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Weitere Entscheidung unten: BGH, 21.05.1954

Rechtsprechung
   BGH, 16.02.1954 - V BLw 60/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,38
BGH, 16.02.1954 - V BLw 60/53 (https://dejure.org/1954,38)
BGH, Entscheidung vom 16.02.1954 - V BLw 60/53 (https://dejure.org/1954,38)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 1954 - V BLw 60/53 (https://dejure.org/1954,38)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Hofnachfolgers - Nichtigkeit des Übergabevertrages - Mißbrauch des freien Bestimmungsrechts - Umbau der Hofstelle - Schriftformerfordernis eines Erbvertrages - Verletzung von Formvorschriften - Sittenwidrigkeit der Erbeinsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 12, 286
  • NJW 1954, 1241 (Ls.)
  • NJW 1954, 1644 (Ls.)
  • DNotZ 1954, 307
 
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Wird zitiert von ... (127)Zitiert selbst (20)

  • BGH, 22.09.1953 - V BLw 38/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.02.1954 - V BLw 60/53
    Das könnte, wenn man es allein auf die Nichtigkeit des Vertrages abstellte, dazu führen, daß der durch den Mißbrauch Benachteiligte zur Wahrung seiner Interessen nicht in der Lage wäre und seines Rechts verlustig, gehen könnte (vgl. hierzu den Beschluß des erkennenden Senats vom 22. September 1953, V BLw 38/53).

    Sein Vorbringen ist infolgedessen im Genehmigungsverfahren zu beachten, auch wenn er nicht an dem später abgeschlossenen Übergabevertrag beteiligt und die Nichtigkeit der anderweiten Hoferbenbestimmung nicht offensichtlich ist; denn anderenfalls könnte und würde dieser Abkömmling aller Voraussicht nach im Falle der Genehmigung des Übergabevertrages seines auf der früher eingegangenen Bindung des Hofeigentümers beruhenden besseren Rechts endgültig verlustig gehe (vgl. hierzu die bereits angeführte Entscheidung des erkennend Senat vom 22. September 1953, V BLw 38/53, Seite 20/21 u. 23/24).

  • BGH, 22.09.1953 - V BLw 53/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.02.1954 - V BLw 60/53
    Ist der Vertrag aber unwirksam, so bedurfte es keiner Entscheidung über die Frage der ungesunden Verteilung der Bodennutzung und ebensowenig eines Eingehens auf die bisher nicht in Zweifel gezogene Wirtschaftsfähigkeit der Übernehmerin und auf das weitere Vorbringen der Rechtsbeschwerde zu den Versagungsgründen des Art IV Nr. 4 Buchst. b KRG Nr. 45 und des Art III Nr. 5 Buchst. c BrMilRegVO Nr. 84. Wie der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 22. September 1953 (V BLw 53/53, RechtdLandw 1953, 326 = MDR 1954, 29 = DNotZ 1953, 646) dargelegt hat, sind die Landwirtschaftsgerichte im Genehmigungs- und Zustimmungsverfahren, wenn auch nicht verpflichtet, so doch berechtigt, die nachgesuchte Genehmigung im Falle der Nichtigkeit des Vertrages zu versagen.

    Nach der oben angeführten Entscheidung vom 22. September 1953 (V BLw 53/53) sind die Landwirtschaftsgerichte auch nur berechtigt, aber nicht verpflichtet, die nachgesuchte Genehmigung oder Zustimmung im Falle der Nichtigkeit des Vertrages zu versagen.

  • BGH, 17.11.1953 - V BLw 55/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.02.1954 - V BLw 60/53
    Der erkennende Senat hat in seiner Entscheidung vom 17. November 1953 (V BLw 55/53, RechtdLandw 1954, 78) ebenfalls der Auffassung Ausdruck gegeben, daß Fälle denkbar seien, in denen die Bestimmung des Hoferben einen Verstoß gegen die guten Sitten mit der Folge der Nichtigkeit darstellen könne.
  • BGH, 09.10.1951 - V BLw 67/50

