Weitere Entscheidung unten: OLG Bremen, 30.08.1982

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.09.1982 - 15 W 149/81   

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https://dejure.org/1982,3631
OLG Hamm, 06.09.1982 - 15 W 149/81 (https://dejure.org/1982,3631)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.09.1982 - 15 W 149/81 (https://dejure.org/1982,3631)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. September 1982 - 15 W 149/81 (https://dejure.org/1982,3631)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründetheit einer zulässigen Beschwerde; Einziehung eines Erbscheines durch ein Nachlaßgericht

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB §§ 2084, 2247, 2361
    Erbrecht; Einziehung eines Erbscheins durch das Nachlaßgericht; Frage der Formgültigkeit von nicht unterschriebenen nachträglichen Anordnungen des Erblassers auf einem besonderen Blatt.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 689 (Ls.)
  • MDR 1983, 131
  • FamRZ 1983, 100 (Ls.)
  • Rpfleger 1982, 474 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 14.11.1974 - BReg. 1 Z 73/74
    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.1982 - 15 W 149/81
    a) Die Rechtsgrundsätze, die das Landgericht der Würdigung des vorliegenden Einzelfalles vorangestellt hat, stehen im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (insbesondere aaO) und anderer Obergerichte (BayObLGZ 1974, 440 ff; OLG Stuttgart Justiz 1979, 436 ff; Senatsbeschluß vom 18. Juli 1974 - 15 W 102/73 - n.v.).
  • BGH, 20.03.1974 - IV ZR 133/73

    Gültigkeit von späteren Ergänzungen eines eigenhändigen Testaments - Gültigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.1982 - 15 W 149/81
    Nachträgliche Ergänzungen und Veränderungen des Textes brauchten daher nicht besonders unterzeichnet zu werden, wenn sie rein äußerlich durch die vorhandene Unterschrift mit gedeckt würden (BGH NJW 1974, 1083, 1084); jedoch müßten Nachträge, die von der Unterschrift des Erblassers räumlich gesehen nicht gedeckt würden, selbst dann besonders unterzeichnet werden, wenn sie sich auf demselben Bogen oder Blatt befänden, auf dem auch die vorherige Verfügung niedergeschrieben worden sei.
  • BVerwG, 15.05.2008 - 5 C 18.07

    Magistergrad als berufsqualifizierender Abschluss i.S.v. § 7 Abs. 1 S. 1

    Ob ausnahmsweise ein derartiger Härtefall vorliegt, ist unter Anlegen eines strengen Auslegungsmaßstabs zu entscheiden (stRspr; vgl. grundlegend Urteile vom 26. Januar 1978 BVerwG 5 C 39.77 BVerwGE 55, 205 , vom 3. Juni 1988 BVerwG 5 C 49.84 Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 77 S. 51, vom 28. Oktober 1992 BVerwG 11 C 5.92 a.a.O. und vom 24. Juni 1982 BVerwG 5 C 23.81 FamRZ 1983, 100).
  • BVerwG, 29.03.2018 - 5 C 14.16

    Absolventen des zweiten Bildungswegs; Anreiz; Attraktivität des Ausbildungsgangs;

    Eine derartige Übereinstimmung im materiellen Wissenssachgebiet ist nicht schon anzunehmen, wenn die erste und die weitere Ausbildung unter einen sehr weitgefassten Oberbegriff eingeordnet werden können (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 24. Juni 1982 - 5 C 23.81 - FamRZ 1983, 100, vom 23. Januar 1992 - 5 C 69.88 - BVerwGE 89, 334 und vom 28. Oktober 1992 - 11 C 5.92 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 105 S. 147 f. sowie Beschluss vom 21. Dezember 1989 - 5 B 105.89 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 91 S. 103).
  • OLG Hamm, 19.09.2012 - 15 W 420/11

    Formwirksamkeit eines auf mehreren Blättern errichteten privatschriftlichen

    Inhaltliche Verknüpfungen der Anordnungen allein können das Formerfordernis - anders als bei nachträglichen Verfügungen auf demselben Blatt oder Bogen nicht ersetzen (vgl. u.a. BGH NJW 1983, 689; Senat - Beschluss vom 06.09.1982, 15 W 149/81 = MDR 1983, 131).
  • BVerwG, 29.03.2018 - 5 C 14.17

