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   OLG Celle, 20.06.2006 - 16 U 287/05   

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OLG Celle, 20.06.2006 - 16 U 287/05 (https://dejure.org/2006,1920)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.06.2006 - 16 U 287/05 (https://dejure.org/2006,1920)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. Juni 2006 - 16 U 287/05 (https://dejure.org/2006,1920)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • autokaufrecht.info

    Kein Neubeginn der Verjährung durch fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuch

  • openjur.de

    Verjährung der Mängelansprüche beim Kaufvertrag: Fehlgeschlagener Nachbesserungsversuch

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Folgen eines fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchs auf die Verjährung; Unanwendbarkeit des § 438 Abs. 2 BGB auf die Nachbesserung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 438
    Kein Neubeginn der Verjährungsfrist bei fehlgeschlagenem Nachbesserungsversuch bei Sachmangel

  • nomos.de PDF, S. 35

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Folgen eines fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchs auf die Verjährung; Unanwendbarkeit des § 438 Abs. 2 BGB auf die Nachbesserung

  • verkehrsrechtsforum.de

    Fehlgeschlagener Nachbesserungsversuch des Verkäufers führt zu keiner neu beginnenden Verjährungsfrist für Mängel.

  • Judicialis

    BGB § 437 Nr. 1; ; BGB § 438 Abs. 2; ; BGB § 439 Abs. 1

  • RA Kotz

    Nachbesserungsversuch (fehlgeschlagener) des Verkäufers - neue Verjährungsfrist für Mängel?

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 437 Nr. 1 § 438 Abs. 2 § 439 Abs. 1
    Fehlgeschlagene Nachbesserung des Verkäufers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fehlgeschlagener Nachbesserungsversuch: Neue Verjährungsfrist?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Autokauf - Vorsicht bei Nachbesserungsarbeiten!

  • IWW (Kurzinformation)

    Autokauf - Verjährung bei fehlgeschlagener Nachbesserung?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohnmobil mit kaputten Radlagern gekauft - Reparatur erfolglos, Verjährung abgelaufen: Käuferin bleibt auf dem Schaden sitzen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlgeschlagener Nachbesserungsversuch: Neue Verjährungsfrist? (IBR 2006, 492)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2643
  • MDR 2007, 137
  • BauR 2006, 1800
  • BauR 2006, 1801 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.06.1999 - VIII ZR 322/98

    Hemmung und Unterbrechung der Verjährung durch Nachbesserungsarbeiten

    Auszug aus OLG Celle, 20.06.2006 - 16 U 287/05
    Das korrespondiert mit der Rechtsprechung vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes (BGH NJW 1999, 2961), in der die Frage erörtert wird, unter welchen Umständen des Einzelfalles die Durchführung einer Reparatur die Wertung rechtfertigt, der Verkäufer habe den Mangel und seine Nachbesserungspflicht durch die Reparatur selbst eingesehen und dementsprechend lägen die Voraussetzungen eines Anerkenntnisses mit der Wirkung einer Unterbrechung der Verjährung im Sinne von § 208 BGB a. F. vor.
  • OLG Karlsruhe, 22.01.2018 - 9 U 83/16

    Gewährleistung beim Neuwagenkauf: Neubeginn und Hemmung der Verjährung von

    Es ist insoweit der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur zu folgen, wonach Nachbesserungsversuche des Verkäufers (ohne die Voraussetzungen gemäß § 212 Abs. 1 Ziffer 1 BGB oder § 203 Satz 1 BGB) keinen Einfluss auf die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen haben (vgl. BGH, NJW 1999, 2961; BGH, NJW 2006, 47, 48; BGH, NJW 2012, 3229; OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.11.2013 - 5 U 5/13 -, zitiert nach Juris; OLG Celle, NJW 2006, 2643; Auktor, NJW 2003, 120; Grothe in Münchener Kommentar, Bürgerliches Gesetzbuch, 7. Auflage 2015, § 212 BGB Rn. 16; anders AG Frankfurt, Urteil vom 11.01.2008 - 32 C 1639/07 -, zitiert nach Juris; unklar Palandt/Weidenkaff, a. a. O., § 438 BGB Rn. 16 a)).
  • OLG Koblenz, 21.09.2018 - 1 U 678/18

    Gewährte Garantieleistung ist kein Anerkenntnis von Gewährleistungsansprüchen!

    Erheblich sind dabei vor allem der Umfang, die Dauer und die Kosten der Mängelbeseitigung (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 05.10.2005 - VII ZR 16/05; Urteil vom 08.07.1987 - VIII ZR 274/86 = IBRRS 2011, 4271; Urteil vom 02.06.1999 - VIII ZR 322/98 = IBRRS 2000, 0756; OLG Celle, Urteil vom 20.06.2015 - 16 U 287/05).*).

    Ausnahmsweise kann ein Neubeginn des Laufs der Verjährung angenommen werden, wenn es sich um denselben Mangel oder um die Folgen einer mangelhaften Nachbesserung handelt und die betreffenden Maßnahmen unter Berücksichtigung des Einzelfalls als konkludentes Anerkenntnis der Mängelbeseitigungspflicht des Verkäufers anzusehen sind (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 05.10.2005 - VII ZR 16/05, Urteil vom 08.07.1987 - VIII ZR 274/86 = IBRRS 2011, 4271; Urteil vom 02.06.1999 - VIII ZR 322/98 = IBRRS 2000, 0756; OLG Celle, Urteil vom 20.06.2015 - 16 U 287/05).*).

