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Rechtsprechung
   BGH, 24.11.1975 - II ZR 53/74   

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https://dejure.org/1975,663
BGH, 24.11.1975 - II ZR 53/74 (https://dejure.org/1975,663)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1975 - II ZR 53/74 (https://dejure.org/1975,663)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1975 - II ZR 53/74 (https://dejure.org/1975,663)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BGHZ 66, 1
  • NJW 1976, 1402
  • MDR 1976, 646
  • VersR 1976, 485
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.02.1964 - II ZR 179/62

    Haftung des Schiffsführers gegenüber Dritten bei Beschränkung der Haftung im

    Auszug aus BGH, 24.11.1975 - II ZR 53/74
    Der arbeitsrechtliche Freistellungsanspruch steht einem Schiffsführer auch dann zu, wenn er vermögenslos ist und sich deshalb der geschädigte Dritte nicht aus seinem Vermögen befriedigen kann (Abweichung von BGHZ 41, 203, 207).

    Allerdings ist es richtig, daß nach dem Senatsurteil BGHZ 41, 203, 207 dem Schiffsführer ein arbeitsrechtlicher Freistellungsanspruch gegen den Schiffseigner jeweils nur insoweit zustehen soll, als der geschädigte Dritte Befriedigung aus dem Vermögen des ersten erlangen kann.

    Es kann daher von einer Erörterung der Frage abgesehen werden, wie nunmehr der in dem Urteil BGHZ 41, 203, 205 dargelegte Interessenkonflikt zu lösen ist, der zwischen dem Anspruch des geschädigten Dritten gegen den Schiffsführer, dem arbeitsrechtlichen Freistellungsanspruch des letzteren und der beschränkten Schiffseignerhaftung besteht, wenn der Schaden des Dritten den Wert von Schiff und Fracht übersteigt.

  • BGH, 29.06.1972 - II ZR 123/71

    Freistellungsanspruch bei Vermögenslosigkeit

    Auszug aus BGH, 24.11.1975 - II ZR 53/74
    Auch hat der Senat diese Rechtsprechung nicht, wie das Berufungsgericht meint, in der - einen ganz anderen Sachverhalt betreffenden - Entscheidung BGHZ 59, 148 ff. aufgegeben.
  • BGH, 10.01.1955 - III ZR 153/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.11.1975 - II ZR 53/74
    Gerade in einem Fall, in dem einem Schiffsführer von seinem Arbeitgeber ein nicht völlig betriebssicheres Fahrzeug überlassen worden ist und dadurch die Gefahren, welche die ihm übertragene Tätigkeit in sich birgt, noch besonders erhöht worden sind, kann es zu keiner wesentlichen Einschränkung seines arbeitsrechtlichen Freistellungsanspruchs kommen, wenn der Schaden des Dritten auch dadurch verursacht worden ist, daß sich der Schiffsführer auf die Sicherheit seines Fahrzeugs verlassen hat (vgl. auch BGHZ 16, 111, 117/118).
  • BGH, 11.07.1974 - II ZR 1/73

    Drittwirkung des Vollstreckungsbefehls im Widerspruchspozeß

    Auszug aus BGH, 24.11.1975 - II ZR 53/74
    Der Senat hat in seinem in BGHZ 63, 61 ff, abgedruckten Urteil die Frage erörtert, ob der Schadenersatzanspruch eines Schiffsgläubigers, der durch einen rechtskräftigen Vollstreckungsbefehl festgestellt ist, von den anderen an dem Zwangsversteigerungsverfahren beteiligten Gläubigern noch bestritten werden kann.
  • BGH, 12.03.1973 - II ZR 37/71

    Ermittlung des Verschuldens bei einem Schiffsunfall - Voraussetzungen für die

    Auszug aus BGH, 24.11.1975 - II ZR 53/74
    Immerhin hat der Beklagte, der im Schleusenbereich mit äußerster Sorgfalt navigieren mußte (vgl. Senatsurteil vom 12.3.73 - II ZR 37/71, LM Nr. 15 zu BinnSchStrO = VersR 1973, 541 ff.), bei der Annäherung an die Schleuse nicht nur ein Haltezeichen überfahren, sondern infolge ungenügender Aufmerksamkeit auch erst verspätet bemerkt, daß die Maschine seines Fahrzeugs nicht auf rückwärts umgesteuert hatte.
  • BGH, 13.12.2004 - II ZR 17/03

