Rechtsprechung
| BGH, 30.04.1953 - 5 StR 941/52 |
Diebesfalle
§ 242 StGB, Gewahrsam, Einwilligung, § 22 StGB, Strafbarkeit des untauglichen Versuchs
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 43
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 4, 199
- NJW 1953, 1271
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 23.01.1958 - 4 StR 613/57
Falscher Verfolger - § 25 Abs. 2, § 15 StGB, error in persona bei Mittätern, § 22 …
Denn beim untauglichen Versuch kommt es nicht auf die Gefährdung eines bestimmten gegenwärtigen Rechtsguts an, weil schon die allgemeine Auflehnung gegen die rechtlich geschützte Ordnung gefährlich ist (vgl. Jagusch LK 8.Aufl., Anm. II 2 zu § 43 StGB ;… Maurach, aaO., § 43 III B 3 c, 4 und C, S. 442-444; BGHSt 4, 199; 254; 10, 388, 390). - BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61
Selbstbedienung - § 242 StGB, Einstecken, Beobachtung, Vollendung
BGHSt 4, 199 erklärt in einem Hinweis an das Landgericht unter Bezugnahme auf HESt 1, 234, daß bei einer sog. Diebesfalle der Täter, der das Lockmittel an sich nehme, nur scheinbaren Gewahrsam erlange, daß in Wahrheit der Gewahrsam des Berechtigten bestehen bleibe.Das ist in BGHSt 4, 199 auch ausdrücklich erwähnt (vergl. dazu bereits RGSt 1, 63; 53, 338).
- BGH, 16.04.1985 - 1 StR 144/85
Begründung eigenen Gewahrsams bei Beobachtung durch den Eigentümer oder Dritte - …
Fordert die Polizei die Tat in der Weise heraus, daß eine Kriminalbeamtin eine Geldbörse auf eine gefüllte Einkaufstasche legt und mit anderen Kriminalbeamten auf den Markt geht, so bricht der Täter, der die Geldbörse an sich nimmt, in aller Regel den fremden Gewahrsam nicht, stellt jedenfalls keinen eigenen her (BGHSt 4, 199).
- BGH, 03.07.1986 - 4 StR 199/86
Verurteilung wegen Diebstahls - Beurteilung der Vollendung einer Wegnahmehandlung …
Daß dem Angeklagten eine sogenannte Diebesfalle gestellt worden wäre (vgl. BGHSt 4, 199, 200), ist auszuschließen. - BGH, 29.09.2020 - 5 StR 322/20
Versuchter oder vollendeter Diebstahl bei sog. Diebesfalle (Gewahrsamsaufhebung; …
Zwar stand dieses polizeiliche Vorgehen angesichts der Überwachung nur mittels Kamera, des Verbringens von Hamburg nach Pinneberg sowie der nicht punktgenauen Ortung einer Gewahrsamsaufhebung nicht entgegen, denn die Polizei war nicht jederzeit in der Lage, den Kinderwagen wieder an sich zu bringen (vgl. zu diesem Maßstab Senat, Urteil vom 30. April 1953 - 5 StR 941/52 -, BGHSt 4, 199, 200). - OLG Saarbrücken, 12.07.2006 - 5 U 650/05
Zur Auslegung des Begriffs "Entwendung" in einem Versicherungsvertrag
Ein Einverständnis mit dem von dem Täter erstrebten oder erlangten Gewahrsam schließt eine Wegnahme aus (BGHSt 4, 199). - BGH, 27.11.1974 - IV ZR 117/73
Zur Deckung in der Teilkaskoversicherung - Abgrenzung zwischen Trickdiebstahl und …
Einverständnis mit dem vom Täter erstrebten und erlangten Gewahrsam schließt das Merkmal der Wegnahme aus (BGHSt 4, 199). - BayObLG, 03.10.1978 - RReg. 3 St 230/78
Vollendung eines Diebstahls bei gewollter Wegnahme
- BGH, 19.07.1994 - 1 StR 362/94
