Rechtsprechung
| OLG Dresden, 11.12.2002 - 10 UF 676/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
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- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1603 Abs. 2; SGB III § 141 § 159
Zu den Voraussetzungen für eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit und zur Frage der Anrechnung des Verdienstes aus Nebeneinkünften - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Nebentätigkeit Pflicht für Unterhaltsschuldner?
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Umschüler mit Vaterpflichten - Für den Unterhalt minderjähriger Kinder müssen Umschüler nebenher Geld verdienen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gesteigerte Erwerbsobliegenheit ; Minderjähriges unverheiratetes Kind ; Verpflichtung zur Aufnahme einer Nebentätigkeit ; Geförderte Maßnahme der Fortbildung oder Umschulung ; Unterhaltsrechtliche Anerkennung; Anrechnung des fiktiven Erwerbseinkommens ; Voraussetzungen ...
Verfahrensgang
- AG Dippoldiswalde, 26.08.2002 - 5 F 15/02
- OLG Dresden, 11.12.2002 - 10 UF 676/02
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 512
- NJ 2003, 209
- FamRZ 2003, 1206
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (5)
- BGH, 20.01.1982 - IVb ZR 651/80
Pflicht des Unterhaltsschuldners zur Sicherstellung des Unterhalts bei …
Auszug aus OLG Dresden, 11.12.2002 - 10 UF 676/02
Bei der Festsetzung des notwendigen Eigenbedarfs kommt es aber nicht in erster Linie auf die individuelle Lebensstellung des Unterhaltsverpflichteten an; vielmehr ist diese bestimmt von dem Erfordernis, die Grenze der Inanspruchnahme generalisierend zu bestimmen (BGH FamRZ 1982, 365) .Dies schließt es zwar nicht aus, im Einzelfall im Hinblick auf eine ausgeübte Nebentätigkeit die Selbstbehaltssätze angemessen zu erhöhen (vgl. die Vorbemerkung zu den Unterhaltsleitlinien des Oberlandesgerichts Dresden, BGH FamRZ 1982, 365); erforderlich ist aber in jedem Fall, dass von dem Unterhaltsverpflichteten Umstände vorgetragen werden, die eine solche Heraufsetzung rechtfertigen könnten.
- BGH, 15.12.1993 - XII ZR 172/92
Unterhaltspflicht eines in einer Umschulungsmaßnahme befindlichen, im …
Auszug aus OLG Dresden, 11.12.2002 - 10 UF 676/02
Dabei obliegt ihm eine erhöhte Arbeitspflicht unter gesteigerter Ausnutzung seiner Arbeitskraft: Er ist unter Umständen verpflichtet, in zumutbaren Grenzen einen Orts- oder Berufswechsel vorzunehmen oder Arbeiten unterhalb seines Ausbildungsniveaus - auch Aushilfstätigkeiten - zu übernehmen (BGH FamRZ 1994, 372; Senat, Beschluss vom 16. Juli 1998 - 10 WF 384/97 - Wendl/Staudigl, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, § 1 Rdnr.379). - OLG Dresden, 20.01.1999 - 20 UF 548/98
Zahlung von Kindesunterhalt; Berechnung der Höhe des Unterhaltsanspruchs; Grenzen …
Auszug aus OLG Dresden, 11.12.2002 - 10 UF 676/02
Hierbei ist davon auszugehen, dass einem Umschüler grundsätzlich nur der Selbstbehalt eines Nichterwerbstätigen zusteht (OLG Dresden - 20. Senat, FamRZ 1999, 1015) . - OLG Köln, 30.01.1998 - 4 UF 153/97
Verschärfte Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigem Kind; Unterhalt; …
Auszug aus OLG Dresden, 11.12.2002 - 10 UF 676/02
Auch in einem solchen Fall ist der Unterhaltspflichtige aber gehalten, neben seiner Ausbildung eine zumutbare Nebentätigkeit aufzunehmen (…BGH, a.a.O.; OLG Köln, NJW 1998, 3127; OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Mai 1999 - 3 JS 66/99 [richtig: 3 WF 69/99 - d. Red.] - Juris). - OLG Naumburg, 26.05.1999 - 3 WF 69/99
Auszug aus OLG Dresden, 11.12.2002 - 10 UF 676/02
Auch in einem solchen Fall ist der Unterhaltspflichtige aber gehalten, neben seiner Ausbildung eine zumutbare Nebentätigkeit aufzunehmen (…BGH, a.a.O.; OLG Köln, NJW 1998, 3127; OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Mai 1999 - 3 JS 66/99 [richtig: 3 WF 69/99 - d. Red.] - Juris).