    Ansprüche eines Vereinsmitglieds auf Freistellung von der Haftung gegenüber

    Eine derartige Ausnahme würde dem Grundsatz widersprechen, daß es für die Freistellungspflicht nicht darauf ankommt, ob der freizustellende Schuldner vermögenslos ist und deshalb ohne die Freistellung keine Zahlung an den Gläubiger erfolgt wäre (BGHZ 59, 148 ff.; 66, 1, 4; anders noch BGHZ 41, 203, 207).

    Das wird deutlich, wenn man den Fall annimmt, daß der Wert des Nachlasses geringfügig höher ist als der auf den Erblasser entfallende Anteil an der Haftung (vgl. dazu BGHZ 66, 1, 4).

    Im übrigen gilt der Ausschluß des Freistellungsanspruchs wegen bestehenden Versicherungsschutzes nicht bei einer freiwillig abgeschlossenen Haftpflichtversicherung (BGHZ 66, 1, 3).

    Dabei kommt es u.a. darauf an, in welchem Maße dem Mitglied ein Verschulden zur Last fällt (BGHZ 16, 111, 117 ff.; 66, 1, 2 f.).

  • BAG, 12.06.1992 - GS 1/89

    Haftung des Arbeitnehmers

    In der Folgezeit hat der Bundesgerichtshof an diesen Grundsätzen festgehalten (vgl. BGH Urteile vom 12. Mai 1959 - VI ZR 55/58 - NJW 1959, 2205; vom 7. Oktober 1969 - VI ZR 223/67 - LM Nr. 29 zu § 611 BGB ; vom 8. Dezember 1971 - IV ZR 102/70 - NJW 1972, 440; vom 24. November 1975 - II ZR 53/74 - BGHZ 66, 1).
  • GemSOGB, 21.09.1993 - GmS-OGB 1/93

    Arbeitnehmer haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit

    Da diese Auffassung der bisherigen Rechtsprechung des BGH zur Haftungsbeschränkung bei gefahrgeneigter Arbeit widersprach (vgl. BGHZ 27, 62, 65; BGHZ 66, 1) legte der Große Seant des BAG die Sache gemäß §§ 2, 11 RsprEinhG dem Gemeinsamen Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes zur Entscheidung vor.
  • LAG Düsseldorf, 04.10.1990 - 5 Sa 377/90

    Haftung des Arbeitnehmers: Freistellung - einfache Fahrlässigkeit

    Ganz in diesem Sinne hat auch der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 24.11.1975 (BGHZ 66, 1 ff.) ausgeführt, daß es zum Risiko des Arbeitgebers gehöre, ob die Haftpflichtversicherung die aus gefahrgeneigter Arbeit entstandenen Schäden deckt.

    In dem gleichen Sinne haben im übrigen auch das Reichsarbeitsgericht (Urteil vom 30.09.1941, ARS 43, 108 ff., 112 und der Bundesgerichtshof (Urteil vom 24.11.1975 aaO.) angenommen, daß der Erstattungsanspruch sich auch auf die durch eine Klage des geschädigten Dritten entstandenen Kosten erstreckt, sofern der Arbeitnehmer dem Prozeß aus guten Gründen nicht ausweichen konnte und er den Prozeß sachdienlich geführt hat.