    Hofübergabevertrag. Beschwerderecht

    Auszug aus BGH, 16.02.1954 - V BLw 60/53
    Da er im Regelfalle an dem Übergabevertrag nicht beteiligt sein wird, könnte er, wenn ihm kein eigenes Recht zur Seite stände, mangels Rechtsbeeinträchtigung den Mißbrauch des Bestimmungsrechts und die Nichtigkeit des Übergabevertrages nicht einmal im Wege der Beschwerde gegen die die Genehmigung erteilende Entscheidung des Landwirtschaftsgerichts geltend machen, es sei denn, daß er der einzige wirtschaftsfähige Abkömmling sein sollte (vgl. BGHZ 3, 203 = RechtdLandw 1952, 25 = NJW 1952, 380).
  • BGH, 19.02.1952 - V BLw 14/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.02.1954 - V BLw 60/53
    Liegt aber eine verbindliche Bestimmung des Hoferben vor, so ist der Hofeigentümer gehindert, an Stelle dieses Abkömmlings eine andere Person durch Verfügung von Todes wegen oder durch Übergabevortrag zu bestimmen (vgl. hierzu z.B. die Beschlüsse, des erkennenden Senats vom 19. Februar 1952, V BLw 38/51, RechtdLandw 1952, 139 = MDR 1952, 414, sowie die weiteren Entscheidungen vom 19. Februar 1952, V BLw 14/51, RechtdLandw 1952, 132 und vom 14. Oktober 1952, V BLw 2/52;… Lange-Wulff, Höfeordnung, 4. Aufl. Anm. 226, Seite 346/347).
  • BGH, 14.10.1952 - V BLw 2/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.02.1954 - V BLw 60/53
    Liegt aber eine verbindliche Bestimmung des Hoferben vor, so ist der Hofeigentümer gehindert, an Stelle dieses Abkömmlings eine andere Person durch Verfügung von Todes wegen oder durch Übergabevortrag zu bestimmen (vgl. hierzu z.B. die Beschlüsse, des erkennenden Senats vom 19. Februar 1952, V BLw 38/51, RechtdLandw 1952, 139 = MDR 1952, 414, sowie die weiteren Entscheidungen vom 19. Februar 1952, V BLw 14/51, RechtdLandw 1952, 132 und vom 14. Oktober 1952, V BLw 2/52;… Lange-Wulff, Höfeordnung, 4. Aufl. Anm. 226, Seite 346/347).
  • BGH, 19.02.1952 - V BLw 38/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.02.1954 - V BLw 60/53
    Liegt aber eine verbindliche Bestimmung des Hoferben vor, so ist der Hofeigentümer gehindert, an Stelle dieses Abkömmlings eine andere Person durch Verfügung von Todes wegen oder durch Übergabevortrag zu bestimmen (vgl. hierzu z.B. die Beschlüsse, des erkennenden Senats vom 19. Februar 1952, V BLw 38/51, RechtdLandw 1952, 139 = MDR 1952, 414, sowie die weiteren Entscheidungen vom 19. Februar 1952, V BLw 14/51, RechtdLandw 1952, 132 und vom 14. Oktober 1952, V BLw 2/52;… Lange-Wulff, Höfeordnung, 4. Aufl. Anm. 226, Seite 346/347).
  • BGH, 12.07.1951 - III ZR 168/50

    Persönliche Haftung aus Amtspflichtverletzung

    Auszug aus BGH, 16.02.1954 - V BLw 60/53
    In Wirklichkeit handelt es sich hierbei aber nicht um die Berücksichtigung eines Einwandes oder einer Einrede des Geschäftsgegners, mit deren Hilfe die Berufung auf den Mangel der Form unwirksam gemacht wird, sondern um eine besondere Gestaltung des Falles, angesichts deren von Amts wegen dem Mangel der Form die Rechtsfolge der Nichtigkeit mit Rücksicht auf Treu und Glauben (§ 242 BGB) zu versagen ist (…vgl. Tasche a.a.O. Seite 113 ff;… Scholz aaO; BGHZ 3, 94 [104]).
  • BGH, 24.10.1951 - II ZR 18/51

    Auflösung einer faktischen Gesellschaft

    Auszug aus BGH, 16.02.1954 - V BLw 60/53
    Im Gesellschaftsrecht hat dies zur Bejahung der sogenannten faktischen Gesellschaft geführt (vgl. hierzu. BGHZ 3, 285; BGH vom 28. November 1953, II ZR 188/52, BGHZ 11, 190; BGHZ 8, 157;… Siebert a.a.O. § 242 Anm. E, 5).
  • BGH, 28.11.1953 - II ZR 188/52

