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Rechtsprechung
   BGH, 03.11.1981 - 1 StR 501/81   

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BGH, 03.11.1981 - 1 StR 501/81 (https://dejure.org/1981,1086)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1981 - 1 StR 501/81 (https://dejure.org/1981,1086)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1981 - 1 StR 501/81 (https://dejure.org/1981,1086)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterlassung - Strafmilderung - Bewertung des Unrechtsgehalts - Berücksichtigung aller Umstände

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 13 Abs. 2

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 393
  • MDR 1982, 155
  • StV 1982, 112
  • JR 1982, 464
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • LG Kiel, 03.04.2019 - 3 KLs 3/18

    Prozess gegen Sig-Sauer-Manager: Deutsche Pistolen für den Bürgerkrieg

    Es sind auch keine Umstände ersichtlich, aufgrund derer das Unterlassen durch die Angeklagten weniger schwer wiegen würde als eine eigene Tatbegehung durch aktives Tun (vgl. etwa BGH, Urteil vom 03.11.1981 - 1 StR 501/81, zitiert nach juris, dort Rn. 9).
  • BVerwG, 26.09.2001 - 1 D 32.00

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Ruhestandsbeamter des höheren Dienstes;

    Eine mildere Bewertung kommt danach allenfalls dann in Betracht, wenn die gebotene Handlung dem Unterlassungstäter mehr abverlangt als den normalen Einsatz rechtstreuen Willens (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1981, JR 1982, 464 >465< und Beschluss vom 16. Oktober 1997, NStZ 1998, 245 ).
  • BGH, 30.06.2011 - 4 StR 241/11

    Mord durch Unterlassen: Prüfung einer Strafrahmenmilderung

    Besondere Bedeutung kommt der Frage zu, ob die gebotene Handlung von dem Unterlassungstäter mehr verlangt als den Einsatz rechtstreuen Willens (BGH, Urteil vom 3. November 1981 - 1 StR 501/81, NJW 1982, 393; Beschluss vom 1. April 1987 - 2 StR 94/87, BGHR StGB § 13 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1).
  • BGH, 17.06.2015 - 5 StR 75/15

    Tötungsvorsatz (gefährliche Gewalthandlung; vorsatzkritische Umstände bei der

    Einzubeziehen sind daher auch die konkreten Tatumstände und alle in subjektiver Hinsicht für die Bewertung des Unrechtsgehalts der Unterlassung maßgebenden Umstände (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1981 - 1 StR 501/81, NJW 1982, 393).
  • OLG Karlsruhe, 09.08.1988 - 2 Ss 83/88
    Die im Urteil mitgeteilten Tatumstände und die für die Bewertung des Unrechtsgehalts maßgebenden subjektiven Gesichtspunkte ergeben nämlich, daß hier das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle nicht in einem solchen Maße abweicht, welches die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens der § 258 a Abs. 1, 2. Halbs., § 49 Abs. 1 StGB geboten erscheinen läßt (BGH GA 86, 450); sie ergeben zugleich und ebenso eindeutig, daß das Unterlassen nicht weniger schwer wiegt, als eine "entsprechende" Begehungstat (BGH NJW 1982, 393), die beispielsweise dann vorgelegen hätte, wenn der Angeklagte - statt die dienstliche Weitergabe seiner Kenntnisse zu unterlassen seinem Vorgesetzten auf Frage mitgeteilt hätten, die Ermittlungen hätten (weiterhin) keine Täterhinweise erbracht.
  • BGH, 27.09.2011 - 3 StR 296/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Strafzumessung; Sicherstellung

    Zwar braucht der Tatrichter im Urteil nur diejenigen Umstände anzuführen, die für die Bemessung der Strafe bestimmend gewesen sind (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO), eine erschöpfende Aufzählung aller Strafzumessungserwägungen ist weder vorgeschrieben noch möglich (BGH (Urteil vom 3. November 1981 - 1 StR 501/81,) NJW 1982, 393; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 19.01.1990 - 2 StR 588/89

    Aufhebung des Strafausspruchs nach Einlegung der Revision

    Zwar braucht der Tatrichter im Urteil nur diejenigen Umstände anzuführen, die für die Bemessung der Strafe bestimmend gewesen sind (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO), eine erschöpfende Aufzählung aller Strafzumessungserwägungen ist weder vorgeschrieben noch möglich (BGH NJW 1982, 393; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 01.04.1987 - 2 StR 94/87

    Körperverletzung mit Todesfolge bei Vernachlässigung der Pflege eines Kindes -

    Besondere Bedeutung kommt der Frage zu, ob die gebotene Handlung von dem Unterlassungstäter mehr verlangt als den normalen Einsatz rechtstreuen Willens (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1981 - 1 StR 501/81 = NJW 1982, 393).
  • BGH, 18.09.1986 - 4 StR 429/86

    Handlungspflicht bei fahrlässiger Verursachung eines Brandes

    Die neue Strafkammer wird auch zu beachten haben, daß bei einer Verurteilung wegen Unterlassens die Möglichkeit der Strafrahmenmilderung nach § 13 Abs. 2 StGB zu prüfen ist (vgl. dazu auch BGH NJW 1982, 393).
  • BGH, 14.12.1988 - 3 StR 170/88

