelten (vgl. RGZ 129, 150, 153; KG JFG 2, 316, 318 ff; BayObLG N 1971, 514; OLG Düsseldorf, OLGZ 1980, S. 343).
- KG, 07.12.2010 - 1 W 484/10
Wirksamkeit einer durch einen GmbH-Geschäftsführer erteilten …
Zwar liegt in der Auflassung für den Empfänger regelmäßig die Ermächtigung, als Nichtberechtigter über das Grundstück zu verfügten (vgl. BGH, NJW 1997, 936, 937 m.w.N.), d.h. das Eigentum an einen oder mehrere Dritte zu übertragen. - OLG Hamm, 16.10.2000 - 22 U 33/00
Umfang der Vollzugsvollmacht aus notariellem Kaufvertrag - Eigentumsübergang bei …
Die Wirksamkeit wird in diesen Fällen damit begründet, dass in der Auflassung für den Empfänger regelmäßig die Einwilligung (§ 185 I BGB) liegt, als Nichtberechtigter über das Grundstück zu verfügen (BGH NJW 1997, 936; BayObLG NJW-RR 1991, 465).Die Auflassung des Verkäufers enthält dann keine Ermächtigung an den Käufer, das Grundstück ohne Zwischeneintragung an einen Dritten zu übertragen, wenn der Erwerb des Dritten einer vertraglichen Zweckbestimmung zuwiderliefe (BGH NJW 1997, 936).
- KG, 07.12.2010 - 1 W 489/10
Grundbuchverfahrensrecht: Voraussetzungen für die Eintragung erwerbender …
Zwar liegt in der Auflassung für den Empfänger regelmäßig die Ermächtigung, als Nichtberechtigter über das Grundstück zu verfügten (vgl. BGH, NJW 1997, 936, 937 m.w.N.), d.h. das Eigentum an einen oder mehrere Dritte zu übertragen. - OLG Köln, 22.12.2011 - 7 U 55/11 Sofern sich aus den Umständen anderes ergibt, etwa, weil die Rechtsstellung des Auflassenden durch die Weiterauflassung berührt würde, kann dies nicht gelten (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22.11.1996 - V ZR 233/95 - zitiert nach juris-web, Rn. 11).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| VerfG Brandenburg, 20.02.1997 - VfGBbg 45/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Verfassungsgericht Brandenburg
LV, Art. 52 Abs. 3; ZPO, § 495a Abs. 2 Satz 2
Bundesrecht; Zivilprozeßrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts; Prüfungsmaßstab; Willkür - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 1021
- MDR 1997, 591
- NJ 1997, 307
Wird zitiert von ... (27) Zitiert selbst (5)
- BGH, 09.11.1989 - VII ZR 16/89
Einbeziehung der VOB/B
Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.02.1997 - VfGBbg 45/96
Der von dem Amtsgericht in diesem Zusammenhang verwendete Begriff des Bauunkundiqen ist ersichtlich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu den besonderen Voraussetzungen für die vertragliche Einbeziehung der VOB/B gegenüber einem, wie es etwa im Leitsatz zu seiner Entscheidung vom 9. November 1989 (BGHZ 109, 192) heißt, weder im Baugewerbe tätigen noch sonst im Baubereich bewanderten Vertragspartner entlehnt und war auch für den Beschwerdeführer, zumal er anwaltlich vertreten war, mitvollziehbar.Soweit der Beschwerdeführer geltend macht, daß er sich eines Architekten bedient habe (vgl. hierzu BGHZ 109, 192, 194), ist vor dem Amtsgericht nicht vorgetragen und unter Beweis gestellt worden, daß der Architekt (auch bzw. bereits) an demVertragsschluß beteiligt gewesen wäre.
- BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83
Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess
Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.02.1997 - VfGBbg 45/96
In diese Richtung gehend kann auch eine gegebenenfalls unverständliche oder unzulängliche Begründung einer Entscheidung die Annahme eines Verstoßes gegen das Willkürverbot zulassen (vgl. BVerfGE 71, 122, 135 f.; ferner BVerfGE 81, 97, 106). - BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89
Vorbringen im Zivilprozess
Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.02.1997 - VfGBbg 45/96
In diese Richtung gehend kann auch eine gegebenenfalls unverständliche oder unzulängliche Begründung einer Entscheidung die Annahme eines Verstoßes gegen das Willkürverbot zulassen (vgl. BVerfGE 71, 122, 135 f.; ferner BVerfGE 81, 97, 106). - VerfG Brandenburg, 19.05.1994 - VfGBbg 6/93
Keine Verletzung von Verf BB Art 47 Abs 2 und Art 52 Abs 4 durch den Erlaß eines …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.02.1997 - VfGBbg 45/96
Willkürlich ist eine gerichtliche Entscheidung, wenn sie unter keinem rechtlichen Aspekt vertretbar ist und sich deshalb der Schluß aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (…vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, a.a.O., S. 7 des Umdrucks; Beschluß vom 19. Mai 1994 - VfGBbg 6/93, 6/93 EA - LVerfGE 2, 105, 110). - VerfG Brandenburg, 20.04.1995 - VfGBbg 11/94
Sozialrecht; Beschwerdebefugnis; Menschenwürde; Rechtsschutzgarantie; Bundesrecht
Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.02.1997 - VfGBbg 45/96
Dabei kann offenbleiben, ob Grundrechtsverletzungen, die im Rahmen eines bundesrechtlich - hier durch die Zivilprozeßordnung - geordneten Verfahrens erfolgt sein sollen, am Maßstab der brandenburgischen Landesverfassung gemessen werden können (vgl. dazu Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 20. April 1995 - VfGBbg 11/94 - S. 6 des Umdrucks, zur Veröffentlichung in LVerfGE 3 Nr. 4 vorgesehen).
