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   BGH, 06.10.1994 - V ZB 2/94   

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https://dejure.org/1994,697
BGH, 06.10.1994 - V ZB 2/94 (https://dejure.org/1994,697)
BGH, Entscheidung vom 06.10.1994 - V ZB 2/94 (https://dejure.org/1994,697)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 1994 - V ZB 2/94 (https://dejure.org/1994,697)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum; Haftung des Erwerbers

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16 Abs. 2
    Rechtsfolgen der Rückwirkung der Anfechtung des Erwerbs von Wohnungs- oder Teileigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    WEG § 16 Abs. 2
    Anfechtung des Erwerbs von Wohn- oder Teileigentum: Keine Inanspruchnahme des Anfechtenden für nach Grundbucheintragung begründete oder fällig gewordene Verbindlichkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 3352
  • MDR 1994, 1206
  • DNotZ 1995, 602
  • FGPrax 1995, 97
  • ZMR 1995, 37
  • WM 1994, 2204
  • BB 1994, 2311
  • BB 1994, 2377
  • DB 1994, 2613
  • Rpfleger 1995, 150
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.05.1989 - V ZB 14/88

    Haftung des "werdenden" Wohnungseigentümers für vor dem Eigentumserwerb

    Auszug aus BGH, 06.10.1994 - V ZB 2/94
    Die Ansicht des vorlegenden Gerichts, es könne ohne Beantwortung der streitigen Rechtsfrage über die sofortige weitere Beschwerde nicht entscheiden, ist für den Senat, soweit die Zulässigkeit der Vorlage in Rede steht, bindend (BGHZ 99, 90, 92 [BGH 11.11.1986 - V ZB 1/86]; 107, 285, 287 [BGH 18.05.1989 - V ZB 14/88]; 109, 396, 398).

    Der Senat hat sich dem jedoch nicht angeschlossen und entschieden, daß der "werdende" Eigentümer nicht in entsprechender Anwendung von § 16 Abs. 2 WEG für Verbindlichkeiten haftet, die noch vor seinem Eigentumserwerb begründet worden und fällig geworden sind, und zwar erst durch Beschluß einer Eigentümerversammlung, in der er kein eigenes Stimmrecht hatte (BGHZ 107, 285, 287 [BGH 18.05.1989 - V ZB 14/88] m.w.N.).

  • BGH, 24.03.1983 - VII ZB 28/82

    Zur Tragung der Gemeinschaftskosten nach Veräußerung des Wohnungseigentums

    Auszug aus BGH, 06.10.1994 - V ZB 2/94
    Die Vorschrift setzt mithin die Zugehörigkeit zur Wohnungseigentümergemeinschaft voraus (vgl. BGHZ 87, 138, 142).

    Die faktische Zugehörigkeit zur Eigentümergemeinschaft vermag daher die fehlende Rechtsstellung nicht zu ersetzen (vgl. BGHZ 87, 138, 142 f).

  • BGH, 21.12.1989 - V ZB 22/89

    Gerichtliche Zuständigkeit für Streitigkeiten über den Geltungsbereich eines

    Auszug aus BGH, 06.10.1994 - V ZB 2/94
    Die Ansicht des vorlegenden Gerichts, es könne ohne Beantwortung der streitigen Rechtsfrage über die sofortige weitere Beschwerde nicht entscheiden, ist für den Senat, soweit die Zulässigkeit der Vorlage in Rede steht, bindend (BGHZ 99, 90, 92 [BGH 11.11.1986 - V ZB 1/86]; 107, 285, 287 [BGH 18.05.1989 - V ZB 14/88]; 109, 396, 398).
  • OLG Köln, 29.12.1977 - 16 Wx 124/77

    Wohnungseigentümer; Umlage; Instandhaltungsrücklage; Vormerkung; Auflassung;