    Bewilligung von Ausbildungsförderung für ein Hochschulstudium durch Zulassung

    Eine derartige Übereinstimmung im materiellen Wissenssachgebiet ist nicht schon anzunehmen, wenn die erste und die weitere Ausbildung unter einen sehr weitgefassten Oberbegriff eingeordnet werden können (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 24. Juni 1982 - 5 C 23.81 - FamRZ 1983, 100, vom 23. Januar 1992 - 5 C 69.88 - BVerwGE 89, 334 und vom 28. Oktober 1992 - 11 C 5.92 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 105 S. 147 f. sowie Beschluss vom 21. Dezember 1989 - 5 B 105.89 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 91 S. 103).
  • BVerwG, 03.06.1986 - 5 B 164.84

    Irrevisibilität von Fragen nach der Gestaltung von Förderungen bestimmter

    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in seiner Rechtsprechung zu § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BAföG Fassung 1975 wiederholt mit dem genannten Förderungsmerkmal befaßt (BVerwGE 55, 205; Urteil vom 24. Juni 1982 - BVerwG 5 C 24.80 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 26 und Urteil vom selben Tag - BVerwG 5 C 23.81 - FamRZ 1983, 100).

    Nicht dargelegt ist ebenfalls, inwiefern das Berufungsgericht vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juni 1982 - BVerwG 5 C 23.81 - (FamRZ 1983, 100) abgewichen ist.

  • VG Frankfurt/Main, 24.04.2007 - 10 E 1685/05

    AUSBILDUNGSFÖRDERUNG; BAföG; KATHOLISCHE THEOLOGIE; ZWEITSTUDIUM

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist dieses Merkmal eng auszulegen (BVerwG FamRZ 1978, 544; FamRZ 1983, 100).

    Zutreffend hat der Beklagte die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts angeführt (BVerwG FamRZ 1978, 544; FamRZ 1983, 100), wonach ein Vergleich der für die beiden Studiengänge vorgesehenen Lehrveranstaltungen auf den ersten Blick für eine weitgehende Identität der Wissenssachgebiete spricht.

  • VG München, 14.02.2008 - M 15 K 07.156

    Ausbildungsförderung für das einjährige Aufbaustudium an der Fachakademie für

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerwG (FamRZ 1978, 544; 1979, 181; 1983, 100 u. 1176; 1987, 979; 1989, 220; 1993, 863) ist § 7 Abs. 2 Satz 2 BAföG den Fällen vorbehalten, in denen der Auszubildende auf Grund der besonderen Umstände des Einzelfalles eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung sich nicht mehr zu Nutze machen kann oder in denen vom angestrebten Ausbildungsziel her gesehen eine einzige berufsqualifizierende Ausbildung nicht ausreicht (z.B. bejaht für Kieferchirurgen vgl. BVerwG FamRZ 1992, 1109 f.).

    Soweit man der hierzu ergangenen Rechtsprechung des BVerwG (FamRZ 83, 100; 89, 220; 93, 863) Gegenteiliges entnehmen könnte, ist darauf hinzuweisen, dass das BVerwG die besonderen Umstände des Einzelfalles" für die Ausbildung zum Kieferchirurgen bejaht (vgl. oben) und dies auch eine Vielzahl von Auszubildenden in gleicher Weise betrifft.

  • BVerwG, 10.05.1990 - 5 C 5.85

    Ausbildungsförderung - Weitere Ausbildung - Fachhochschulausbildung -

    Die weitere Ausbildung führt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die erste dann in derselben Richtung fachlich weiter, wenn sie dem Auszubildenden im Rahmen eines materiell identischen Wissenssachgebietes zusätzliche Kenntnisse und/oder Fertigkeiten vermittelt (vgl. BVerwGE 55, 200 [BVerwG 26.01.1978 - 5 C 4/77]; 55, 205 sowie Urteile vom 24. Juni 1982 - BVerwG 5 C 24.80 und BVerwG 5 C 23.81 - FamRZ 1983, 100 = ZfSH 1982, 374> und vom 3. November 1988 - BVerwG 5 C 33.85 - FamRZ 1989, 907 = FEVS Bd. 38, 140>).
  • LG München I, 09.02.2004 - 16 T 17192/03

    Rechenschaftslegung erfordert geordnete Darstellung des Vermögens!

    Nicht ausreichend ist es, wenn zwischen den einzelnen Blättern nur eine lose Verbindung besteht, die sich ohne jede Beschädigung oder auch nur Veränderung des einen oder des anderen Blattes jederzeit aufheben lässt; die Verbindung der Einlageblätter in einem Ringbuch mit Mechanismus zum Öffnen ist deshalb nicht ausreichend, um die einzelnen Blätter als einheitliche letztwillige Verfügung anzusehen (vgl. OLG Hanini, Rpfleger 1982, 474).
  • BVerwG, 21.12.1989 - 5 B 105.89

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die

    Erforderlich ist vielmehr die Identität des Wissenssachgebietes der ersten Ausbildung und der weiteren Ausbildung", wobei eine derartige Übereinstimmung im Wissenssachgebiet nicht schon angenommen werden konnte, "wenn die erste und die weitere Ausbildung unter einen sehr weitgefaßten Oberbegriff eingeordnet werden können" (BVerwGE 55, 205 [BVerwG 26.01.1978 - 5 C 39/77]; Urteile vom 24. Juni 1982 - BVerwG 5 C 24.80 und 5 C 23.81 - FamRZ 1983, 100>).
  • VGH Bayern, 05.12.2012 - 12 BV 12.231

    Ein Auszubildender kann die Gewährung von Ausbildungsförderung für ein

  • VG Frankfurt/Main, 28.09.2007 - 10 G 1120/07

    Ausbildungsförderung für das Studium der Sozialarbeit einer Erzieherin

  • BVerwG, 12.06.1985 - 5 B 104.84

    BAföG relevante fachliche Weiterführung einer Fachhochschulausbildung zum

  • VGH Bayern, 03.02.2021 - 12 ZB 20.2912

    Erfolglose Klage auf BAföG für eine zusätzliche Ausbildung

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.1989 - 7 S 312/89

    Keine fachliche Weiterführung der Ausbildung durch Jurastudium

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.1994 - 7 S 3094/93

    Ausbildungsförderung: keine fachliche Weiterführung der gehobenen

  • BVerwG, 30.10.1984 - 5 B 117.83

    Förderung einer weiteren Ausbildung bei Weiterführung der gleichen fachlichen

  • VG Würzburg, 23.07.2020 - W 3 K 20.337

    Anspruch auf Ausbildungsförderung bei Aufnahme eines Lehramtsstudiums nach

  • VG München, 17.03.2011 - M 15 K 10.4801

    Ausbildungsförderung

  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.1990 - 7 S 449/90

    Ausbildungsförderung: Weiterführung der Ausbildung in derselben Fachrichtung iSd

  • VG Saarlouis, 21.12.2010 - 3 K 459/10

    Gewährung von Ausbildungsförderung für eine weitere Ausbildung; Identität der

  • VG München, 17.03.2011 - M 15 K 10.3427

    Ausbildungsförderung

  • VG Ansbach, 14.01.2010 - AN 2 K 09.00978

    Förderfähigkeit eines Aufbaustudiums nach § 2 Abs. 3 der Fachakademieordnung

  • VG München, 15.01.2009 - M 15 K 08.3286

    Förderfähigkeit einer weiteren Ausbildung nach § 7 Abs. 2 BAföG

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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 30.08.1982 - 1 UH 1/82 (a)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1391
OLG Bremen, 30.08.1982 - 1 UH 1/82 (a) (https://dejure.org/1982,1391)
OLG Bremen, Entscheidung vom 30.08.1982 - 1 UH 1/82 (a) (https://dejure.org/1982,1391)
OLG Bremen, Entscheidung vom 30. August 1982 - 1 UH 1/82 (a) (https://dejure.org/1982,1391)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Wirksame Schönheitsreparaturklausel

  • Wolters Kluwer

    Vertragliche Kostenübernahme des Mieters für Schönheitsreparaturen; Erstattung von Renovierungskosten wegen Unwirksamkeit einer Vertragsklausel; Unabhängigkeit der Renovierungspflicht bei Beendigung des Mietverhältnisses von der Dauer der Mietzeit