    Erheblich sind dabei vor allem der Umfang, die Dauer und die Kosten der Mängelbeseitigung (BGH, Urteil vom 05.10.2005 - VII ZR 16/05 - BGHZ 164, 196 ff. = NJW 2006, 47 ff.; Urteil vom 08.07.1987 - VIII ZR 274/86 - NJW-RR 1988, 176 f.; Urteil vom 02.06.1999 - VIII ZR 322/98 - NJW-RR 1988, 176 ff.; OLG Celle, Urteil vom 20.06.2015 - 16 U 287/05 - NJW 2006.2643 f.).

    Ausnahmsweise kann ein Neubeginn des Laufs der Verjährung angenommen werden, wenn es sich um denselben Mangel oder um die Folgen einer mangelhaften Nachbesserung handelt und die betreffenden Maßnahmen unter Berücksichtigung des Einzelfalls als konkludentes Anerkenntnis der Mängelbeseitigungspflicht des Verkäufers anzusehen sind (BGH, Urteil vom 05.10.2005, ebd., Urteil vom 08.07.1987, ebd.; Urteil vom 02.06.1999, ebd.; OLG Celle, Urteil vom 20.06.2015 - 16 U 287/05 - NJW 2006, 2643 f. vgl. auch Reinking/Eggert, Der Autokauf, 13. Auflage 2017, Rn. 4150 ff., [4153]).

  • OLG Naumburg, 21.03.2011 - 10 U 31/10

    Gewährleistungsansprüche beim Bauvertrag: Einbeziehung der VOB/B in einen Vertrag

    Will sich der Werkunternehmer erfolgreich darauf stützen, dass der Besteller die vom Unternehmer durchgeführten Arbeiten nicht als ein verjährungsrechtlich relevantes Anerkenntnis habe bewerten dürfen, so muss er darlegen, dass er zwar auf das Mängelbeseitigungsbegehren hin Arbeiten ausgeführt habe, dabei aber hinreichend klar zum Ausdruck gebracht habe, dies ausschließlich aus Kulanz und unter Ablehnung jeder Gewährleistung zu tun (BGH, NJW 1999, 2961; OLG Celle, NJW 2006, 2643 f.).
  • OLG Koblenz, 06.11.2018 - 1 U 678/18

    Garantieleistung stellt kein konkludentes Anerkenntnis dar!

    Erheblich sind dabei vor allem der Umfang, die Dauer und die Kosten der Mängelbeseitigung (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 05.10.2005 - VII ZR 16/05; Urteil vom 08.07.1987 - VIII ZR 274/86, IBRRS 2011, 4271; Urteil vom 02.06.1999 - VIII ZR 322/98, IBRRS 2000, 0756; OLG Celle, Urteil vom 20.06.2006 - 16 U 287/05, IBRRS 2006, 2828).*).

    Ausnahmsweise kann ein Neubeginn des Laufs der Verjährung angenommen werden, wenn es sich um denselben Mangel oder um die Folgen einer mangelhaften Nachbesserung handelt und die betreffenden Maßnahmen unter Berücksichtigung des Einzelfalls als konkludentes Anerkenntnis der Mängelbeseitigungspflicht des Verkäufers anzusehen sind (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 05.10.2005 - VII ZR 16/05; Urteil vom 08.07.1987 - VIII ZR 274/86, IBRRS 2011, 4271; Urteil vom 02.06.1999 - VIII ZR 322/98, IBRRS 2000, 0756; OLG Celle, Urteil vom 20.06.2006 - 16 U 287/05, IBRRS 2006, 2828; vgl. auch Reinking/Eggert, Der Autokauf, 13. Auflage 2017, Rz. 4150 ff.).*).

  • OLG Düsseldorf, 24.06.2014 - 21 U 145/13

    Muss der Auftragnehmer auch auf geringfügige Abweichungen hinweisen?

    Macht der Werkunternehmer geltend, dass der Besteller die durchgeführten Mangelbeseitigungsarbeiten nicht als ein verjährungsrechtlich relevantes Anerkenntnis habe bewerten dürfen, muss er darlegen, dass er zwar auf das Mängelbeseitigungsbegehren hin Arbeiten ausgeführt hat, dabei aber hinreichend klar zum Ausdruck gebracht hat, dies ausschließlich aus Kulanz und unter Ablehnung jeder Gewährleistung zu tun (vgl. BGH NJW 1999, 2961; OLG Naumburg, NJW-RR 2011, 1101, 1102, OLG Celle NJW 2006, 2643, 2644).
  • LG Bad Kreuznach, 26.04.2018 - 3 O 151/17

    Kein regelmäßiger Neubeginn der Verjährung bei Vornahme von

    Ein Neubeginn der Verjährung als stete Rechtsfolge einer Nacherfüllung wurde trotzdem nicht in das neue Schuldrecht aufgenommen ( OLG Celle, Urt . v. 20.06.2006 - 16 U 287/05).
  • LG München I, 10.06.2011 - 12 O 3387/11

    Anspruch auf Rückabwicklung eines Lkw-Kaufvertrages, Wirksamkeit der Verkürzung

    36 Soweit sich die Frage stellt, ob bei einer Nachbesserung bzgl. des konkreten nachgebesserten Mangels die Verjährungsfrist erneut zu laufen beginnt - und zwar unabhängig von einem Anerkenntnis des Mangels durch den Verkäufer - sieht die gesetzliche Regelung einen solchen Neubeginn nicht vor; Wortlaut und Sinn des § 438 BGB lassen einen solchen Neubeginn nicht zu, zumal der Gesetzgeber die Problematik bei der Neufassung im Rahmen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes kannte (vgl. hierzu OLG Celle, NJW 2006, 2643 f).
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