Rechtsprechung
   OLG München, 22.11.2006 - 4St RR 182/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9552
OLG München, 22.11.2006 - 4St RR 182/06 (https://dejure.org/2006,9552)
OLG München, Entscheidung vom 22.11.2006 - 4St RR 182/06 (https://dejure.org/2006,9552)
OLG München, Entscheidung vom 22. November 2006 - 4St RR 182/06 (https://dejure.org/2006,9552)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,9552) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 26a; ; StPO § 27; ; StPO § 338 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtswidrige Verwerfung des Ablehnungsgesuchs wegen Besorgnis der Befangenheit durch abgelehnten Richter auch bei Unterbrechung der Hauptverhandlung - rechtzeitiges Ablehnungsgesuch nach zuwartender Verfestigung des Eindrucks möglicher Befangenheit

  • rechtsportal.de

    Rechtswidrige Verwerfung des Ablehnungsgesuchs wegen Besorgnis der Befangenheit durch abgelehnten Richter auch bei Unterbrechung der Hauptverhandlung - rechtzeitiges Ablehnungsgesuch nach zuwartender Verfestigung des Eindrucks möglicher Befangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs wegen der Besorgnis der Befangenheit nach Beginn der Hauptverhandlung; Rechtzeitigkeit eines Ablehnungsgesuchs

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 449
  • StV 2007, 122
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    Auszug aus OLG München, 22.11.2006 - 4St RR 182/06
    Während nach früherer Rechtsprechung zur rechtsfehlerhaften Anwendung von § 26 a StPO stets die sachliche Begründetheit des Ablehnungsgesuchs hinzutreten musste, um das Ablehnungsgesuch als "mit Unrecht verworfen" im Sinne des § 338 Nr. 3 StPO werten zu können, ist seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2.6.2005 (BVerfG JURIS Nr. KVRE330490501 = NJW 2005, 3410) eine differenzierte Betrachtungsweise geboten: In den Fällen des § 26 a Abs. 1 Ziff. 2 StPO ist das Ablehnungsgesuch stets auch dann "mit Unrecht verworfen", wenn die unter Mitwirkung des abgelehnten Richters beschlossene Verwerfung als unzulässig nicht nur rechtsfehlerhaft ist, sondern auf einer willkürlichen oder die Anforderungen des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennenden Rechtsanwendung beruht.

    Hingegen ist bei einer bloß rechtsfehlerhaften, nicht aber willkürlichen Anwendung von § 26 a Abs. 1 Ziff. 2 StPO weiterhin entscheidungserheblich, ob das Ablehnungsgesuch sachlich gerechtfertigt gewesen wäre und ihm hätte stattgegeben werden müssen (BGH JR 2006, 382/383).

    Eine Zurückverweisung an das Tatgericht nur zur Entscheidung über das Ablehnungsgesuch in der Besetzung gemäß § 27 StPO (so BVerfG vom 2.6.2005 a.a.O. Rn. 73 am Ende) scheidet angesichts der eindeutigen Systematik der Verfahrensvorschriften, insbesondere wegen § 353 Abs. 2 StPO, aus (vgl. auch BGH vom 10.8.2005 JURIS Nr. KORE303462005 Rn. 20).

  • BVerfG, 24.02.2006 - 2 BvR 836/04

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Gewährleistung des unbefangenen Richters;

    Auszug aus OLG München, 22.11.2006 - 4St RR 182/06
    Dem Revisionsgericht ist es dann verwehrt, lediglich zu prüfen, ob das Ablehnungsgesuch in der Sache erfolgreich gewesen wäre, weil es darauf nicht mehr ankommt (BVerfG vom 24.2.2006 in JR 2006, 386/387).

    Es hat allerdings ausgeführt, bei der Anwendung des § 26 a Abs. 1 Ziff 3 StPO sei darauf Bedacht zu nehmen, dass die zu Ziff. 2 der Vorschrift erkannten verfassungsrechtlichen Probleme nicht in die Prüfung der Verschleppungsabsicht oder der Verfolgung verfahrensfremder Zwecke verlagert werden (BVerfG in JR 2006, 386/388).

  • BGH, 25.04.2006 - 3 StR 429/05

    Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs (fehlende Begründung; völlig ungeeignete

    Auszug aus OLG München, 22.11.2006 - 4St RR 182/06
    Im Interesse einer zügigen Durchführung des Verfahrens muss ein strenger Maßstab angelegt werden (BGH wistra 2006, 349/350).

    Andererseits ist dem Angeklagten aber stets eine angemessene Überlegungsfrist und die ausreichende Möglichkeit einzuräumen, sich mit seinem Verteidiger zu beraten (BGH wistra 2006, 349/350; Meyer-Goßner a.a.O. § 25 Rn. 8 m.w.N.).