Räuberische Erpressung - Diebstahl - Versuch - Vermögensnachteil - Waffenbesitz - …
Insoweit ist für die Fälle des Diebstahls in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß eigener Gewahrsam des Diebes trotz Wegnahme nicht entstanden ist, wenn die Polizei die Wegnahme bereits hätte verhindern können, der Täter sofort danach festgenommen wurde und er keine Möglichkeit hatte zu entkommen (BGH StV 1985, 323; vgl. auch BGHSt 4, 199, 200). - BGH, 29.05.1973 - 1 StR 114/73
Strafbarkeit wegen versuchten Mordes - Voraussetzungen für das Vorliegen eines …
Der untaugliche Versuch steht dem tauglichen in der rechtlichen Bewertung gleich (BGHSt 1, 13; 3, 248; 4, 199). - BGH, 28.09.1956 - 5 StR 236/56
Rechtsmittel
- BGH, 23.02.1962 - 1 StR 7/62
Rechtsmittel
- BGH, 18.03.1954 - 3 StR 745/53
Rechtsmittel
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Rechtsprechung
| BGH, 05.06.1953 - 2 StR 162/53 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1953, 1271
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50
Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht - …
Auszug aus BGH, 05.06.1953 - 2 StR 162/53
Die in dieser Form erhobene Verfahrensrüge ist unzulässig, weil sie nicht der Form des § 344 Abs. 2 StPO entspricht, da die den Mangel enthaltenden Tatsachen im einzelnen nicht angegeben sind (BGHSt 2, 168). - RG, 22.10.1943 - 1 C 225/43
Wer sich einen Gegenstand widerrechtlich aneignet, der sich an Bord eines auf …
Auszug aus BGH, 05.06.1953 - 2 StR 162/53
Bei abgeschossenen oder abgestürzten Flugzeugen liegt ebenfalls keine Eigentumsaufgabe vor, denn der unfreiwillige Absturz ist nicht Ausdruck eines Willens zur Eigentumsaufgabe (RGSt 77, 238). - RG, 19.06.1923 - IV 178/23
Zur Auslegung des § 291 StGB. und zur Frage der Anwendbarkeit der …
Auszug aus BGH, 05.06.1953 - 2 StR 162/53
Bei Patronenhülsen, die auf einem fiskalischen Übungsschiessplatz nach Friedensübungen im Freien liegengeblieben waren, ist von der Rechtsprechung kein Verlust des Gewahrsams angenommen worden (RGSt 39, 26), wohl aber in Fällen, wo Munition auf einem Übungsplatz liegengeblieben war, der als Übungsgelände aufgegeben war und wo sich Jahre hindurch niemand um die Munition gekümmert hatte (RGSt 57, 337; RMG 9, 158). - RG, 01.06.1906 - II 953/05
Verliert der Fiskus das Eigentum an Messinghülsen von Patronen, welche bei …
Auszug aus BGH, 05.06.1953 - 2 StR 162/53
Bei Patronenhülsen, die auf einem fiskalischen Übungsschiessplatz nach Friedensübungen im Freien liegengeblieben waren, ist von der Rechtsprechung kein Verlust des Gewahrsams angenommen worden (RGSt 39, 26), wohl aber in Fällen, wo Munition auf einem Übungsplatz liegengeblieben war, der als Übungsgelände aufgegeben war und wo sich Jahre hindurch niemand um die Munition gekümmert hatte (RGSt 57, 337; RMG 9, 158). - RG, 03.05.1915 - I 189/15
1. Nach welchen Bestimmungen ist die Aneignung der auf Schlachtfeldern …
Auszug aus BGH, 05.06.1953 - 2 StR 162/53
Der einzelne Soldat oder der Truppenführer ist zur Abgabe einer solchen Willenserklärung nicht befugt (RGSt 49, 194; RMG 10, 255).
