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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 23.07.1991 - 8 S 1606/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,949
VGH Baden-Württemberg, 23.07.1991 - 8 S 1606/91 (https://dejure.org/1991,949)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.07.1991 - 8 S 1606/91 (https://dejure.org/1991,949)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Juli 1991 - 8 S 1606/91 (https://dejure.org/1991,949)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Nachbarschützende Wirkung von Baugrenzen und Baulinien; eine Garage ist keine untergeordnete Nebenanlage iS von BauNVO § 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 30; BauNVO § 14; BauNVO § 23
    Baugrenzen und Baulinien haben regelmäßig nachbarschützende Wirkung; Begriff der Nebenanlage i.S. von § 14 BauNVO [Garage]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachbarschützende Wirkung von Baugrenzen und Baulinien (IBR 1992, 22)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1060
  • NVwZ 1992, 496 (Ls.)
  • VBlBW 1991, 371 (Ls.)
  • BauR 1992, 65
  • ZfBR 1992, 39
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.06.1991 - 5 S 2433/90

    Zur nachbarschützenden Wirkung von Baulinien und Baugrenzen zum Nachbargrundstück

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.07.1991 - 8 S 1606/91
    Baugrenzen und Baulinien haben regelmäßig nachbarschützende Wirkung zugunsten des an derselben Grundstücksseite liegenden Nachbarn (im Anschluß an das Urteil des 5. Senats vom 12.06.1991 - 5 S 2433/90 -).

    Nach der ständigen Praxis des 5. Senats des VGH Baden-Württemberg kommt seitlichen und hinteren Baugrenzen in einem reinen oder allgemeinen Wohngebiet regelmäßig nachbarschützende Wirkung zugunsten des an derselben Grundstücksseite liegenden Nachbarn zu (vgl. Urt. v. 12.6.1991 - 5 S 2433/90 --; Urt. v. 9.6.1983 - 5 S 606/83 u. Urt. v. 4.10.1983 - 5 S 933/83 -- BRS 40 Nr. 182 = BauR 1984, 52).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.1983 - 5 S 933/83

    Zur Zulässigkeit der Nutzungsänderung eines im Bauverbot genehmigten Vorhabens;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.07.1991 - 8 S 1606/91
    Nach der ständigen Praxis des 5. Senats des VGH Baden-Württemberg kommt seitlichen und hinteren Baugrenzen in einem reinen oder allgemeinen Wohngebiet regelmäßig nachbarschützende Wirkung zugunsten des an derselben Grundstücksseite liegenden Nachbarn zu (vgl. Urt. v. 12.6.1991 - 5 S 2433/90 --; Urt. v. 9.6.1983 - 5 S 606/83 u. Urt. v. 4.10.1983 - 5 S 933/83 -- BRS 40 Nr. 182 = BauR 1984, 52).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.1983 - 5 S 606/83

    Zum nachbarschützenden Charakter einer im Bebauungsplan festgelegten seitlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.07.1991 - 8 S 1606/91
    Nach der ständigen Praxis des 5. Senats des VGH Baden-Württemberg kommt seitlichen und hinteren Baugrenzen in einem reinen oder allgemeinen Wohngebiet regelmäßig nachbarschützende Wirkung zugunsten des an derselben Grundstücksseite liegenden Nachbarn zu (vgl. Urt. v. 12.6.1991 - 5 S 2433/90 --; Urt. v. 9.6.1983 - 5 S 606/83 u. Urt. v. 4.10.1983 - 5 S 933/83 -- BRS 40 Nr. 182 = BauR 1984, 52).
  • BVerwG, 21.03.2013 - 4 C 15.11

    Blockhütte; nicht überbaubare Grundstücksfläche; Ausschluss von Gebäuden als

    Unter § 23 Abs. 5 Satz 2 BauNVO fallen vielmehr nur solche baulichen Anlagen, die nicht Nebenanlagen i.S.v. § 14 BauNVO sind, wie z.B. Garagen oder Stellplätze i.S.v. § 12 BauNVO (vgl. z.B. VGH Mannheim, Beschluss vom 23. Juli 1991 - 8 S 1606/91 - BRS 52 Nr. 177 = juris Rn. 4).
  • VG Karlsruhe, 16.08.2019 - 2 K 4042/19

    Abstandsflächen; Anzahl der Vollgeschosse; festgesetzte Geländehöhe;

    Dies ergibt sich aus der Bestimmung des § 12 BauNVO, der die Zulässigkeit von Garagen und Stellplätzen gesondert regelt (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.03.2013 - 4 C 15.11 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 23.07.1991 - 8 S 1606/91 -, BauR 1992, 65; Bayerischer VGH, Beschl. v. 01.04.2016 - 15 CS 15.2451 -, juris; Blechschmidt, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 132. EL Februar 2019, § 23 BauNVO Rn. 49).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2003 - 5 S 138/03

