Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 19.10.1994

Rechtsprechung
   BGH, 25.01.1995 - 3 StR 535/94   

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BGH, 25.01.1995 - 3 StR 535/94 (https://dejure.org/1995,937)
BGH, Entscheidung vom 25.01.1995 - 3 StR 535/94 (https://dejure.org/1995,937)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 1995 - 3 StR 535/94 (https://dejure.org/1995,937)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verminderte Schuldfähigkeit - Einsichtsfähigkeit - Steuerungsfähigkeit - Richterliche Aufklärungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20, § 21

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1229
  • MDR 1995, 509
  • NStZ 1995, 226
  • NStZ 1995, 330 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 25.01.1995 - 3 StR 535/94
    Eine verminderte Einsichtsfähigkeit ist strafrechtlich erst dann von Bedeutung, wenn sie das Fehlen der Einsicht zur Folge hat (BGHSt 21, 27, 28 f.; 34, 22, 25 ff.), während die Schuld des Angeklagten nicht gemindert wird, wenn er ungeachtet seiner erheblich verminderten Einsichtsfähigkeit das Unrecht seines Tuns zum Tatzeitpunkt tatsächlich eingesehen hat (BGH bei Holtz MDR 1978, 984; BGH NStZ 1989, 430).
  • BGH, 02.02.1966 - 2 StR 529/65

    Aufhebung der Unterbringung in einer Heilanstalt und Pflegeanstalt wegen

    Auszug aus BGH, 25.01.1995 - 3 StR 535/94
    Eine verminderte Einsichtsfähigkeit ist strafrechtlich erst dann von Bedeutung, wenn sie das Fehlen der Einsicht zur Folge hat (BGHSt 21, 27, 28 f.; 34, 22, 25 ff.), während die Schuld des Angeklagten nicht gemindert wird, wenn er ungeachtet seiner erheblich verminderten Einsichtsfähigkeit das Unrecht seines Tuns zum Tatzeitpunkt tatsächlich eingesehen hat (BGH bei Holtz MDR 1978, 984; BGH NStZ 1989, 430).
  • BGH, 01.06.1989 - 4 StR 222/89

    Merkmal der schweren seelischen Abartigkeit in den §§ 20, 21 Strafgesetzbuch

    Auszug aus BGH, 25.01.1995 - 3 StR 535/94
    Eine verminderte Einsichtsfähigkeit ist strafrechtlich erst dann von Bedeutung, wenn sie das Fehlen der Einsicht zur Folge hat (BGHSt 21, 27, 28 f.; 34, 22, 25 ff.), während die Schuld des Angeklagten nicht gemindert wird, wenn er ungeachtet seiner erheblich verminderten Einsichtsfähigkeit das Unrecht seines Tuns zum Tatzeitpunkt tatsächlich eingesehen hat (BGH bei Holtz MDR 1978, 984; BGH NStZ 1989, 430).
  • BGH, 19.01.1982 - 1 StR 734/81

    Anforderungen an den Ausschluss eines minder schweren Falles einer Tötung bei

    Auszug aus BGH, 25.01.1995 - 3 StR 535/94
    Zumindest die Anwendung des § 21 StGB kann nicht auf beide Alternativen - erheblich verminderte Einsichts- und Steuerungsfähigkeit - zugleich gestützt werden (BGH bei Holtz MDR 1978, 984; BGH NStZ 1982, 200, 201; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 5, Schuldunfähigkeit 1 und 3).
  • BGH, 30.05.1988 - 1 StR 176/88

    Strafprozeßrecht: Urteilsabsetzungsfrist

    Auszug aus BGH, 25.01.1995 - 3 StR 535/94
    Zumindest die Anwendung des § 21 StGB kann nicht auf beide Alternativen - erheblich verminderte Einsichts- und Steuerungsfähigkeit - zugleich gestützt werden (BGH bei Holtz MDR 1978, 984; BGH NStZ 1982, 200, 201; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 5, Schuldunfähigkeit 1 und 3).
  • BGH, 25.01.2024 - 3 StR 157/23

    Gefährliche Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung;