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Mord - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Dies führt zur Aufhebung des Strafausspruchs (zur Strafmilderung nach § 13 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB vgl. BGH, Beschluß vom 1. April 1987 - 2 StR 94/87, StV 1987, 527 f., und Urteil vom 3. November 1981 - 1 StR 501/81, MDR 1982, 155 = StV 1982, 112).
  • BGH, 15.03.1994 - 5 StR 798/93

    Voraussetzungen der Vornahme einer Strafrahmenverschiebung nach § 13 Abs. 2, § 49

  • BGH, 23.11.1988 - 3 StR 170/88
  • BGH, 30.04.1982 - 2 StR 149/82

    Anforderungen einer ordnungsgemäßen Strafzumessung - Gesamtabwägung bei Ablehnung

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Rechtsprechung
   BGH, 04.11.1981 - 2 ARs 297/81   

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https://dejure.org/1981,1101
BGH, 04.11.1981 - 2 ARs 297/81 (https://dejure.org/1981,1101)
BGH, Entscheidung vom 04.11.1981 - 2 ARs 297/81 (https://dejure.org/1981,1101)
BGH, Entscheidung vom 04. November 1981 - 2 ARs 297/81 (https://dejure.org/1981,1101)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer nach Erledigung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe für die Anordnung des Unterbleibens der Vollstreckung von Geldstrafe oder Verfahrenskosten - Ermittlung der Zuständigkeit für die Anordnung der Aussetzung bei ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 263
  • NJW 1982, 393
  • MDR 1982, 242
  • NStZ 1982, 133
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.07.1978 - 2 ARs 180/78

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer in Fällen des § 462 a Abs. 4 S. 3

    Auszug aus BGH, 04.11.1981 - 2 ARs 297/81
    Handelt es sich um die Vollstreckung von Strafen aus Urteilen verschiedener Gerichte, so bleibt die nach Maßgabe des Konzentrationsprinzips (§ 462 a Abs. 4 Satz 3 StPO) in allen Sachen zur Entscheidung berufene Strafvollstreckungskammer trotz Erledigung der in ihrem Bereich vollstreckten Strafe für die anderen Sachen zuständig (BGHSt 28, 82).
  • OLG Rostock, 04.12.2017 - 20 Ws 293/17

    Absehen von der Vollstreckung eines angeordneten Wertersatzverfalls nach

    Die nach § 462 Abs. 1 Satz 1, § 462a Abs. 1 Satz 1 StPO zuständige Strafvollstreckungskammer (vgl. BGH, Beschluss vom 04. November 1981 - 2 ARs 297/81 -, BGHSt 30, 263-265; Rdz. 5 ff. in juris) hat es im Ergebnis zu Recht abgelehnt, das Unterbleiben der Vollstreckung des angeordneten Verfalls von Wertersatz anzuordnen.
  • OLG Hamburg, 18.01.2017 - 2 Ws 258/16

    Vollstreckung des Anordnung eines Wertersatzverfalls: Anordnung des Unterbleibens

    Gemäß § 459 d Abs. 1 Nr. 1 StPO ist aber die Anordnung des Unterbleibens der Vollstreckung einer Geldstrafe erst zulässig, wenn die Freiheitsstrafe tatsächlich vollstreckt, durch Erlass erledigt oder zur Bewährung ausgesetzt ist (vgl. bereits Senat, Beschluss vom 14. Juli 2003 - Az.: 2 Ws 169-171/03 und vom 14. Januar 2002 - Az.: 2 Ws 4-6/02; BGHSt 30, 263, 264; Meyer-Goßner/ Schmitt § 459 d Rn. 5 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 13.08.2001 - 1 AR 59/01
    Es entspricht seit langem einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer mit dem Beginn des Vollzugs von Ersatzfreiheitsstrafen begründet wird (BGHSt 30, 263; KK-Fischer, StPO, 4. Aufl., § 462 a Rdnr. 7; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 462 a Rdnr. 4 jew.m.w.N.).
  • BGH, 08.12.1982 - 3 StR 425/82

    Beschränkte Möglichkeit des Revisionsgerichts zum Eingreifen in die

    Eine erschöpfende Aufzählung aller Strafzumessungserwägungen ist weder vorgeschrieben noch möglich (BGH NJW 1982, 393 mit weit. Nachw.).
  • OLG Hamburg, 12.01.1988 - 2 Ws 5/88
    Und zwar gilt dies nicht nur für die spezifischen Aussetzungsentscheidungen (§ 57 Abs. 3 StGB ), sondern für alle Entscheidungen im Rahmen des Satzes 1 dieser Vorschrift (vgl. BGHSt 30, 263, 264 [hier: IV (466) 182 f für die Anordnung nach § 459 d StPO ).
  • OLG Celle, 26.08.1986 - 1 Ws 244/86
    Der vom OLG Düsseldorf (aaO.) gegebene Hinweis auf die Entscheidung BGH in NJW 1982, 393 [hier: IV (466) 183 f] geht schon deshalb fehl, weil in dem dort abgehandelten Fall bereits vor Erlaß der Restfreiheitsstrafe dem Gericht von Amts wegen die Prüfung oblag, ob es von der Möglichkeit Gebrauch machen sollte, eine Anordnung nach § 459 d Abs. 1 Nr. 1 , Abs. 2 StPO zu treffen.
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