Rechtsprechung
| BGH, 17.04.1952 - 3 StR 77/52 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Bloßes Mitgenießen einer aus strafbarem Erwerb herrührenden Sache als "Ansichbringen" i.S.d. § 259 Strafgesetzbuch (StGB) - Erforderlichkeit einer Beistandsleistung für die Annahme einer "Begünstigung" i.S.d. § 257 StGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1952, 754
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.03.1952 - 3 StR 59/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 17.04.1952 - 3 StR 77/52
Jedenfalls ist, wie der Senat in dem zum Abdruck bestimmtenUrteil vom 13. März 1952 - 3 StR 59/52 - zu § 18 des Gesetzes über den Verkehr mit unedlen Metallen zum Ausdruck gebracht hat, erforderlich, dass der Erwerber eine selbständige Tätigkeit entfaltet, gleichgültig auf welchen Umständen diese Selbständigkeit im einzelnen Falle beruht. - RG, 06.07.1939 - 2 D 354/39
Der Dienstvorgesetzte ist nicht verpflichtet, Straftaten eines Beamten, von denen …
Auszug aus BGH, 17.04.1952 - 3 StR 77/52
Dabei würde es auch ohne Bedeutung sein, ob der Hauptzweck ihres Handelns die Selbstbegünstigung oder die Beistandsleistung für J. gewesen wäre (RGSt 73, 265 [268]).
- BGH, 12.02.1964 - 2 StR 16/64
Voraussetzungen des Ansichbringens im Sinne des § 259 Strafgesetzbuch (StGB) - …
Das Tatbestandsmerkmal des Ansichbringens im Sinne des § 259 StGB, das die Strafkammer offenbar für gegeben hält, fordert nach ständiger Rechtsprechung die Erlangung der unmittelbaren selbständigen eigenen Verfügungsgewalt über die Sache im Einverständnis mit dem Vortäter (KGSt 55, 281; 64, 326, BGH NJW 1952, 754).Falls der Wille der Beteiligten nur auf eine Gebrauchsüberlassung gerichtet gewesen wäre, könnte darin kein Ansichbringen erblickt werden (BGH NJW 1952, 754; BGH MDR 1958, 14).
- BGH, 19.12.1952 - 3 StR 118/52
Rechtsmittel
Die Entscheidungen des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs (NJW 1952, 754, 894), auf, die sich die Revision beruft, betreffen die persönliche Selbstbegünstigung. - BGH, 30.10.1990 - 1 StR 570/90
Bewertung des bloßen Mitgenusses von Diebesbeute im Rahmen des …
Der Bundesgerichtshof hat in Übereinstimmung mit der ständigen, älteren Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 9, 199, 201; 39, 308 f.) ausgesprochen, daß der bloße Mitgenuß von Diebesbeute durch unmittelbaren Verbrauch kein Ansichbringen im Sinne des § 259 StGB aF ist (BGHSt 9, 137; BGH NJW 1952, 754).
- OLG Koblenz, 07.10.1982 - 1 Ss 443/82
Abgrenzung von unerlaubtem Erwerb und unerlaubtem Sichverschaffen von …
Der Erwerb einer Sache erfordert somit die Schaffung eines äußerlichen Verhältnisses zu ihr, das es dem Erwerber ermöglicht, über sie wie über eine eigene Sache zu verfügen (BGH in NJW 1952, 754;… Joachimski, Betäubungsmittelrecht, 3. Aufl., § 3 Anm. 11, S, 60). - OLG Stuttgart, 03.06.1971 - 2 Ss 181/71
Haschisch; Ziehen an der Pfeife; Verbrauch von Betäubungsmitteln ; Verkehr mit …
Der "Erwerb" einer Sache erfordert die Schaffung eines äußeren Verhältnisses zu ihr, das es dem Erwerber ermöglicht, über sie wie über seine eigene Sache zu eigenen Zwecken zu verfügen (BGH NJW 1952, 754; BGHSt 9, 137 = NJW 1956, 998 zum Ansichbringen i. S. des § 259 StGB ). - BGH, 13.03.1956 - 1 StR 519/55
Rechtsmittel
Im Falle 9 (Hehlerei bezüglich eines Schinkens) hat es sich ersichtlich nicht um ein gelegentliches Mitverzehren (BGH NJW 1952, 754 Nr. 24), sondern darum gehandelt, daß die Angeklagte den von Sch. gestohlenen Schinken bei sich aufbewahrte und ihn mit Sch. zusammen allmählich verzehrte. - BGH, 26.05.1970 - 2 StR 169/70