  • OLG Schleswig, 30.08.2002 - 1 U 176/01

    Zur Haftung eines Betreuers auf Pflegekosten bei unterlassener Beantragung von

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des BGH (BGHZ 59, 148, 149 f.; BGHZ 66, 1, 4; BGH NJW 1986, 581, 582 f.), die von der überwiegenden Literatur (vgl. Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., vor § 249 Rdn. 46; Ermann/Kuckuck, BGB, 10. Aufl., § 249 Rdn. 61; MüKo-Oetker, BGB, 4. Aufl., § 249 Rdn. 14 m.w.N.; aA RGZ 147, 248, 251) und dem Senat geteilt wird, dass die Belastung mit einer Verbindlichkeit einen Schaden darstellt, und zwar selbst dann, wenn der Geschädigte wegen seiner Vermögenslage nicht imstande ist, die Verbindlichkeit zu erfüllen.
  • BGH, 15.02.1990 - III ZR 87/88

    Zivilprozeßrecht: Umfang der Darlegungslast des Geschädigten

    Im übrigen hätte das Berufungsgericht ihn, wenn sein Schaden in einer (unbeglichenen) erhöhten Steuerschuld bestehen würde, gemäß § 139 ZPO darauf hinweisen müssen, daß ihm dann allenfalls ein Freistellungsanspruch zustehe (vgl. BGHZ 59, 148 [BGH 29.07.1972 - II ZR 123/71] ; 66, 1, 4; BGH Urteil vom 11. Juni 1986 - VIII ZR 153/85 - WM 1986, 1115, 1117).
  • OLG Jena, 24.05.2017 - 7 U 369/15

    Schadensersatzansprüche wegen einer Pflichtverletzung aus einem Anwaltsvertrag

    Denn auch die Belastung mit einer Verbindlichkeit ist ein Schaden, und zwar auch dann, wenn der Belastete weder Vermögen noch Einkommen hat und daher nicht leistungsfähig ist (BGH, Urt. v. 10.10.1985, Az. IX ZR 153/84, NJW 1986, 582 ; Urt. v. 24.11.1975, Az. II ZR 53/74, NJW 1976, 1402 ; Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 249 Rn. 4).
  • OLG Bremen, 09.06.1988 - 2 U 159/86

    Anspruch auf Schadensersatz wegen fahrlässiger Amtspflichtverletzung eines

    Soweit der Beklagte unter Hinweis auf die später (BGHZ 66, 1, 4) [BGH 24.11.1975 - II ZR 53/74] aufgegebene Ansicht des Bundesgerichtshofs in BGHZ 41, 203, 207 [BGH 27.02.1964 - II ZR 179/62] aus der angeblichen Vermögenslosigkeit des Klägers zu seinen Gunsten rechtliche Folgen herzuleiten versucht, sind seine Erwägungen unerheblich, da keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, daß der Kläger, was er bestreitet, vermögenslos ist und der Beklagte auch für seine Behauptung keinen Beweis angetreten hat.
  • OLG Bamberg, 20.08.2002 - 5 U 183/99

    Beratungspflichten des Steuerberaters bei steuerrechtlicher Umwandlung des

    Auch die Belastung mit einer Verbindlichkeit ist ein zu ersetzender Schaden (vgl. BGHZ 59, 148; 66, 1, 4; BGH NJW 1986, 581 ff.).
  • LG Bonn, 10.04.1995 - 10 O 390/94

    Haftungsprivileg eines Arbeitnehmers auch für Geschäftsführer eines eingetragenen

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  • BGH, 22.05.1978 - II ZR 111/76

    Begründung eines Leiharbeitsverhältnisses bei leihweiser Überlassung eines

  • OLG Karlsruhe, 24.01.1997 - U 6/96

    Anscheinsbeweis bei Kollision eines Schiffs mit Untertor einer Schleuse

  • BGH, 15.12.1992 - X ZR 84/91

    Voraussetzungen für eine Schadensschätzung durch das Gericht - Mitwirkungspflicht

  • OLG Karlsruhe, 01.12.1995 - U 9/94
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Rechtsprechung
   BGH, 05.05.1976 - IV ZR 53/75   