- BGH, 22.10.1953 - 5 StR 236/53
Rechtsmittel
ImUrteil vom 5.6.1953 - 2 StR 162/53 - (Goltd Arch 1953, 81) hat er eine Unterschlagung darin gesehen, daß der Täter gewahrsamslosen Wehrmachtsschrott für sich gesammelt und veräußert hatte. - BGH, 08.07.1955 - 2 StR 97/55
Rechtsmittel
Das entspricht der in dieser Sache ergangenen früheren Entscheidung des Senats vom 5. Juni 1953 (NJW 1953, 1271). - BGH, 15.10.1959 - VII ZR 133/58
Rechtsmittel
Privatpersonen stand ein Aneignungsrecht hieran nicht zu (BGH 2 StR 162/53 in NJW 1953, 1272). - BGH, 15.07.1954 - 4 StR 53/54
Rechtsmittel
Das Material war nicht herrenlos geworden, vielmehr für die Täter eine fremde Sache geblieben, da der einzelne OT-Angehörige keine verbindliche Verzichterklärung im Sinne des § 959 BGB abgeben kann (…BGH Urt. v. 23. April 1953 - 4 StR 177/52 und Urt. v. 29. Mai 1953 - 2 StR 162/53). - BGH, 25.03.1954 - 3 StR 131/53
Rechtsmittel
Die bei dem Angeklagten untergestellten Kisten mit Arzneien und Verbandsmaterial waren früheres Wehrmachtseigentum und sind als Beutegut möglicherweise in das Eigentum der Alliierten Streitkräfte übergegangen (vgl BGH 2 StR 162/53 vom 5. Juni 1953 in NJW 1953, 1271 Nr. 24, 3 StR 745/53 vom 18. März 1954).
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Rechtsprechung
| BGH, 03.06.1953 - 5 StR 12/53 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 4, 258
- NJW 1953, 1271
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 19.01.1962 - 3 StR 43/61
Verwirkung von Grundrechten - Verfassungsmäßigkeit der Erteilung eines …
Bei Gesamtstrafen muß mindestens eine Einzelstrafe die Höhe von drei Monaten Gefängnis erreichen (BGHSt 4, 258 [BGH 03.06.1953 - 5 StR 12/53]). - BGH, 24.10.1973 - 3 StR 182/73
Anforderungen an einen Gesamtvorsatz im Rahmen eines Fortsetzungszusammenhangs
Bei Verurteilung zu einer Gesamtstrafe sind die Einzelstrafen maßgebend, das Gericht muß also zumindest eine Einzelstrafe von 3 Monaten ausgesprochen haben (BGHSt 4, 258;… BGH Urt. v. 24. November 1955 - 3 StR 227/55;… Urt. v. 26. Februar 1965 - 5 StR 644/64). - BGH, 26.02.1965 - 5 StR 644/64
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
Es wäre nur dann zulässig, wenn eine der Einzelstrafen mindestens drei Monate Gefängnis betrüge (BGHSt 4, 258 [BGH 03.06.1953 - 5 StR 12/53]).
- BGH, 30.06.1959 - 1 StR 239/59
Rechtsmittel
Das Berufsverbot ist neben einer Gesamtstrafe nur zulässig, wenn wenigstens eine Einzelstrafe die Dreimonatsgrenze des § 42 l StGB erreicht (BGHSt 4, 258 [BGH 03.06.1953 - 5 StR 12/53]). - BGH, 21.10.1958 - 1 StR 451/58
Rechtsmittel
Da die in § 42 1 StGB geforderte Mindesthöhe von drei Monaten Gefängnis nicht von der Gesamtstrafe, sondern von wenigstens einer der darin enthaltenen Einzelstrafen erreicht werden muß (BGHSt 4, 258), diese Voraussetzung aber nur bei der Einzelstrafe wegen Arrest- und Siegelbruchs erfüllt ist, hätte es einer klaren Darlegung der weiteren Merkmale des § 42 1 hinsichtlich dieser Einzelstrafe bedurft. - BGH, 27.08.1953 - 4 StR 832/52
Rechtsmittel
Das Revisionsgericht kann deshalb nicht feststellen, ob nicht der Vorsitzende die von der Revision vermisste Aufklärung durch Befragen des Angeklagten erfolglos versucht hat (OGHSt 3, 59, 60; BGH vom 3. Juni 1953 - 5 StR 12/53). - BGH, 24.11.1955 - 3 StR 227/55
Rechtsmittel
Wie der Bundesgerichtshof in BGHSt 4, 258 [BGH 03.06.1953 - 5 StR 12/53] entschieden hat, liegen die Voraussetzungen für das Berufsverbot nach § 42 1 StGB jedoch nur vor, wenn wenigstens eine der Einzelfreiheitsstrafen mindestens drei Monate beträgt. - BGH, 22.11.1973 - 3 StR 261/73
Fortgesetzter Betrug - Eintritt der Strafverfolgungsverjährung - Unterbrechung …
Bei Verurteilung zu einer Gesamtstrafe sind die Einzelstrafen maßgebend, das Gericht muß also mindestens eine Einzelstrafe von 3 Monaten ausgesprochen haben (BGHSt 4, 258; BGH, Urteil vom 24. November 1955 - 3 StR 227/55 - Urteil vom 26. Februar 1965 - 5 StR 644/64). - BGH, 08.04.1954 - 4 StR 878/53
Rechtsmittel
Das Revisionsgericht kann nicht feststellen, ob nicht der Vorsitzende die von der Verteidigung vermisste Aufklärung durch Befragen des Zeugen P. erfolglos versucht hat (OGHSt. 3, 59, 60; BGH v. 3. Juni 1953 - 5 StR 12/53). - BGH, 07.12.1954 - 5 StR 288/54
Rechtsmittel
Das hat der Senat bereits in seinem Urteil BGHSt 4, 258 [BGH 03.06.1953 - 5 StR 12/53] ausgesprochen.
