Rechtsprechung
BGH, 10.10.1989 - XI ZR 130/88 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Erstreckung des Erstattungsanspruchs des Scheckausstellers gegenüber der Bank wegen Einlösung veruntreuter Schecks auf die Kosten der Rechtsverfolgung gegen Dritte
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 990, 989; ScheckG Art. 21
Kosten der Rechtsverfolgung im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs wegen Einlösung veruntreuter Schecks - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gesamtschuld - Schaden - Geltendmachen des Schadens - Schadenersatz - Veruntreuung - Schutzbereich - Mitverursachung - Veruntreuter Scheck
Papierfundstellen
- NJW 1990, 909
- NJW-RR 1990, 488 (Ls.)
- ZIP 1989, 1536
- MDR 1990, 437
- WM 1989, 1799
- BB 1989, 2354
- DB 1990, 217
Wird zitiert von ... (11)
- OLG Hamm, 05.09.2013 - 21 U 143/12
Pferdekauf: Ansprüche der Käuferin gegen den vom Verkäufer beauftragten Tierarzt
Der Tierarzt haftet hingegen nicht als (weiterer) Gesamtschuldner neben dem Verkäufer des Tieres für diejenigen Kosten, die durch dessen vorangegangene (erfolglose) Inanspruchnahme entstanden sind (Anschluss an BGH NJW 1990, 909 sowie NJW 2003, 2980).Demgegenüber haftet die Beklagte aber nicht als (weitere) Gesamtschuldnerin neben dem Verkäufer F für diejenigen Kosten in Höhe von insgesamt 1.974,74 EUR, die durch dessen Inanspruchnahme in dem "Parallelverfahren" vor dem AG Bad Oeynhausen (Az. 10 C 92/11) entstanden sind (vgl. BGH NJW 1990, 909 [910] sowie NJW 2003, 2980 [2981]).
- BGH, 15.04.1997 - XI ZR 105/96
Sorgfaltspflichten der Bank bei Hereinnahme eines disparischen Schecks
Wenn eine Bank die sachliche Berechtigung des Einreichers gleichwohl nicht prüft, handelt sie grundsätzlich grob fahrlässig, insbesondere wenn der Einreicher beim Scheckempfänger oder -aussteller als Buchhalter angestellt ist und die Bank dies weiß (BGH, Urteil vom 19. März 1959 - II ZR 98/57, WM 1959, 593, 594; BGH, Urteil vom 13. Oktober 1969 - II ZR 22/69, WM 1969, 1383; Senatsurteil vom 10. Oktober 1989 - XI ZR 130/88, WM 1989, 1799). - OLG Hamburg, 14.12.2005 - 5 U 200/04
"Miss 17"
Notwendig ist ein innerer Zusammenhang mit der durch den Schädiger geschaffenen Gefahrenlage, nicht nur eine bloß zufällige äußere Verbindung ( BGH NJW 90, 909 ).
- BGH, 30.01.1990 - XI ZR 63/89
Begrenzung des Haftungsumfangs durch den Schutzzweck der verletzten Norm
Notwendig ist ein innerer Zusammenhang mit der durch den Schädiger geschaffenen Gefahrenlage, nicht nur eine bloß zufällige äußere Verbindung (Senatsurteil vom 10. Oktober 1989 - XI ZR 130/88, WM 1989, 1799 m.w.Nachw.). - BGH, 02.03.1993 - XI ZR 133/92
Kurze Verjährung auch bei Verzugszinsen als Schadensersatz
Der Kläger kann vom Beklagten keine Erstattung der Prozeßkosten verlangen, weil das Risiko der Inanspruchnahme eines Dritten nach allgemeinen Gesichtspunkten auch dann den Gläubiger trifft, wenn alle in Anspruch Genommenen als Gesamtschuldner haften (Senatsurteil vom 10. Oktober 1989 - XI ZR 130/88 = WM 1989, 1799, 1800). - LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2019 - L 16 KR 61/16
Krankenversicherung- (vorläufige) Gerichtskosten
Der Gesamtschuldner haftet nur für die Kosten des gegen ihn gerichteten Rechtsstreits ( BGHZ 155, 265, 270; NJW 71, 884; 90, 909;… Müller, aaO, Rdnr 12;… Böttcher, aaO Rdnr 31). - OLG Brandenburg, 09.12.2009 - 3 U 140/08
Haftungsbeitritt: Haftung des Beitretenden für Miete, Nutzungsentschädigung und …
26 a) Nicht einmal ein in Verzug gesetzter Gesamtschuldner hat für die Kosten eines Rechtsstreits des Gläubigers gegen einen anderen Gesamtschuldner einzustehen (vgl. BGH-Urteil v. 10.10.1989 - XI ZR 130/88, juris-Tz 16ff = NJW 1990, 909). - OLG Hamm, 20.06.2000 - 28 W 43/00
Anerkennung ausländischer Flüchtlinge als Asylberechtigte; Haftung eines …
- OLG München, 30.07.2018 - 19 U 1414/16
Zurückweisung der Berufung durch Beschluss nach übereinstimmender …
Er ist vielmehr nach ständiger Rechtsprechung berechtigt, in verschiedenen Verfahren zu klagen und von jedem Gesamtschuldner den vollen Schadensersatz zu verlangen, insgesamt aber nicht mehr als seinen Schaden (BGH, Urteil vom 10.10.1989 - XI ZR 130/88, Rn. 17; BGH…, Urteil vom 26.06.2003 - VII ZR 126/02, Rn. 13). - LG Köln, 05.09.2013 - 29 S 40/13
Wohngeldnachzahlung nach der Jahresabrechnung einer Eigentümerversammlung
Notwendig ist ein innerer Zusammenhang mit der durch den Schädiger geschaffenen Gefahrenlage, nicht nur eine bloß zufällige äußere Verbindung (vgl. BGH WM 1989, 1799; Palandt-Grüneberg, BGB, vor § 249 Rn.29). - OLG Stuttgart, 17.06.2004 - 7 U 148/03
Haftung bei mangelbedingter Insolvenz des Mieters