- VerfG Brandenburg, 16.04.1998 - VfGBbg 1/98
Kein Verstoß gegen Grundsatz rechtlichen Gehörs und Willkürverbot durch …
Willkürlich ist eine Entscheidung erst dann, wenn sie unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar ist und sich deshalb der Schluß aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (ständige Rechtsprechung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, vgl. etwa Beschluß vom 20. Januar 1997 - VfGBbg 45/96 -, NJ 1997, 307 m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 89, 1, 13 f.). - VerfG Brandenburg, 17.02.2000 - VfGBbg 39/99
Fachgerichtlicher Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen Verstoßes …
Willkürlich ist eine Entscheidung zwar erst dann, wenn sie unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar ist und sich deshalb der Schluss aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (ständige Rechtsprechung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, vgl. etwa Beschluss vom 16. April 1998 - VfGBbg 1/98 - Beschluss vom 20. Januar 1997 - VfGBbg 45/96 -, NJ 1997, 307 m.w.N.; für die entsprechende Rechtslage nach Art. 3 Abs. 1 GG: BVerfGE 80, 48, 51). - VerfG Brandenburg, 17.09.1998 - VfGBbg 18/98
Mangels substantiierter Darlegung einer Härte iSv BGB § 556a Abs 1 S 2 keine …
Willkürlich ist eine Entscheidung erst dann, wenn sie unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar ist und sich deshalb der Schluß aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (ständige Rechtsprechung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, vgl. etwa Beschluß vom 20. Januar 1997 - VfGBbg 45/96 -, NJ 1997, 307 m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 89, 1, 13 f.).
- VerfG Brandenburg, 15.06.2006 - VfGBbg 69/05
Rechtliches Gehör; Willkürverbot; faires Verfahren
Willkürlich ist eine Entscheidung erst dann, wenn sie unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar ist und sich deshalb der Schluß aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (ständige Rechtsprechung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, vgl. etwa Beschlüsse vom 17. September 1992 - VfGBbg 18/92 -, LVerfGE 9, 95, 100; vom 16. April 1998 - VfGBbg 1/98 -, LVerfGE 8, 82, 86 f. und vom 20. Januar 1997 - VfGBbg 45/96 -, NJ 1997, 307 m.w.N.). - VerfG Brandenburg, 18.09.2003 - VfGBbg 139/03
Wegen offensichtlich nicht vorliegender Verletzung von Grundrechten unzulässige …
Rn. 9 Brandenburg, vgl. etwa Beschlüsse vom 17. September 1992 - VfGBbg 18/92 -, LVerfGE 9, 95, 100; vom 16. April 1998 - VfGBbg 1/98 -, LVerfGE 8, 82, 86 f. und vom 20. Januar 1997 - VfGBbg 45/96 -, NJ 1997, 307 m.w.N.; für die entsprechende Rechtslage nach Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz: BVerfGE 80, 48, 51). - VerfG Brandenburg, 20.08.2009 - VfGBbg 39/08
Verfassungsbeschwerde: Zur Auferlegung von Verschuldenskosten im …
Nach der landesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist eine Entscheidung dann willkürlich im Sinne des Art. 52 Abs. 3 Alt. 1 LV, wenn sie unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar ist und sich deshalb der Schluss aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (ständige Rechtsprechung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, vgl. etwa Beschlüsse vom 17. September 1998 - VfGBbg 18/98 -, LVerfGE 9, 95, 100, vom 20. Januar 1997 - VfGBbg 45/96 -, NJ 1997, 307 und vom 16. April 1998 - VfGBbg 1/98 -, LVerfGE 8, 82, 86 f.). - VerfG Brandenburg, 22.01.2004 - VfGBbg 285/03
Zivilrecht, materielles; rechtliches Gehör; Rechtswegerschöpfung; …
Willkürlich ist eine Entscheidung erst dann, wenn sie unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar ist und sich deshalb der Schluß aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (ständige Rechtsprechung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, vgl. etwa Beschlüsse vom 17. September 1992 - VfGBbg 18/92 -, LVerfGE 9, 95, 100; vom 16. April 1998 - VfGBbg 1/98 -, LVerfGE 8, 82, 86 f. und vom 20. Januar 1997 - VfGBbg 45/96 -, NJ 1997, 307 m.w.N.; für die entsprechende Rechtslage nach Art. 3 Abs. 1 GG: BVerfGE 80, 48, 51). - VerfG Brandenburg, 21.08.1997 - VfGBbg 21/97
