Rechtsprechung
BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 1660/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Zur Verwerfung der Beschwerde gegen einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss wegen "prozessualer Überholung"
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 19 Abs. 4; StPO §§ 102 153a
Erledigung einer Durchsuchungsanordnung nach Einstellung des Verfahrens - datenbank.nwb.de
Beschwerde gegen einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss wegen "prozessualer Überholung" verworfen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verstoß gegen das Grundrecht auf effektiven richterlichen Rechtsschutz; Einlegung einer Beschwerde gegen einen Durchsuchungsbeschluss; Fehlen des Rechtsschutzinteresses bei Einlegung einer Beschwerde zwei Jahre nach dem Abschluss des Verfahrens
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 29.05.2002 - Qs 144/02
- BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 1660/02
Papierfundstellen
- NJW 2003, 1514
- NVwZ 2003, 981 (Ls.)
Wird zitiert von ... (35) Neu Zitiert selbst (18)
- BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90
Durchsuchungsanordnung I
Auszug aus BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 1660/02
a) Art. 19 Abs. 4 GG enthält ein Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl.BVerfGE 8, 274 ; 67, 43 ; 96, 27 ; 104, 220 ; stRspr).Sie treffen Vorkehrungen dafür, dass der Einzelne seine Rechte auch tatsächlich wirksam durchsetzen kann und die Folgen staatlicher Eingriffe im Regelfall nicht ohne gerichtliche Prüfung zu tragen hat (vgl.BVerfGE 94, 166 ; 96, 27 ; 104, 220 ).
Dabei fordert Art. 19 Abs. 4 GG zwar keinen Instanzenzug (vgl. BVerfGE 49, 329 ; 83, 24 ; 87, 48 ; 92, 365 ; 96, 27 ; 104, 220 ; stRspr).
Eröffnet das Prozessrecht aber eine weitere Instanz, so gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG in diesem Rahmen die Effektivität des Rechtsschutzes im Sinne eines Anspruchs auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl.BVerfGE 40, 272 ; 54, 94 ; 65, 76 ; 96, 27 ; 104, 220 ; stRspr).
Das Rechtsmittelgericht darf ein von der jeweiligen Prozessordnung eröffnetes Rechtsmittel daher nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leer laufen" lassen (vgl.BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; 104, 220 ).
Effektiver Grundrechtsschutz gebietet es dann, dass der Betroffene Gelegenheit erhält, die Berechtigung des schwerwiegenden - wenn auch tatsächlich nicht mehr fortwirkenden - Grundrechtseingriffs gerichtlich klären zu lassen (vgl.BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ).
Zu der Fallgruppe tief greifender Grundrechtseingriffe, die ihrer Natur nach häufig vor möglicher gerichtlicher Überprüfung schon wieder beendet sind, gehört die Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen aufgrund richterlicher Durchsuchungsanordnung einschließlich der in diesem Rahmen erfolgenden Beschlagnahmeanordnungen (vgl.BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ).
Vielmehr hat das Beschwerdegericht zu prüfen, ob ungeachtet der eingetretenen Erledigung ein Rechtsschutzinteresse des Betroffenen besteht (vgl.BVerfGE 96, 27 ).
c) Andererseits ist es grundsätzlich mit dem Gebot, effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, vereinbar, die Rechtsschutzgewährung von einem vorhandenen und fortbestehenden Rechtsschutzinteresse abhängig zu machen (vgl.BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ).
- BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99
Rehabilitierung bei Abschiebungshaft
Auszug aus BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 1660/02
a) Art. 19 Abs. 4 GG enthält ein Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl.BVerfGE 8, 274 ; 67, 43 ; 96, 27 ; 104, 220 ; stRspr).Sie treffen Vorkehrungen dafür, dass der Einzelne seine Rechte auch tatsächlich wirksam durchsetzen kann und die Folgen staatlicher Eingriffe im Regelfall nicht ohne gerichtliche Prüfung zu tragen hat (vgl.BVerfGE 94, 166 ; 96, 27 ; 104, 220 ).
Dabei fordert Art. 19 Abs. 4 GG zwar keinen Instanzenzug (vgl. BVerfGE 49, 329 ; 83, 24 ; 87, 48 ; 92, 365 ; 96, 27 ; 104, 220 ; stRspr).
