Rechtsprechung
LG Zwickau, 27.10.2005 - 3 Ns 540 Js 7779/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Zur Abgrenzung von vollendeten und versuchten Diebstahl, § 242 I, II StGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Plauen, 09.06.2005 - 3 Ds 540 Js 7779/05
- LG Zwickau, 27.10.2005 - 3 Ns 540 Js 7779/05
Papierfundstellen
- NJW 2006, 166
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Karlsruhe, 26.02.2004 - 1 Ss 105/03
Diebstahl: Vollendung der Wegnahme; "Einbrechen" bei Öffnen eines verschlossenen …
Auszug aus LG Zwickau, 27.10.2005 - 3 Ns 540 Js 7779/05
Entscheidend dabei ist, ob der Täter die Herrschaft über die Sache derart erlangt hat, dass ihrer Ausübung keine wesentlichen Hindernisse mehr entgegenstehen, er sie ohne Behinderung durch den bisherigen Gewahrsamsinhaber ausüben und dieser seinerseits ohne Beseitigung der Verfügungsgewalt des Täters nicht mehr über die Sache verfügen kann (OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2005, 140 m.w. Nachw.). - BGH, 03.11.1994 - 1 StR 636/94
Diebstahl - Gewahrsamsbegründung - Sachherrschaft - Urteilstenor - Natürliche …
Auszug aus LG Zwickau, 27.10.2005 - 3 Ns 540 Js 7779/05
Dieser muss zwar noch nicht endgültig und gesichert sein, der Täter muss jedoch bereits vollständige Sachherrschaft erlangt haben (BGH, Beschl. v. 3.11.1994 - 1 StR 636/94).
- OLG Hamm, 05.01.2009 - 2 Ss 499/08
Diebstahl; Vorbereitungshandlung; Versuch; Anfang der Ausführung
d) Ein Gewahrsamsbruch ist auch nach dem sozial-normativ geprägten Gewahrsamsbegriff nicht gegeben, der in der Rechtsprechung teilweise ergänzend herangezogen wird (vergleiche OLG Karlsruhe…, Urteil vom 26. Februar 2004 - 1 Ss 105/03 - zitiert nach juris Rn. 21 mit weiteren Nachweisen; LG Zwickau, NJW 2006, 166).
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 17.11.2005 - 2 Ausl A 45/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 16 Abs 2 GG, § 79 BVerfGG, § 95 BVerfGG, § 33 IRG, EuHbG
Fortbestand einer vollzogenen Auslieferung trotz der späteren Nichtigerklärung des Europäischen Haftbefehlsgesetzes - Wolters Kluwer
(Fortbestand einer vollzogenen Auslieferung trotz der späteren Nichtigerklärung des Europäischen Haftbefehlsgesetzes)
- Judicialis
IRG § 33; ; BVerfGG § 79; ; BVerfGG § 79 Abs. 1; ; BVerfGG § 79 Abs. 2; ; BVerfGG § 95 Abs. 3 S. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Berührung einer bereits vollzogenen Auslieferung deutscher Staatsangehöriger an einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union durch die Nichtigkeit des Europäischen Haftbefehlsgesetzes
Papierfundstellen
- NJW 2006, 166
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04
Europäischer Haftbefehl
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.2005 - 2 AuslA 45/05
Unter Berufung auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2005 /2 BvR 2236/04) rügt er insbesondere die Verletzung des Art. 16 GG. - BGH, 17.01.1984 - 4 ARs 19/83
Entschädigung für zu Unrecht vollzogene Auslieferungshaft und Erstattung der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.2005 - 2 AuslA 45/05
Abgesehen davon, dass das Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen auf Auslieferungsverfahren grundsätzlich nicht anwendbar ist (vgl. BGH, NStZ 1985, 222) und etwaige Entschädigungsansprüche nach Art. 5 Abs. 5 MRK sowie Schmerzensgeldansprüche im Zivilrechtsweg geltend zu machen wären (vgl. OLG München, NStZ-RR 1996, 125), steht auch das sog. Konterkarierungsverbot (§ 79 Abs. 2 S.4 BVerfGG) sämtlichen Entschädigungsansprüchen entgegen (vgl. Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, § 79 Rdn.66 ff.). - OLG München, 05.07.1995 - 1 Ws 289/95
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.2005 - 2 AuslA 45/05
Abgesehen davon, dass das Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen auf Auslieferungsverfahren grundsätzlich nicht anwendbar ist (vgl. BGH, NStZ 1985, 222) und etwaige Entschädigungsansprüche nach Art. 5 Abs. 5 MRK sowie Schmerzensgeldansprüche im Zivilrechtsweg geltend zu machen wären (vgl. OLG München, NStZ-RR 1996, 125), steht auch das sog. Konterkarierungsverbot (§ 79 Abs. 2 S.4 BVerfGG) sämtlichen Entschädigungsansprüchen entgegen (vgl. Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, § 79 Rdn.66 ff.).