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   BGH, 18.01.1994 - VI ZR 190/93   

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https://dejure.org/1994,621
BGH, 18.01.1994 - VI ZR 190/93 (https://dejure.org/1994,621)
BGH, Entscheidung vom 18.01.1994 - VI ZR 190/93 (https://dejure.org/1994,621)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 1994 - VI ZR 190/93 (https://dejure.org/1994,621)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • verkehrslexikon.de

    Zur maßgebliche Kenntnis der Bediensteten einer juristischen Person für die Verjährung von Deliktsansprüchen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wissensvertreter juristischer Personen - Kenntnis - Verjährung - Zuständigkeiten innerhalb der juristischen Person - Andere Abteilung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 852; BGB § 166
    Verjährungsbeginn wegen Wissensvertretung bei juristischer Person

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 852, 166
    Verjährung von Schadensersatzansprüchen einer juristischen Person

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1150
  • MDR 1994, 452
  • VersR 1994, 491
  • WM 1994, 750
  • DB 1994, 1234
 
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Wird zitiert von ... (56)

  • OLG Frankfurt, 22.02.2019 - 6 W 9/19

    Unlautere Veröffentlichung "gekaufter" Kundenbewertungen auf Internetplattform

    Innerhalb eines Unternehmens (oder Verbands) kann daher nicht die zufällige Kenntnis irgendeines Beschäftigten maßgebend sein, sondern nur die Kenntnis solcher Personen, die nach der betrieblichen Organisation für die Aufnahme und ggf. Weiterleitung wettbewerbsrechtlich relevanter Informationen zwecks Verfolgung von Wettbewerbsverstößen zuständig sind oder von denen dies auf Grund ihrer Stellung im Unternehmen typischerweise erwartet werden kann (BGH NJW 1994, 1150 (1151) ; BGH NJW 2000, 1411 ).
  • BGH, 31.10.2000 - VI ZR 198/99

    Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen; Angabe der

    Entscheidend ist dann, ob dem Geschädigten bei seinem Kenntnisstand die Erhebung einer Schadensersatzklage gegen eine bestimmte Person - sei es auch nur in Form der Feststellungsklage - zumutbar ist (vgl. z.B. Senatsurteile vom 18. Januar 1994 - VI ZR 190/93 - NJW 1994, 1150, 1152 und vom 20. September 1994 - VI ZR 336/93 - NJW 1994, 3092, 3093).

    Eine Gewißheit, wie sie sich der Kläger durch dieses Privatgutachten verschaffen zu können hoffte, ist für eine Kenntnis im Sinne des § 852 Abs. 1 BGB jedoch nicht erforderlich; der Verjährungsbeginn setzt keineswegs voraus, daß der Geschädigte bereits hinreichend sichere Beweismittel in der Hand hat, um einen Rechtsstreit im wesentlichen risikolos führen zu können (vgl. Senatsurteil vom 18. Januar 1994 - VI ZR 190/93 - aaO).

  • KG, 24.01.2014 - 5 U 42/12

    Freundefinder ist unzumutbare Belästigung/Anwendbarkeit deutschen

    Bei juristischen Personen ist das nach dem insoweit anzuwendenden Rechtsgedanken des § 166 BGB dann der Fall, wenn der Bedienstete vom Träger mit der Erledigung der konkreten betreffenden Angelegenheit in eigener Verantwortung betraut worden ist (BGH, NJW 1994, 1150, juris Rn. 12 mit weiteren Nachweisen; NJW 2000, 1411, juris Rn. 11, 17f).
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