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus OLG München, 22.11.2006 - 4St RR 182/06
    Diese konnte das Ablehnungsgesuch auch als unzulässig nach § 26 a Abs. 1 StPO verwerfen (BGHSt 21, 334/337).
  • BGH, 20.06.2006 - 1 StR 169/06

    Recht auf ein faires Verfahren (Wahlverteidigung; Recht auf

    Auszug aus OLG München, 22.11.2006 - 4St RR 182/06
    Insoweit hat das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen der Prozessbeteiligten, des Gebots der Verfahrensbeschleunigung und der Terminplanung des Gerichts zu entscheiden (BGH NStZ-RR 2006, 271; BayObLGSt 2001, 111/114; OLG Hamm DAR 2001, 321/322; Meyer-Goßner a.a.O. § 213 Rn. 7).
  • OLG Hamm, 14.11.2000 - 2 Ss 1013/00

    Pflichtverteidiger, Beiordnung wegen Schwere der Tat, Beiordnung wegen

    Auszug aus OLG München, 22.11.2006 - 4St RR 182/06
    Insoweit hat das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen der Prozessbeteiligten, des Gebots der Verfahrensbeschleunigung und der Terminplanung des Gerichts zu entscheiden (BGH NStZ-RR 2006, 271; BayObLGSt 2001, 111/114; OLG Hamm DAR 2001, 321/322; Meyer-Goßner a.a.O. § 213 Rn. 7).
  • BGH, 05.04.1995 - 5 StR 681/94

    Ablehnung - Ablehnungsgesuch - Frist - Fristversäumnis - Prüfung des Einzelfalls

    Auszug aus OLG München, 22.11.2006 - 4St RR 182/06
    Das Gericht soll in die Lage versetzt werden, sofort die erforderlichen Stellungnahmen einzuholen und zu entscheiden (BGH StV 1995, 396/397).
  • BayObLG, 24.09.2001 - 5St RR 248/01

    Richterablehnung aufgrund prozessualen Verhaltens - kurzfristige Terminierung

    Auszug aus OLG München, 22.11.2006 - 4St RR 182/06
    Insoweit hat das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen der Prozessbeteiligten, des Gebots der Verfahrensbeschleunigung und der Terminplanung des Gerichts zu entscheiden (BGH NStZ-RR 2006, 271; BayObLGSt 2001, 111/114; OLG Hamm DAR 2001, 321/322; Meyer-Goßner a.a.O. § 213 Rn. 7).
  • OLG Köln, 26.01.1988 - Ss 650/87

    Antrag auf Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Mißtrauen

    Auszug aus OLG München, 22.11.2006 - 4St RR 182/06
    Bei kurzen Unterbrechungen der Sitzung kann deren Fortsetzung abgewartet werden (OLG Köln StV 1988, 287 - Unterbrechung der Hauptverhandlung von zwei Tagen).
  • BGH, 09.09.2014 - 5 StR 53/14

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Befangenheitsantrags durch gesetzlich nicht

    Sie ändert nichts an der Besetzung des zur Entscheidung berufenen Gerichts, so dass vorliegend lediglich zwei Berufsrichter an dem Beschluss hätten mitwirken dürfen und zudem die Schöffen hätten mitentscheiden müssen (vgl. OLG München, NJW 2007, 449, 450; ebenso Graf/Cirener, StPO, 2. Aufl., § 26a Rn. 11; Siolek in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 26a Rn. 39; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 26a Rn. 8).
  • OLG Rostock, 18.05.2016 - 20 Ws 100/16

    Richterablehnung im Strafverfahren: Zulässigkeit eines erst nach Erlass einer

    Die Auffassung der Kammer, die erst nach ihrer Haftfortdauerentscheidung vom 08.03.2016 angebrachten und vordergründig nur darauf bezogenen Befangenheitsgesuche seien unzulässig, beruht auf keiner willkürlichen oder die Anforderungen des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennenden Rechtsanwendung, weshalb kein Verstoß gegen den Anspruch des Angeklagten auf den gesetzlichen Richter vorliegt (BVerfG NJW 2006, 3129; NStZ-RR 2007, 275; BGH NStZ 2006, 705; BGH wistra 2014, 350; OLG München NJW 2007, 449).
  • LG Stuttgart, 25.07.2008 - 26 O 168/08

    Restwert - Überangebot nach Verkauf wirkungslos

    Nach ständiger Rechtssprechung kann der Geschädigte, wenn er zum Unfallersatztarif mietet, grundsätzlich nur die Sätze des Normaltarifs ersetzt verlangen (BGH NJW 05, 51; BGH NJW 2007, 1122, BGH NJW 2007, 449).
  • KG, 01.11.2018 - 3 Ws (B) 253/18

    Rechtliches Gehör im Bußgeldverfahren: Rechtsfehlerhafte Verwerfung eines

    Auch ist anerkannt, dass bei der Prüfung der Rechtzeitigkeit bedacht werden muss, dass ein anfänglicher Eindruck einer Voreingenommenheit durch das weitere Verhalten des abgelehnten Richters gestützt und verstärkt werden kann (BGH NJW 2018, 2578; StV 1988, 281; OLG München NJW 2007, 449).
  • KG, 24.06.2008 - 3 Ws (B) 136/08

    Richterablehnung im Strafverfahren: Verwerfung eines Ablehnungsgesuches durch den

    Es ist dem abgelehnten Richter versagt, im Gewande der Zulässigkeitsprüfung eine Begründetheitsprüfung vorzunehmen (vgl. (BGHSt 50, 217) m.N.; s. auch BGH NStZ 2006, 705; BGH NStZ 2007, 161; OLG München NJW 2007, 449; Meyer-Goßner, StPO 50. Aufl., § 338 Rdn. 28).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht