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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 21.07.1999 - 6 W 21/98   

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https://dejure.org/1999,2537
OLG Bremen, 21.07.1999 - 6 W 21/98 (https://dejure.org/1999,2537)
OLG Bremen, Entscheidung vom 21.07.1999 - 6 W 21/98 (https://dejure.org/1999,2537)
OLG Bremen, Entscheidung vom 21. Juli 1999 - 6 W 21/98 (https://dejure.org/1999,2537)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Vollstreckung des Auskunftsanspruchs eines nichtehelichen Kindes gegen seine Mutter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vollstreckung des Anspruchs gegen die Mutter auf Namensnennung des Erzeugers; Auskunftsanspruch eines nichtehelichen Kindes; Nennung des Namens des leiblichen Vaters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 888

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Familienrecht, Vollstreckungsrecht, Bestehen und Vollstreckbarkeit eines Auskunftsanspruchs des Kindes gegen seine Mutter auf Benennung des Vaters

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 963
  • MDR 1999, 1271
  • FamRZ 2000, 618
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • AG Passau, 15.07.1987 - 11 C 724/87

    Vermögensrechtliche Streitigkeit; Zuständigkeit des Amtsgerichts; Klage des

    Auszug aus OLG Bremen, 21.07.1999 - 6 W 21/98
    Ob der streitgegenständliche Auskunftsanspruch vollstreckbar ist, ist in Rspr. und Literatur umstritten (bejahend: AG Passau v. 15.7.1987 - 11 C 724/87, FamRZ 1987, 1309 ff; LG Passau v. 26.11.1987 - 1 S 231/87, NJW 1988, 144: "ein mit den Mitteln des Rechts durchsetzbarer Auskunftsanspruch"; OLG Köln v. 30.3.1994 26 U 56/92, OLGR Köln 1994, 149 = FamRZ 1994, 1197, 1198: dort wird ohne weitere Problematisierung § 888 Abs. 1 ZPO herangezogen; verneinend: Frank, FamRZ 1988, 113, 116: es gebe keinen Auskunftsanspruch, weil ein entsprechender Urteilsspruch zwangsweise durchgesetzt werden müßte, was "ernsthaft von niemanden gutgeheißen werden (könne)"; ähnlich Koch, FamRZ 1990, 569, 573; AG Schwetzingen DAmtsvorm.
  • OLG Köln, 30.03.1994 - 26 U 56/92

    AUSKUNFT VATER MUTTER NAMENSÄNDERUNG UNMÖGLICHKEIT BEWEISLAST

    Auszug aus OLG Bremen, 21.07.1999 - 6 W 21/98
    Ob der streitgegenständliche Auskunftsanspruch vollstreckbar ist, ist in Rspr. und Literatur umstritten (bejahend: AG Passau v. 15.7.1987 - 11 C 724/87, FamRZ 1987, 1309 ff; LG Passau v. 26.11.1987 - 1 S 231/87, NJW 1988, 144: "ein mit den Mitteln des Rechts durchsetzbarer Auskunftsanspruch"; OLG Köln v. 30.3.1994 26 U 56/92, OLGR Köln 1994, 149 = FamRZ 1994, 1197, 1198: dort wird ohne weitere Problematisierung § 888 Abs. 1 ZPO herangezogen; verneinend: Frank, FamRZ 1988, 113, 116: es gebe keinen Auskunftsanspruch, weil ein entsprechender Urteilsspruch zwangsweise durchgesetzt werden müßte, was "ernsthaft von niemanden gutgeheißen werden (könne)"; ähnlich Koch, FamRZ 1990, 569, 573; AG Schwetzingen DAmtsvorm.
  • BGH, 09.11.1966 - VIII ZR 73/64

    Sparbuch für die Enkelin - Inhaberschaft; Zuwendung auf den Todesfall

    Auszug aus OLG Bremen, 21.07.1999 - 6 W 21/98
    Bei der Auslegung prozeßrechtlicher Normen ist Analogie nach den allgemeinen Grundsätzen (Gesetzeslücke rechtsähnliche Lage -allgemeiner Rechtsgedanke) statthaft (BGHZ 46, 198 = MDR 1967, 39; BGH v. 10.5.1994 - X ZB 7/93, MDR 1994, 1239 = NJW-RR 1994, 1406, 1407; w.N. bei Zöller/Vollkommer, ZPO, 21. Aufl. 1999, Einleitung Rz. 97), und zwar auch bei Ausnahmenormen im Rahmen des ihnen zugrundeliegenden allgemeinen Rechtsgedankens (Zöller/Vollkommer, ZPO, 21. Aufl. 1999, Einleitung Rz. 97; s. auch Palandt/Heinrichs, BGB, 58. Aufl. 1999, Einleitung Rz. 45).
  • LG Passau, 26.11.1987 - 1 S 231/87

