Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 15.02.2010 - 4 W 11/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 13 Abs 2 S 1 Nr 1 HintO, § 372 S 2 BGB, § 812 Abs 1 S 1 Alt 2 BGB
Bereicherungsrecht: Freigabeklage in einem Prätendentenstreit - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berechtigung mehrerer Forderungsprätendenten hinsichtlich eines von der Staatsanwaltschaft für Zwecke des Strafverfahrens nicht mehr benötigten, hinterlegten Geldbetrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Pressemeldung
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Freigabeklage in einem Prätendentenstreit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berechtigung mehrerer Forderungsprätendenten hinsichtlich eines von der Staatsanwaltschaft für Zwecke des Strafverfahrens nicht mehr benötigten hinterlegten Geldbetrages
Verfahrensgang
- LG Frankenthal, 08.01.2010 - 3 O 494/09
- OLG Zweibrücken, 15.02.2010 - 4 W 11/10
Papierfundstellen
- NJOZ 2011, 60
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BGH, 07.06.1988 - IX ZR 245/86
Anfechtung wegen Ausnutzung einer seelischen Zwangslage; Sittenwidrigkeit eines …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.02.2010 - 4 W 11/10
Ihn trifft deshalb nicht der Vorwurf, dass er in besonders verwerflicher Weise eine seelische Zwangslage des Antragstellers, nämlich dessen Furcht vor einer Festnahme durch die Polizei wegen dieser Tat, ausgenutzt hätte (vgl. in diesem Zusammenhang BGH NJW 1988, 2599). - BGH, 07.12.2006 - IX ZR 161/04
Rechtsfolgen der Freigabe und Abtretung des Kaufpreisanspruchs in einem …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.02.2010 - 4 W 11/10
Auf Rechtsbeziehungen im Innenverhältnis zwischen den Forderungsprätendenten kommt es dagegen grundsätzlich nicht an (vgl. BGH NJW-RR 1997, 495 = MDR 1997, 331 mit zustimmenden Besprechungen von Mankowski, EWiR 1997, 393 und Bader, WuB IV A. § 812 BGB 2.97; BGH NJW 2000, 291, 294 = MDR 2000, 46; BGH NJW-RR 2007, 845, 846, jew.m.w.N.). - BGH, 15.10.1999 - V ZR 141/98
BGB -Gesellschaft und notwendige Streitgenossenschaft
Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.02.2010 - 4 W 11/10
Auf Rechtsbeziehungen im Innenverhältnis zwischen den Forderungsprätendenten kommt es dagegen grundsätzlich nicht an (vgl. BGH NJW-RR 1997, 495 = MDR 1997, 331 mit zustimmenden Besprechungen von Mankowski, EWiR 1997, 393 und Bader, WuB IV A. § 812 BGB 2.97; BGH NJW 2000, 291, 294 = MDR 2000, 46; BGH NJW-RR 2007, 845, 846, jew.m.w.N.). - BGH, 13.11.1996 - VIII ZR 210/95
Rechtsstreit zwischen zwei Forderungsprätendenten um die Auszahlung des …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.02.2010 - 4 W 11/10
Auf Rechtsbeziehungen im Innenverhältnis zwischen den Forderungsprätendenten kommt es dagegen grundsätzlich nicht an (vgl. BGH NJW-RR 1997, 495 = MDR 1997, 331 mit zustimmenden Besprechungen von Mankowski, EWiR 1997, 393 und Bader, WuB IV A. § 812 BGB 2.97; BGH NJW 2000, 291, 294 = MDR 2000, 46; BGH NJW-RR 2007, 845, 846, jew.m.w.N.). - BGH, 29.03.1990 - IX ZR 134/89
Übertragung des Eigentums an Bargeld
Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.02.2010 - 4 W 11/10
Maßgeblich ist, auch bei der Auslegung schlüssigen Verhaltens, stets der objektive Erklärungswert (zur Eigentumsübertragung von Bargeld vgl. BGH NJW 1990, 1913).