Eröffnet das Prozessrecht aber eine weitere Instanz, so gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG in diesem Rahmen die Effektivität des Rechtsschutzes im Sinne eines Anspruchs auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl.BVerfGE 40, 272 ; 54, 94 ; 65, 76 ; 96, 27 ; 104, 220 ; stRspr).
Das Rechtsmittelgericht darf ein von der jeweiligen Prozessordnung eröffnetes Rechtsmittel daher nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leer laufen" lassen (vgl.BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; 104, 220 ).
Effektiver Grundrechtsschutz gebietet es dann, dass der Betroffene Gelegenheit erhält, die Berechtigung des schwerwiegenden - wenn auch tatsächlich nicht mehr fortwirkenden - Grundrechtseingriffs gerichtlich klären zu lassen (vgl.BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ).
Zu der Fallgruppe tief greifender Grundrechtseingriffe, die ihrer Natur nach häufig vor möglicher gerichtlicher Überprüfung schon wieder beendet sind, gehört die Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen aufgrund richterlicher Durchsuchungsanordnung einschließlich der in diesem Rahmen erfolgenden Beschlagnahmeanordnungen (vgl.BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ).
c) Andererseits ist es grundsätzlich mit dem Gebot, effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, vereinbar, die Rechtsschutzgewährung von einem vorhandenen und fortbestehenden Rechtsschutzinteresse abhängig zu machen (vgl.BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ).
Ein Rechtsschutzinteresse ist zu bejahen, solange der Rechtsschutzsuchende gegenwärtig betroffen ist und mit seinem Rechtsmittel ein konkretes praktisches Ziel erreichen kann (BVerfGE 104, 220 ).
- BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67
Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte
Auszug aus BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 1660/02
Dies ist anzunehmen, wenn der Berechtigte sich verspätet auf sein Recht beruft und unter Verhältnissen untätig bleibt, unter denen vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen zu werden pflegt (vgl.BVerfGE 32, 305 ).Das öffentliche Interesse an der Wahrung des Rechtsfriedens kann in derartigen Fällen verlangen, die Anrufung des Gerichts nach langer Zeit untätigen Zuwartens als unzulässig anzusehen (vgl.BVerfGE 32, 305, ;… OLG Koblenz, wistra 1987, S. 357 ).
Auch ein an sich unbefristeter Antrag kann deshalb nicht nach Belieben hinausgezogen oder verspätet gestellt werden, ohne unzulässig zu werden (vgl.BVerfGE 4, 31 ; 32, 305 ).
Allerdings darf hierdurch der Weg zu den Gerichten nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl.BVerfGE 10, 264 ; 11, 232 ; 32, 305 ).
Unter diesen Umständen ist das Rechtsmittel - obgleich nicht fristgebunden - unzulässig geworden, weil der Beschwerdeführer bei einer Sachlage untätig geblieben ist, bei deren Vorliegen vernünftiger Weise etwas zur Wahrnehmung des Rechts unternommen zu werden pflegt (vgl.BVerfGE 32, 305 ;… OLG Koblenz, MDR 1985, S. 344;… OLG Koblenz, wistra 1987, S. 357 f.;… Hanack in: Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl., vor § 296 Rn. 27;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., vor § 296 Rn. 6;… Ruß in: Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Aufl., vor § 296 Rn. 7 a.E.; Park, Handbuch Durchsuchung …und Beschlagnahme, Rn. 327; Ellersiek, Die Beschwerde im Strafprozess, S. 147;… a.A. Dütz, NJW 1972, S. 1025 ).
- BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
Flughafenverfahren
- BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56
Preisgesetz
- BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 34/80
Erzwingungshaft zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung
Auszug aus BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 1660/02
Es ist ein allgemein anerkanntes Rechtsprinzip, dass jede an einen Antrag gebundene gerichtliche Entscheidung ein Rechtsschutzbedürfnis voraussetzt (vgl.BVerfGE 61, 126 ). - BVerfG, 04.07.1995 - 1 BvF 2/86
Kurzarbeitergeld
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 1660/02
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund nach § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt (vgl.BVerfGE 90, 22 ). - BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90
Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift …
- BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88
Polizeigewahrsam
- BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag
- BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem …
- BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82
Offensichtlichkeitsentscheidungen
- BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im …
- BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59
Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im …
- BVerfG, 11.08.1954 - 2 BvK 2/54
5%-Sperrklausel I
- BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 970/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Wehrbeschwerderechts
- BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 37/60
Korntal
- BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 2111/07
Beschwerde gegen längere Zeit zurückliegende Ermittlungsmaßnahmen (Abfrage von …
Das Interesse an der Wahrung des Rechtsfriedens verlange in einem derartigen Fall, die Anrufung der Gerichte nach langer Zeit untätigen Zuwartens als unzulässig anzusehen, so dass auch ein an sich unbefristeter Antrag nicht nach Belieben hinausgezögert oder verspätet gestellt werden dürfe (Hinweis auf Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 1660/02 -, NJW 2003, S. 1514 f.).Das Bundesverfassungsgericht habe erst ab einem Zeitraum von zwei Jahren das erforderliche Zeitmoment für gegeben erachtet (erneut Hinweis auf Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 1660/02 -, NJW 2003, S. 1514).