    Auszug aus BGH, 06.10.1994 - V ZB 2/94
    b) Abweichend von dieser gesetzlichen Regelung sind früher in Rechtsprechung und Schrifttum als Wohnungseigentümer (bzw. Teileigentümer) im Sinne von § 16 Abs. 2 WEG auch die "werdenden" oder "faktischen" oder "wirtschaftlichen" Eigentümer angesehen worden, die das Sondereigentum aufgrund eines Erwerbsvertrages bereits nutzen, im Grundbuch aber noch nicht als Wohnungseigentümer eingetragen sind (vgl. OLG Karlsruhe, OLGZ 1978, 177; OLG Köln, OLGZ 1978, 151; BayObLG, WuM 1986, 29; MünchKomm-BGB/Röll, 2. Aufl., § 16 WEG, Rdn. 24 ff.).
  • BGH, 11.11.1986 - V ZB 1/86

    Wirksamkeit einer Vertretungsklausel in einer Teilungserklärung

    Auszug aus BGH, 06.10.1994 - V ZB 2/94
    Die Ansicht des vorlegenden Gerichts, es könne ohne Beantwortung der streitigen Rechtsfrage über die sofortige weitere Beschwerde nicht entscheiden, ist für den Senat, soweit die Zulässigkeit der Vorlage in Rede steht, bindend (BGHZ 99, 90, 92 [BGH 11.11.1986 - V ZB 1/86]; 107, 285, 287 [BGH 18.05.1989 - V ZB 14/88]; 109, 396, 398).
  • BayObLG, 14.11.1985 - BReg. 2 Z 41/85
    Auszug aus BGH, 06.10.1994 - V ZB 2/94
    b) Abweichend von dieser gesetzlichen Regelung sind früher in Rechtsprechung und Schrifttum als Wohnungseigentümer (bzw. Teileigentümer) im Sinne von § 16 Abs. 2 WEG auch die "werdenden" oder "faktischen" oder "wirtschaftlichen" Eigentümer angesehen worden, die das Sondereigentum aufgrund eines Erwerbsvertrages bereits nutzen, im Grundbuch aber noch nicht als Wohnungseigentümer eingetragen sind (vgl. OLG Karlsruhe, OLGZ 1978, 177; OLG Köln, OLGZ 1978, 151; BayObLG, WuM 1986, 29; MünchKomm-BGB/Röll, 2. Aufl., § 16 WEG, Rdn. 24 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 20.12.1977 - 3 W 8/77
    Auszug aus BGH, 06.10.1994 - V ZB 2/94
    b) Abweichend von dieser gesetzlichen Regelung sind früher in Rechtsprechung und Schrifttum als Wohnungseigentümer (bzw. Teileigentümer) im Sinne von § 16 Abs. 2 WEG auch die "werdenden" oder "faktischen" oder "wirtschaftlichen" Eigentümer angesehen worden, die das Sondereigentum aufgrund eines Erwerbsvertrages bereits nutzen, im Grundbuch aber noch nicht als Wohnungseigentümer eingetragen sind (vgl. OLG Karlsruhe, OLGZ 1978, 177; OLG Köln, OLGZ 1978, 151; BayObLG, WuM 1986, 29; MünchKomm-BGB/Röll, 2. Aufl., § 16 WEG, Rdn. 24 ff.).
  • BGH, 05.06.2008 - V ZB 85/07

    Rechtsfolgen der Eintragung einer Auflassungsvormerkung für die Erwerber von

    Allerdings setzt die Haftung nach § 16 Abs. 2 WEG die Zugehörigkeit zu der Wohnungseigentümergemeinschaft und damit grundsätzlich die Eigentümerstellung des Inanspruchgenommenen voraus (vgl. Senat, Beschl. v. 6. Oktober 1994, V ZB 2/94, NJW 1994, 3352, 3353).