Begehen einer Selbstbegünstigung des Angeklagten durch das Anmieten eines Hauses …
Daß er daneben die Absicht hatte, den Zeugen P. zu begünstigen, rechtfertigt nicht die Anwendung des § 257 StGB (vgl. BGH NJW 1952, 754). - BGH, 17.11.1955 - 3 StR 364/55
Rechtsmittel
Rechtsirrig war es außerdem, den bloßen Mitgenuß von zwei Flaschen Likör als Hehlerei für strafbar zu halten (BGH in NJW 1952 S 754). - BGH, 17.03.1955 - 3 StR 3/55
Rechtsmittel
Liegt aber eine derartige selbständige Mitverfügungsgewalt vor, so ist der Tatbestand der Hehlerei durch "Ansichbringen" erfüllt und nicht ein Fall des blossen Zubereitens für die Diebe (vgl. OGHSt 1, 175) oder des blossen Mitgenusses als Gast der Diebe (vgl. OGHSt 1, 173 und Urteil des erkennenden Senats 3 StR 77/52 vom 17. April 1952 in NJW 1952, 754) gegeben. - BGH, 20.01.1955 - 3 StR 578/54
Rechtsmittel
Zum Begriff des Ansichbringens vgl BGH NJW 1952, 754 und BGHSt 2, 355. - BGH, 03.06.1954 - 3 StR 127/54
Rechtsmittel
- BGH, 26.05.1954 - 4 StR 822/52
Rechtsmittel
- BGH, 22.09.1953 - 5 StR 330/53
Rechtsmittel
- BGH, 03.06.1953 - 4 StR 691/52
Rechtsmittel
- BGH, 22.01.1953 - 5 StR 799/52
Rechtsmittel
- BGH, 18.07.1952 - 4 StR 759/51
Rechtsmittel
- BayObLG, 08.08.1983 - RReg. 4 St 166/83
Rauschgift; Betäubungsmittel; Sofortiger; Genuß; Verbrauch; Verfügungsmacht; …
- BGH, 27.06.1962 - 2 StR 243/62
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
- BGH, 25.03.1954 - 3 StR 493/53
Rechtsmittel
- BGH, 10.01.1961 - 5 StR 414/60
Rechtsmittel
- BGH, 24.01.1957 - 4 StR 508/56
Rechtsmittel
- BGH, 14.04.1953 - 2 StR 310/52
Rechtsmittel
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Rechtsprechung
| BGH, 22.04.1952 - 2 StR 463/51 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Einziehung zollpflichtiger Ware eines an der Zollhinterziehung unbeteiligten und schuldlosen Eigentümers - Einziehung auf Grund der Beteiligung eines bevollmächtigten Vertreters an der Zollhinterziehung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 2, 320
- NJW 1952, 754
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.10.1951 - 1 StR 139/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.04.1952 - 2 StR 463/51
Dieses Ergebnis entspricht dem Zweck des § 414. Die Bestimmung dient, wie in BGHSt 1, 351, 357 [BGH 09.10.1951 - 1 StR 139/51] betont wird, lebenswichtigen Interessen des Staates.
- BGH, 17.12.1975 - 3 StR 4/71
Betätigung als Mitglied einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig …
Das ergibt sich für das neue Einziehungsrecht aus § 42 Abs. 1 Nr. 3 StGB i.d.F. des EGOWiG und aus § 75 Satz 1 Nr. 3 StGB i.d.F. des 2. StrRG, galt aber für die Frage der Entschädigung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch schon für den vorliegend maßgeblichen (Art. 155 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EGOWiG, § 2 Abs. 5, 1 StGB n.F.) Rechtszustand vor deren Einführung (vgl. BGHSt 2, 328; BGHZ 27, 382, 386 ff; BGHSt 2, 320, 323). - BGH, 26.05.1956 - 2 StR 322/55
Beantragung der Durchführung des selbstständigen Verfahrens durch das …
Die Nebenbeteiligte haftet dann, auch wenn sie selbst die Tat des L. nicht durch eigenes Verschulden ermöglicht hat (RGSt 73, 292; BGHSt 2, 320, 323).Bejaht die Strafkammer dies, ist eine Einziehung weiterer Warenbestände als bisher gerechtfertigt, selbst wenn die Nebenbeteiligte kein Verschulden trifft (BGHSt 2, 320).