    Abweisung einer zulässigen, aber unbegründeten Berufung; Auskunftsanspruch des

    Auszug aus OLG Bremen, 21.07.1999 - 6 W 21/98
    Ob der streitgegenständliche Auskunftsanspruch vollstreckbar ist, ist in Rspr. und Literatur umstritten (bejahend: AG Passau v. 15.7.1987 - 11 C 724/87, FamRZ 1987, 1309 ff; LG Passau v. 26.11.1987 - 1 S 231/87, NJW 1988, 144: "ein mit den Mitteln des Rechts durchsetzbarer Auskunftsanspruch"; OLG Köln v. 30.3.1994 26 U 56/92, OLGR Köln 1994, 149 = FamRZ 1994, 1197, 1198: dort wird ohne weitere Problematisierung § 888 Abs. 1 ZPO herangezogen; verneinend: Frank, FamRZ 1988, 113, 116: es gebe keinen Auskunftsanspruch, weil ein entsprechender Urteilsspruch zwangsweise durchgesetzt werden müßte, was "ernsthaft von niemanden gutgeheißen werden (könne)"; ähnlich Koch, FamRZ 1990, 569, 573; AG Schwetzingen DAmtsvorm.
  • BGH, 10.05.1994 - X ZB 7/93

    "Spinnmaschine"; Ersetzung der Unterschrift eines verhinderten Mitgliedes der

    Auszug aus OLG Bremen, 21.07.1999 - 6 W 21/98
    Bei der Auslegung prozeßrechtlicher Normen ist Analogie nach den allgemeinen Grundsätzen (Gesetzeslücke rechtsähnliche Lage -allgemeiner Rechtsgedanke) statthaft (BGHZ 46, 198 = MDR 1967, 39; BGH v. 10.5.1994 - X ZB 7/93, MDR 1994, 1239 = NJW-RR 1994, 1406, 1407; w.N. bei Zöller/Vollkommer, ZPO, 21. Aufl. 1999, Einleitung Rz. 97), und zwar auch bei Ausnahmenormen im Rahmen des ihnen zugrundeliegenden allgemeinen Rechtsgedankens (Zöller/Vollkommer, ZPO, 21. Aufl. 1999, Einleitung Rz. 97; s. auch Palandt/Heinrichs, BGB, 58. Aufl. 1999, Einleitung Rz. 45).
  • BGH, 30.10.1967 - VIII ZR 176/65

    Auskunftspflicht des Konkursverwalters

    Auszug aus OLG Bremen, 21.07.1999 - 6 W 21/98
    Bei der titulierten Auskunftsverpflichtung handelt es sich um eine unvertretbare Handlung, da die Antragsgegnerin die Auskunft aufgrund persönlichen Wissens zu erteilen hat (BGHZ 49, 11 = MDR 1968, 236; einhellige Auffassung).
  • Drs-Bund, 21.06.1995 - BT-Drs 13/1752
    Auszug aus OLG Bremen, 21.07.1999 - 6 W 21/98
    1989, 634, 636: § 888 Abs. 2 ZPO sei entsprechend anwendbar, weil die Preisgabe des Namens des Erzeugers eine höchstpersönliche Entscheidung der Mutter des Kindes betreffe; Frank/Helms, FamRZ 1997, 1258, 1262: § 888 Abs. 2 ZPO sei analog anwendbar auf Ansprüche, die einen "persönlich-sittlichen Einschlag" hätten; s. auch den von der SPD-Fraktion 1995 eingebrachten Gesetzentwurf zur Reform des Kindschaftsrechts (BT-Drucks. 13/1752 vom 21.6.1995), wonach das "volljährig gewordene Kind von seinen Eltern (soll) Auskunft verlangen (dürfen), ob es von ihnen "abstammt"; weiter heißt es in dem Gesetzentwurf: ,.Die Vollstreckung dieses Anspruches ist ausgeschlossen").
  • BGH, 03.07.2008 - I ZB 87/06

