Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 08.11.2001 - 12 U 180/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2551
OLG Karlsruhe, 08.11.2001 - 12 U 180/01 (https://dejure.org/2001,2551)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.11.2001 - 12 U 180/01 (https://dejure.org/2001,2551)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. November 2001 - 12 U 180/01 (https://dejure.org/2001,2551)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,2551) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation und Volltext)

    Heimliche Videoüberwachung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 284
    Verfahrensrecht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Heimliche Videoüberwachung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verfahrensrecht; Heimliche Videoaufnahme; Unverwertbares Beweismittel ; Verwertungsverbot; Zeugenvernehmung; Allgemeines Persönlichkeitsrecht

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2799
  • NZM 2002, 703
  • VersR 2002, 590
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 272/94

    Zulässigkeit von Filmaufnahmen einer Person

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.11.2001 - 12 U 180/01
    Regelmäßig stellt der Einsatz verdeckter Videokameras zur Kontrolle eines bestimmten Personenkreises einen unzulässigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar, wenn keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen dies rechtfertigen (BGH NJW 1995, 1955).

    Ob und in welchem Umfang bereits die Fertigung derartiger Bilder rechtswidrig und unzulässig ist oder aber vom Betroffenen hingenommen werden muss, kann nur unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls und durch Vornahme einer unter Berücksichtigung aller rechtlich, insbesondere verfassungsrechtlich geschützten Positionen der Beteiligten durchgeführten Güter- und Interessenabwägung ermittelt werden (BGH NJW 1995, 1955).

  • BAG, 07.10.1987 - 5 AZR 116/86

    Kontrolleinrichtung - verdeckte Kamera

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.11.2001 - 12 U 180/01
    Gegenüber der verdeckten Videoüberwachung stellt jedoch die dem erfassten Personenkreis bekannte Überwachung die mildere Eingriffsform dar, insbesondere wenn - wie auch hier - der betroffene Personenkreis ohne Gefährdung des Schutzinteresses um sein Einverständnis hätte gebeten werden können (vgl. BAG JZ 1988, 108).
  • LAG Köln, 30.08.1996 - 12 Sa 639/96

    Kündigung: außerordentliche Kündigung - Beweisverwertungsverbot von mit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.11.2001 - 12 U 180/01
    Die Rechtswidrigkeit der Beweismittelbeschaffung führt zur Unverwertbarkeit des Beweismittels (LAG Köln BB 1997, 476).
  • OLG Düsseldorf, 05.05.1997 - 5 U 82/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.11.2001 - 12 U 180/01
    Diese Belange sind bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit des Vorgehens des Klägers gegeneinander abzuwägen (OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 241).
  • LG Bonn, 07.01.2015 - 5 S 47/14

    Private Fotos zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten verboten

    Auch in der Rechtsprechung nach diesem Urteil geht es stets um Individualrechtsgüter, denen das Fertigen von Bildern oder Videos dienen sollte (vgl. insoweit: LG Bonn, Urteil vom 04.05.2012, Az.: 9 O 60/12; LG Köln, Beschluss vom 21.08.2013, Az.: 34 T 179/13; OLG München, Beschluss vom 04.01.2012, Az.: 20 U 464/11; LG München, Beschluss vom 18.10.2011, Az.: 1 S 12752/11 WEG; OLG Köln, Urteil vom 05.07.2005, Az.: 24 U 12/05; LG Berlin, Urteil vom 23.05.2005, Az.: 62 S 37/05; LG Darmstadt, Urteil vom 17.03.1999, Az.: 8 O 42/99; OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.11.2001, Az.: 12 U 180/01 alle zitiert nach juris).

    Nichts anderes ergibt sich aus Entscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Urteil vom 05.05.1997, Az.: 5 U 82/96, zitiert nach juris) und des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Urteil vom 08.11.2001, Az.: 12 U 180/01).

    Soweit das Oberlandesgericht Düsseldorf (Urteil vom 05.05.1997, Az.: 5 U 82/96, zitiert nach juris) und das Oberlandesgericht Karlsruhe (Urteil vom 08.11.2001, Az.: 12 U 180/01) entschieden haben, dass auch das verdeckte Anfertigen und Verwerten von Videomaterial zum Zwecke der Aufklärung einer Straftat rechtmäßig sein kann, besteht zu der Sichtweise der Kammer kein Unterschied.