Das Rechtsschutzbedürfnis kann entfallen, wenn die verspätete Geltendmachung eines Anspruchs gegen Treu und Glauben verstößt, etwa weil der Berechtigte sich verspätet auf das Recht beruft (Zeitmoment) und unter Verhältnissen untätig geblieben ist, unter denen vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen zu werden pflegt (Umstandsmoment) (vgl. BVerfGE 32, 305 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 1660/02 -, NJW 2003, S. 1514 , und der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Dezember 2004 - 2 BvR 1451/04 -, NJW 2005, S. 1855 ).
Auch ein an sich unbefristeter Antrag kann deshalb nicht nach Belieben hinausgezögert oder verspätet gestellt werden, ohne unzulässig zu werden (vgl. BVerfGE 32, 305 ; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 1660/02 -, NJW 2003, S. 1514 und der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Dezember 2004 - 2 BvR 1451/04 -, NJW 2005, S. 1855 ).
Der hier zu entscheidende Fall unterscheidet sich insoweit maßgeblich von dem mit Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2002 (- 2 BvR 1660/02 -, NJW 2003, S. 1514 f.) entschiedenen.
- BVerfG, 31.10.2005 - 2 BvR 2233/04
Freiheit der Person; Haftbefehl (Aufhebung; Ersetzung; Beschwerde; weitere …
Das Rechtsmittelgericht darf ein von der jeweiligen Prozessordnung eröffnetes Rechtsmittel daher nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leer laufen" lassen (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; 104, 220 ; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Februar 1999 - 2 BvR 804/97 -, NJW 1999, S. 3773 und der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 1660/02 -, NJW 2003, S. 1514 ).Abgesehen davon, dass bei Einlegung dieser Beschwerde noch die vorhergehende Beschwerde vom 17. November 2003 anhängig war, stellt der Zeitraum von knapp drei Monaten nach Ergehen der angegriffenen Entscheidung angesichts des damals noch nicht abgeschlossenen Verfahrens über die Untersuchungshaft und die zu Grunde liegende, dem Beschwerdeführer vorgeworfene Straftat, keinen Umstand dar, der es rechtfertigen könnte, ein Rechtsschutzbedürfnis zu verneinen (vgl. hierzu auch Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 1660/02 -, NJW 2003, S. 1514 ).
- VGH Baden-Württemberg, 14.04.2005 - 1 S 2362/04
Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei polizeilichen Maßnahmen - Zeltlager nicht …
Einer Fristbindung unterliegt die Klageerhebung bei vorprozessualer Erledigung des Verwaltungsakts vor Eintritt der Bestandskraft nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.07.1999 - 6 C 7.98 -, BVerwGE 109, 203 ); der zwischen Erledigung und Einreichung der Klagen verstrichene Zeitraum von lediglich 9 Monaten schließt die Annahme der Verwirkung des Klagerechts aus (siehe hierzu BVerfG, Kammerbeschluss vom 18.12.2002 - 2 BvR 1660/00 -, NJW 2003, 1514 ).
- BVerfG, 14.12.2004 - 2 BvR 1451/04
Grundrecht auf effektiven, lückenlosen Rechtsschutz (Anspruch auf wirksame und …
bb) Anders als in dem vom Landgericht Hamburg zitierten und ausdrücklich auf die maßgeblichen Besonderheiten des dortigen Falls abstellenden Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 1660/02 - (vgl. NJW 2003, S. 1514 ) bestand im vorliegenden Verfahren zum Zeitpunkt der Antragstellung vom 28. August 2003 noch ein sachlicher Bezug des Rechtsschutzbegehrens zu einem laufenden, den Beschwerdeführer betreffenden Strafverfahren.Eine lange Zeit untätigen Zuwartens (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 1660/02 -, NJW 2003, S. 1514 ;… zu einer Verfristung eines unbefristeten Antrags gemäß § 33a StPO nach zwei Jahren und drei Monaten vgl. OLG Koblenz, wistra 1987, S. 357 ), welche die unzulässige Verspätung eines an sich unbefristeten Antrags zur Folge haben kann (vgl. BVerfGE 32, 305 ), ist auf dieser Grundlage nicht ersichtlich.