- OLG Zweibrücken, 07.06.2023 - 4 U 27/22
Prätendentenstreit zwischen vormaligen BGB-Gesellschaftern: Auskehranspruch für …
Der Prätendent, dem der hinterlegte Geldbetrag materiellrechtlich nicht zusteht, ist auf Kosten des wirklich Berechtigten "in sonstiger Weise" ungerechtfertigt bereichert und deshalb gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB zu der für die Auszahlung des Geldes an den wahren Berechtigten erforderlichen Zustimmung verpflichtet (Senat, Beschluss v. 15.02.2010 - 4 W 11/10 , NJOZ 2011, 60; PfOLG Zweibrücken…, Urteil vom 22.5.2015 - 2 U 31/14 , BeckRS 2016, 7758 Rn. 27, beck-online). - OLG Stuttgart, 26.07.2016 - 1 U 165/15
Doppelseitige Anwaltstreuhand hinsichtlich einer Kaufpreiszahlung: …
Rn. 96 b) Selbst wenn die Insolvenzschuldnerin noch einen fälligen Kaufpreisanspruch gegen den Kläger gehabt hätte, der nun Teil der Insolvenzmasse wäre und vom Beklagten geltend gemacht werden könnte, so ist das Innenverhältnis der Prätendenten für die Entscheidung des Streits der Parteien um die Freigabe des hinterlegten Betrages - wie schon oben unter I. 2 erwähnt - unerheblich (…BGH VIII ZR 210/95, juris Rn. 12;… BGH V ZR 141/98, juris Rn. 25; OLG Zweibrücken NJOZ 2011, 60, 62; so auch der Beklagte, Bl. 74 und 324). - OLG Brandenburg, 07.02.2013 - 12 U 73/12
Klage auf Zustimmung zur Herausgabe hinterlegter Kisten mit Altzahngold: …
Die Beklagten haben ihre Rechtsposition als Beteiligte an dem Hinterlegungsverfahren ohne Rechtsgrund und auf Kosten des Klägers erlangt, da dieser der wahre Berechtigte an den Kisten nebst Inhalt war und gegenüber der hinterlegenden Staatsanwaltschaft zu Recht die Herausgabe der Kisten nach § 985 BGB hätte verlangen können (vgl. dazu auch OLG Zweibrücken, Beschl. v. 15.02.2010, Az.: 4 W 11/10).
- OLG Köln, 21.11.2012 - 11 U 228/10 Rn. 68 Für die Frage der Freigabepflicht - also für den fehlenden Rechtsgrund - ist die Gläubigerstellung gegenüber dem hinterlegenden Schuldner und nicht das Innenverhältnis zwischen den Prätendenten maßgebend (BGH NJW-RR 2007, 845; NJW 2000, 291; NJW-RR 1997, 495; OLG Zweibrücken Beschluss vom 15.2.2010 - 4 W 11/10 - recherchiert in recherchiert in JURIS).
- OLG Düsseldorf, 03.07.2012 - 24 U 240/11
Ansprüche der Forderungsprätendenten auf Einwilligung des jjeweils anderen Teils …
Rn. 6 Bei einem Streit zwischen zwei Forderungsprätendenten über die Auszahlung von hinterlegten Geldbeträgen steht dem wirklichen Rechtsinhaber gegen den anderen Prätendenten ein bereicherungsrechtlicher Anspruch auf Einwilligung in die Auszahlung zu, denn letzterer hat durch das vom Schuldner gewählte Vorgehen auf Kosten des wahren Gläubigers rechtsgrundlos die Stellung eines Hinterlegungsbeteiligten erlangt (vgl. BGHZ 35, 165, 170; BGHZ 109, 240, 244; BGH, NJW 1994, 847;NJW-RR 1997, 495 ff.; NJW 2000, 291; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.2.2010, 4 W 11/10, nach Juris). - OLG Zweibrücken, 09.05.2023 - 4 U 27/22
Rechtsfolgen des Ausscheidens des vorletzten Gesellschafters einer BGB …
Der Prätendent, dem der hinterlegte Geldbetrag materiellrechtlich nicht zusteht, ist auf Kosten des wirklich Berechtigten "in sonstiger Weise" ungerechtfertigt bereichert und deshalb gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB zu der für die Auszahlung des Geldes an den wahren Berechtigten erforderlichen Zustimmung verpflichtet (Senat, Beschluss v. 15.02.2010 - 4 W 11/10, NJOZ 2011, 60; PfOLG Zweibrücken…, Urteil vom 22.5.2015 - 2 U 31/14, BeckRS 2016, 7758 Rn. 27, beck-online).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".