    Bauvorbescheid im Vorgriff auf zukünftigen Bebauungsplan - Nachbarschutz -

    Darauf, dass Baugrenzen unter Umständen regelmäßig nachbarschützende Wirkung haben, kann sich der Kläger nicht berufen; denn dies gilt grundsätzlich nur für Baugrenzen zugunsten des an derselben Grundstücksseite liegenden Nachbarn, weil nur dies dem für den Nachbarschutz typischen Austauschverhältnis gerecht wird (Senatsurt. v. 01.02.1999 - 5 S 2507/96 - BRS 62 Nr. 97 = PBauE § 23 BauNVO Nr. 8; VGH Bad.-Württ., v. 23.7.1991 - 8 S 1606/91 - NVwZ 1992, 496 = PBauE § 23 BauNVO Nr. 1).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.04.1991 - 8 C 62.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3486
BVerwG, 12.04.1991 - 8 C 62.88 (https://dejure.org/1991,3486)
BVerwG, Entscheidung vom 12.04.1991 - 8 C 62.88 (https://dejure.org/1991,3486)
BVerwG, Entscheidung vom 12. April 1991 - 8 C 62.88 (https://dejure.org/1991,3486)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1060 (Ls.)
  • NVwZ 1992, 239
  • NVwZ 1992, 66
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 06.09.1988 - 1 C 15.86

    Kostenerstattung für Straßenreinigung nach einer Großdemonstration: keine

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1991 - 8 C 62.88
    Das erlaubt dem Senat, diese nach irrevisiblem (Kirchen-)Recht zu entscheidende Frage (vgl. Urteil vom 12. Februar 1988 - BVerwG 8 C 16.86 - Buchholz 401.70 Kirchensteuer Nr. 22 S. 1 ) selbst zu beantworten (vgl. Urteil vom 6. September 1988 - BVerwG 1 C 15.86 - Buchholz 11 Art. 8 GG Nr. 4 S. 1 m.weit.Nachw.).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1991 - 8 C 62.88
    Das gilt nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 18. Februar 1991 - BVerwG 8 B 145.90 -) unabhängig davon, ob das (staatliche) Einkommensteuerrecht nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 29. Mai 1990 - 1 BvL 20/84 u.a. - NJW 1990, 2869 und vom 12. Juni 1990 - 1 BvL 72/86 - NJW 1990, 2876) neben den sog. Kinderadditiven weitere Abzugsbeträge zur Sicherung des Existenzminimums der Kinder vorsehen muß.
  • BVerfG, 31.03.1971 - 1 BvR 744/67

    Mitgliedschaftsrecht

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1991 - 8 C 62.88
    Die durch Zuzug erworbene Kirchenzugehörigkeit ist dann keine Zwangsmitgliedschaft, wenn der Kirchenangehörige durch die Taufe Kirchenmitglied geworden ist und sein Bekenntnis beibehalten hat, wenn zwischen der Kirche, deren Gebiet er verlassen hat, und der Kirche, in deren Gebiet er verzogen ist, Bekenntnisidentität besteht und er ferner jederzeit die Möglichkeit hat, seine Mitgliedschaft zu beenden (vgl. BVerfG, Beschluß vom 31. März 1971 - 1 BvR 744/67 - BVerfGE 30, 415 ).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1991 - 8 C 62.88
    Die vom Berufungsgericht vorausgesetzte in einen abgeschlossenen Tatbestand der Vergangenheit eingreifende sog. echte Rückwirkung (vgl. etwa BVerfGE 30, 367 ) ist als solche unter dem Blickwinkel der durch Art. 4 Abs. 1 und 2 GG geschützten Glaubens- und Bekenntnisfreiheit verfassungswidrig.
  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvL 72/86

    Verfassungswidrigkeit der Regelung über den Kinderfreibetrag -

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1991 - 8 C 62.88
    Das gilt nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 18. Februar 1991 - BVerwG 8 B 145.90 -) unabhängig davon, ob das (staatliche) Einkommensteuerrecht nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 29. Mai 1990 - 1 BvL 20/84 u.a. - NJW 1990, 2869 und vom 12. Juni 1990 - 1 BvL 72/86 - NJW 1990, 2876) neben den sog. Kinderadditiven weitere Abzugsbeträge zur Sicherung des Existenzminimums der Kinder vorsehen muß.
  • BVerfG, 09.08.1978 - 2 BvR 831/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Nichtannahme einer Revision