    Demgemäß ist der noch nicht in das Grundbuch eingetragene Erwerber, der "seine" Wohnung bereits nutzt, also faktisch in die Wohnungseigentümergemeinschaft eingegliedert ist, nicht verpflichtet, Beiträge im Sinne des § 16 Abs. 2 WEG zu tragen (vgl. BGHZ 87, 138; Senat, BGHZ 106, 113, 119; 107, 285, 288; Beschl. v. 6. Oktober 1994, V ZB 2/94, aaO).

    a) Der Bundesgerichtshof hat die Rechtsfigur des werdenden Wohnungseigentümers nur bei der Veräußerung von Wohnungen aus einer vollständig und rechtlich in Vollzug gesetzten Wohnungseigentümergemeinschaft heraus abgelehnt (sog. Zweiterwerb, vgl. BGHZ 87, 138; Senat, BGHZ 106, 113; 107, 285; Beschl. v. 6. Oktober 1994, V ZB 2/94, NJW 1994, 3352, 3353).

  • BGH, 20.07.2012 - V ZR 241/11

    Beschlussanfechtungsklage im Wohnungseigentumsverfahren: Klagebefugnis eines

    Die faktische Zugehörigkeit zur Eigentümergemeinschaft vermag die fehlende Rechtsstellung nicht zu ersetzen (Senat, Beschluss vom 6. Oktober 1994 - V ZB 2/94, NJW 1994, 3352, 3353; KG, NJW-RR 2003, 589 f.; OLG Düsseldorf, ZMR 2005, 719 f.; Klein in Bärmann, aaO, § 10 Rn. 4).
  • OLG Stuttgart, 16.07.2007 - 8 W 225/07

    Vorlage zum BGH: Rechtsstellung des werdenden Wohnungseigentümers nach

    Das Brandenburgische OLG hat sich in dem Beschluss vom 9. Januar 2006 auf den Standpunkt gestellt, dass auch in einem Fall wie dem vorliegenden nach der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 107, 285 und BGH NJW 1994, 3352) für eine entsprechende Anwendung von § 16 Abs. 2 WEG auf den "werdenden Wohnungseigentümer" kein Raum sei.

    Dass der werdende Wohnungseigentümer als Mitglied der vorherigen "faktischen" Gemeinschaft auch nach Invollzugsetzung der Wohnungseigentümergemeinschaft sein zuvor erworbenes Stimmrecht behält und damit an die Beschlussfassungen - hier bzgl. des Hausgelds - gebunden ist, widerspricht nicht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 106, 113; BGHZ 107, 285; BGH NJW 1994, 3352).

    Im Einzelnen ging es um die Fragen, ob derjenige, der bei voll eingerichteter Gemeinschaft im Wege der Einzelrechtsnachfolge eine Wohnung erwirbt, vor Umschreibung im Wohnungsgrundbuch unter bestimmten Voraussetzungen bereits ein Stimmrecht in der Eigentümerversammlung hat (BGHZ 106, 113) bzw. ob er für Verbindlichkeiten haftet, die noch vor seinem Eigentumserwerb von der bereits in Vollzug gesetzten Wohnungseigentümergemeinschaft begründet worden und fällig geworden sind (BGHZ 107, 285) und schließlich ob derjenige, der die auf den Erwerb des Wohnungseigentums gerichtete Willenserklärung nach seiner Eintragung ins Grundbuch gem. § 123 BGB wirksam angefochten hat, in entsprechender Anwendung des § 16 Abs. 2 WEG zur Mithaftung für Verbindlichkeiten der Eigentümergemeinschaft herangezogen werden kann (BGH NJW 1994, 3352).

  • AG Rosenheim, 26.10.2016 - 8 C 2921/15

    Erweiterung einer bereits in Vollzug gesetzten Wohnungseigentümergemeinschaft um

    Verbleibende Restunsicherheiten sind letztlich zu dulden, insbesondere, da letztlich auch das Grundbuch keine abschließend Sicherheit über den Träger der Rechte und Pflichten bietet (Wirkung von § 142 BGB bei Anfechtung, BGH Urt. V. 6.10.1994, Az. V ZB 2/94= NJW 1994, 3352 Rn. 14, 15).