- AG Brandenburg, 28.11.2008 - 31 AR 10/08
Kann das Erinnerungsrecht im Mahnverfahren verwirken?
Dies ist dann anzunehmen, wenn der Berechtigte sich verspätet auf sein Recht beruft und unter Verhältnissen untätig bleibt, unter denen vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen zu werden pflegt (BVerfG, BVerfGE 32, Seiten 305 ff. = BVerfG, NJW 1972, Seite 675; BVerfG, NJW 2003, Seiten 1514 f.; BVerfG, NJW 2005, Seiten 1855 ff.; Reichsgericht, RGZ Band 158, Seiten 100 ff. ; BGH, NJW-RR 1989, Seite 768 = MDR 1989, Seiten 737 f.).Das öffentliche Interesse an der Wahrung des Rechtsfriedens kann in derartigen Fällen verlangen, die Anrufung des Gerichts nach langer Zeit untätigen Zuwartens als unzulässig anzusehen (BVerfG, BVerfGE 32, Seiten 305 ff. = BVerfG, NJW 1972, Seite 675; BVerfG, NJW 2003, Seiten 1514 f.; BVerfG, NJW 2005, Seiten 1855 ff.; Reichsgericht, RGZ Band 158, Seiten 100 ff.; BGH, NJW-RR 1989, Seite 768 = MDR 1989, Seiten 737 f.; BGH, Beschluss vom 22.09.1988, Az.: III ZB 21/88, in: BGH-DAT Zivil; BGH, NJW 1982, Seite 1999; BGH, NJW 1965, Seiten 1532 f. = BGHZ 43, Seiten 289 ff.; BGH, NJW 1963, Seiten 154 ff = MDR 1963, Seite 40 = LM Nr. 2 zu § 339 ZPO; BGH, BGHZ 25, Seiten 47 ff.; OLG Celle, DNotZ 1956, Seiten 429 ff.; BayObLG, …
Auch ein an sich unbefristeter Antrag kann somit deshalb nicht nach Belieben hinausgezogen oder verspätet gestellt werden, ohne unzulässig zu werden (BVerfG, BVerfGE 4, Seiten 31 ff.; BVerfG, BVerfGE 32, Seiten 305 ff. = BVerfG, NJW 1972, Seite 675; BVerfG, NJW 2003, Seiten 1514 f.; BVerfG, NJW 2005, Seiten 1855 ff.).
Bei dem hier vorliegenden Zeitablauf zwischen Übersendung der Zwischenverfügung in Form der Rückbriefnachricht vom 01.02.2005 - welche der Antragsteller/Erinnerungsführer unstreitig erhalten hat - und dem Eingang der Erinnerung am 20.10.2008 kommt nämlich nach allgemeinen Grundsätzen eine Verwirkung des unbefristeten Rechtsbehelfs in Betracht (BVerfG, BVerfGE 32, Seiten 305 ff. = BVerfG, NJW 1972, Seite 675; BVerfG, NJW 2003, Seiten 1514 f.; BVerfG, NJW 2005, Seiten 1855 ff.; Reichsgericht, RGZ Band 158, Seiten 100 ff.; BGH, NJW-RR 1989, Seite 768 = MDR 1989, Seiten 737 f.; BGH, Beschluss vom 22.09.1988, Az.: III ZB 21/88, in: BGH-DAT Zivil; BGH, NJW 1982, Seite 1999; BGH, NJW 1965, Seiten 1532 f. = BGHZ 43, Seiten 289 ff.; BGH, NJW 1963, Seiten 154 ff = MDR 1963, Seite 40 = LM Nr. 2 zu § 339 ZPO; BGH, BGHZ 25, Seiten 47 ff.; OLG Celle, DNotZ 1956, Seiten 429 ff.; BayObLG, …
Es stellt nämlich einen Verwirkungstatbestand dar, wenn der Berechtigte unter Verhältnissen untätig bleibt, unter denen vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen zu werden pflegt (BVerfG, BVerfGE 32, Seiten 305 ff. = BVerfG, NJW 1972, Seite 675; BVerfG, NJW 2003, Seiten 1514 f.; BVerfG, NJW 2005, Seiten 1855 ff.; Reichsgericht, RGZ Band 158, Seiten 100 ff.; BGH, NJW-RR 1989, Seite 768 = MDR 1989, Seiten 737 f.; BGH, Beschluss vom 22.09.1988, Az.: III ZB 21/88, in: BGH-DAT Zivil; BGH, NJW 1982, Seite 1999; BGH, NJW 1965, Seiten 1532 f. = BGHZ 43, Seiten 289 ff.; BGH, NJW 1963, Seiten 154 ff = MDR 1963, Seite 40 = LM Nr. 2 zu § 339 ZPO; BGH, BGHZ 25, Seiten 47 ff.; OLG Celle, GRUR 1980, Seiten 945 f.).
- VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 56/16
Verfassungsbeschwerde unbegründet; Auslegung des Rechtsschutzbegehrens; …
Dagegen sprechen bereits die nicht kodifizierten und nicht unerhebliche Bewertungsspielräume belassenden Voraussetzungen der Verwirkung prozessualer Rechte (vgl. BVerfGE 32, 305, 308; BVerfGK 4, 287, 293; 13, 382, 388; BVerfG, NJW 2003, 1514, 1515; BVerfG…, Beschluss vom 27. Dezember 2012 - 1 BvR 2862/11, 1 BvR 2046/12 -, juris Rn. 3). - BGH, 22.09.2008 - 1 StR 323/08
Beihilfe zu mehreren Taten der Steuerhinterziehung durch jeweils selbständige …
a) Ein vorhandenes und fortbestehendes Rechtsschutzinteresse ist eine allen Prozessordnungen gemeinsame Sachentscheidungsvoraussetzung (BVerfG - Kammer - NJW 2003, 1514, 1515 m.w.N.).Die Rechtsausübung kann dann auch mit dem auch im Strafprozess bestehenden Verbot des Missbrauchs prozessualer Rechte (…vgl. Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl. Einl. Rdn. 111; vgl. auch Art. 35 Abs. 3 Var. 3 EMRK) sowie dem auch für die Gerichte geltenden Grundsatz der Effizienz staatlichen Handelns (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 2003, 1514, 1515) nicht zu vereinbaren sein.
- BVerfG, 06.03.2006 - 2 BvR 371/06
Rechtsschutz gegen die Durchsuchung von Wohnräumen und Geschäftsräumen auf Grund …
Andererseits ist es grundsätzlich mit dem Gebot, effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, vereinbar, die Rechtsschutzgewährung von einem vorhandenen und fortbestehenden Rechtsschutzinteresse abhängig zu machen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 1660/02 -, NJW 2003, S. 1514 und der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Dezember 2004 - 2 BvR 1451/04 -, NJW 2005, S. 1855 ).Das Rechtsschutzbedürfnis kann entfallen, wenn die verspätete Geltendmachung eines Anspruchs gegen Treu und Glauben verstößt, etwa weil der Berechtigte sich verspätet auf das Recht beruft und unter Verhältnissen untätig geblieben ist, unter denen vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen zu werden pflegt (vgl. BVerfGE 32, 305 ; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2002, NJW 2003, S. 1514 und der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Dezember 2004 - 2 BvR 1451/04 -, NJW 2005, S. 1855 ).
Auch ein an sich unbefristeter Antrag kann deshalb nicht nach Belieben herausgezogen oder verspätet gestellt werden, ohne unzulässig zu werden (vgl. BVerfGE 32, 305 ; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 1660/02 -, NJW 2003, S. 1514 und der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Dezember 2004 - 2 BvR 1451/04 -, NJW 2005, S. 1855 ).