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https://dejure.org/1976,1428
BGH, 05.05.1976 - IV ZR 53/75 (https://dejure.org/1976,1428)
BGH, Entscheidung vom 05.05.1976 - IV ZR 53/75 (https://dejure.org/1976,1428)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 1976 - IV ZR 53/75 (https://dejure.org/1976,1428)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwirkung des Anspruchs des Testamentsvollstreckers auf Vergütung - Anspruch des Testamentsvollstreckers auf Vergütung und Ersatz seiner Aufwendungen - Irrige Beurteilung der Sach- oder Rechtslage durch den Testamentsvollstrecker - Entgelt für die Tätigkeit als ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 1402 (Ls.)
  • MDR 1976, 914
  • DNotZ 1976, 559
  • WM 1976, 771
  • DB 1976, 1862
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.05.1953 - IV ZR 234/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.05.1976 - IV ZR 53/75
    Letzteres war der Grund für die Annahme, dem Testamentsvollstrecker habe nicht die Befugnis zugestanden, im Einvernehmen mit den anderen Miterben ohne Beteiligung des von ihm Betreuten den Nachlaß vorzeitig auseinanderzusetzen (BGH Urteil vom 21. Mai 1953 - IV ZR 234/52).
  • OLG Schleswig, 25.08.2009 - 3 U 46/08

    Vergütung eines Testamentsvollstreckers

    Eine Verwirkung ist nicht schon dann anzunehmen, wenn der Testamentsvollstrecker zwar bestrebt war, sein Amt im Interesse des Nachlasses auszuüben, jedoch infolge irriger Beurteilung der Sachlage seine Befugnisse überschritten hat (MK/Zimmermann, 4. Aufl., 2004, § 2221, Rn. 21) oder wenn er durch eine irrtümliche Beurteilung der Sach- und Rechtslage fehlerhafte Entschlüsse fasste und Entscheidungen traf (BGH, Urt. v. 05.05.1976 - IV ZR 53/75, DNotZ 1976, 559, 560; BGH, Urt. v. 13.06.1979 - IV ZR 102/77, DNotZ 1980, 164; Palandt/Edenhofer, 68. Aufl., 2009, § 2221, Rn. 15).
  • BGH, 06.05.2004 - IX ZB 349/02

    Verbot der Schlechterstellung im Beschwerdeverfahren nach Aufhebung und

    Diese Grundsätze hat die höchstrichterliche Rechtsprechung im Falle vorsätzlicher oder mindestens grob fahrlässiger Pflichtverletzungen entsprechend angewandt auf den Testamentsvollstrecker (BGH, Urt. v. 5. Mai 1976 - IV ZR 53/75, WM 1976, 771, 772; Urt. v. 13. Juni 1979 - IV ZR 102/77, DNotZ 1980, 164, 165), den Rechtsanwalt (vgl. BGH, Urt. v. 15. Januar 1981 - III ZR 19/80, NJW 1981, 1211, 1212; Urt. v. 30. März 1995 - IX ZR 182/94, WM 1995, 1288) sowie den Vormund oder Pfleger (BayObLGZ 1991, 272, 275).
  • BGH, 12.05.2011 - III ZR 107/10

    Steuerberatervertrag: Wirksamkeit eines zwischen einem Steuerberater und seinem

    bb) Soweit der Bundesgerichtshof den Vergütungsanspruch von zu besonderer Treue verpflichteten Amtsinhabern - wie etwa den Testamentsvollstrecker (BGH, Urteile vom 5. Mai 1976 - IV ZR 53/75, WM 1976, 771, 772 und vom 13. Juni 1979 - IV ZR 102/77, DNotZ 1980, 164 f), den Insolvenzverwalter (BGH, Beschluss vom 6. Mai 2004 - IX ZB 349/02, BGHZ 159, 122, 131 f) oder den Zwangsverwalter (BGH, Beschluss vom 23. September 2009 - V ZB 90/09, NJW-RR 2009, 1710 Rn. 11 ff) - bei besonders schwerwiegenden (Treue-)Pflichtverletzungen gemäß oder entsprechend §§ 242, 654 BGB als verwirkt angesehen hat, verhilft dies dem Verwirkungseinwand der Beklagten nicht zum Erfolg, da der Kläger nicht zu dem angesprochenen Personenkreis zählt und seine durch den "Beratungsvertrag Sanierung" vermittelte Position mit der besonderen Funktion und Stellung der genannten Amtsinhaber nicht gleichzusetzen ist.
  • BGH, 18.12.2018 - 3 StR 270/18