Überprüfung eines zivilgerichtlichen Urteils zur Wirksamkeit der Kündigung eines …
Willkürlich ist eine gerichtliche Entscheidung, wenn sie unter keinem rechtlichen Aspekt vertretbar ist und sich deshalb der Schluß aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (ständ. Rechtsprechung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, vgl. Beschluß vom 20. April 1995 - VfGBbg 11/94 - LVerfGE 3, 141, 145; zuletzt Beschluß vom 20. Februar 1997 - VfGBbg 45/96 - NJ 1997, 307). - VerfG Brandenburg, 09.02.2006 - VfGBbg 1/06
Willkür
Willkürlich ist eine Entscheidung erst dann, wenn sie unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar ist und sich deshalb der Schluß aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (ständige Rechtsprechung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, vgl. etwa Beschlüsse vom 17. September 1992 - VfGBbg 18/92 -, LVerfGE 9, 95, 100; vom 16. April 1998 - VfGBbg 1/98 -, LVerfGE 8, 82, 86 f. und vom 20. Januar 1997 - VfGBbg 45/96 -, NJ 1997, 307 m.w.N.). - VerfG Brandenburg, 16.09.2004 - VfGBbg 38/04
Zivilprozeßrecht; Bundesrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts; …
Willkürlich ist eine Entscheidung erst dann, wenn sie unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar ist; die Entscheidung muß ganz und gar unverständlich erscheinen und das Recht in einer Weise falsch anwenden, die jeden Auslegungs- und Bewertungsspielraum überschreitet (ständige Rechtsprechung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, vgl. etwa Beschlüsse vom 17. September 1992 - VfGBbg 18/92 -, LVerfGE 9, 95, 100; vom 16. April 1998 - VfGBbg 1/98 -, LVerfGE 8, 82, 86 f., vom 20. Januar 1997 - VfGBbg 45/96 -, NJ 1997, 307 m.w.N., sowie vom 20. Dezember 2001 - VfGBbg 50/01 - und vom 14. August 1996 - VfGBbg 23/95 -, LVerfGE 5, 67, 72, m.w.N.). - VerfG Brandenburg, 15.10.2009 - VfGBbg 8/09
Fristversäumung; Rechtswegerschöpfung; offensichtlich unzulässiger Rechtsbehelf
- VerfG Brandenburg, 15.12.2008 - VfGBbg 1/08
Prüfungsmaßstab; Willkür
- VerfG Brandenburg, 18.11.2004 - VfGBbg 18/04
Kein Verstoß gegen das Willkürverbot durch zivilgerichtliche Annahme einer …
- VerfG Brandenburg, 12.10.2000 - VfGBbg 35/00
Bundesrecht; Zivilprozeßrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts; …
- VerfG Brandenburg, 15.10.1998 - VfGBbg 27/98
Berufungsgerichtliche Abweisung einer Klage auf Feststellung eines Wegerechts mit …
- VerfG Brandenburg, 19.05.2005 - VfGBbg 19/05
Willkür; zügiges Verfahren
- VerfG Brandenburg, 22.01.2004 - VfGBbg 281/03
Arbeitsrecht; Beschwerdebefugnis; Willkür; rechtliches Gehör; Bundesrecht; …
- VerfG Brandenburg, 20.12.2001 - VfGBbg 50/01
Willkür; Strafprozeßrecht; Bundesrecht; Zuständigkeit des …
- VerfG Brandenburg, 17.02.2000 - VfGBbg 43/99
Zivilprozeßrecht; Parteifähigkeit; Beschwerdebefugnis; Subsidiarität; …
- VerfG Brandenburg, 22.11.2007 - VfGBbg 55/06
Willkür; Zivilprozeßrecht
- VerfG Brandenburg, 19.06.2003 - VfGBbg 113/02
Strafprozeßrecht; Beschwerdebefugnis; Zuständigkeit des …
- VerfG Brandenburg, 16.03.2000 - VfGBbg 6/00
Willkür; Zivilrecht, materielles; rechtliches Gehör; faires Verfahren
- VerfG Brandenburg, 17.09.2009 - VfGBbg 16/09
Sachdienliche Auslegung; Anträge; anwaltlich vertretener Beschwerdeführer
- VerfG Brandenburg, 18.03.1999 - VfGBbg 48/98 a)
Beschwerdefrist; Fristversäumung; Bundesrecht; Zuständigkeit des …
- VerfG Brandenburg, 17.01.2002 - VfGBbg 60/01
Willkür; Prüfungsmaßstab; Zivilprozeßrecht; gesetzlicher Richter; Bundesrecht
- VerfG Brandenburg, 18.10.2001 - VfGBbg 24/01
Willkür; Zivilprozeßrecht; Bundesrecht; Tenor
- VerfG Brandenburg, 21.02.2001 - VfGBbg 64/00
Zivilprozeßrecht; Zivilrecht, materielles; Bundesrecht; Zuständigkeit des …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".