- OLG München, 28.07.2020 - 8 St ObWs 5/20
Zeugnisverweigerungsrecht, Beschwerdeführer, Durchsuchungs- und …
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde bei erledigten Durchsuchungsanordnungen für zulässig erklärt, sofern Grundrechte, insbesondere aus Art. 13 GG bei der Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen, betroffen sind und deren Inhaber somit einer fortwirkenden schwerwiegenden Grundrechtsbeeinträchtigung ausgesetzt wurden (BVerfG. 2 BvR 1660/02 vom 18.12.2002 Rn. 5 zit. nach juris). - VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 132-IV-09 Mit dem Gebot, effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, ist es grundsätzlich vereinbar, die Rechtsschutzgewährung von einem vorhandenen und fortbestehenden Rechtsschutzinteresse abhängig zu machen (BVerfG NJW 2003, 1514 [1515]; BVerfGE 96, 27 [39 f.]).
Ein Rechtsschutzinteresse ist zu bejahen, solange der Rechtsschutzsuchende gegenwärtig betroffen ist und mit seinem Rechtsmittel ein konkretes praktisches Ziel erreichen kann (BVerfG NJW 2003, 1514 [1515]; BVerfGE 104, 220 [232]).
- VG Stuttgart, 11.11.2021 - 11 K 17/21
Folgerungen für die Stellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten aus der …
- OLG München, 25.09.2017 - 9 VA 9/10
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Beiziehung einer Sorgerechtsakte
- BGH, 17.02.2009 - 3 ARs 24/08
BND-Untersuchungsausschuss; Erledigung der Hauptsache; fortbestehendes …
- VGH Hessen, 27.03.2020 - 5 A 2514/13
- LG Saarbrücken, 02.04.2007 - 8 Qs 132/06
- OLG Brandenburg, 14.09.2006 - 2 VAs 3/06
Ermittlungsverfahren: Sachlich zuständiges Gericht für die Überprüfung einer …
- BVerfG, 16.04.2007 - 2 BvR 463/07
Wegfall des Rechtsschutzinteresses an der Überprüfung ermittlungsbehördlicher …
- OLG Hamm, 15.03.2005 - 4 Ws 41/05
Vorführung eines vorläufig Untergebrachten zur Hauptverhandlung im …
- BayObLG, 30.07.2003 - 3Z BR 139/03
Sofortige Beschwerde des Betroffenen nach Beendigung des Unterbringungsverfahrens
- BayObLG, 26.10.2004 - 3Z BR 160/04
Feststellung der Rechtswidrigkeit polizeilicher Durchsuchung bei dokumentiertem …
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.08.2023 - 3 I 1.23
- VG Augsburg, 22.03.2012 - Au 5 K 09.1819
Untätigkeitsklage; Verwirkung des formellen Klagerechts; materielle Verwirkung; …
- BayObLG, 04.06.2003 - 3Z BR 81/03
Feststellungsinteresse des vormals Betreuten nach Aufhebung einer …
- BayObLG, 17.12.2003 - 3Z BR 202/03
Feststellung der Rechtswidrigkeit der Betreuerbestellung nach Aufhebung einer …
- OLG München, 12.03.2021 - 1 Ws 125/21
Verwirkung des Anspruchs auf gerichtliche Überprüfung einer erledigten …
- BayObLG, 16.07.2003 - 3Z BR 135/03
Rechtswidrigkeitsfeststellung im Verfahren der weiteren Beschwerde in einer …
- VGH Bayern, 08.08.2005 - 16a CD 05.1692
Disziplinarrecht, Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung durch den …
- OLG Koblenz, 18.12.2006 - 1 Ws 406/05
Strafverfahren: Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags auf nachträgliche …
- BayObLG, 22.12.2003 - 3Z BR 260/03
Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags im Zusammenhang mit der …
- OVG Niedersachsen, 16.09.2020 - 3 ZD 10/20
Beamter; Beschlagnahme; Dienstvergehen; Disziplinarmaßnahme; dringender Verdacht; …
- VG Schleswig, 25.01.2012 - 1 A 57/10
Klageerhebung im Falle der Verwirkung; Fristablauf bei Untätigkeitsklage
- LG Nürnberg-Fürth, 17.11.2009 - 7 Qs 89/09
Strafvereitelung: Stellung eines Ablehnungsgesuchs gegen einen Richter durch den …
- LG Nürnberg-Fürth, 17.11.2009 - 7 Qs 91/09
Strafvereitelung: Stellung eines Ablehnungsgesuchs gegen einen Richter durch den …
- AG Kassel, 12.01.2006 - 243 Ds 5632 Js 11796/04
- BayObLG, 29.06.2023 - 203 VAs 120/23
Rechtsschutz bei Einwendungen gegen die dem Vollstreckungshaftbefehl …