    Denn bei der Schuldfähigkeitsbeurteilung ist zwischen der Einsichts- und der Steuerungsfähigkeit zu differenzieren (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 2015 - 3 StR 181/15, NStZ-RR 2015, 273; vom 15. Februar 2008 - 2 StR 22/08, juris Rn. 4; vom 25. Januar 1995 - 3 StR 535/94, BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 6; Fischer, StGB, 71. Aufl., § 20 Rn. 44b mwN), zumal eine eingeschränkte Unrechtseinsichtsfähigkeit nicht ohne Weiteres eine Verminderung der Schuldfähigkeit zur Folge hat, sondern bei gleichwohl vorhandener Unrechtseinsicht die Schuldfähigkeit nicht tangiert, aber bei nicht vorwerfbar fehlender Unrechtseinsicht zur Straflosigkeit führt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2021 - 1 StR 136/23, juris Rn. 3; vom 30. Juni 2015 - 3 StR 181/15, NStZ-RR 2015, 273; vom 15. Februar 2008 - 2 StR 22/08, juris Rn. 4; Urteil vom 25. Januar 1995 - 3 StR 535/94, BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 6; Fischer, StGB, 71. Aufl., § 20 Rn. 4, § 21 Rn. 3 f.).
  • BGH, 30.06.2015 - 3 StR 181/15

    Verhältnis von Einsichts- und Steuerungsfähigkeit bei der Prüfung der

    Nimmt der Tatrichter eine erheblich verminderte Einsichtsfähigkeit des Täters an, so muss er darüber befinden, ob diese sodann zum Fehlen der Unrechtseinsicht geführt oder ob der Täter gleichwohl das Unrecht der Tat eingesehen hat (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 13. November 1990 - 1 StR 514/90, BGHR StGB § 20 Einsichtsfähigkeit 3; vom 25. Januar 1995 - 3 StR 535/94, BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 6; Beschluss vom 5. August 2014 - 3 StR 271/14, juris Rn. 7).

    Wegen der unterschiedlichen Rechtsfolgen hat der Tatrichter sich deshalb Klarheit darüber zu verschaffen, welche Alternative des § 21 StGB vorliegt (BGH, Urteil vom 25. Januar 1995 - 3 StR 535/94, BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 6 mwN).

  • BGH, 15.02.2008 - 2 StR 22/08

    Verminderte Schuldfähigkeit (Einsichtsfähigkeit; Steuerungsfähigkeit);

    Die Anwendung des § 21 StGB kann nicht zugleich auf seine beiden Alternativen gestützt werden (st. Rspr., siehe BGHSt 49, 349; BGH NStZ-RR 2003, 233; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 3; BGH NJW 1995, 1229; BGH NStZ 1990, 333; 1989, 430).

    Denn die Schuld des Täters wird nicht gemindert, wenn er trotz erheblich verminderter Einsichtsfähigkeit das Unrecht tatsächlich eingesehen hat (BGHSt 34, 22, 25 ff.; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 1; BGH NJW 1995, 1229; NStZ-RR 2004, 38).

    Wegen der unterschiedlichen Rechtsfolgen hat der Tatrichter sich deshalb Klarheit darüber zu verschaffen, welche Alternative des § 21 StGB vorliegt (BGH NJW 1995, 1229; vgl. auch BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 1).

  • BGH, 20.12.2007 - 5 StR 513/07

    Darlegungsvoraussetzungen für eine schwere andere seelische Abartigkeit

    Kann ihm das Fehlen dieser Einsicht nicht vorgeworfen werden, liegt ein Fall des § 20 StGB vor (vgl. nur BGHR StGB § 20 Einsichtsfähigkeit 2 m.w.N.); § 21 StGB käme nur in Betracht, wenn ihm das Fehlen der Einsicht vorzuwerfen wäre (vgl. nur BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 6 m.w.N.).
  • BGH, 02.08.2016 - 2 StR 574/15