    Vollstreckung des Anspruchs auf Nennung des Vaters eines nichtehelichen Kindes

    Führt die Abwägung unter Beachtung der grundrechtlich geschützten Interessen der Schuldnerin zu deren Verurteilung im Erkenntnisverfahren, ist der titulierte Anspruch in der Regel auch vollstreckbar, weil durch die Vollstreckung der Eingriff in die Grundrechte der Schuldnerin nicht über das Maß hinaus vertieft wird, in dem ihre grundrechtlich geschützten Interessen bereits durch die Verurteilung berührt sind (vgl. OLG Bremen NJW 2000, 963, 964; OLG Hamm NJW 2001, 1870, 1871; Staudinger/Rauscher, BGB [2004], Einl. zu §§ 1589 ff. Rdn. 105; Musielak/Lackmann aaO § 888 Rdn. 3; Walker, JZ 2000, 316 f.).
  • OLG Brandenburg, 17.01.2007 - 10 WF 193/06

    Elterliche Sorge: Auskunftsrecht des Vaters über das Schicksal seines Kindes;

    Angesichts dessen wird ein solcher Auskunftsanspruch in der Literatur auch überwiegend bejaht (vgl. die Nachweise bei Palandt/Diederichsen, a.a.O., Einf v § 1591, Rz. 3; vgl. zur Vollstreckung des Auskunftsanspruchs auch OLG Bremen, Beschluss vom 21.7.1999 - 6 W 21/98 -, FamRZ 2000, 618).
  • OLG Hamm, 16.01.2001 - 14 W 129/99

    Anforderungen an eine ordnungsgemäßes Vollstreckungsverfahren; Möglichkeit des

    Bei der zweiten in § 888 III ZPO erwähnten Fallgruppe (Herstellung des ehelichen Lebens) wie auch bei der dritten Variante (Verurteilung zur Leistung von Diensten) ist anerkannt, dass sie sich ihrem Wesen nach nicht mit Zwang vertragen, eine zwangsweise Durchsetzung der jeweiligen Ansprüche das angestrebte Ziel demnach nicht nur nicht erreichen lässt, sondern sogar konterkariert (vgl. Stein/Jonas/Brehm, ZPO, 21. Aufl., § 888 Rdnr. 41; OLG Bremen, NJW 2000, 963).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 30.06.1999 - 1 U 1285/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7930
OLG Koblenz, 30.06.1999 - 1 U 1285/96 (https://dejure.org/1999,7930)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30.06.1999 - 1 U 1285/96 (https://dejure.org/1999,7930)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30. Juni 1999 - 1 U 1285/96 (https://dejure.org/1999,7930)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Schmerzensgeld wegen rechtswidrigen polizeilichen Handelns; Bindungswirkung eines verwaltungsgerichtlichen Urteils; Unfreiwilliger Aufenthalt auf einer Polizeidienststelle als sog. "Bagatell-Beeinträchtigung"

  • rechtsportal.de

    [Kein] Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer Amtspflichtverletzung, Bagatellbeeinträchtigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf Schmerzensgeld nach 1 ½ stündiger Festnahme durch Polizei - Rechtsmäßigkeit der Zwangsmaßnahme angesichts der Geringfügigkeit der Beeinträchtigung unerheblich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 963
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.01.1992 - VI ZR 120/91

    Freisetzung einer chemischen Substanz (Äthylacrylat) nach einem Störfall in einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.06.1999 - 1 U 1285/96
    Es ist allgemein anerkannt, dass sog. "Bagatell-Beeinträchtigungen" nicht zu einem Schmerzensgeldanspruch führen (BGH, NJW 1992 S. 1043 , KG OLGZ 1973 S. 327 ff., Palandt-Thomas, § 847 Rdnr. 5).
  • KG, 22.05.1973 - 9 U 2132/72
    Auszug aus OLG Koblenz, 30.06.1999 - 1 U 1285/96
    Es ist allgemein anerkannt, dass sog. "Bagatell-Beeinträchtigungen" nicht zu einem Schmerzensgeldanspruch führen (BGH, NJW 1992 S. 1043 , KG OLGZ 1973 S. 327 ff., Palandt-Thomas, § 847 Rdnr. 5).
  • LG Frankfurt/Main, 16.12.2021 - 4 O 165/21

    Kein Schmerzensgeld wegen Quarantäne nach Rückreise aus Risikogebiet

    Bei geringfügigen Eingriffen ohne wesentliche Beeinträchtigung der Lebensführung und ohne Dauerfolgen kann der Schmerzensgeldanspruch entfallen, § 287 ZPO (BGH, NJW 1992, Seite 1043 f.; Grüneberg in Grüneberg (vormals Palandt), 79. Auflage 2020, § 253 BGB Rn. 14), selbst sogar wenn der Geschädigte rechtswidrig inhaftiert wurde (OLG Koblenz, NJW 2000, Seite 963).
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