    Faktische Gesellschaft

    Auszug aus BGH, 16.02.1954 - V BLw 60/53
    Im Gesellschaftsrecht hat dies zur Bejahung der sogenannten faktischen Gesellschaft geführt (vgl. hierzu. BGHZ 3, 285; BGH vom 28. November 1953, II ZR 188/52, BGHZ 11, 190; BGHZ 8, 157;… Siebert a.a.O. § 242 Anm. E, 5).
  • BGH, 29.11.1952 - II ZR 15/52

    Anspruch auf Auseinandersetzung einer Gesellschaft; Beteiligung eines weiteren …

  • BGH, 23.12.1953 - VI ZR 57/53
  • BGH, 29.04.1952 - V BLw 65/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.06.1951 - V BLw 37/50

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.04.1952 - V BLw 63/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.07.1953 - V ZR 105/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.02.1954 - V BLw 64/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.10.1951 - V BLw 47/50
  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 07.10.1948 - II ZS 4/48
  • BGH, 02.10.1953 - V ZR 67/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.03.1996 - V ZR 332/94

    Voraussetzungen des Schadensersatzes wegen des Abbruchs von Verhandlungen vor …

    b) Die Nichtigkeitsfolge eines Verstoßes gegen die Formvorschrift von § 313 Satz 1 BGB hat indessen zurückzutreten, wenn sie nach den gesamten Umständen mit Treu und Glauben schlechthin nicht zu vereinbaren ist, etwa weil sie die Existenz des anderen Vertragsteils gefährdet (BGHZ 12, 286; 23, 249) oder ihre Geltendmachung eine besonders schwerwiegende Treupflichtverletzung bedeutet (BGHZ 29, 6, 10 f; 48, 396, 397 ff; 85, 315, 318 f).
  • OLG Saarbrücken, 06.03.2014 - 4 U 435/12

    Grundstückskaufvertrag: Haftung aus culpa in contrahendo wegen Abbruch der …

    Rn. 25 b) Die Nichtigkeitsfolge eines Verstoßes gegen die Formvorschrift von § 311b BGB hat indessen zurückzutreten, wenn sie nach den gesamten Umständen mit Treu und Glauben schlechthin nicht zu vereinbaren ist, etwa weil sie die Existenz des anderen Vertragsteils gefährdet (BGHZ 12, 286) oder ihre Geltendmachung eine besonders schwerwiegende Treupflichtverletzung bedeutet (BGHZ 29, 6, 10 f.; 85, 315, 318).
  • OLG Karlsruhe, 23.10.2014 - 9 U 9/11

    Formlos wirksamer Hofübergabevorvertrag: Voraussetzungen des Zustandekommens; …

    Rn. 53 a) Auf Grund der Besonderheiten von Bauernhöfen, die oft in langen Traditionen als Familienbetrieb geführt werden, und auf Grund der Besonderheiten der Umstände, die für eine Fortführung des Betriebs über Generationen erforderlich sind, hat die Rechtsprechung bestimmte Grundsätze entwickelt, die für Verpflichtungen der Beteiligten im Zusammenhang mit Hofübergaben maßgeblich sind (vgl. insbesondere BGHZ 12, 286 und BGHZ 23, 249).

    Rn. 67 8. Allerdings wäre der Beklagte dann nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht mehr an sein Versprechen gebunden, wenn nachträglich wesentliche Veränderungen eingetreten wären, die ein Festhalten des Beklagten an seiner Verpflichtung unbillig erscheinen lassen würden (vgl. ausführlich BGH, Beschluss vom 16.02.1954 - V BLw 60/53 -, zitiert nach Juris, Rdnr. 31 ff.).

    Rn. 69 aa) Die veröffentlichten Entscheidungen zeigen, dass familiäre Auseinandersetzungen nicht selten der Anlass dafür sind, dass der Hofeigentümer die ursprüngliche Absicht, den Hof auf einen bestimmten Abkömmling zu übertragen, aufgeben möchte (vgl. beispielsweise BGHZ 12, 286; BGHZ 23, 249; OLG Hamm, Beschluss vom 04.10.1990 - 10 W 137/89 -, zitiert nach Juris).

