Rechtsprechung
| BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 352/71 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Keine regelmäßige vergütungsfreie Aufführung geschützter Werke bei kirchlichen Feiern
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungswidrigkeit der urheberrechtlichen Vergütungsfreiheit von Musikwiedergabe bei kirchlichen Veranstaltungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerfGE 49, 382
- NJW 1979, 2029
- MDR 1979, 553
- GRUR 1980, 44
- DVBl 1979, 414
Wird zitiert von ... (60) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 765/66
Schulbuchprivileg
Auszug aus BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 352/71
In diesen Urteilen habe das Gericht unter Bezugnahme auf BVerfGE 31, 229 und 248 hervorgehoben, daß § 52 Abs. 1 Nr. 1 bei verfassungskonformer Auslegung nur eine eng begrenzte Ausnahme vom Verbot der öffentlichen Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Werke vorsehe.Das Bundesverfassungsgericht hat in BVerfGE 31, 229 (238ff) entschieden, daß das vom Urheber geschaffene Werk und die darin verkörperte geistige Leistung in vermögensrechtlicher Hinsicht Eigentum im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG ist.
Nur solche Erwägungen des Gemeinwohls können den weitgehenden Ausschluß des Nutzungsrechts legitimieren, denen auch bei Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit der Vorrang vor dem grundrechtlich geschützten Anspruch des Urhebers zukommt (BVerfGE 31, 229 (243); vgl auch BVerfGE 42, 263 (294f)).
d) Die in den parlamentarischen Beratungen zur Rechtfertigung des Ausschlusses eines Vergütungsanspruchs vertretene Auffassung, die Urheber seien zu einer honorarfreien öffentlichen Wiedergabe ihres Werkes verpflichtet, weil ihnen eine besondere Dankesschuld der Allgemeinheit gegenüber obliege, hat das Bundesverfassungsgericht schon im Zusammenhang mit der "Schulbuchentscheidung" (BVerfGE 31, 229 (246)) als nicht tragfähig zurückgewiesen.
- BVerfG, 08.07.1976 - 1 BvL 19/75
Contergan
Auszug aus BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 352/71
Nur solche Erwägungen des Gemeinwohls können den weitgehenden Ausschluß des Nutzungsrechts legitimieren, denen auch bei Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit der Vorrang vor dem grundrechtlich geschützten Anspruch des Urhebers zukommt (BVerfGE 31, 229 (243); vgl auch BVerfGE 42, 263 (294f)). - BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51
Südweststaat
Auszug aus BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 352/71
Das Gleichheitsgebot fordert zwar, daß gleiche Sachverhalte grundsätzlich gleichen Rechtsfolgen unterliegen; Art. 3 Abs. 1 GG ist aber nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erst dann verletzt, wenn die Differenzierung durch keinerlei sachliche Erwägungen gerechtfertigt werden kann, wenn sie also willkürlich ist (BVerfGE 1, 14 (52); std Rspr).
- BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74
Vergleichsmiete I
Auszug aus BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 352/71
Eine übermäßige, durch den sozialen Bezug des Urheberrechts nicht geforderte Einschränkung kann nicht mit Art. 14 Abs. 2 GG gerechtfertigt werden (vgl BVerfGE 37, 132 (141)). - BVerfG, 08.07.1971 - 1 BvR 766/66
Bearbeiter-Urheberrechte
Auszug aus BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 352/71
Abgesehen davon, daß ein solches Gewohnheitsrecht nicht bestand, wäre der Gesetzgeber durch die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG auch nicht gehindert gewesen, das Recht der öffentlichen Wiedergabe neu und abweichend vom bisherigen Recht zu regeln (vgl BVerfGE 31, 275 (284f)). - BVerfG, 08.11.1972 - 1 BvL 15/68
Fahrbahndecke
Auszug aus BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 352/71
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach ausgesprochen, daß jede Regelung im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG das Gleichheitsgebot beachten muß (BVerfGE 34, 139 (146) mwN). - BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 764/66
Bibliotheksgroschen
Auszug aus BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 352/71
Nach dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (BVerfGE 31, 248 (254f)) müssen die Beschwerdeführer zur Klärung der insoweit bestehenden Zweifelsfragen den Rechtsweg zu den Gerichten erschöpfen. - BGH, 10.03.1972 - I ZR 30/70
Musikdarbietungen in Heimen einer Landesversicherungsanstalt
Auszug aus BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 352/71
In drei Entscheidungen habe er die Zulässigkeit öffentlicher Wiedergaben urheberrechtlich geschützter Werke, für die eine Wiedergabefreiheit gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 1 in Anspruch genommen worden sei, verneint (Landesversicherungsanstalt - BGHZ 58, 262; Alterswohnheim - GRUR 1975, S 33; Postjugendheim - UFITA Bd 73, S 286).
- BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78
Naßauskiesung
Definiert er die Rechtsstellung zunächst umfassend, um in einer weiteren Vorschrift bestimmte Herrschaftsbefugnisse von ihr auszunehmen, so ist dem Betroffenen von vornherein nur eine in dieser Weise eingeschränkte Rechtsposition eingeräumt (vgl. BVerfGE 49, 382 [393]). - BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11
Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz …
Darüber hinaus ist er an den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG auch bei der inhaltlichen Festlegung von Eigentümerbefugnissen und -pflichten gebunden (vgl. BVerfGE 21, 73 ; 34, 139 ; 37, 132 ; 49, 382 ; 87, 114 ; 102, 1 ; 126, 331 ).Rn. 348 (α) Der Gesetzgeber ist bei der inhaltlichen Festlegung von Eigentümerbefugnissen und -pflichten nach Art. 14 Abs. 1 GG auch an den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden (vgl. BVerfGE 21, 73 ; 34, 139 ; 37, 132 ; 49, 382 ; 87, 114 ; 102, 1 ).
- BVerfG, 31.05.2016 - 1 BvR 1585/13
Die Verwendung von Samples zur künstlerischen Gestaltung kann einen Eingriff in …
Rn. 73 Insofern ist zu differenzieren zwischen Beschränkungen des Verfügungsrechts des Urhebers oder Tonträgerherstellers, die leichter mit Gemeinwohlgründen zu rechtfertigen sind, und solchen des Verwertungsrechts, die nur durch ein gesteigertes öffentliches Interesse gerechtfertigt werden können (vgl. BVerfGE 31, 229 ; 49, 382 ; 79, 29 ).
- BGH, 04.11.2015 - VIII ZR 217/14
Zur Wirksamkeit der Herabsetzung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen auf 15 %
Darüber hinaus ist er an den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) als Grundrecht und als allgemeines rechtsstaatliches Prinzip bei der inhaltlichen Festlegung von Eigentümerbefugnissen und -pflichten gebunden (vgl. BVerfGE 37, 132, 143; 49, 382, 395; 87, 114, 139; 102, 1, 17; BVerfG, ZOV 2013, 115, 117).Er hat sich - ebenso wie der Gesetzgeber - im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen zu halten, muss also in dem ihm zur Ausfüllung übertragenen Bereich für einen ausgewogenen Ausgleich der betroffenen Interessen Sorge tragen und dabei sowohl den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 75, 78, 97 f.; 95, 64, 84; 110, 1, 28) als auch den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) als Grundrecht und als allgemeines rechtsstaatliches Prinzip bei der inhaltlichen Festlegung von Eigentümerbefugnissen und -pflichten beachten (vgl. BVerfGE 37, 132, 143; 49, 382, 395; 87, 114, 139; 102, 1, 17; BVerfG, ZOV 2013, 115, 117).