- BGH, 27.10.1953 - 5 StR 723/52 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 25.04.1952 - 2 StR 4/52 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 02.07.1953 - 5 StR 8/53
Rechtsmittel
Leben Eheleute im gesetzlichen Güterstande der Verwaltung und Nutznießung, so ist die Einziehung eines zum eingebrachten Gut gehörenden Kraftwagens gerechtfertigt, den der Ehemann als Transportmittel bei einer Steuerhinterziehung benutzt hat; denn der Ehemann ist als Verwalter des eingebrachten Guts steuerrechtlicher Vertreter der Ehefrau im Sinne der §§ 104, 416 Abs. 1 RAbgO (Fortbildung von BGHSt 2, 320).Er kann ferner darin gefunden werden, daß der Täter die Tat im Rahmen seiner Obliegenheiten als steuerrechtlicher Vertreter des Eigentümers im Sinne der §§ 103 bis 107 AbgO begangen hat (vgl BGHSt 2, 320).
- BGH, 10.11.1953 - 1 StR 768/52
Rechtsmittel
Die Entscheidung darüber, ob die Einziehung gemäß § 414 RAbgO auch dann auszusprechen ist, wenn der Gegenstand dem Täter nicht gehört, steht im Ermessen des Tatrichters; sie ist nur zulässig, wenn ein in der Person des Eigentümers liegender besonderer Umstand hinzutritt, der diese Maßnahme begründet erscheinen läßt (BGHSt 1, 351; 2, 320).Der der Bestimmung zugrunde liegende Zweckgedanke weist aber darauf hin, daß die juristische Person auch gemäß § 414 RAbgO mit den Gegenständen, die von ihrem gesetzlichen Vertreter im Rahmen seiner Tätigkeit zu strafbaren Handlungen benutzt worden sind, einzustehen hat (vgl. auch BGHSt 2, 320; Urteil des BGH vom 2. Juli 1953 - 5 StR 8/53 -).
- BGH, 16.06.1958 - III ZR 215/56
Einziehung von Branntwein mangels Herkunftsnachweises
Gerade so wie in BGHSt 2, 320 [323] bei Einziehung einer zollpflichtigen Ware bei einem Eigentümer, der nicht schuldhaft oder vorwerfbar gehandelt und der nicht Vorteile aus einer Zollhinterziehung erlangt hat, dieser Umstand darin gesehen worden ist, daß der Eigentümer die Ware durch einen Vertreter hat einziehen lassen, kann dieser besondere Umstand in der Person des Eigentümers hier darin gefunden werden, daß die begünstigten Branntweinbetriebe entgegen dem allgemeinen Verbot des Tätigwerdens im Branntweingewerbe Ausnahmegenehmigungen unter gewissen Schranken erhalten haben und sich dieser Regelung durch Eröffnung ihres Betriebes unter jener Auflage unterworfen haben. - BGH, 16.06.1958 - III ZR 215756 Gerade so wie in BGHSt 2, 320, 323 bei Einziehung einer zollpflichtigen Ware bei einem Eigentümer, der nicht schuldhaft oder vorwerfbar gehandelt und der nicht Vorteile aus einer Zollhinterziehung erlangt hat, dieser Umstand darin gesehen worden ist, daß der Eigentümer die Ware durch einen Vertreter hat einziehen lassen, kann dieser besondere Umstand in der Person des Eigentümers hier darin gefunden werden, daß die begünstigten Branntweinbetriebe entgegen dem allgemeinen Verbot des Tätigwerdens im Branntweingewerbe Ausnahmegenehmigungen unter gewissen Schranken erhalten haben und sich dieser Regelung durch Eröffnung ihres Betriebes unter jener Auflage unterworfen haben.
- BGH, 23.08.1956 - 1 StR 60/56
Rechtsmittel
Da diese Straftat in keinem inneren Zusammenhang mit der Fleischwareneinfuhr steht, die H. im Verhältnis zu den anderen Firmenteilhabern oblag, ist auch der Gesichtspunkt der Haftung des Vertretenen für den Vertreter bei der Einziehung nicht verwertbar (§ 416 RAbgO; BGHSt 2, 320, 322 f) [BGH 22.04.1952 - 2 StR 463/51]. - BGH, 19.07.1955 - 5 StR 462/54 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 02.07.1953 - 3 StR 255/53
- BGH, 03.02.1953 - 2 StR 766/51
Rechtsmittel
- BGH, 26.03.1953 - 3 StR 132/52
Rechtsmittel
- BGH, 26.06.1952 - 5 StR 329/52
Rechtsmittel
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