    (Vgl. zu der für den Erblasser bindenden Wirkung der Bestimmung der Hofnachfolge in derartigen Fällen BGHZ 23, 249, 258 ff.; BGHZ 12, 286.).

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Rechtsprechung
   BGH, 21.05.1954 - V ZR 4/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,474
BGH, 21.05.1954 - V ZR 4/53 (https://dejure.org/1954,474)
BGH, Entscheidung vom 21.05.1954 - V ZR 4/53 (https://dejure.org/1954,474)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 1954 - V ZR 4/53 (https://dejure.org/1954,474)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 13, 324
  • NJW 1954, 1241
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (10)

  • RG, 23.05.1936 - 3/36

    Kommt der Gläubiger einer auf Reichsmark lautenden Forderung, der Ausländer im …

    Auszug aus BGH, 21.05.1954 - V ZR 4/53
    Ein Devisenausländer kam als Gläubiger einer auf Reichsmark lautenden Forderung nicht in Annahmeverzug, wenn er es ablehnte, die ihm angebotene Zahlung auf Sperrkonto an Erfüllungsstatt anzunehmen, sofern nicht ausnahmsweise im Einzelfall die Weigerung gegen Treu und Glauben verstieß (Bestätigung von RGZ 151, 116).

    Es schließt sich der vom Reichsgericht (RGZ 151, 116 in Abweichung von RGZ 147, 17) vertretenen Auffassung an, daß der Auslandsgläubiger einer Reichsmarkforderung nicht in Verzug komme, wenn er es ablehne, die ihm angebotene Zahlung auf Sperrkonto an Erfüllungs Statt anzunehmen, sofern nicht im Einzelfall unter Berücksichtigung der beiderseitigen Belange die Weigerung des Gläubigers gegen Treu und Glauben verstoße.

    Demgegenüber hat der Große Senat für Zivilsachen (RGZ 151, 116 [118 ff]) die Auffassung vertreten, daß der Inhalt des Schuldverhältnisses durch die Devisenbestimmungen nicht in dem Sinne geändert worden sei, daß der Schuldner anstelle der ursprünglichen RM-Forderung nunmehr Zahlung auf Sperrkonto geschuldet habe.

  • RG, 29.01.1935 - VII 272/34

    Kommt der ausländische Gläubiger einer auf Reichsmark lautenden …

    Auszug aus BGH, 21.05.1954 - V ZR 4/53
    Es schließt sich der vom Reichsgericht (RGZ 151, 116 in Abweichung von RGZ 147, 17) vertretenen Auffassung an, daß der Auslandsgläubiger einer Reichsmarkforderung nicht in Verzug komme, wenn er es ablehne, die ihm angebotene Zahlung auf Sperrkonto an Erfüllungs Statt anzunehmen, sofern nicht im Einzelfall unter Berücksichtigung der beiderseitigen Belange die Weigerung des Gläubigers gegen Treu und Glauben verstoße.

    Der VII. Zivilsenat (RGZ 147, 17) hatte einen Annahmeverzug bejaht, weil das zwischen dem Gläubiger und Schuldner bestehende Rechtsverhältnis durch die Devisengesetzgebung vom Jahre 1931 nicht unberührt geblieben, der Schuldner vielmehr außerstande gewesen sei, seine Verpflichtungen gegenüber dem ausländischen Gläubiger durch Barzahlung zu erfüllen.

