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   BGH, 08.02.2011 - VI ZR 311/09   

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https://dejure.org/2011,2058
BGH, 08.02.2011 - VI ZR 311/09 (https://dejure.org/2011,2058)
BGH, Entscheidung vom 08.02.2011 - VI ZR 311/09 (https://dejure.org/2011,2058)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 2011 - VI ZR 311/09 (https://dejure.org/2011,2058)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 823 Abs 1 BGB, § 1004 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 171 ZPO
    Persönlichkeitsschutz: Anspruch auf Unterlassung der Zusendung von Mahnschreiben an eine anwaltlich vertretene Partei

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Persönliche Zustellung an anwaltlich vertretene Partei

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Unterlassung der Zusendung persönlicher Mahnschreiben an eine Partei bei Bestellung eines Rechtsanwalts für diese

  • debier datenbank

    Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mahnschreiben an anwaltlich vertretene Partei; Mahnung; Mahnverfahren; Privatsphäre; Zusendung von Rechnungen

  • BRAK-Mitteilungen

    Umgehung des Rechtsanwalts durch den nichtanwaltlichen Gegner

    Direkte Verlinkung nicht möglich.
    Eingabe in der Suchmaske auf der nächsten Seite: BRAK-Mitt. 2011, 156

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zum Anspruch auf Unterlassung der Zusendung von Mahnschreiben an eine Partei persönlich, für die sich ein Rechtsanwalt bestellt hat

  • rewis.io

    Persönlichkeitsschutz: Anspruch auf Unterlassung der Zusendung von Mahnschreiben an eine anwaltlich vertretene Partei

  • ra.de
  • rewis.io

    Persönlichkeitsschutz: Anspruch auf Unterlassung der Zusendung von Mahnschreiben an eine anwaltlich vertretene Partei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Unterlassung der Zusendung persönlicher Mahnschreiben an eine Partei bei Bestellung eines Rechtsanwalts für diese

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unterlassung der Zusendung von Mahnung an Partei persönlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Auch wer anwaltlich vertreten ist, darf von der Gegenseite weiterhin direkt mit Mahnschreiben angeschrieben werden

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Anspruch auf Unterlassung der Kontaktaufnahme mit anwaltlich vertretener Partei

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Mahnschreiben an den anwaltlich vertretenen Schuldner

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf Unterlassung der Kontaktaufnahme mit anwaltlich vertretener Partei

  • rechtsanwaltskammer-hamm.de (Leitsatz)

    Zustellung von Mahnschreiben an Rechtsanwalt statt an Partei

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Mahnschreiben an Verbraucher trotz anwaltlicher Vertretung?

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1005
  • MDR 2011, 422
  • ZMR 2011, 539
  • NJ 2011, 257
  • VersR 2011, 544
  • WM 2011, 1194
  • afp 2012, 224
 
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Wird zitiert von ... (29)

  • BGH, 10.07.2018 - VI ZR 225/17

    Auch E-Mails mit doppeltem Zweck können Spam sein

    In der bloßen - als solche nicht ehrverletzenden - Kontaktaufnahme kann aber regelmäßig nur dann eine Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts liegen, wenn sie gegen den eindeutig erklärten Willen des Betroffenen erfolgt, weil ansonsten die Freiheit kommunikativen Verhaltens schwerwiegend beeinträchtigt wäre (vgl. Senatsurteile vom 8. Februar 2011 - VI ZR 311/09, NJW 2011, 1005 Rn. 8 und vom 15. Dezember 2015 - VI ZR 134/15, GRUR 2016, 530 Rn.12).
  • BAG, 19.02.2015 - 8 AZR 1007/13

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts - Observation durch einen

    a) Das durch Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 8 Abs. 1 EMRK gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht ist im Privatrechtsverkehr und insbesondere auch im Arbeitsverhältnis zu beachten (vgl. ua. BAG 21. Juni 2012 - 2 AZR 153/11 - Rn. 30, BAGE 142, 176; 16. November 2010 - 9 AZR 573/09 - Rn. 37 ff., BAGE 136, 156; BGH 8. Februar 2011 - VI ZR 311/09 - Rn. 12; 20. Dezember 2011 - VI ZR 262/10 - Rn. 10; BVerfG 14. Februar 1973 - 1 BvR 112/65 - zu C I 2 der Gründe, BVerfGE 34, 269) .
  • BGH, 15.12.2015 - VI ZR 134/15

    Zur Zulässigkeit sogenannter "No-Reply" Bestätigungsmails mit Werbezusätzen

    In der bloßen - als solche nicht ehrverletzenden - Kontaktaufnahme kann aber regelmäßig nur dann eine Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts liegen, wenn sie gegen den eindeutig erklärten Willen des Betroffenen erfolgt, weil ansonsten die Freiheit kommunikativen Verhaltens schwerwiegend beeinträchtigt wäre (Senat, Urteil vom 8. Februar 2011 - VI ZR 311/09, NJW 2011, 1005 Rn. 8).