- BGH, 19.03.2008 - I ZR 166/05
St. Gottfried
Hierzu zählt auch das Urheberrecht, dem nach Art. 14 GG gleichfalls Verfassungsrang zukommt (BVerfGE 31, 229, 238 ff.; 49, 382, 392). - BVerfG, 30.08.2010 - 1 BvR 1631/08
"Geräteabgabe" nach dem Urheberrechtsgesetz: Verletzung der Garantie des …
Eingriffe in das Verwertungsrecht des Urhebers können freilich nur durch ein gesteigertes öffentliches Interesse gerechtfertigt werden (vgl. BVerfGE 31, 229 ; 49, 382 ; 79, 29 ). - BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 743/86
Verfassungsmäßigkeit der Vergütungsfreiheit der öffentlichen Wiedergabe …
Das Bundesverfassungsgericht erklärte mit Beschluß vom 25. Oktober 1978 (BVerfGE 49, 382 - Kirchenmusik) Nr. 2 dieses Absatzes teilweise für nichtig und äußerte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Nr. 1, soweit diese Vorschrift nicht nur die Verfügungsbefugnis des Urhebers, sondern bei fehlendem Erwerbszweck des Veranstalters in sehr weitgehendem Umfang auch einen Vergütungsanspruch ausschloß (BVerfG, a.a.0., S. 403 ff.).Die verfassungsrechtlichen Grundsätze, an denen die streitige Regelung zu messen ist, sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 31, 229 - Schulbuch; BVerfGE 49, 382 - Kirchenmusik) im wesentlichen geklärt.
Diese kann wegen der Intensität des Eingriffs nur durch ein gesteigertes öffentliches Interesse gerechtfertigt werden (BVerfGE 31, 229 [243]; 49, 382 [400]).
Deren Verfassungsmäßigkeit beurteilt sich allein danach, ob das, was dem Urheber "unter dem Strich" verbleibt, noch als angemessenes Entgelt für seine Leistung anzusehen ist (BVerfGE 49, 382 [400 f.]).
Es tritt vielmehr bestimmungsgemäß in den gesellschaftlichen Raum und kann damit zu einem eigenständigen, das kulturelle und geistige Bild der Zeit mitbestimmenden Faktor werden (BVerfGE 31, 229 [242]; 49, 382 [394]).
Die Neuregelung rechtfertigt sich außerdem daraus, daß § 52 Abs. 1 Nr. 1 UrhG a.F. verfassungsrechtlichen Bedenken begegnete (vgl. BVerfGE 49, 382 [403 ff.] - Kirchenmusik).
Diese ergaben sich nicht aus der weiten Fassung des Gesetzes und einem demzufolge fast unübersehbaren Anwendungsbereich, sondern daraus, daß zumindest bei manchen der Altvorschrift an sich unter fallenden Bereichen der Fortfall des Vergütungsanspruchs nicht in ausreichendem Maße durch gesteigerte Gründe des öffentlichen Interesses gerechtfertigt war (BVerfGE 49, 382 [404]).
- BVerfG, 06.12.2022 - 2 BvL 29/14
Körperschaftsteuerminderungspotenzial III
Rn. 101 Darüber hinaus ist der Gesetzgeber an den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG auch bei der inhaltlichen Festlegung von Eigentümerbefugnissen und -pflichten gebunden (vgl. BVerfGE 21, 73 ; 34, 139 ; 37, 132 ; 49, 382 ; 87, 114 ; 102, 1 ; 126, 331 ; 143, 246 ; 149, 86 ).Eine Differenzierung innerhalb der Ausgestaltung von Eigentümerbefugnissen darf nicht sachwidrig (vgl. BVerfGE 21, 73 ; 37, 132 ), sondern muss von einem (hinreichenden) Sachgrund getragen sein (vgl. BVerfGE 87, 114 ; 143, 246 ) und damit jedenfalls dem Willkürverbot genügen (vgl. BVerfGE 34, 139 ; 49, 382 ; 126, 331 ; möglicherweise weitergehend BVerfGE 143, 246 ).
- BVerfG, 24.11.2022 - 2 BvR 1424/15
Übergangsregelung vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren im …
Rn. 119 Darüber hinaus ist der Gesetzgeber an den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG auch bei der inhaltlichen Festlegung von Eigentümerbefugnissen und -pflichten gebunden (vgl. BVerfGE 21, 73 ; 34, 139 ; 37, 132 ; 49, 382 ; 87, 114 ; 102, 1 ; 126, 331 ; 143, 246 ; 149, 86 ).Eine Differenzierung innerhalb der Ausgestaltung von Eigentümerbefugnissen darf nicht sachwidrig (vgl. BVerfGE 21, 73 ; 37, 132 ), sondern muss von einem (hinreichenden) Sachgrund getragen sein (vgl. BVerfGE 87, 114 ; 143, 246 ) und damit jedenfalls dem Willkürverbot genügen (vgl. BVerfGE 34, 139 ; 49, 382 ; 126, 331 ; möglicherweise weitergehend BVerfGE 143, 246 ).
- BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvL 8/07
Abführung von Vermögensrechten nicht auffindbarer Miterben an den …
- BGH, 19.03.2014 - I ZR 35/13
Privatkopieschranke auch bei noch nicht veröffentlichten Werken - Porträtkunst
- BVerfG, 18.04.2018 - 1 BvR 1213/16
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gerichtet auf die Ausschüttungspraxis von …
- BGH, 25.02.1999 - I ZR 118/96
Urheberrechtliche Zulässigkeit des Kopienversands öffentlicher Bibliotheken
- BVerfG, 21.12.2010 - 1 BvR 2760/08
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 14 Abs 1 GG durch …
- BVerfG, 17.11.2011 - 1 BvR 1145/11
Nichtannahmebeschluss: Zum Verhältnis zwischen der Pressefreiheit (Art 5 Abs 1 S …
- BVerfG, 14.01.2010 - 1 BvR 1627/09
Nichtannahmebeschluss: Grenzen des Bestandsschutzes einer …
- BVerfG, 24.03.2026 - 2 BvL 3/18
Zweitveröffentlichungspflicht - Regelung zur Zweitveröffentlichungspflicht im …
- BVerfG, 21.11.2023 - 1 BvL 6/21
§ 15 Absatz 2 Satz 2 des Conterganstiftungsgesetzes ist mit dem Grundgesetz …
- BVerfG, 21.12.2010 - 1 BvR 2742/08
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 14 Abs 1 GG durch …
- VG Sigmaringen, 19.07.2000 - 1 K 2315/98
Stadt Hechingen muss Gesicht auf Brunnenrelief beseitigen
- BGH, 17.03.1994 - X ZR 16/93
Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen der Verwirkung …
- OLG Stuttgart, 04.04.2012 - 4 U 171/11
Urheberrechtsschutz: Öffentliche Zugänglichmachung eines kleinen Teils eines …
- BVerfG, 25.10.2002 - 1 BvR 2116/01
Berechnung einer urheberrechtlichen Lizenzentschädigung aufgrund eigener …
- BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83
Ehegattenbezogener Ortszuschlag
- LG Hannover, 14.12.2020 - 18 O 74/19
Klage gegen den Einbau des sogenannten Reformationsfensters in das mittlere …
- BVerfG, 29.07.1998 - 1 BvR 1143/90
Verfassungsmäßigkeit des fehlenden Urheberrechtsschutzes für als Technische …
- BVerfG, 26.01.2005 - 1 BvR 1571/02
Zur Auslegung der Schöpfungshöhe
- BVerfG, 10.05.2000 - 1 BvR 1864/95
Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Nutzung eines Patents …
- OLG München, 08.02.2007 - 6 U 5785/05
Zur Angemessenheit der Vergütung des Übersetzers eines belletristischen Textes …
- OLG München, 08.02.2007 - 6 U 5649/05
Zur Bemessung einer angemessenen Vergütung des Urhebers sowie des Übersetzers …
- BVerfG, 08.11.2012 - 1 BvR 2153/08