  • BGH, 02.03.1953 - V BLw 104/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.05.1954 - V ZR 4/53
    Diese Vorschrift betrifft nicht schlechthin alle Versorgungsstreitigkeiten, die mit der Vererbung landwirtschaftlicher Besitzungen in Zusammenhang stehen, sondern nur Versorgungsansprüche bei landwirtschaftlichen Besitzungen, die zu der Zeit der Entstehung des geltend gemachten Anspruchs einem vom allgemeinen bürgerlichen Recht abweichenden besonderen Erbrecht unterstanden, z.B. dem Höferecht, dem Erbhofrecht oder einem früher in Kraft gewesenen landesrechtlichen Anerbengesetz (Beschluß des BGH vom 2. März 1953 V BLw 104/52; vgl. auch Wöhrmann RechtdLandw 1950, 75; Wöhrmann-Herminghausen LwVG § 1 Anm. 147; Barnstedt-Meyer LVO § 1 Anm. 5 B I a und 5 B II).
  • BGH, 08.02.1952 - V ZR 122/50

    Forderungsübergang auf Versicherer

    Auszug aus BGH, 21.05.1954 - V ZR 4/53
    Die Landwirtschaftsgerichte sind vielmehr Teile der ordentlichen Gerichte mit einer besonderen ausschließlichen Zuständigkeit, die in jeder Lage des Verfahrens, also auch in der Revisionsinstanz, von Amts wegen zu beachten ist (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 8. Februar 1952, V ZR 122/50 BGHZ 5, 105 [106/7] = RechtdLandw 1952, 189; ferner BGHZ 4, 352 und BGH vom 5. Februar 1954, V ZR 38/53, zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt = RechtdLandw 1954, 132;… Stein-Jonas-Schönke ZPO 17. Aufl. Bem. IV B 1 vor § 1).
  • BGH, 05.02.1954 - V ZR 38/53

    Landwirtschaftsgerichte als ordentliche Gerichte

    Auszug aus BGH, 21.05.1954 - V ZR 4/53
    Die Landwirtschaftsgerichte sind vielmehr Teile der ordentlichen Gerichte mit einer besonderen ausschließlichen Zuständigkeit, die in jeder Lage des Verfahrens, also auch in der Revisionsinstanz, von Amts wegen zu beachten ist (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 8. Februar 1952, V ZR 122/50 BGHZ 5, 105 [106/7] = RechtdLandw 1952, 189; ferner BGHZ 4, 352 und BGH vom 5. Februar 1954, V ZR 38/53, zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt = RechtdLandw 1954, 132;… Stein-Jonas-Schönke ZPO 17. Aufl. Bem. IV B 1 vor § 1).
  • BGH, 29.01.1952 - V BLw 84/50

    Landwirtschaftsgerichte

    Auszug aus BGH, 21.05.1954 - V ZR 4/53
    Die Landwirtschaftsgerichte sind vielmehr Teile der ordentlichen Gerichte mit einer besonderen ausschließlichen Zuständigkeit, die in jeder Lage des Verfahrens, also auch in der Revisionsinstanz, von Amts wegen zu beachten ist (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 8. Februar 1952, V ZR 122/50 BGHZ 5, 105 [106/7] = RechtdLandw 1952, 189; ferner BGHZ 4, 352 und BGH vom 5. Februar 1954, V ZR 38/53, zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt = RechtdLandw 1954, 132;… Stein-Jonas-Schönke ZPO 17. Aufl. Bem. IV B 1 vor § 1).
  • BGH, 02.03.1953 - V BLw 114/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.05.1954 - V ZR 4/53
    Er braucht nicht beschränkt zu werden auf Streitigkeiten über den Inhalt oder Umfang eines Versorgungsrechts, sondern umfaßt auch Streitigkeiten, in denen Ansprüche auf Versorgungsleistungen, also Abfindungsansprüche der weichenden Erben, durchgesetzt werden sollen, wobei es unerheblich ist, ob diese Ansprüche auf Gesetz oder Rechtsgeschäft unter Lebenden oder Verfügung von Todes wegen beruhen, ob sie unter der Geltung der Höfeordnung oder des Erbhofrechts begründet worden sind (vgl. Beschlüsse des BGH vom 29. Januar 1952 V BLw 20/51 RechtdLandw 1952, 249 und vom 2. März 1953 V BLw 114/52 RechtdLandw 1953, 138; OLG Oldenburg Nds Rpfl 1950, 38;… Lange-Wulff, Höfeordnung 3. Aufl. S 543/4).
  • BGH, 29.01.1952 - V BLw 20/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.05.1954 - V ZR 4/53
    Er braucht nicht beschränkt zu werden auf Streitigkeiten über den Inhalt oder Umfang eines Versorgungsrechts, sondern umfaßt auch Streitigkeiten, in denen Ansprüche auf Versorgungsleistungen, also Abfindungsansprüche der weichenden Erben, durchgesetzt werden sollen, wobei es unerheblich ist, ob diese Ansprüche auf Gesetz oder Rechtsgeschäft unter Lebenden oder Verfügung von Todes wegen beruhen, ob sie unter der Geltung der Höfeordnung oder des Erbhofrechts begründet worden sind (vgl. Beschlüsse des BGH vom 29. Januar 1952 V BLw 20/51 RechtdLandw 1952, 249 und vom 2. März 1953 V BLw 114/52 RechtdLandw 1953, 138; OLG Oldenburg Nds Rpfl 1950, 38;… Lange-Wulff, Höfeordnung 3. Aufl. S 543/4).
  • BGH, 18.12.1951 - I ZR 116/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.05.1954 - V ZR 4/53
    Er braucht sich auch nicht wie ein in Verzug befindlicher Gläubiger behandeln zu lassen, wie die Revision unter Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Dezember 1951 (I ZR 116/50 Lindenmaier-Möhring BGB Nr. 4 zu § 242 (A)) darzulegen versucht.
  • RG, 22.02.1937 - IV 270/36

    1. Ist bei Gebrauch des Ausdruckes: "leihweise" Überlassung einer …

    Auszug aus BGH, 21.05.1954 - V ZR 4/53
    Der ausländische Gläubiger sei nicht verpflichtet, die ihm angebotene Zahlung auf Sperrkonto als Erfüllung anzunehmen, wenn nicht nach Lage der besonderen Umstände des Falles die Annahmeverweigerung als ein Verstoß gegen Treu und Glauben erscheine (so auch RGZ 153, 384 [386/7]).
  • OLG Stuttgart, 01.10.2007 - 6 U 132/07

    Kreditvertrag: Wahlrecht des Kreditnehmers zwischen Tilgungsverrechnung und …

    Dies gilt nicht nur dann, wenn die weitere Erklärung von einem Dritten vorzunehmen ist (z.B. in Form einer öffentlich-rechtliche Genehmigung: BGHZ 13, 324, 329f; BGH NJW 1952, 742, 743), sondern auch dann, wenn der Gläubiger der Gegenforderung selbst die weitere Handlung zu bewirken hat.
  • BGH, 24.10.1956 - V ZR 88/55

    Ausschließliche Zuständigkeit des Landgerichts

    Gleichwohl begründet auch diese Vorschrift eine ausschließliche Zuständigkeit (BGHZ 13, 324 [327]; Pritsch, Das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen, § 2 LwVG Anm. F I).
  • BGH, 22.11.1957 - I ZR 6/57

    Rechtsmittel

    Daß der Kläger infolge seiner von ihm wiederholt erklärten Weigerung, eine Zahlung auf Sperrkonto als Erfüllung anzunehmen, nicht in Gläubigerverzug geraten ist, hat das Berufungsgericht unter Hinweis auf RGZ 151, 116 und BGHZ 13, 324 zutreffend festgestellt.
  • BGH, 10.11.1959 - V BLw 39/58

    Ausgleichsanspruch nach § 13 HöfeO

    Damit befindet sich das Oberlandesgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats, der in seinem von dem Beschwerdegericht angeführten Urteil vom 21. Mai 1954 (V ZR 4/53, BGHZ 13, 324, RdL 1954, 219 - NJW 1954, 1241) denselben Standpunkt eingenommen hat, den auch Pritsch (Das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen, Seite 88/89 und Fußnote 76) teilt.
  • BGH, 11.06.1958 - IV ZR 43/58

    Rechtsmittel

    Die geschuldete Leistung wurde durch die Gutschrift auf dem für den Berechtigten damals kaum verwertbaren Sperrkonto nicht bewirkt, eine Annahme an Erfüllungs Statt hätte die Zustimmung des Verfolgten vorausgesetzt, wie sich aus der Bestimmung in Abschnitt II Nr. 43 der Richtlinien zum Gesetz über die Devisenbewirtschaftung vom 12. Dezember 1938 (RGBl. I, 1733) ergibt (ebenso BGHZ 13, 324, 331) [BGH 21.05.1954 - V ZR 4/53].
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