    Betrug (Vermögensschaden bei Zahlungen an einen nicht qualifizierten

    Dieser Grundgedanke ist nicht nur auf privatrechtliche Dienstverhältnisse (BGH, Urteile vom 5. Mai 1976 - IV ZR 53/75, WM 1976, 771, 772: Testamentsvollstrecker; vom 15. Januar 1981 - III ZR 19/80, NJW 1981, 1211, 1212: Rechtsanwalt; BayObLG, Beschluss vom 11. Juli 1991 - BReg.
  • BGH, 23.09.2009 - V ZB 90/09

    Unbefugtes Führen eines Doktortitels oder Diplomtitels i.R.e. Bestellung zum

    Deshalb wendet er die Vorschrift nicht nur auf andere dem in der Doppelmakelei liegenden Treubruch vergleichbare Verletzungen der Treuepflicht des Maklers (BGH wie vor), sondern auch auf andere Dienstverhältnisse mit entsprechenden Treuepflichten des Dienstverpflichteten an (BGH, Urt. v. 5. Mai 1976, IV ZR 53/75, WM 1976, 771, 772; Urt. v. 13. Juni 1979, IV ZR 102/77, DNotZ 1980, 164, 165 - Testamentsvollstrecker; Urt. v. 15. Januar 1981, III ZR 19/80, NJW 1981, 1211, 1212; Urt. v. 30. März 1995, IX ZR 182/94, WM 1995, 1288, 1289 - Rechtsanwalt).
  • OLG Hamm, 07.11.2013 - 10 U 100/12

    Vergütung des Testamentsvollstreckers bei pflichtwidriger Untätigkeit

    Jedoch kann nach gefestigter höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung der Anspruch des Testamentsvollstreckers auf Vergütung aus § 2221 BGB zur Gänze verwirkt sein, wenn der Testamentsvollstrecker in besonders schwerwiegender Weise vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig gegen seine Amtspflichten verstoßen hat (BGH, WM 1979, 1116 ff - Juris - Rz. 11 m. w. N.; ZEV 2005, 22 ff., - Juris - Rz. 15; WM 1976, 771 ff. - Juris - Rz. 39).

    Verwirkung des Vergütungsanspruches kommt auch etwa dann in Betracht, wenn der Testamentsvollstrecker seine Tätigkeit auf einem Gebiet entfaltet, das eindeutig nicht zu seinem Aufgabenkreis gehört (vgl. zu Vorstehendem: BGH, WM 1976, 771 - Juris - Rz. 39; ZEV 2005, 22 ff. - Juris -Rz. 15).

  • OLG Saarbrücken, 26.07.2023 - 5 U 98/22

    Höhe der Vergütung des Testamentsvollstreckers bei vorzeitiger Beendigung des

    Wie in dem angefochtenen Urteil unter Verweis auf - einschlägige - höchstrichterliche Rechtsprechung zutreffend ausgeführt wird, kann der Testamentsvollstrecker seinen Vergütungsanspruch im Einzelfall vollständig verwirken; sein Anspruch kann verwirkt sein, wenn der Testamentsvollstrecker in besonders schwerwiegender Weise vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig gegen seine Amtspflicht verstoßen hat (BGH, Urteil vom 5. Mai 1976 - IV ZR 53/75, BGHZ 76, 324; Urteil vom 13. Juni 1979 - IV ZR 102/77, WM 1979, 1116).
  • LG Mainz, 13.12.2017 - 3 O 23/17

    Testamentsvollstreckung: Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung hinsichtlich

    Der Anspruch ist dagegen nicht verwirkt, wenn der Testamentsvollstrecker in dem Bestreben, sein Amt zum Wohle der von ihm betreuten Personen auszuüben, infolge irriger Beurteilung der Sach- oder Rechtslage fehlerhafte Entschlüsse fasst und Entscheidungen trifft (BGH, Urteil vom 05.05.1976, Az. IV ZR 53/75, zitiert nach juris).
  • BGH, 13.06.1979 - IV ZR 102/77

    Versagung des Anspruchs auf eine Testamentsvollstreckervergütung wegen

    Der Anspruch des Testamentsvollstreckers auf Vergütung (§ 2221 BGB), kann, wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 5. Mai 1976 (BGH LM BGB § 2221 Nr. 5 = NJW 1976, 1402 (L) = WM 1976, 771 = FamRZ 1976, 450 = MDR 1976, 914 = BB 1976, 814) ausgesprochen hat, verwirkt sein, wenn der Testamentsvollstrecker in besonders schwerwiegender Weise vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig gegen seine Amtspflichten verstoßen hat (vgl. auch OLG Kiel SchlHA 1938, 128; BGB-RGRK 12. Aufl. § 2221 Rdn. 9; Palandt/Keidel, BGB 38. Aufl. § 2221 Anm. 1 b).
  • LG Magdeburg, 10.01.2013 - 11 T 507/11

    Herabsetzung der Vergütungsansprüche des Gesamtvollstreckungsverwalters auf Null

    Diese Grundsätze hat die höchstrichterliche Rechtsprechung im Falle vorsätzlicher oder mindestens grob fahrlässiger Pflichtverletzungen entsprechend angewandt auf den Testamentsvollstrecker (BGH, Urt. v. 5. Mai 1976 - IV ZR 53/75, WM 1976, 771, 772; Urt. v. 13. Juni 1979 - IV ZR 102/77, DNotZ 1980, 164, 165), den Rechtsanwalt (vgl. BGH, Urt. v. 15. Januar 1981 - III ZR 19/80, NJW 1981, 1211, 1212; Urt. v. 30. März 1995 - IX ZR 182/94, WM 1995, 1288) sowie den Vormund oder Pfleger (…
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Rechtsprechung
   BGH, 17.12.1975 - IV ZR 73/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,1879
BGH, 17.12.1975 - IV ZR 73/74 (https://dejure.org/1975,1879)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1975 - IV ZR 73/74 (https://dejure.org/1975,1879)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1975 - IV ZR 73/74 (https://dejure.org/1975,1879)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Auslegung eines Vertragsverhältnisses - Voraussetzungen für den Erwerb eines eigenen Vergütungsanspruchs - Vertrauenshaftung einer Aktiengesellschaft gegenüber ihrem Geschäftspartner

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 1402 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.02.1952 - I ZR 96/51

    Sport-Toto. Vertragsbedingungen

    Auszug aus BGH, 17.12.1975 - IV ZR 73/74
    annimmt, so leitet es diese Bindung aus den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen über die sogenannte Anscheinsvollmacht her (vgl. BGHZ 5, 111; LM BGB § 167 Nr. 4, 8, 10, 11, 13).
  • BGH, 03.03.1965 - VIII ZR 266/63

    Verwendung des Ausdrucks "Alleinauftrag" in einem Mäklervertrag - Ausnutzen der

    Auszug aus BGH, 17.12.1975 - IV ZR 73/74
    Mit seinem Tode geht die Anwartschaft auf den Vergütungsanspruch auf den Erben über, der bei Eintritt des Erfolgs die Vergütung verlangen kann (vgl. BGH Urteil vom 3. März 1965 - VIII ZR 266/63 = NJW 1965, 964 = LM BGB § 652 Nr. 15).
  • BGH, 02.02.2016 - 1 StR 437/15

    Betrugstatbestand: Hingabe eines durch eine Grundschuld gesicherten Darlehens als

    Dies ist indes bei der Vermittlungstätigkeit eines Maklers der Fall, auch wenn nach § 652 BGB der Vergütungsanspruch erst mit Abschluss des Vertrages über das vermittelte Objekt entsteht (vgl. BGH aaO, BGHSt 31, 178; BGH, Urteil vom 17. Dezember 1975 - IV ZR 73/74, WM 1976, 503; Dannecker in Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, § 263 StGB, Rn. 361; Sprau in Palandt, BGB, 76. Aufl. 2016, § 652 Rn. 54).
  • BGH, 16.11.1987 - II ZR 92/87