    Fehlende Schuldfähigkeit (erforderliche Darstellung im Urteil, ob die Einsichts-

    Eine verminderte Einsichtsfähigkeit ist strafrechtlich erst dann von Bedeutung, wenn sie das Fehlen der Einsicht zur Folge hat (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Juli 2002 - 2 StR 198/02, NStZ-RR 2002, 328; BGH, Urteil vom 25. Januar 1995 - 3 StR 535/94, BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 6) während die Schuld des Angeklagten nicht gemindert wird, wenn er ungeachtet seiner erheblich verminderten Einsichtsfähigkeit das Unrecht seines Tuns zum Tatzeitpunkt tatsächlich eingesehen hat (BGH, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 3 StR 181/15; NStZ-RR 2015, 273; Senat, Urteil vom 17. April 2014 - 2 StR 405/12, BGHR StGB § 20 Einsichtsfähigkeit 4 mwN).

    Wegen der unterschiedlichen Rechtsfolgen hat der Tatrichter sich deshalb Klarheit darüber zu verschaffen, welche Alternative des § 21 StGB vorliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 3 StR 181/15; NStZ-RR 2015, 273, 274; Urteil vom 25. Januar 1995 - 3 StR 535/94, BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 6).

  • BGH, 19.05.1998 - 1 StR 154/98

    Voraussetzungen bandenmäßigen Handelns bei einer Zweiergruppe; Voraussetzungen

    Die neue Verhandlung gibt Gelegenheit zu klären, ob auch bei dieser Angeklagten - bei vorhandener Unrechtseinsicht - das Steuerungsvermögen aus einem der in § 20 StGB aufgeführten Gründe erheblich eingeschränkt war (vgl. dazu BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 5, 6).
  • BGH, 22.09.2020 - 4 StR 147/20

    Totschlag (bedingter Tötungsvorsatz: allgemeiner Maßstab, äußerst gefährliche

    Im Übrigen können die Anwendung des § 21 StGB und darauf aufbauend der Maßregelausspruch nach § 63 StGB nicht auf beide Alternativen - erheblich verminderte Einsichts- und Steuerungsfähigkeit - zugleich gestützt werden (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 2007 - 4 StR 7/07, NStZ-RR 2008, 274; Beschluss vom 28. Januar 2005 - 2 StR 445/04, StraFo 2005, 207; Urteil vom 25. Januar 1995 - 3 StR 535/94, NJW 1995, 1229; Beschluss vom 9. September 1986 - 4 StR 470/86, BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 1).
  • BGH, 09.07.2003 - 2 StR 106/03

    Sexueller Missbrauch eines Kindes; sexueller Missbrauch einer Schutzbefohlenen;

    Abgesehen davon, daß die Anwendung des § 21 StGB nicht auf beide Alternativen - Einsichts- und Steuerungsfähigkeit - zugleich gestützt werden kann (vgl. BGH NStZ 1995, 226), bleibt auch unklar, ob die Strafkammer die verminderte Schuldfähigkeit auf die jeweilige Alkoholisierung bei den einzelnen Taten oder auf ein durch die Alkoholsucht verursachtes Psychosyndrom oder auf ein Zusammenwirken beider Faktoren stützen will.
  • BGH, 25.09.2003 - 4 StR 316/03

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (positive

    Es hat jedoch nicht bedacht, daß nach ständiger Rechtsprechung eine lediglich verminderte Einsichtsfähigkeit strafrechtlich erst dann von Bedeutung ist, wenn sie das Fehlen der Einsicht zur Folge hat (vgl. nur BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 6; Tröndle/Fischer StGB 51. Aufl. § 21 Rdn. 3 m.w.N.).
  • BGH, 17.02.2004 - 4 StR 574/03

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (positiv

    Auf dieser Grundlage kommt eine Unterbringung nach § 63 StGB nicht in Betracht, weil die Schuld des Angeklagten dann nicht im Sinne des § 21 StGB gemindert wird, wenn er ungeachtet seiner erheblich verminderten Einsichtsfähigkeit das Unrecht seines Tuns zum Tatzeitpunkt tatsächlich eingesehen hat (vgl. BGHSt 21, 27 f.; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 6 m.w.N.).
  • BGH, 22.11.2006 - 2 StR 430/06

    Verminderte Schuldfähigkeit (Einsichtsfähigkeit; Unrechtseinsicht im konkreten

  • BGH, 12.07.2006 - 5 StR 215/06

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellungen der

  • BGH, 02.08.2012 - 3 StR 259/12

    Schuldunfähigkeit bei Nichtvorwerfbarkeit der fehlenden Einsichtsfähigkeit;

  • BGH, 04.02.1999 - 4 StR 16/99

    Schuldfähigkeit; Verminderte Schuldfähigkeit; Verbotsirrtum; Einsichtsfähigkeit

  • BGH, 21.10.2014 - 5 StR 439/14

    Unzureichende Darlegung der Voraussetzungen der verminderten Schuldfähigkeit bzw.