    Zum anderen wird auf die Suggestionswirkung der Werbung abgestellt und der Wille des Betroffenen, seinen privaten Lebensbereich von jedem Zwang zur Auseinandersetzung mit Werbung freizuhalten, als Ausfluss seines personalen Selbstbestimmungsrechts als schutzwürdig angesehen (vgl. Senat, Urteile vom 20. Dezember 1988 - VI ZR 182/88, aaO; vom 8. Februar 2011 - VI ZR 311/09, aaO Rn. 8 f. mwN).

    Schon aus diesem Grund ist nach der Rechtsprechung des Senats eine Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers gegeben (Senat, Urteil vom 8. Februar 2011 - VI ZR 311/09, NJW 2011, 1005 Rn. 8 f.).

  • BGH, 26.10.2015 - AnwZ (Brfg) 25/15

    Anwaltgerichtliches Verfahren: Berufspflichtverletzung bei fahrlässigem Verstoß

    Mit diesem Schutz vor Überrumpelung dient die Regelung einem fairen Verfahren und damit dem Gemeinwohlinteresse an einer geordneten Rechtspflege (BVerfG, NJW 2009, 829 Rn. 48; NJW 2001, 3325, 3326; BGH, Urteile vom 6. Juli 2015 aaO Rn. 15 und vom 8. Februar 2011 - VI ZR 311/09, NJW 2011, 1005 Rn. 6; Thümmel, NJW 2011, 1850, 1851; Böhnlein in Feuerich/Weyland, BRAO, 8. Aufl., § 12 BORA Rn. 1 mwN).
  • BGH, 29.05.2013 - IV ZR 165/12

    Korrespondenzpflicht des Versicherers mit einem vom Versicherungsnehmer

    bb) Etwas anderes ergibt sich - anders als das Berufungsgericht meint - auch nicht aus dem Urteil des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 8. Februar 2011 (VI ZR 311/09, VersR 2011, 544), in welchem der Bundesgerichtshof den dort geltend gemachten Anspruch auf Unterlassung jeglicher direkter Kontaktaufnahme eines Vertragspartners mit seinem Kunden, für den sich ein Rechtsanwalt bestellt hatte, abgelehnt hat.
  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 493/17

    Kündigungsschutzklage - Nachträgliche Zulassung

    Eine rechtliche Verpflichtung, für den Kläger bestimmte Schreiben nur noch an dessen Prozessbevollmächtigten zuzustellen, begründete das Schreiben vom 10. Dezember 2013 damit nicht (vgl. BGH 8. Februar 2011 - VI ZR 311/09 - Rn. 13 f.) .
  • LG Frankfurt/Main, 02.03.2017 - 3 O 219/16

    Unzulässigkeit von presserechtlichen Informationsschreiben

    In der Rechtsprechung wird die ungewünschte Zusendung von Schreiben, insbesondere Werbeschreiben, an Privatpersonen im Hinblick auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht behandelt (vgl. BGH NJW 2011, 1005 [BGH 08.02.2011 - VI ZR 311/09] ).

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht kann insoweit vor Belästigungen schützen, die von einer unerwünschten Kontaktaufnahme ausgehen (BGH NJW 2011, 1005 Rn. 8 [BGH 08.02.2011 - VI ZR 311/09] ).

    Hierbei wird der Unterlassungsanspruch mit dem Aufwand begründet, der dem Betroffenen dadurch aufgezwungen wird, dass er das Werbematerial sichten und sodann von anderen Sendungen trennen muss, ferner mit der Suggestionswirkung von Werbung (BGH NJW 2011, 1005 Rn. 9 [BGH 08.02.2011 - VI ZR 311/09] m.w.N.).

    Ohne eine Zusendung gegen den eindeutig erklärten Willen des Betroffenen sei die Freiheit des kommunikativen Verhaltens schwerwiegend beeinträchtigt (BGH NJW 2011, 1005 Rn. 8 [BGH 08.02.2011 - VI ZR 311/09] ).

    Soweit sich die Beklagten darauf berufen, dass stets von einem Vorrang der freien Kommunikation auszugehen sei und sich insoweit auf ein Urteil des BGH (NJW 2011, 1005 [BGH 08.02.2011 - VI ZR 311/09] ) beziehen, folgt die Kammer dem nicht.

    Zudem hat der BGH das Interesse der dortigen Beklagten anerkannt, mit ihrem Vertragspartner in Kontakt treten zu können, um Ansprüche geltend zu machen (BGH NJW 2011, 1005 Rn. 13 f. [BGH 08.02.2011 - VI ZR 311/09] ).

    Im Urteil des OLG Celle ging es - ebenso wie in BGH NJW 2011, 1005 [BGH 08.02.2011 - VI ZR 311/09] - ebenfalls um die Frage, ob die dortige Beklagte Kontakt nur mit der Anwaltskanzlei aufnehmen solle.