    Duldungsvollmacht bei Gesamtvertretungsberechtigung in einer GmbH; Genehmigung

    Dieser Entschluß kann jedoch nicht allein durch den seine Vertretungsbefugnis überschreitenden Geschäftsführer gefaßt werden, sondern es muß noch eine entsprechende Willensentschließung des weiteren gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführers hinzukommen (vgl. Schilling in GroßK. z. GmbHG, 6. Aufl., § 35 Anm. 18; zur Anscheinsvollmacht vgl. BGH, Urt. v. 17. Dezember 1975 - IV ZR 73/74, NJW 1976, 1402; Soergel/Schulze/v. Lasaulx, BGB, 11. Aufl., § 167 Rdnr. 32).
  • LAG Düsseldorf, 18.12.2019 - 12 Sa 1127/18

    Beamtenähnliche Versorgung; Versorgungsausgleich; Rechtskraft; Schuldanerkenntnis

    (c) Der hervorgerufene Rechtsschein muss für ein bestimmtes Handeln des Geschäftsgegners ursächlich gewesen sein (BGH 17.12.1975 - IV ZR 73/74, juris Rn. 14 ff.).

    Alleine der Umstand, dass ein Gesamtvertretungsberechtigtes Organ, hier Herr Dr. T., Verhandlungen für längere Zeit mit einem Geschäftspartner selbständig führt, weist nicht darauf hin, dass er insoweit zum Abschluss von Rechtsgeschäften auch alleine vertretungsberechtigt ist (BGH 17.12.1975 a.a.O. Rn. 18).

    Vielmehr gilt, dass dann, wenn Zweifel bestehen, das Handelsregister eingesehen werden muss, aus dem die Vertretungsregelung der Gesellschaft ersichtlich ist (BGH 17.12.1975 a.a.O. Rn. 19 a.E.).

  • OLG Dresden, 06.04.2021 - 5 U 73/21

    Knüpfen die Vertragsparteien den Beginn einer festen Vertragslaufzeit eines

    In Fällen des Bestehens einer Gesamtvertretung - wie im vorliegenden Fall bestehend - kann eine Duldungsvollmacht grundsätzlich auch dahingehend wirken, dass einer der Gesamtvertreter als ermächtigt gilt, allein für den Geschäftsherrn zu handeln (BGH Urteil vom 17.12.1975 - IV ZR 73/74 -, BeckRS 1975, 31117005; MüKoBGB/Schubert, 8. Aufl. 2018, BGB § 167 Rn. 110).

    Bei einem für eine Agrargenossenschaft nicht alltäglichen Geschäft wie dem Vorliegenden hätten die Rechtsvorgänger der Beklagten das Genossenschaftsregister einsehen müssen, aus dem die Vertretungsregelung der Beklagten klar hervorging (vgl. zum vergleichbaren Fall der Gesamtvertretung einer Aktiengesellschaft BGH, Urteil vom 17.12.1975 - IV ZR 73/74 -, BeckRS 1975, 31117005) und können sich aufgrund der Publizitätsfunktion des öffentlichen Registers nicht mit Erfolg darauf berufen, "keine Kenntnis über ein etwaiges Genossenschaftsregister" gehabt zu haben.

  • BGH, 12.10.1983 - IVa ZR 36/82

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Maklerprovision für den Abschluss eines

    Durch den Abschluß des Kaufvertrages mit der Fa. ITG konnte für den Makler Kl. ein Provisionsanspruch nur dann entstehen, wenn dieser Vertragsschluß auf eine vertragsgemäße Maklertätigkeit von Kl. zurückzuführen gewesen wäre; in diesem Falle wäre es unerheblich, daß Kl. bei Abschluß des Kaufvertrages bereits verstorben war (BGH, Urteil vom 3.3.1965 - VIII ZR 266/63 - NJW 1965, 964 = LM BGB § 652 Nr. 15; Urteil vom 17.12.1975 - IV ZR 73/74 - WM 76, 503).
  • KG, 15.10.2020 - 12 U 49/18