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1991 - 8 C 62.88
    Das Berufungsgericht hält eine verfassungskonforme Auslegung dieser Vorschriften für geboten, d.h. eine Auslegung, die unter mehreren Auslegungsmöglichkeiten (bei anderenfalls anzunehmender Nichtigkeit) allein zu einem verfassungsmäßigen Ergebnis führt (vgl. etwa BVerfGE 49, 148 ), vermag diesem Gebot aber nicht zu genügen und verletzt darin Bundesrecht (vgl. etwa Urteil vom 14. April 1967 - BVerwG IV C 179.65 - BVerwGE 26, 305 ).
  • BVerwG, 12.02.1988 - 8 C 16.86

    Kirchensteuer - Kalenderjahr - Kirchenaustritt - Zwölftelungsmethode -

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1991 - 8 C 62.88
    Das erlaubt dem Senat, diese nach irrevisiblem (Kirchen-)Recht zu entscheidende Frage (vgl. Urteil vom 12. Februar 1988 - BVerwG 8 C 16.86 - Buchholz 401.70 Kirchensteuer Nr. 22 S. 1 ) selbst zu beantworten (vgl. Urteil vom 6. September 1988 - BVerwG 1 C 15.86 - Buchholz 11 Art. 8 GG Nr. 4 S. 1 m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 11.11.1988 - 8 C 10.87

    Kirchensteuer - Glaubensverschiedene Ehe - Kirchgeld - Kinderbedingter

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1991 - 8 C 62.88
    In seinem Urteil vom 11. November 1988 - BVerwG 8 C 10.87 - (Buchholz 401.70 Kirchensteuer Nr. 23 S. 7 ) hat der Senat dargelegt, daß diese Ermächtigung mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
  • BVerwG, 14.04.1967 - IV C 179.65
    Auszug aus BVerwG, 12.04.1991 - 8 C 62.88
    Das Berufungsgericht hält eine verfassungskonforme Auslegung dieser Vorschriften für geboten, d.h. eine Auslegung, die unter mehreren Auslegungsmöglichkeiten (bei anderenfalls anzunehmender Nichtigkeit) allein zu einem verfassungsmäßigen Ergebnis führt (vgl. etwa BVerfGE 49, 148 ), vermag diesem Gebot aber nicht zu genügen und verletzt darin Bundesrecht (vgl. etwa Urteil vom 14. April 1967 - BVerwG IV C 179.65 - BVerwGE 26, 305 ).
  • BVerwG, 18.02.1991 - 8 B 145.90
    Auszug aus BVerwG, 12.04.1991 - 8 C 62.88
    Das gilt nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 18. Februar 1991 - BVerwG 8 B 145.90 -) unabhängig davon, ob das (staatliche) Einkommensteuerrecht nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 29. Mai 1990 - 1 BvL 20/84 u.a. - NJW 1990, 2869 und vom 12. Juni 1990 - 1 BvL 72/86 - NJW 1990, 2876) neben den sog. Kinderadditiven weitere Abzugsbeträge zur Sicherung des Existenzminimums der Kinder vorsehen muß.
  • VG Berlin, 12.12.2019 - 27 K 292.15

    Kirchensteuerpflicht von im Kindesalter getauften und nicht aus der Kirche wieder

    Schon im Hinblick auf diese bei der Taufe der Klägerin im Jahr 1953 bestehende bekenntnismäßige Verbindung der Gliedkirche, deren Mitglied die Klägerin durch die Taufe geworden ist, mit der zuletzt genannten Rechtsvorgängerin der Beklagten, in deren Bereich die Klägerin in den siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts verzogen ist, und der Beklagten sowie der Kontinuität dieser Verbindung bis zu dem Kirchenaustritt der Klägerin im Jahr 2014 ist es unter Beachtung von Art. 4 Abs. 1 und 2 GG verfassungsrechtlich unbedenklich, dass die Klägerin in den Jahren 2012 und 2013 im Sinne eines so genannten Parochialrechtes von der Beklagten, in deren Bereich sie in diesen Jahren ihren Wohnsitz hatte, als Mitglied in Anspruch genommen worden ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6.September 2006 a.a.O. Rn. 33 m.w.N.; s. zum Erfordernis der Bekenntnisidentität a. BVerwG, Urteil vom 12.April 1991 - 8 C 62.88 -, juris Rn. 14).
  • BFH, 18.01.1995 - I R 89/94

    Aargauer Reformierter - Art. 4, 140 GG, es ist verfassungsrechtlich nicht zu

    Gerade deshalb mußte er mit einer entsprechenden Steuererhebung auch bei seinem Zuzug nach Deutschland rechnen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12. April 1991 8 C 62/88, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1992, 66).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 09.07.2019 - 1 K 367/17