    Die Eigentümergemeinschaft kann zudem für den Fall, dass der Status als werdender Eigentümer unklar ist, ihrerseits im Rahmen eines Verfahrens nach § 43 Abs. 1 WEG die Rechtslage klären (BGH Urt. v. 6.10.1994, Az. V ZB 2/94= NJW 1994, 3352 Rn. 15), damit insbesondere die Frage, ob der Nutzen-/Lastenübergang erfolgt war.

  • OLG Stuttgart, 13.07.2005 - 8 W 170/05

    Wohneigentum: Voraussetzung für die Zahlung von Wohngeld

    Grundsätzlich setzt der Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft auf die Zahlung von Wohngeld voraus, dass der Anspruchsgegner rechtswirksam Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft geworden ist (BGH NJW 1994, 3352, 3353; BayObLG NZM 2002, 263, 264; KG FGPrax 2001, 136, 137).

    Auch wenn grundsätzlich der Bucheigentümer für Wohngeldansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gemäß § 16 Abs. 2 WEG nicht haftet und die Eigentümergemeinschaft den wahren Eigentümer ermitteln und ihn als richtigen Schuldner in Anspruch nehmen muss (BGH NJW 1994, 3352, 3353), hat das Landgericht aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls zu Recht angenommen, die Berufung des Antragsgegners auf seine Stellung als nichthaftender Bucheigentümer sei widersprüchlich und treuwidrig.

  • BayObLG, 17.07.2003 - 2Z BR 45/03

    Folgen der Nichtigkeit eines Treuhandvertrags für die vom Treuhänder

    In diesem Fall gebietet es die Interessenlage nicht, den Erwerber so zu stellen, als wäre er Teilhaber der werdenden Gemeinschaft geworden (siehe auch BGH NJW 1994, 3352).

    Im Gegensatz zu der Fallgestaltung, die der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 6.10.1994 (BGH NJW 1994, 3352) zugrunde lag, geht es hier nicht um die Haftung des faktischen Mitglieds einer in Vollzug gesetzten Wohnungseigentümergemeinschaft, sondern um die Haftung des Mitglieds einer faktischen Gemeinschaft.

  • KG, 23.09.2002 - 24 W 230/01

    Wohngeldverpflichtung des werdenden Wohnungseigentümers; nichtiger Kaufvertrag

    Ebensowenig wie der auf Grund nichtiger Auflassung im Grundbuch eingetragene Scheinwohnungseigentümer (BGH NJW 1994, 3352) schuldet der auf Grund eines formnichtigen Kaufvertrages in den Besitz einer vermieteten Eigentumswohnung gelangte Käufer der Eigentümergemeinschaft Wohngeld und Sonderumlagen.

    Selbst der auf Grund nichtiger Auflassung im Grundbuch eingetragene Wohnungseigentümer schuldet der Eigentümergemeinschaft kein Wohngeld (BGH NJW 1994, 3352 = MDR 1994, 1206; KG ZMR 2001, 728 = ZWE 2001, 440 = FGPrax 2001, 136 = NZM 2002, 129 LS).

  • AG Kassel, 17.06.2010 - 800 C 353/08

    Wohngeldklage der Wohnungseigentümergemeinschaft: Erheblichkeit des Einwands der

    Dies kann mithin dann nicht gelten, soweit die Eigentumseintragung auf einer nichtigen Auflassung beruht und daher als unrichtig zu erachten ist (vgl. BGH NJW 1994, 3352).

    Danach führt auch die von den Beklagten wirksam erklärte Anfechtung des Kaufvertrages nicht nur zu dessen Unwirksamkeit, sondern nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1994, 3352) zugleich zur Nichtigkeit der Übereignung als Erfüllungsgeschäft.