    Eingetragene Genossenschaft: Schadensersatz wegen pflichtwidrigem Verkauf von

    Die von der Rechtsprechung dazu entwickelten Voraussetzungen (vergleiche dazu BGH, Urteil vom 17. Dezember 1975 - IV ZR 73/74 -, Rn. 15-17, juris) lagen hier vor, da die N./L. im Hinblick auf die Satzung darauf vertrauen durfte, dass der Beklagte zu 2) wirksam Einzelvollmacht zugunsten des Beklagten zu 1) erteilen konnte.
  • OLG München, 29.05.1998 - 21 U 6419/96
    Der etwaige Entschluß des Geschäftsführers ... gegen das Handeln des vollmachtlosen Vertreters ... nicht einzuschreiten, wäre rechtlich bedeutungslos, da es jedenfalls an einer entsprechenden Willensentschließung des weiteren gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführers oder Prokuristen mangelt (vgl. BGH, NJW 1976, 1402).
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Rechtsprechung
   BGH, 04.03.1976 - IV ZR 59/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,2707
BGH, 04.03.1976 - IV ZR 59/74 (https://dejure.org/1976,2707)
BGH, Entscheidung vom 04.03.1976 - IV ZR 59/74 (https://dejure.org/1976,2707)
BGH, Entscheidung vom 04. März 1976 - IV ZR 59/74 (https://dejure.org/1976,2707)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 1402 (Ls.)
  • MDR 1976, 743
  • DB 1976, 958
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.06.1963 - VIII ZR 61/62

    Anwendbarkeit der Grundsätze des Schweigens auf ein kaufmännisches

    Auszug aus BGH, 04.03.1976 - IV ZR 59/74
    Das erstere hat der Bundesgerichtshof für den Fall entschieden, daß ein Makler, der nicht mit einer Firma im Handelsregister eingetragen war, einem Kaufmann den Inhalt vorangegangener Verhandlungen bestätigte (BGHZ 40, 42).
  • BGH, 25.02.1987 - VIII ZR 341/86

    Anspruch auf Kaufpreiszahlung für den Verkauf von Garnen - Kaufmannseigenschaft

    Seine über längere Zeit andauernde Lieferbeziehung zu einem an dem Material für seinen Geschäftsbetrieb interessierten Partner läßt sich nur als kaufmännisches Handeln bewerten (wie hier Jaeger/Henckel a.a.O.; vgl. auch BGH Urteil vom 4. März 1976 - IV ZR 59/74 = LM HGB § 346 Ea Nr. 19 = WM 1976, 564 für den Fall der Bestätigung durch einen Rechtsanwalt als Nachlaßverwalter).

    Insbesondere ist es nicht erforderlich, daß sie ausdrücklich das Wort "Bestätigung" gebraucht hätte, sofern nur ihr Bestätigungswille erkennbar war (BGH Urteil vom 4. März 1976 a.a.O. unter I).

  • OLG Hamm, 15.01.1992 - 26 U 65/91

    Voraussetzungen und Rechtswirkungen eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens ;

    Die Rechtsprechung hat den Kreis tauglicher Absender auch um Personen erweitert, die ähnlich einem Kaufmann am Geschäftsleben teilnehmen und erwarten können, daß ihnen gegenüber nach kaufmännischer Sitte verfahren wird (BGHZ 40, 42: Grundstücksmakler; BGH NJW 1976, 1402: Rechtsanwalt als Verwalter des Nachlasses eines Kaufmanns).
  • BGH, 09.01.1981 - V ZR 104/79

    Grundsätze über die Wirkung eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens -

    Allerdings hat die Rechtsprechung den Geltungsbereich des kaufmännischen Brauches auch auf Personen ausgedehnt, die, ohne selbst Kaufleute zu sein, wie solche am Geschäftsleben teilnehmen und erwarten können, daß der Empfänger ihnen gegenüber nach kaufmännischer Sitte verfährt (vgl. BGHZ 11, 3 für einen nicht eingetragenen Schrotthändler; BGHZ 40, 42 f [BGH 26.06.1963 - VIII ZR 61/62]ür einen Grundstücksmakler; BGH Urteil vom 9. Januar 1976, IV ZR 59/74, WM 1976, 564 für einen Rechtsanwalt als Nachlaßverwalter eines Kaufmanns; RG Gruch 71, 253 für einen Gutsbesitzer).
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