    Kirchensteuerpflicht bei behaupteter Unkenntnis über die Taufe im Kindesalter

    Damit bewirkt die Kindstaufe, dass ein Mitgliedschaftsverhältnis zu der jeweiligen Religionsgemeinschaft ohne Berücksichtigung des Willens des betroffenen Kindes begründet wird (Wagner, Zur persönlichen Steuerpflicht im Kirchensteuerrecht, FR 1996, 10, 13; Birk/Jahndorf, Kirchensteuerpflicht trotz fehlender Kirchenmitgliedschaft?, StuW 1995, 103, 114; Engelhardt, Kirchensteuer bei Zuzug aus dem Ausland, NVwZ 1992, 239, 240; List, Kirchensteuer-Rechtsgrundlagen und neuere Rechtsprechung, BB 1997, 17, 19; Korioth in Maunz-Dürig, GG, Art. 140 Rdnr. 34 Mitgliedschaftsrecht).
  • VG Göttingen, 30.06.2003 - 4 B 54/03

    Antragsbefugnis; glaubensverschiedene Ehe; Kirchensteuer; Kirchgeld;

    Die Besteuerung auch solcher Kirchenmitglieder, die ohne eigenes oder mit nur geringem Einkommen von ihrem einer steuererhebenden Kirche nicht angehörenden Ehegatten unterhalten werden, ist sowohl vom Bundesverfassungsgericht (Beschl. vom 14.12.1965 - 1 BvR 606/60 -, BVerfGE 19, 268, 282; Beschl. vom 23.10.1986 - 2 BvL 7, 8/84 -, BVerfGE 73, 388, 402 m.w.N.) als auch vom Bundesverwaltungsgericht (Urt. vom 18.02.1977 - VII C 48.73 -, BVerwGE 52, 104; Urt. vom 12.04.1991 - 8 C 62.88 -, NVwZ 1992, 66 m.w.N.) wiederholt für verfassungsmäßig gehalten worden.
  • FG München, 21.03.1995 - 13 K 2958/94

    Kirchensteuerpflichtigkeit einer finnischen Staatsangehörigen;

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  • VG Koblenz, 28.07.2004 - 2 K 453/04
    Die durch Zuzug erworbene Kirchenzugehörigkeit ist dann keine Zwangsmitgliedschaft, wenn der Kirchenangehörige durch die Taufe Kirchenmitglied geworden ist und sein Bekenntnis beibehalten hat, wenn zwischen der Kirche, deren Gebiet er verlassen hat, und der Kirche, in deren Gebiet er verzogen ist, Bekenntnisidentität besteht und er ferner jederzeit die Möglichkeit hat, seine Mitgliedschaft zu beenden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. März 1971 - 1 BvR 744/67 - BVerfGE 30, 415, 420 ff.; BVerwG, Urteil vom 12. April 1991 - 8 C 62.88 - NVwZ 1992, 66).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.10.1991 - 5 C 8.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4905
BVerwG, 14.10.1991 - 5 C 8.89 (https://dejure.org/1991,4905)
BVerwG, Entscheidung vom 14.10.1991 - 5 C 8.89 (https://dejure.org/1991,4905)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Oktober 1991 - 5 C 8.89 (https://dejure.org/1991,4905)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Wertes des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit für das Revisionsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    BAföG - Ausbildungsförderung - Selbstgenutzte Eigentumswohnung

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1060
  • NVwZ 1992, 486 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 03.02.1995 - 11 B 204.94

    Einkommensbegriff - Absetzung für Abnutzung - Selbstnutzung durch

    Daran fehlt es jedenfalls dann, wenn die betreffende Immobilie von keinem der Eheleute, sondern nur von einem ihrer Angehörigen bewohnt wird (im Anschluß an Urteil vom 14. Oktober 1991 - BVerwG 5 C 8.89 - Buchholz 436.36 § 21 BAföG Nr. 16).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat deshalb entgegen der Ansicht der Klägerin für die Anwendung dieser Vorschrift ausdrücklich gefordert, daß zumindest einer der nicht dauernd getrennt lebenden Eheleute die nach § 7 b EStG geförderte Immobilie in einer Intensität nutzt, die diese Nutzung als Befriedigung eines auf Dauer angelegten Wohnbedarfs erscheinen läßt (BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 1991 - BVerwG 5 C 8.89 - (Buchholz 436.36 § 21 BAföG Nr. 16 S. 23)).

  • BVerwG, 03.02.1995 - 11 B 203.94

    Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensrüge der Verletzung des

    Das Bundesverwaltungsgericht hat deshalb entgegen der Ansicht der Klägerin für die Anwendung dieser Vorschrift ausdrücklich gefordert, daß zumindest einer der nicht dauernd getrennt lebenden Eheleute die nach § 7 b EStG geförderte Immobilie in einer Intensität nutzt, die diese Nutzung als Befriedigung eines auf Dauer angelegten Wohnbedarfs erscheinen läßt (BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 1991 - BVerwG 5 C 8.89 - ).
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