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| BGH, 13.05.1953 - 5 StR 11/53 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 4, 200
- NJW 1953, 1271
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 19.10.1965 - 1 StR 395/65
Vorschriftsmäßige Besetzung einer Strafkammer - Anberaumung einer …
Zwar mag auch der einen Meineid verhindern, der davon absieht (BGHSt 4, 200, 201 [BGH 13.05.1953 - 5 StR 11/53] zu § 49 a (berichtigt durch Korrekturbeschluss) Abs. 4 a.F. StGB) oder durch Beschränkung des Streitstoffs dem Prozeßgegner die Veranlassung nimmt, den vom Täter Aufgeforderten als Zeugen zu benennen.Immer aber ist auch bei einer Sachgestaltung wie hier Voraussetzung der Straffreiheit, daß der Auffordernde die dem anderen angesonnene Straftat freiwillig verhindert (BGHSt 4, 201 [BGH 13.05.1953 - 5 StR 11/53]).
- BGH, 06.07.1960 - 2 StR 282/60
Würdigung einer Zeugenaussage - Rücktritt von der Anstiftung zur Falschaussage …
Zwar ist es richtig, daß der Bundesgerichtshof in BGHSt 4, 200 ausgesprochen hat, der einen anderen zu einer falschen Aussage Auffordernde könne die Straftat durch eine Unterlassung verhindern, indem er nämlich davon absehe, den Aufgeforderten als Zeugen zu benennen. - BGH, 08.05.1957 - 2 StR 166/57
Rechtsmittel
Wenn auch ausnahmsweise die Anwendung des § 49 a Abs. 4 StGB möglich ist, wenn die Tat schon wegen bloßer Unterlassung der Mitwirkung eines Täters nicht ausgeführt werden kann (BGHSt 4, 200), so muß für den Regelfall, so auch hier, gefordert werden, daß der an der Verabredung Teilnehmende, der Straflosigkeit für sich in Anspruch nimmt, positiv zur Verhinderung des geplanten Verbrechens tätig wird. - BGH, 16.05.1973 - 2 StR 269/72
Positives Tätigwerden des Zurücktretenden zur Verhinderung der Tat - Möglichkeit …
Ist die Durchführung der geplanten Tat ohne den zugesagten Tatbeitrag des Zurücktretenden nicht möglich oder kann der Reuige sicher davon ausgehen , die Tat werde ohne seine Mitwirkung nicht ausgeführt werden, so hat er dadurch, daß er seinen Tatbeitrag nicht erbringt, sich also passiv verhält, das aus seiner Sicht Erforderliche getan, um die Straftat zu verhindern (…BGH, GA 1965, S. 283; BGH Urteil vom 8. Mai 1957 - 2 StR 166/57 - BGH, Urteil vom 27. Juni 1972 - 1 StR 230/72 - BGHSt 4, 200, 201; vgl. auch BGHSt 18, 160, 161). - BGH, 12.06.1953 - 1 StR 784/52
Rechtsmittel
Es bedarf danach keiner Erörterung, ob die Ansicht des Landgerichts zutrifft, dass Strafbefreiung auch deshalb nicht gewährt werden könne, weil kein "positives Tun" der Angeklagten erwiesen sei (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. Mai 1953, 5 StR 11/53).
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