  • BGH, 21.01.2016 - I ZR 274/14

    Wettbewerbsverstoß: Gezielte Behinderung eines Versicherungsmaklers durch einen

    In der vom Bundesgerichtshof mit Urteil vom 8. Februar 2011 entschiedenen Sache VI ZR 311/09 ist ein entsprechendes Verbot in einem Fall verneint worden, in dem die eine Seite, die einen vertraglichen Anspruch geltend gemacht hatte, sich über das Verlangen eines von der anderen Seite beauftragten Rechtsanwalts hinweggesetzt hatte, in dieser Angelegenheit ausschließlich mit ihm direkt zu korrespondieren (BGH, NJW 2011, 1005 Rn. 10 ff.).
  • AG Frankfurt/Main, 02.10.2017 - 29 C 1860/17

    Ein Logo in einer E-Mail-Signatur ist grundsätzlich keine Werbung

    In einer bloßen - als solche nicht ehrverletzenden - Kontaktaufnahme kann aber regelmäßig nur dann eine Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts liegen, wenn sie gegen den eindeutig erklärten Willen des Betroffenen erfolgt, weil ansonsten die Freiheit kommunikativen Verhaltens schwerwiegend beeinträchtigt wäre (BGH NJW 2011, 1005 [BGH 08.02.2011 - VI ZR 311/09] Rn. 8); nichts anderes kann für das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gelten.
  • AG Bonn, 01.08.2017 - 104 C 148/17

    Zum Bezeichnungsumfang des Unterlassungsantrags und in Autoreply-Mails

    Nach der Rechtsprechung des BGH kann in der bloßen - als solche nicht ehrverletzenden - Kontaktaufnahme aber regelmäßig nur dann eine Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts liegen, wenn sie gegen den eindeutig erklärten Willen des Betroffenen erfolgt, weil ansonsten die Freiheit kommunikativen Verhaltens schwerwiegend beeinträchtigt wäre (BGH NJW 2016, 870 = GRUR 2016, 530, juris Rz. 12; NJW 2011, 1005 = WM 2011, 1194, juris Rz. 8).
  • OLG Celle, 28.05.2015 - 13 U 104/14

    Persönlichkeitsschutz: Anspruch auf Unterlassung der unmittelbaren Zusendung

  • OLG Brandenburg, 28.11.2019 - 1 U 25/19

    Auftreten als Bevollmächtigter

  • LG Ingolstadt, 29.07.2022 - 83 O 1394/21

    Unterlassungsanspruch gegen Leitfaden für gendersensible Sprache bei Audi

  • OLG München, 13.04.2018 - 34 Wx 381/17

    Zur Voraussetzung der Androhung der Vollstreckung bei Bestehen einer

  • OLG Hamm, 25.11.2014 - 9 U 225/13

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die ungewollte Zustellung

  • LG Bonn, 15.01.2014 - 5 S 7/13

    Besitzstörung durch Werbewurfsendungen

  • OLG Dresden, 09.04.2015 - 8 U 532/14

    Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines zinsgesicherten

  • LG Bamberg, 13.12.2018 - 3 T 304/18

    Zustellerfordernis des Vollstreckungstitels an einen Bevollmächtigten im

  • AG Neumarkt/Oberpfalz, 10.11.2022 - 3 C 270/22

    Unterlassungsanspruch gegen die Zusendung einer Werbe-E-Mail ohne Einwilligung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.07.2017 - 8 Sa 411/15

    Schwere Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

  • AG Tauberbischofsheim, 21.08.2018 - 1 C 137/18

    Unterlassungsanspruch der direkten Kontaktaufnahme durch Bank wegen Geldanlage

  • AG Neumarkt/Oberpfalz, 03.08.2021 - 2 C 124/21

    Werbung, Unterlassungsanspruch, Unterlassung, Einwilligung, Nachweis, Verletzung,

  • LG Münster, 19.07.2012 - 15 S 27/11

    Anspruch auf Informationserteilung und Übermittlung von Unterlagen als

  • AG Münster, 09.12.2011 - 28 C 2433/11

    Voraussetzungen der gewillkürten Prozessstandschaft; Einstufung eines

  • ArbG Berlin, 15.06.2022 - 55 Ca 456/21
  • LG Hamburg, 11.08.2011 - 307 S 60/11

    Anspruch des Mieters gegen Vermieter auf Unterlassung der persönlichen

  • KG, 06.08.2021 - 21 U 59/21

    Ersatz entstandener Mängelbeseitigungskosten; Unzulässiger Einspruch gegen ein

  • OLG Celle, 19.03.2015 - 13 U 119/14

    - Thummet 1 -, Unterlassungsanspruch des VM gegen das VU wegen direkter

  • LG Hannover, 25.06.2014 - 23 O 102/13
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