  • BGH, 19.09.2023 - 3 StR 229/23

    Vorwerfbares Fehlen der Unrechtseinsicht des Täters als Folge der Einschränkung

  • BGH, 04.11.2004 - 4 StR 388/04

    Schuldunfähigkeit (unzureichender Ausschluss des § 20 StGB bei

  • BGH, 15.06.1994 - 2 StR 229/94

    Urteilsbegründung - Strafmilderung - Verminderte Schuld - Heranwachsende -

  • BGH, 17.12.2014 - 3 StR 511/14

    Rechtsfehlerfreie Annahme der Zuständigkeit des Landgerichts bei Anklage wegen

  • BGH, 25.04.2001 - 1 StR 68/01

    Folgen einer verminderten Einsichtsfähigkeit - Kriterien für die Aussetzung einer

  • BGH, 05.10.2021 - 3 StR 314/21

    Schuldfähigkeit bei akuten Schüben einer Schizophrenie (regelmäßig fehlende

  • BGH, 09.01.2002 - 5 StR 556/01

    Andere seelische Abartigkeit; verminderte Schuldfähigkeit (verminderte

  • BGH, 30.01.2001 - 3 StR 527/00

    Voraussetzungen für Unterbringung in einer psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 23.03.2001 - 3 StR 59/01

    Voraussetzungen für die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

  • BGH, 22.03.2017 - 5 StR 22/17

    Verhältnis von Feststellung der verminderten Einsichtsfähigkeit und tatsächlich

  • BGH, 19.01.2000 - 3 StR 577/99

    Verminderte Einsichtsfähigkeit - Verminderte Steuerungsfähigkeit - Einleitung

  • BGH, 17.11.1999 - 3 StR 452/99

    Vorsatz bei schwerer Brandstiftung; Zueignungsabsicht; Unterbringung in einem

  • BGH, 30.09.2014 - 3 StR 261/14

    Hinreichend konkrete Aussicht auf Behandlungserfolg als Maßstab für die

  • BGH, 22.12.1999 - 3 StR 540/99

    Schuldunfähigkeit; Verminderte Schuldfähigkeit

  • BGH, 14.12.1994 - 3 StR 475/94

    Verminderte Einsichtsfähigkeit - Handlungsunrecht - Schuldunfähigkeit -

  • BayObLG, 13.03.2001 - 4St RR 20/01

    Unerlaubtes Führen einer Waffe durch Polizeibeamte

  • BGH, 04.07.1995 - 1 StR 256/95

    Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus - Psychiatrie - Schuldunfähigkeit -

  • BGH, 24.07.1991 - 3 StR 253/91
  • BGH, 01.04.1998 - 3 StR 13/98

    Voraussetzungen für Anordnung der vorläufigen Unterbringung in einem

  • BayObLG, 22.10.1996 - 4St RR 139/96

    Betäubungsmittelstrafrecht: Besitz, Beihilfe zum versuchten Erwerb und zum

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.10.1994 - 2 Ws (B) 651/94 OWiG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2074
OLG Frankfurt, 19.10.1994 - 2 Ws (B) 651/94 OWiG (https://dejure.org/1994,2074)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.10.1994 - 2 Ws (B) 651/94 OWiG (https://dejure.org/1994,2074)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Oktober 1994 - 2 Ws (B) 651/94 OWiG (https://dejure.org/1994,2074)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1229
  • NZV 1995, 36
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 27.01.1994 - 2 ObOWi 483/93