Nichtannahmebeschluss: Regelungen zur Verkehrsflächenbereinigung im …
- OLG München, 08.02.2007 - 6 U 5747/05
Zur Bemessung der angemessenen Vergütung des Urhebers und des Übersetzers
- BVerfG, 16.08.2002 - 1 BvR 1241/97
Verbreitung von Informationen über religiöse Bewegungen
- OLG München, 08.02.2007 - 6 U 5748/05
Zur Angemessenheit der Vergütung des Übersetzers eines Romans
- BVerfG, 24.04.1998 - 1 BvR 587/88
Verfassungsmäßigkeit des § 9 Arbeitnehmererfindungsgesetzes
- OLG Stuttgart, 22.07.2003 - 4 W 32/03
Parteifähigkeit einer Landtagsfraktion; Beschränkung der Indemnität von …
- BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 775/86
Verevielfältigungs- und Verbreitungsrecht von Tonträgern und Eigentumsgarantie
- BVerfG, 09.01.2014 - 1 BvR 2344/11
Nichtannahmebeschluss: Drittelparitätische Mitbestimmung der Arbeitnehmer im …
- BVerfG, 21.12.2010 - 1 BvR 3461/08
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 101 bs 1 S 2 GG wegen fehlender …
- BVerwG, 03.05.1996 - 4 B 46.96
Bergrecht: Bergfreiheit für Sand- und Kiesvorkommen in der ehemaligen DDR
- KG, 13.01.2010 - 24 U 88/09
Der Bulle von Tölz - Auskunftsrecht eines Drehbuchautors
- BVerfG, 17.12.1999 - 1 BvR 1611/99
Erfolglose Verfassungsbeschwerde des Abgeordneten Gysi
- BGH, 17.03.1983 - I ZR 186/80
Zoll- und Finanzschulen
- OLG Düsseldorf, 19.05.2005 - 2 U 74/04
Patentrecht: Schaltung von Werbung noch vor Schutzrechtsablauf trotz …
- VGH Baden-Württemberg, 15.10.1996 - 10 S 176/96
Amtliche Äußerungen einer Landesregierung zur Scientology-Organisation
- BGH, 01.07.1982 - I ZR 119/80
Vorliegen einer Urheberrechtsverletzung eines Künsters durch die Abbildung seiner …
- BGH, 01.07.1982 - I ZR 118/80
Presseberichterstattung und Kunstwerkwiedergabe
- BGH, 07.06.1984 - I ZR 57/82
Vergütungspflicht der Wiedergabe von Musik- und Sprachwerken in den …
- BGH, 28.06.1984 - I ZR 65/82
Zeitschriftenauslage in Wartezimmern
- LG München I, 27.07.1994 - 21 O 22343/93
Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von …
- BGH, 28.06.1984 - I ZR 84/82
Begriff des Verleihens
- LG Hamburg, 18.04.2008 - 308 O 450/07
Urheberrechtlicher Nutzungsvertrag: Änderungsanspruch des Übersetzers für einen …
- BGH, 18.09.1981 - I ZR 43/80
Vornahme von Vervielfältigungen geschützter Werke zum persönlichen Gebrauch - …
- VG Freiburg, 20.02.2001 - 4 K 154/99
Zur Untersagung einer Ikonen-Verkaufsveranstaltung
- BGH, 26.06.1986 - I ZR 5/84
Vergütungspflicht bei Wiedergabe geschützter Musikwerke in einem Jugendheim
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2009 - 12 A 2690/07
Herausgabeanspruch wegen fehlender sachenrechtlicher Bestimmtheit i.R.d. …
- OLG München, 16.03.1989 - 29 U 6553/88
Voraussetzungen der Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes nach dem Urheberrecht; …
- LG Hamburg, 18.04.2008 - 308 O 452/07
Urheberrechtlicher Nutzungsvertrag: Vertragsanpassungsanspruch des Übersetzers …
- VG Freiburg, 23.11.1989 - 6 K 259/88
"Umschreibung" einer Baugenehmigung auf neue Bauherren; Rechtsnachfolge mit …
- OLG Stuttgart, 17.10.1979 - 4 U 59/79
Öffentlichkeit einer Musikveranstaltung; Urheberrechtlicher Schutz von Musik; …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".