  • OLG Frankfurt, 15.06.2005 - 20 W 17/03

    Wohnungseigentum: Anwendbarkeit der Vorschriften des WEG entsprechend auf die

    Mit dieser Konstellation befassen sich auch die weiteren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, die das Landgericht aufführt (vgl. NJW 1985, 912; NJW 1988, 1910 und NJW 1994, 3352), nicht.
  • OLG Düsseldorf, 20.11.2000 - 9 U 88/00

    Zahlung einer Sonderumlage durch den Erwerber einer Eigentumswohnung

    Der Senat schließt sich dieser Rechtsprechung an, die der Bundesgerichtshof bekräftigt ( NJW 1994, 3352, 3353) und die - jedenfalls für den Fall der Einzelveräußerung einer Wohnung nach Entstehung der Wohnungseigentümergemeinschaft - auch in der Literatur (MüKo/Röll, WEG, 3. Aufl., § 16, 22; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 3. Aufl., Rndr. 292; Niedenführ/Schulze, Handbuch und Kommentar zum WEG, 2. Aufl., § 16 WEG , 24) Zustimmung gefunden hat.
  • OLG Stuttgart, 08.03.2005 - 8 W 39/05

    Wohnungseigentumsverfahren: Widerlegung der Eigentumsvermutung eines im

  • LG München I, 19.04.2018 - 36 S 10312/17

    Auslegung einer alten Gemeinschaftsordnung; kein Ersterwerb nach Aufteilung von

  • OLG Brandenburg, 09.01.2006 - 13 Wx 17/05

    Lasten des Wohnungseigentums: Nichthaftung des trotz nichtiger Auflassung oder

  • AG Wilhelmshaven, 10.02.2016 - 6 C 448/15

    Hausgeld schuldet, wer zum Fälligkeitszeitpunkt im Grundbuch steht!

  • AG Bremerhaven, 26.10.2010 - 55 C 2239/09

    Verwalterin einer Wohnungseigentumsanlage ist zur gerichtlichen Geltendmachung

  • BayObLG, 16.06.2004 - 2Z BR 85/04

    Geltendmachung und Begründung einer Wohngeldforderung - Voraussetzungen für die

  • BayObLG, 19.09.2001 - 2Z BR 101/01

    Irrtum beider Parteien bei Verkauf und Auflassung eines Teileigentums

  • LG Nürnberg-Fürth, 11.08.2010 - 14 S 1985/10

    Wohngeldprozess gegen den werdenden Wohnungseigentümer: Prüfung der Wirksamkeit

  • KG, 09.05.2001 - 24 W 3082/00

    Wohnungseigentum - Wohngeldschuldner - vermögenslose Kommanditgesellschaft -

  • BayObLG, 18.03.2004 - 2Z BR 35/04

    Keller; Sondereigentum; gemeinschaftliches Eigentum; Abrechnung; Wirtschaftsplan;

  • OLG Düsseldorf, 07.08.2002 - 3 Wx 182/02
  • LG Duisburg, 20.02.2002 - 11 T 211/01
  • BayObLG, 05.10.1995 - 2Z BR 92/95

    Rücktritt eines Vormerkungsberechtigten vom Kaufvertrag

  • FG Düsseldorf, 10.04.2014 - 11 K 1438/13

    Aufhebung eines Art- und Zurechnungsfortschreibungsbescheids nach § 173 Abs.1 Nr.

  • LG Stralsund, 03.11.2006 - 2 T 212/05

    Zahlung einer Sonderumlage an eine Wohnungseigentümergemeinschaft;

  • LG Duisburg, 19.03.2003 - 11 T 307/02
  • BayObLG, 05.10.1995 - 2Z BR 91/95

    Rücktritt eines Vormerkungsberechtigten vom Kaufvertrag

  • AG Berlin-Charlottenburg, 20.02.2019 - 75 C 53/18

    Wohngeldschulden - Haftung eines Wohnungseigentümers

  • BayObLG, 05.10.1995 - 2Z BR 93/95

    Rücktritt eines Vormerkungsberechtigten vom Kaufvertrag

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