    Wechsellichtzeichen; Bußgeldkatalog; Rotlichtzeit; Haltlinie

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.10.1994 - 2 Ws (B) 651/94
    Für die Berechnung der nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 BKatV i.V. mit Nr. 34.2 BKat zur Annahme eines qualifizierten Rotlichtverstoßes erforderlichen Rotlichtzeit von mehr als einer Sekunde ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem das Fahrzeug die Haltelinie (Zeichen 294) passiert (im Anschluß an BayObLG, NZV 1994, 200).
  • OLG Dresden, 19.03.1998 - 2 Ss OWi 575/97
    Die Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht sieht diese Auffassung in den Entscheidungen BayObLG NZV 1994, 200 und OLG Frankfurt/Main NZV 1995, 36 vertreten.

    Im selben Sinne muß nach Auffassung des Senats auch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main (NZV 1995, 36 = NJW 1995, 1229 ) verstanden werden, wenn darin der Zeitpunkt des "Überfahrens" oder "Passierens" der Haltlinie als maßgebend erachtet wird.

  • OLG Stuttgart, 17.06.1997 - 1 Ss 262/97
    Diese von der Rechtsprechung nahezu einhellig (vgl. BayObLG NZV 1994, 200 ; OLG Frankfurt NZV 1995, 36 ; OLG Düsseldorf NZV 1995, 197 ; OLG Karlsruhe NZV 1995, 289 ; OLG Köln NZV 1995, 327 ; OLG Celle VRS 91, 312 ; OLG Hamm bei Burhoff DAR 1996, 383; ebenso Mühlhaus/Janiszewski, StVO , 14. Auflage, § 37 Rdnr, 31 a) vertretene Auffassung entspricht allein dem Schuldprinzip.
  • OLG Hamm, 06.02.1997 - 3 Ss OWi 15/97

    Rotlichtverstoß, Fahrverbot, Gefährdung von Fußgängern, Gefährdung des

    Allerdings verstößt nach heute einhelliger Ansicht, die auch der Senat in ständiger Rechtsprechung vertritt, nur derjenige gegen das Gebot "Halt vor der Kreuzung" (§ 37 Abs. 2 Nr. 1 S.7 StVO), der in den eigentlichen, durch die Lichtzeichenanlage geschützten Kreuzungsbereich einfährt, während in den Fällen, in denen der Betroffene zwar die Haltelinie überfährt, aber vor dem eigentlichen Kreuzungsbereich anhält, lediglich ein Verstoß gegen § 41 Abs. 3 Nr. 2 (Zeichen 294) vorliegt (Senat, Beschluss vom 27.05.1993 - 3 Ss Owi 503/93 OLG Hamm = VRS 85, 464, 465; OLG Frankfurt VRS 59, 385, 386; OLG Köln, VRS 60, 63, 64; BayObLG, VRS 60, 381; OLG Hamm, VRS 84, 51, 52; OLG Oldenburg, NZV 1993, 446, 447; OLG Köln, NZV 1994, 330; BayObLG, ZfS 1994, 467; OLG Karlsruhe, NZV 1995, 289, 290; OLG Celle, ZfS 1994, 306, 307; OLG Köln, NZV 1995, 327, 328; OLG Frankfurt, NZV 1995, 36).

    Die weitere Frage, ob trotz des Rotlichtverstoßes eine abstrakte Gefährdung des Querverkehrs ausgeschlossen werden kann, ist demgegenüber nur für die Annahme eines groben Pflichtverstoßes i.S.d. § 25 Abs. 1 S.1 StVG und damit für die Bestimmung der Rechtsfolgen des Rotlichtverstoßes i.S.d. Annahme eines mit der Verhängung eines Fahrverbotes bewährten qualifizierten Rotlichtverstoßes von Bedeutung (Senat, Beschluss vom 16.07.1996, 3 Ss Owi 834/96; DAR 1996, 469; BayObLG DAR 1996, 103; OLG Köln, NZV 1994, 330, 331; OLG Zweibrücken, ZfS 1994, 147, 148; OLG Frankfurt, NZV 1995, 36).

  • OLG Köln, 09.01.1996 - Ss 669/95
    Es ist anerkannt, daß von dem so ermittelten Meßwert zum Ausgleich eventueller Meßungenauigkeiten ein Toleranzwert abzuziehen ist, den das Amtsgericht ohne Rechtsfehler auf 0, 2 Sekunden bemessen hat (vgl. BayObLG NZV 1994, 200; OLG Frankfurt NZV 1995, 36; OLG Düsseldorf JMBl. NW 1995, 92).

    Hier beträgt die Wegstrecke zwischen der für die Berechnung der Rotlichtzeit maßgeblichen Haltelinie (vgl. dazu auch: BayObLG NZV 1994, 200; OLG Frankfurt NZV 1995, 36; OLG Düsseldorf JMBl. NW 1995, 92; OLG Hamm NZV 1993, 492; KG NZV 1992, 251; Jagusch/Hentschel, StVR, 33. Aufl., § 37 StVO Rn. 61; Mühlhaus/Janiszewski a.a.O. § 37 Rn. 31 a) und der ersten Kontaktschleife 4 Meter.

  • OLG Brandenburg, 09.02.2004 - 1 Ss OWi 15 B/04

    Außerorts begangener Rotlichtverstoß: Anforderungen an die tatsächlichen

    Dabei hat er zu beachten, dass es für die Dauer des Rotlichtverstoßes auf die zwischen dem Beginn der Rotlichtphase und dem Überfahren der Haltelinie nach § 31 Abs. 3 Nr. 2 (Zeichen 294) StVO verstrichene Zeit oder - bei Fehlen einer Haltelinie - auf den Zeitablauf zwischen dem Beginn der Rotlichtphase und dem Einfahren des betreffenden Fahrzeugs in den eigentlichen Kreuzungsbereich ankommt (Senatsbeschluss vom 8. Oktober 2002 a.a.O.; OLG Frankfurt/Main NZV 1995, 36 ff.; OLG Düsseldorf VRS 88, 469 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 09.01.1995 - 5 Ss OWi 466/94

    Die Schätzung eines Polizeibeamten ist in der Regel zum Beweis eines sog.

    Dabei ist streitig, ob bei einer vorhandenen Haltelinie die Zeit bis zu deren Überfahren (h.M., vgl. BayObLG, NZV 1994, 200 ; OLG Frankfurt, NZV 1995, 36 , jeweils m.w.N.) oder die Zeit bis zum Einfahren in den eigentlichen Kreuzungsbereich (so OLG Oldenburg, NZV 1993, 446 ) berücksichtigt werden muß.
  • OLG Düsseldorf, 29.04.1997 - 5 Ss OWi 93/97
    Hierbei kommt es auf die Zeit zwischen dem Beginn des Rotlichts und dem Überfahren der Haltlinie nach § 41 Abs. 3 Nr. 2 (Zeichen 294) StVO oder - bei Fehlen einer solchen - zwischen dem Rotlichtbeginn und dem Einfahren in den eigentlichen Kreuzungsbereich an (vgl. BayObLG NZV 1994, 200,201; OLG Frankfurt/M. NZV 1995, 36,36f.; Senatsbeschlüsse vom 9. Januar 1995 in VRS 88, 469,470f.; 18. Dezember 1996 - 5 Ss (OWi) 365/96 - (Owi) 173/96 I - und 18. März 1997 - 5 Ss (OWi) 30/97 - (OWi) 36/97 I).
  • OLG Düsseldorf, 18.03.1997 - 5 Ss OWi 30/97
  • OLG Celle, 17.01.1996 - 1 Ss OWi 194/95
  • OLG Oldenburg, 21.06.1996 - Ss 86/96

    Maßstäbe für die Berechnung einer qualifizierten Rotlichtzeit

  • OLG Düsseldorf, 18.12.1996 - 5 Ss OWi 365/96
  • OLG Hamm, 18.06.1998 - 3 Ss OWi 503/98

    Einlassung Geschwindigkeit über 50 km/h, Haltelinie, Phasenplan, qualifizierter

  • OLG Hamm, 16.01.1997 - 3 Ss OWi 1540/96

    Anforderung an Urteilsgründe, Aufhebung, Haltelinie, gezielte

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