  • AG Bonn, 28.01.2014 - 109 C 228/13

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Lichtbilder; Fotos; Naturschutz;

    Gerade auch in der heimlichen Fotodokumentation ist eine Missbrauchsgefahr angelegt, die sich der Beklagte zurechnen lassen muss (vgl. OLG Köln, Urteil vom 05.07.2005 - 24 U 12/05; OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.11.2001 - 12 U 180/01, beide zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 05.07.2005 - 24 U 12/05

    Heimliche Videoüberwachung der gemeinschaftlichen Waschküche eines

    Beide Belange sind - unter maßgeblicher Berücksichtigung der besonderen Umstände des konkreten Falls - bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit des Vorgehens gegeneinander abzuwägen (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2002, 2799).

    Auch wenn es unerheblich sein mag (so in einem ähnlichen Fall OLG Karlsruhe NJW 2002, 2799), ob die Klägerin selbst die Absicht hatte, das Videomaterial in anderer Weise als zur Aufklärung der Beschädigungen ihrer Waschmaschinen zu verwenden - nämlich etwa für Presseveröffentlichungen, verunglimpfende "Plakatierungsaktionen", "Flugblätter" oder dergleichen -, muss sich die Klägerin doch die Missbrauchsgefahr zurechnen lassen, die in der heimlichen Videoaufzeichnung angelegt war.

    Indes hätte der erstgenannte Zweck - Schutz des Eigentums vor weiteren Beschädigungen der Waschmaschinen - anstatt durch eine verdeckte (heimliche) Videoüberwachung und -aufzeichnung mindestens gleich gut, wahrscheinlich aber sogar besser durch eine offene Videoüberwachung erreicht werden können (so auch OLG Karlsruhe, NJW 2002, 2799).

    Voraussetzung ist dafür jedoch zum einen, dass es sich um eine erhebliche Straftat handelt, deren Intensität der Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen mindestens gleich kommt, und zum anderen, dass die Videoüberwachung überhaupt geeignet ist, hinreichend sichere Rückschlüsse auf die Verantwortlichen bereits begangener Straftaten und Rechtsverletzungen zu liefern (ebenso OLG Karlsruhe, NJW 2002, 2799 f.).

    Der vorliegende Fall ähnelt vielmehr einem Fall, den das OLG Karlsruhe zu entscheiden hatte und in dem die bereits geschehene und drohende Beschädigung eines Pkw als nicht hinreichender Grund für eine Videoüberwachung der Gemeinschaftstiefgarage erachtet wurde (NJW 2002, 2799).

    Die vom Senat vertretene und auf die konkreten Umstände des vorliegenden Falles angewandte Rechtsauffassung zur Rechtswidrigkeit einer heimlichen Videoaufzeichnung gründet auf der Rechtsprechung des Bundesgerichtsgerichtshofs (vgl. nur BGH, NJW 1995, 1955, Unzulässigkeit von Videoaufzeichnungen auf dem öffentlichen Zugangsweg getrennter Grundstücke zum Zwecke der Störungsabwehr) und liegt auf einer Linie mit zahlreichen obergerichtlichen und höchstrichterlichen Entscheidungen gerade aus jüngerer Zeit: So erklärte z.B. das Oberlandesgericht Karlsruhe (NJW 2002, 2799) eine heimliche, dauerhafte Videoüberwachung der Tiefgarage eines von den Parteien bewohnten Mehrfamilienhauses für rechtswidrig, die dazu diente, Beschädigungen an einem dort abgestellten Pkw aufzuklären.

    Nach dem Schutzzweck dieses Rechtes hindert der Verstoß gegen das Beweiserhebungsverbot auch die Verwertung des erlangten Beweismittels (ebenso Prütting, a.a.O., § 284 Rn. 67; Leipold in Stein/Jonas, a.a.O., § 284 Rn. 58; OLG Karlsruhe NJW 2002, 2799, 2800 m.w.N.).