- OLG Dresden, 15.03.2007 - 21 UF 518/06
Selbstbehalt; Arbeitsverhältnis; Nebentätigkeit; gesteigerte Erwerbsobliegenheit
Auch der erkennende Senat hat, wenn nicht einmal der Regelunterhalt gezahlt werden soll, strenge Maßstäbe zur Erfüllung der gesteigerten Erwerbsobliegenheit aufgestellt und Nebentätigkeiten grundsätzlich eher als zumutbar erachtet (OLG Dresden, a.a.O., vgl. auch OLG Dresden FamRZ 2003, 1206: Nebentätigkeit eines Umschülers bis zu 48 Std. wöchentlich nach der Arbeitszeitverordnung zumutbar). - OLG Dresden, 22.03.2006 - 20 UF 60/06
Selbstbehalt; Umschüler
Jedenfalls aus dem Blickwinkel der Beklagten begegnet diese Berechnung keinen Bedenken: Allenfalls ließe sich umgekehrt die Frage stellen, ob einem Umschüler tatsächlich nur der Selbstbehalt eines nicht Erwerbstätigen zugute kommen soll (so allerdings das in anderer Besetzung ergangene Urteil des 20. Zivilsenats des OLG Dresden vom 20.01.1999, FamRZ 1999, 1015; ebenso OLG Dresden -10. Zivilsenat - FPR 2003, 481; dagegen mit Recht OLG Dresden - 22. Zivilsenat -, Beschlüsse vom 09.02.2001, 22 UF 590/00 und vom 23.07.2004, 22 UF 117/04). - OLG Brandenburg, 24.05.2007 - 10 WF 139/07
Kindesunterhalt: Pflicht des Unterhaltsschuldners zu Bewerbungsbemühungen während …
Die Umschulung entbindet den Unterhaltspflichtigen nicht von seiner Obliegenheit, sich auf dem freien Arbeitsmarkt um eine Anstellung zu bemühen (…OLG Bremen, a.a.O.; OLG Hamm, OLGR 2003, 173; OLGR 2004, 134; OLG Dresden, FamRZ 2003, 1206; OLG Brandenburg, 1. Familiensenat, FamRZ 2003, 1960).
- OLG Naumburg, 17.02.2005 - 14 UF 182/04
Zur Zumutbarkeit von monatlich 30 konkreten auf die entsprechenden …
Selbst bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit muss der Unterhaltsverpflichtete, der gemäß § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB alle verfügbaren Mittel zu seinem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig zu verwenden hat, alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um durch sofortige Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit und notfalls auch einer ergänzenden Nebenerwerbstätigkeit (s. dazu unlängst OLG Dresden, FamRZ 2003, S. 1206) seine Leistungsfähigkeit zu erhalten bzw. so schnell als möglich wiederherzustellen. - OLG Brandenburg, 17.01.2007 - 9 WF 411/06
Prozesskostenhilfe; Kindesunterhalt: Darlegungslast hinsichtlich eigener …
Da die gesteigerte Erwerbsobliegenheit für privilegierte volljährige Kinder gemäß § 1603 Abs. 2 BGB besteht, muss der Unterhaltspflichtige grundsätzlich im Einzelnen darlegen, warum die Umschulungsmaßnahme geboten war (vgl.: Brandenburgisches Oberlandesgericht, FamRZ 2003, 1960 ff.; OLG Dresden, FamRZ 2003, 1206). - OLG Naumburg, 05.11.2004 - 14 WF 210/04
Voraussetzungen für die "hinreichende Erfolgsaussicht" im Sinne des § 114 ZPO
Seine Leistungsfähigkeit bestimmt sich nämlich nicht allein nach seinem tatsächlichen Einkommen, sondern nach den in zumutbarer Weise erzielbaren Einkünften, weil er zur Sicherstellung des Mindestunterhalts gemäß § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit unterliegt, die sich auch, sofern nötig, bei einem vollschichtig Erwerbstätigen auf die Aufnahme einer geeigneten Nebentätigkeit erstreckt (vgl. OLG Dresden, FamRZ 2003, 1206; OLG Hamm, FamRZ 2000, 1178, Wiedenlübbert, Erhöhte Erwerbsobliegenheit des Barunterhaltspflichtigen, NJ 2002, 337 ff.). - OLG Naumburg, 05.02.2004 - 14 UF 258/03
Gewährung von Prozesskostenhilfe; Leistungsfähigkeit eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Karlsruhe, 15.05.2008 - 2 UF 149/05 Allein die Bewilligung der Umschulung durch das Arbeitsamt reicht entgegen der Auffassung der Antragstellerin nicht aus, die Umschulung unterhaltsrechtlich akzeptieren zu können: Die Bewilligung einer Umschulung durch das Arbeitsamt stellt lediglich ein Indiz dafür dar, daß die Person von seiten des Arbeitsamtes nicht mehr zu vermitteln war (BGH FamRZ 1994, 372, 374 = EzFamR BGB § 1603 Nr. 21 = BGHF 8, 1423; OLG Bremen FamRZ 1996, 957; OLG Brandenburg JAmt 2007, 446), entbindet sie jedoch nicht von der Obliegenheit, sich auf dem freien Arbeitsmarkt um eine Anstellung zu bemühen (OLG Dresden FamRZ 2003, 1206; OLG Hamm FamRZ 2004, 1574).
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Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 02.10.2002 - 2 Ww 72/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
LwVG § 44; ; LwVG § 45; ; LwVG § 33; ; LwVG § 34; ; LPGG § 24 Abs. 2; ; LwAnpG § 44 Abs. 1; ; LwAnpG § 44 Abs. 1 Nr. 1; ; LwAnpG § 44 Abs. 1 Nr. 2; ; LwAnpG § 44 Abs. 1 Abs. 1 Nr. ... 2; ; LwAnpG § 44 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4; ; LwAnpG § 44 Abs. 6 S. 1; ; KostO §§ 18 ff.
- rechtsportal.de
Auswirkungen des krankheitsbedingten Ausscheidens aus dem Arbeitsleben einer LPG auf die Mitgliedsrechte
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- nomos.de
, S. 51 (Leitsatz)
§ 24 Abs. 2 LPGG; § 44 Abs. 1, 6 LwAnpG
Landwirtschaftsanpassung - Beendigung der LPG-Mitgliedschaft - Abfindungsanspruch - Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ausscheiden aus dem Arbeitsleben einer Landwirtschaftlichen Produktionsgemeinschaft (LPG); Verlust der Mitgliedschaftsrechte durch Aufhebungsvereinbarung, Ausschluss oder Austritt; Berechnung des Abfindungsanspruchs; Anspruch auf Vermögenszuwachs durch Zusammenlegung ...
Verfahrensgang
- AG Dessau, 13.06.1997 - Lw 30/96
- OLG Naumburg, 02.10.2002 - 2 Ww 72/97
Papierfundstellen
- NJ 2003, 209 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- BGH, 23.10.1998 - BLw 16/98
Ermittlung des abfindungsrelevanten Eigenkapitals; Beerbung des LPG -Mitglieds …
Auszug aus OLG Naumburg, 02.10.2002 - 2 Ww 72/97
Nach dem Tod des Vaters am 03.04.1961 galt die Mutter der Antragstellerin kraft Gesetzes als Einbringerin des Landes und des Inventars, denn sie war Mitgliedserbin gemäß § 24 Abs. 2 LPGG/59 (vgl. BGH, Beschl. v. 23.10.1998, BLw 16/98, ZIP 1999, 107, 109, 110).Ihre Auswahl ist im Streitfall Aufgabe des Tatrichters (BGH, Beschl. v. 08.05.1998, BLw 16/97, AgrarR 1998, 249 ff, und Beschl. v. 23.10.1998, AgrarR 1999, 54 ff.).
- BGH, 24.09.1984 - II ZR 256/83
Wirksamkeit einer Abfindungsklausel nach dem Buchwert
Auszug aus OLG Naumburg, 02.10.2002 - 2 Ww 72/97
Das Ertragswertverfahren hat sich zwar in der Unternehmensbewertung grundsätzlich durchgesetzt (vgl. z.B. BGH, Urt. v. 24.09.1984, II ZR 256/83, NJW 1985, 192, 193). - BGH, 08.05.1998 - BLw 18/97
Zur Abfindung ehemaliger LPG-Mitglieder
Auszug aus OLG Naumburg, 02.10.2002 - 2 Ww 72/97
Ihre Auswahl ist im Streitfall Aufgabe des Tatrichters (BGH, Beschl. v. 08.05.1998, BLw 16/97, AgrarR 1998, 249 ff, und Beschl. v. 23.10.1998, AgrarR 1999, 54 ff.).
- BGH, 24.11.1993 - BLw 57/92
Rechte des ausscheidenden Mitglieds zur Ermittlung eines Abfindungsanspruchs; …
Auszug aus OLG Naumburg, 02.10.2002 - 2 Ww 72/97
(1) Der BGH hat als Maßstab für die Bewertung des LPG-Vermögens weder den "betriebswirtschaftlich zu ermittelnden Ertragswert" des Unternehmens noch seinen "bilanzpolitisch gestaltbaren Buchwert" für sachgerecht erachtet, sondern den "tatsächlichen Wert", der sich aus dem "Verkehrswert aller Vermögensgegenstände" (BGHZ 124, 199, 203; 131, 260, 265) abzüglich der Verbindlichkeiten ergibt. - BGH, 08.12.1995 - BLw 28/95
Bestimmtheit und Angemessenheit eines Barabfindungsgebots
Auszug aus OLG Naumburg, 02.10.2002 - 2 Ww 72/97
(1) Der BGH hat als Maßstab für die Bewertung des LPG-Vermögens weder den "betriebswirtschaftlich zu ermittelnden Ertragswert" des Unternehmens noch seinen "bilanzpolitisch gestaltbaren Buchwert" für sachgerecht erachtet, sondern den "tatsächlichen Wert", der sich aus dem "Verkehrswert aller Vermögensgegenstände" (BGHZ 124, 199, 203; 131, 260, 265) abzüglich der Verbindlichkeiten ergibt. - BGH, 24.11.1993 - BLw 37/93
Öffentlichkeit in Landwirtschaftssachen; Kündigung der Mitgliedschaft in einer …
Auszug aus OLG Naumburg, 02.10.2002 - 2 Ww 72/97
In der Rückgabe der Grundstücke unter gleichzeitiger Abrechnung der Inventarbeiträge liegt in aller Regel zugleich die Beendigung der Mitgliedschaft (vgl. BGHZ 124, 204 ff). - BGH, 27.04.2001 - BLw 27/00
Bilanzierungspflicht einer LPG
Auszug aus OLG Naumburg, 02.10.2002 - 2 Ww 72/97
Folgt dem Ausscheiden des Mitglieds keine ordentliche Bilanz mehr, weil die LPG inzwischen umgewandelt wurde, so ist auf die Umwandlungsbilanz abzustellen (vgl. BGH, Beschl. v. 27.04.2001, BLw 27/00, MDR 2001, 861). - BGH, 16.06.2000 - BLw 12/99
Rechtsstellung des Erben eines LPG -Mitglieds
Auszug aus OLG Naumburg, 02.10.2002 - 2 Ww 72/97
Dementsprechend gilt der Grundsatz, dass dem Erben eines Land- und Inventareinbringers, der selbst LPG-Mitglied ist oder wird, die Mitgliedszeit des Erblassers bei der Berechnung der sachbezogenen Abfindungsansprüche angerechnet wird, auch im Falle der Einzelrechtsnachfolge im Wege vorweggenommener Erbfolge (vgl. BGH, Beschl. v. 16.06.2000, BLw 12/99, WM 2000, 1760, 1762). - BGH, 08.05.1998 - BLw 16/97
Behandlung einer gescheiterten Umwandlung; Bemessung der Abfindung; Ermittlung …
Auszug aus OLG Naumburg, 02.10.2002 - 2 Ww 72/97
Ihre Auswahl ist im Streitfall Aufgabe des Tatrichters (BGH, Beschl. v. 08.05.1998, BLw 16/97, AgrarR 1998, 249 ff, und Beschl. v. 23.10.1998, AgrarR 1999, 54 ff.).
- OLG Brandenburg, 19.03.2009 - 5 W (Lw) 5/08
Kündigung der Mitgliedschaft in einer LPG; Rückforderung der Agrarflächen als …
Der Abfindungsanspruch kann sich nur an dem Vermögen derjenigen LPG ausrichten, in der die Mitgliedschaft bestand; folglich ist auch allein die Bilanz der LPG maßgeblich, aus der das Mitglied (hier: die Erblasserin) vor dem Zusammenschluss dieser LPG mit einer anderen LPG ausgeschieden ist (…s. BGH VIZ 2001, S. 455, 456;… NL-BzAR 2003, S. 293, 294;… NJ 2004, S. 559; OLG Naumburg, NJ 2003, S. 209;… vgl. auch BGHZ 124, S. 199, 202 = BGH AgrarR 1994, S. 158;… OLG Rostock, AgrarR 2004, S. 272).
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