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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 24.07.2014 - 6 UF 48/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,18995
OLG Saarbrücken, 24.07.2014 - 6 UF 48/14 (https://dejure.org/2014,18995)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24.07.2014 - 6 UF 48/14 (https://dejure.org/2014,18995)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24. Juli 2014 - 6 UF 48/14 (https://dejure.org/2014,18995)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 1779 Abs 2 S 1 BGB, § 1779 Abs 2 S 2 BGB
    Vormundschaft über ein minderjähriges Kind nach Entziehung der elterlichen Sorge: Vorrangige Bestimmung von Familienangehörigen und Verwandten zum Vormund

  • RA Kotz

    Familienangehörige als vorrangiger Vormund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1791b ; BGB § 1776 ; BGB § 1777
    Gerichtliche Bestimmung des Vormundes nach Entziehung des Sorgerechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • haerlein.de (Zusammenfassung)

    Wenn Eltern das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen wird und für diese ein Vormund bestellt werden muss

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Verwandte haben Vorrang bei Vormundschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gerichtliche Bestimmung des Vormundes nach Entziehung des Sorgerechts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1866
  • NJOZ 2015, 7
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.06.2013 - XII ZB 31/13

    Auswahl des Vormunds: Beschwerdeberechtigung der Großeltern; Zulässigkeit der …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.07.2014 - 6 UF 48/14
    Das in §§ 1776, 1777 BGB geregelte Benennungsrecht der Eltern ist auf die Fälle beschränkt, in denen die elterliche Sorge durch den Tod des Sorgerechtsinhabers endet (BGH FamRZ 2013, 1380; OLG Brandenburg ZKJ 2012, 312).

    Rn. 16 Dem hat der Gesetzgeber mit dem sog. Verwandtenprivileg aus § 1779 Abs. 2 S. 2 BGB Rechnung getragen (vgl. BGH FamRZ 2013, 1380), wonach bei der Auswahl des Vormunds namentlich die Verwandtschaft mit dem Kind zu berücksichtigen ist.

  • BVerfG, 18.12.2008 - 1 BvR 2604/06

    Verfassungswidrigkeit der Nichtberücksichtigung der Großeltern bei Anordnung …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.07.2014 - 6 UF 48/14
    Dieses Recht ist aus der staatlichen Schutzpflicht für die aus Eltern und Kindern bestehende Familiengemeinschaft (Art. 6 Abs. 1 GG), aus dem Vorrang der Eltern bei der Verantwortung für das Kind (Art. 6 Abs. 2 GG) sowie aus dem von Art. 8 EMRK gewährleisteten Familienleben abzuleiten (BVerfG FamRZ 2009, 291).

    Sind diese Verwandten zur Führung der Vormundschaft geeignet im Sinne des § 1779 Abs. 2 BGB, so dürfen sie nicht etwa deswegen übergangen werden, weil ein außenstehender Dritter noch besser dazu geeignet wäre, beispielsweise im Hinblick auf eine optimale geistige Förderung des Kindes (BVerfG FamRZ 2012, 938; 2009, 291, vgl. auch BVerfG FamRZ 2014, 907).

  • BVerfG, 08.03.2012 - 1 BvR 206/12

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Elternrechts bei mangelnder …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.07.2014 - 6 UF 48/14
    Dieses Ermessen hat der Gesetzgeber aber wiederum in verfassungsgemäßer Konkretisierung der widerstreitenden grundrechtlichen Belange rechtlich durch § 1779 Abs. 2 S. 2 und 1775 BGB gebunden (zum Ganzen BVerfG FamRZ 2012, 938).

    Sind diese Verwandten zur Führung der Vormundschaft geeignet im Sinne des § 1779 Abs. 2 BGB, so dürfen sie nicht etwa deswegen übergangen werden, weil ein außenstehender Dritter noch besser dazu geeignet wäre, beispielsweise im Hinblick auf eine optimale geistige Förderung des Kindes (BVerfG FamRZ 2012, 938; 2009, 291, vgl. auch BVerfG FamRZ 2014, 907).

  • OLG Saarbrücken, 14.10.2013 - 6 UF 160/13

    Auswahl des Pflegers für ein minderjähriges Kind: Ablehnung der Bestellung der …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.07.2014 - 6 UF 48/14
    Rn. 11 Den Sorgerechtsentzug und die Anordnung der Vormundschaft beanstandet die Mutter nicht; gegen sie bestehen im Lichte der hierzu geltenden verfassungs- und einfachrechtlichen Maßstäbe (siehe dazu etwa Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2013 - 6 UF 160/13 -, ZKJ 2014, 114 m.z.w.N.) auch keine Rechtsbedenken..

    Rn. 18 Im Rahmen der Prüfung, ob die von den Eltern vorgeschlagene Person zur Führung der Vormundschaft geeignet ist (§ 1779 Abs. 2 S. 1 BGB), sind insbesondere deren Erziehungseignung und persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie ggf. der Kindeswille zu berücksichtigen (siehe zum Ganzen Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 2013 - 6 UF 160/13 -, ZKJ 2014, 114, und vom 31. Januar 2012 - 6 UF 189/11 - m.w.N.).

  • BVerfG, 07.04.2014 - 1 BvR 3121/13

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.07.2014 - 6 UF 48/14
    Sind diese Verwandten zur Führung der Vormundschaft geeignet im Sinne des § 1779 Abs. 2 BGB, so dürfen sie nicht etwa deswegen übergangen werden, weil ein außenstehender Dritter noch besser dazu geeignet wäre, beispielsweise im Hinblick auf eine optimale geistige Förderung des Kindes (BVerfG FamRZ 2012, 938; 2009, 291, vgl. auch BVerfG FamRZ 2014, 907).
  • OLG Brandenburg, 19.03.2012 - 9 UF 232/11

    Beschwerde gegen die Auswahl des Vormunds: Bestellung der Großeltern zum Vormund …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.07.2014 - 6 UF 48/14
    Das in §§ 1776, 1777 BGB geregelte Benennungsrecht der Eltern ist auf die Fälle beschränkt, in denen die elterliche Sorge durch den Tod des Sorgerechtsinhabers endet (BGH FamRZ 2013, 1380; OLG Brandenburg ZKJ 2012, 312).
  • OLG Braunschweig, 17.03.2023 - 1 UF 2/23

    Auswahlkriterien; Beschwerdebefugnis; Elternrecht; Elternwille; …

    Überwiegend wird die Beschwerdebefugnis jedenfalls dann bejaht, wenn sich Eltern nach einem Sorgerechtsentzug im Beschwerdeverfahren nicht gegen den Entzug der elterlichen Sorge, sondern nur gegen die Auswahl des Vormunds wenden und dabei das Ziel der Bestellung eines nahen Verwandten weiterverfolgen (OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 07.04.2022 - 20 UF 16/22, juris Rn. 19; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 17.07.2014 - 6 UF 48/14, juris Rn. 10 ff.; ohne Begründung ebenso OLG Brandenburg…, Beschluss vom 19.03.2012 - 9 UF 232/11, juris Rn. 14 ff.; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 21.12.2007 - 2 UF 290/07, juris Rn. 20 ff.).
  • OLG Stuttgart, 23.05.2024 - 17 UF 233/23

    Beschwerdebefugnis eines Elternteils gegen die Auswahl des Vormunds nach Entzug …

    Rn. 33 Soweit in einigen Entscheidungen von Oberlandesgerichten, teils mit nur knapper Begründung, eine Beschwerdebefugnis des nicht sorgeberechtigten Elternteils gegen die Entscheidung über die Auswahl des Vormunds insbesondere unter dem Aspekt des Elterngrundrechts angenommen wurde ( OLG Karlsruhe, FamRZ 2023, 202 f.; OLG Frankfurt, FamRZ 2016, 1473 f.; OLG Saarbrücken, FamRZ 2014, 1866 f.; OLG Brandenburg, ZKJ 2012, 312 ff.), schließt sich der Senat diesen nicht an, da sie der Grundaussage der o.g. BGH-Entscheidung (…BGH a.a.O. Rn. 8), wonach sich, sofern nicht die Rückübertragung der entzogenen elterlichen Sorge auf den beschwerdeführenden Elternteil zu prüfen ist, aus dem Elterngrundrecht allein eine Beschwerdebefugnis nicht ergibt, nicht hinreichend Rechnung tragen.
  • OLG Koblenz, 27.04.2020 - 9 UF 32/20

    Bestellung eines Ergänzungspflegers: Auswahl des Familiengerichts unter …

    Auch wenn ihnen bereits erhebliche Teile des Sorgerechts entzogen worden sind, werden sie durch die Entscheidung über die Auswahl des Ergänzungspflegers unmittelbar in dem ihnen verbliebenen Sorgerecht aus § 1626 Abs. 1 BGB und damit in ihrem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG betroffen (vgl. insoweit auch OLG Frankfurt am Main…, Beschluss vom 14. Dezember 2015 - 5 UF 235/15 -, juris, Rdnr. 6, m.w.N.; OLG Saarbrücken, NJOZ 2015, 7, 8, m.w.N.;… MünchKomm-Fischer, FamFG, 3. Aufl. 2018, § 59, Rdnr. 46 und Rdnr. 49;… Heilmann-Heilmann, Praxiskommentar Kindschaftsrecht, 1. Aufl. 2015, § 1779 BGB, Rdnr. 19, m.w.N.).
  • OLG Hamm, 27.10.2023 - 6 UF 104/22

    Bestellung Großeltern Kind zu Vormündern Übertragung Teilbereich der Sorge …

    Da der Entzug der Sorge der Kindesmutter durch ihre Beschwerde jedoch nicht rechtskräftig ist, verbleibt es bei ihrer Beschwerdebefugnis (so auch OLG Saarbrücken, Beschluss vom 17.07.2014, 6 UF 48/14, FamRZ 2014, 441;… MünchKom zum FamFG- Fischer, 3. Aufl., § 59 Rdnr. 49).
  • OLG Frankfurt, 14.12.2015 - 5 UF 235/15

    Berücksichtigung der Großeltern bei der Auswahl eines Vormundes oder …

    Nach zutreffender herrschender Ansicht sind auch nicht sorgeberechtigte Elternteile durch die Auswahlentscheidung in Bezug auf den Vormund in eigenen Rechten betroffen (§ 59 Abs. 1 FamFG) und daher beschwerdeberechtigt (OLG Saarbrücken NJOZ 2015, 7; OLG Brandenburg FamRZ 2013, 54;… Heilmann/Dürbeck, Kindschaftsrecht, § 1779 BGB Rn. 19).
  • OLG Karlsruhe, 07.04.2022 - 20 UF 16/22

    Bestellung eines nahen Verwandten zum Vormund

    Wird einem Elternteil die elterliche Sorge entzogen und verfolgt er im Beschwerdeverfahren nur noch das Ziel, dass statt des Jugendamts ein naher Verwandter zum Vormund bestellt wird, lässt dies seine Beschwerdebefugnis nicht entfallen (…A. Fischer, in: Münchener Kommentar zum FamFG, 3. Aufl. 2018, § 59 Rn. 49; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 17.07.2014 - 6 UF 48/14 -, BeckRS 2014, 127135; OLG Koblenz, Beschluss vom 27.04.2020 - 9 UF 32/20 -, BeckRS 2020, 32946).
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