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verpflichtung des Mieters zur Vornahme von Schönheitsreparaturen; Formulierungen des Mustermietvertrages 1976

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 689
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 27.02.1981 - 4 REMiet 4/80

    Vorliegen einer Individualabrede zu einem Formularmietvertrag; Abwälzung von

    Auszug aus OLG Bremen, 30.08.1982 - 1 UH 1/82
    Die Bekl. machen unter Berufung auf den Rechtsentscheid des OLG Hamm vom 27.2.1981 (NJW 1981, 1049) geltend, daß § 7 III des Mustermietvertrages unwirksam sei, soweit sich daraus eine Renovierungspflicht des Mieters bei Beendigung des Mietverhältnisses unabhängig von der Dauer der Mietzeit ergebe.

    Anders als in den vom OLG Hamm, NJW 1981, 1049, und dem OLG Frankfurt, NJW 1982, 453, entschiedenen Fällen enthält § 7 III des Mustermietvertrages nicht die Bestimmung, daß die Mieträume bei Beendigung der Mietzeit unbedingt renoviert zurückzugeben seien, und zwar unabhängig davon, in welchem zurückliegenden Zeitpunkt die letzte Schönheitsreparatur stattgefunden hat.

  • BGH, 15.11.1967 - VIII ZR 150/65

    Schönheitsreparaturen an Mieträumen

    Auszug aus OLG Bremen, 30.08.1982 - 1 UH 1/82
    Auch nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGHZ 49, 56 = NJW 1968, 491) ist es nicht als unbillig anzusehen, wenn der Mieter die Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen übernimmt.
  • OLG Frankfurt, 22.09.1981 - 20 REMiet 1/81
    Auszug aus OLG Bremen, 30.08.1982 - 1 UH 1/82
    Anders als in den vom OLG Hamm, NJW 1981, 1049, und dem OLG Frankfurt, NJW 1982, 453, entschiedenen Fällen enthält § 7 III des Mustermietvertrages nicht die Bestimmung, daß die Mieträume bei Beendigung der Mietzeit unbedingt renoviert zurückzugeben seien, und zwar unabhängig davon, in welchem zurückliegenden Zeitpunkt die letzte Schönheitsreparatur stattgefunden hat.
  • BGH, 28.04.2004 - VIII ZR 230/03

    Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter

    d) Ist § 7 Abs. 3 Satz 1 mithin - entgegen der Auffassung des Landgerichts - dahin auszulegen, daß die Pflicht zur Endrenovierung nicht unabhängig von den in Abs. 1 genannten Fristen, sondern erst nach deren Ablauf besteht, wird der Mieter hierdurch nicht i.S.d. § 9 AGBG (§ 307 BGB) unangemessen benachteiligt (ebenso OLG Bremen, NJW 1983, 689 = GE 1982, 1085 = WuM 1982, 317; Schmidt-Futterer/Langenberg aaO Rdnr. 163).
  • BGH, 16.02.2005 - VIII ZR 48/04

    Formularmäßige Vereinbarung der Vornahme von Schönheitsreparaturen durch einen

    Der Fristenplan des Mustermietvertrags wird in Rechtsprechung und Schrifttum auch im Falle der formularvertraglichen Vereinbarung allgemein als zulässig angesehen (vgl. Senatsurteile BGHZ 92, 363, 368 f.; 101, 253, 263 f.; Urteil vom 28. April 2004, NJW 2004, 2087, unter III; Urteil vom 23. Juni 2004, NJW 2004, 2586, unter II 2 b; OLG Bremen, NJW 1983, 689; Langenberg, Schönheitsreparaturen, Instandsetzung und Rückbau, 2. Aufl., 1 C Rdnr. 3; Knops in Herrlein/Kandelhard, Mietrecht, 2. Aufl., § 535 Rdnr. 55).
  • LG Frankfurt/Main, 27.02.1990 - 13 O 474/89

    Keine Knebelmietverträge!

    für eine der Möglichkeiten entscheidet, bleibt es bei der gewählten Form noch immer bei einer für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingung, d.h. einer allgemeinen Geschäftsbedingung (BGH, WuM 1986, 53 ; OLG Bremen, WuM 1982, 317 ; Palandt/Heinrichs, § 1 AGBG , Anm. 4 a)).
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