  • AG München, 22.11.2018 - 213 C 15498/18

    Nachbarargusaugen

    Insoweit kommt etwa die Beeinträchtigung der Rechte von Mietern in einem privaten Miethaus (vgl. dazu etwa KG, NZM 2009, 736 = WuM 2008, 663; LG Darmstadt, NZM 2000, 360; Horst, NZM 2000, 937 [940]), von Betroffenen in einer Wohnungseigentumsanlage (vgl. KG, NJW 2002, 2798 = NZM 2002, 702; OLG Karlsruhe, NJW 2002, 2799 = NZM 2002, 703; Huff, NZM 2002, 89, 688 f.), aber auch von Grundstücksnachbarn in Betracht.".
  • LG Frankenthal, 30.12.2015 - 4 O 358/15

    Zur Aufklärung eines Verkehrsunfalls durch Dashcam-Aufnahmen

    Nach ständiger Rechtsprechung hängt jedoch die Verwertbarkeit mittels solcher Kameras gewonnenen Aufnahmen von den jeweils schutzwürdigen Interessen der Parteien ab, die gegeneinander abzuwägen sind (BVerfG NJW 2002, 3619; BGH NJW 1995, 1955; BAG NJW 2003, 3436; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 241; KG NJW 2002, 2799; Greger in: Zoller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 286 Rn. 15, 15a, 15c).
  • BayObLG, 27.10.2004 - 2Z BR 124/04

    Eigentümerbeschluss zur Videoüberwachung des Hauseingangsbereichs der

    Die Frage der Zulässigkeit und der Grenzen einer Videoüberwachung ist umstritten (vgl. OLG Karlsruhe NZM 2002, 703; KG FGPrax 2002, 211; AG Frankfurt a. Main NZM 2003, 68 f.; Bärmann/Pick WEG 9. Aufl. § 15 Rn. 22; Gottschalg, Rechtsprechungsübersicht zum Wohnungseigentumsrecht, FGPrax 2003, 47/51; Drasdo, Literaturübersicht zum Wohnungseigentum, NZM 2003, 704/708).
  • AG Gemünden/Main, 28.07.2017 - 11 C 187/17

    Klage gegen Videoüberwachungsanlage auf Nachbargrundstück

    Insoweit kommt etwa die Beeinträchtigung der Rechte von Mietern in einem privaten Miethaus (vgl. dazu etwa KG WuM 2008, 663; LG Darmstadt, a.a.O.; Horst, NZM 2000, 937, 940), von Betroffenen in einer Wohnungseigentumsanlage (vgl. KG NZM 2002, 702 f.; OLG Karlsruhe NZM 2002, 703 f.; Huff, NZM 2002, 89 ff., 688 f.), aber auch von Grundstücksnachbarn in Betracht.".
  • ArbG Düsseldorf, 03.05.2011 - 11 Ca 7326/10

    Kündigung zweier Ausschankmitarbeiter

  • LAG Köln, 28.12.2005 - 9 Ta 361/05

    Unanfechtbarkeit des Beweisbeschlusses - Selbstkorrektur durch Gegenvorstellung -

  • LG Berlin, 07.06.2005 - 65 S 364/04
  • VerfGH Berlin, 15.01.2014 - VerfGH 179/12

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch unterbliebene Beweisaufnahme

  • ArbG Düsseldorf, 29.04.2011 - 9 BV 183/10

    Kündigung zweier Ausschankmitarbeiter

  • AG München, 01.02.2023 - 171 C 11188/22

    Streit um Kamera auf Nachbargrundstück

  • OLG München, 04.01.2012 - 20 U 4641/11

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Voraussetzung eines Abwehranspruchs gegen das

  • AG Lörrach, 03.03.2023 - 3 C 111/22

    Auto durch Nachbarn zerkratzt - Schadensersatzansprüche

  • AG Lörrach, 27.02.2023 - 3 C 111/22

    Verwertung rechtswidrig erlangter Videoaufnahmen im Zivilprozess

  • VG Osnabrück, 10.04.2006 - 3 A 107/05
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht