Rechtsprechung
| BAG, 11.06.1957 - 2 AZR 15/57 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Lohnfortzahlungspflicht - Abdingbarkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 616 § 629
Verfahrensgang
- ArbG Oberhausen, 24.04.1956 - 1 Ga 311/56
- LAG Düsseldorf, 19.10.1956 - 5 Sa 327/56
- BAG, 11.06.1957 - 2 AZR 15/57
Papierfundstellen
- BAGE 4, 189
- NJW 1957, 1292
- DB 1957, 722
Wird zitiert von ...
- BAG, 13.11.1969 - 4 AZR 35/69
Arbeitsversäumnis - Arbeitsausfall - Vergütung - Arbeitsverhinderung
1 BGB auch f ü r d ie F ä l l e d e s § 629 BGB abgedungen w erden kann (BAG 4, 189 = AP N r. 1 zu § 629 BGB), daß a b e r d ie im RTV-Ang g e t r o f f e n e n R egelungen e n tg e g e n d e r Meinung d e r R e v is io n e in e s o lc h e Abdingung n i c h t e n t h a lte n .
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Rechtsprechung
| BAG, 12.04.1957 - 1 AZR 559/55 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Aufhebungsklage - Verletzung einer Rechtsnorm - Tarifvertrag - Tarifordnung - Geltungsbereich - Normative Vergütungsregelung - Einstufung einzelner Arbeitnehmer - Einzelarbeitsvertrag - Lohngruppeneinteilung des Tarifvertrages
Verfahrensgang
- LAG Hamburg, 19.10.1955 - 1 Sa 58/55
- BAG, 12.04.1957 - 1 AZR 559/55
Papierfundstellen
- BAGE 4, 156
- NJW 1957, 1292
- DB 1957, 722
- DB 1957, 723
- DB 1958, 685
Wird zitiert von ... (10)
- BAG, 23.09.1981 - 4 AZR 569/79
Anrechnung von Teilnahme an Ausbildungsseminaren bei Lehramtsanwärter
Denn dann hätten die Tarifvertragsparteien für das Land Baden-Württemberg die Regelung der Anrechnung von Seminarstunden auf die Unterrichtsstunden der teilzeitbeschäftigten Lehrer, die nicht zum Personenkreis des § 213 LBG Baden-Württemberg a. F. gehören, bewußt einer anderen Bestimmung überlassen und eine tarifliche Regelung auch dann nicht gewollt, wenn eine solche Regelung fehlt (vgl. BAG 4, 156 (165) = AP Nr. 3 zu § 9 TVG;… Wiedemann-Stumpf, Tarifvertragsgesetz, 5. Aufl. 1977, § 1 Rz. 417). - BAG, 31.10.1963 - 5 AZR 283/62
Vereinbarung der Bühnenschiedsgerichtsbarkeit - Sonstige Arbeitsbedingungen - …
1) Auf Grund des Wortlauts des § 110 Abs. 1 Ziffer 2 ArbGG und der - vom Gesetzgeber offenbar nicht unbeabsichtigten - terminologischen Übereinstimmung dieser Vorschrift mit den Bestimmungen der ZPO (§ 59 ZPO) und des ArbGG (§ 73 Abs. 1 ArbGG) über die Revisionsgründe ist mit der in Lehre und Rechtsprechung vertretenen Ansicht davon auszugehen daß die Aufhebungsklage ihrer Funktion nach insbesondere so weit sie auf die Ziffer 2 des § 110 Abs. 1 ArbGG gestützt wird einen revisionsähnlichen Charakter hat (…Stein-Jonas- Pohle ZPO 18. Aufl. § 1041 VI 2 b;… Dersch-Volkmar-Müller aaO § 110 Ann. 4;… Dietz-Nikisch aaO § 110. Anm. 6;… Hueclo Nipperdey aaO Bd. I 7" Aufl. 1963 § 104 VI 2 Note 1.9; Fitting BAB1.1953 579; derselbe in BB 1955 321 ff, L323j; Sahrner Der Betrieb 1958 685; Wlotzke RdA i960 211).Schriften vorsah, also eine freiere Rechtsfindung im begrenzten Raun zuließ, führt nach § 110 Abs, 1 Ziffer 2 ArbGG 1955 jeder Verstoß gegen eine Norm des formellen oder materiellen Rechts einschließlich der Verletzung normativer Bestimmungen eines Tarifvertrages, einer Betrieb nv ere inbarung oder einer weiter geltenden Tarifordnung zur Aufhebung des Schiedsspruchs (BAG 4, 156 ff. = AP Nr, 5 zu § 9 TVG mit zust. Anm. von Tophovenj ebenso V/lotzke, aaO, Fitting, aaO, Sahmer, aaO).
- BAG, 30.09.1971 - 5 AZR 123/71
Auslegung von Tarifnormen
Die Aufhebungsklage nach § 110 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG kann auch auf die Verletzung einer tariflichen Norm gestützt werden (im Anschluß an BAG 12.4.1957- 1 AZR 559/55 - AP Nr. 3 zu § 9 TVG).
- LAG Sachsen, 26.06.1997 - 6 Sa 1153/96
Eingruppierung einer Erzieherin im Vorschulteil einer Schule, wenn blinde und …
Für Eingruppierungsrechtsstreitigkeiten folgt daraus, daß bei Fehlen einer passenden Lohn- oder Vergütungsgruppe für eine bestimmte Tätigkeit eine Lückenausfüllung nur dann in Betracht kommt, wenn dem entsprechenden Tarifvertrag der Wille der Tarifvertragsparteien zu entnehmen ist, für den angegebenen persönlichen, fachlichen oder betrieblichen Geltungsbereich eine abschließende Regelung zu schaffen (BAGE 18, 29, 35 = AP Nr. 11 zu § 565 ZPO ; BAGE 4, 156, 167 = AP Nr. 3 zu § 9 TVG ; BAG, Urteil vom 13.06.1973 - 4 AZR 445/72 -, AP Nr. 123 zu § 1 TVG Auslegung). - BAG, 12.05.1982 - 4 AZR 510/81
Aufhebungsklage - Schiedsgericht - Normen eines Tarifvertrages - Fehlerhafte …
Daher kann eine Aufhebungs klage auch damit begründet werden, daß die vorliegend tätig gewordenen Schiedsgerichte R o m e n eines Tarifvertrages fehlerhaft ausgelegt hätten (vgl. BAG 4, 156, 160 = AP Nr. 3 zu § 9 TVG, auch Grunsky wie zuvor sowie Wiedemann/Stumpf, TVG, 5- Aufl., § 1 Rz 362). - BAG, 23.01.1986 - 2 AZR 243/85
Wirksamkeit der Beendigung eines befristeten Dienstverhältnisses - …
- BAG, 23.01.1986 - 2 AZR 111/85
Streitigkeit über die Wirksamkeit der Beendigung eines Engagementvertrages durch …
- BAG, 24.01.1962 - 4 AZR 416/60
Durchführung des Mannheimer Abkommens - Regelmäßige Arbeitszeit - Tarifliche …
einstimmung mit dem Bundesarbeitsgericht (BAG 4, 156 /T627) für ausreichend, daß das Sachgebiet, auf das sich die Tarifordnung erstreckte, nach dem erkennbaren Willen der Tarifvertragsparteien erschöpfend und abschließend tarifvertraglich geregelt wird, auch wenn sich der Tarifvertrag nicht mit allen einzelnen Prägen befaßt, die in der Tarifordnung geregelt waren. - BAG, 30.05.1958 - 1 AZR 198/57
Verdrängung der KrT - Tarifvertrag - Räumlich engerer Geltungsbereich - …
Wie der Senat bereits entschieden hat (BAG 4, 156), würde eine solche Verdrängungswirkung für den räumlichen Geltungsbereich eines nach dem Inkrafttreten des TVG abgeschlossenen Tarifvertrages auch dann eintreten, wenn es sich dabei um einen Tarifvertrag für ein räumlich 4. - BAG, 03.04.1985 - 4 AZN 81/85 Zwar führt die Beklagte zutreffend aus, daß der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 12. April 1957 - 1 AZR 559/55 - (BAG 4, 156, 165 = AP Nr. 3 zu § 9 TVG) tragend die Auffassung vertreten hat, die Ergänzung eines Tarifvertrages durch Einstufung einzelner Arbeitnehmer in eine tarifliche Lohngruppeneinteilung sei dann nicht möglich, wenn die Tarifvertragsparteien erkennbar und bewußt von einer tariflichen Regelung der Löhne dieser Arbeitnehmer Abstand genommen hätten.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 28.05.1957 - IV C 237.56, IV B 160.56 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erhebung einer Anfechtungsklage vor den Verwaltungsgerichten der Länder der britischen Zone nach Ablauf von zwei Jahren seit Zugang einer unvollständigen Rechtsmittelbelehrung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1957, 1292
- MDR 1957, 569
- DVBl 1957, 646
Wird zitiert von ... (8)
- BVerwG, 08.12.1960 - I B 15.60
Voraussetzungen für die Erlaubnis eines Tierarztes zur Vornahme der …
Das Bundesverwaltungsgericht habe zwar in einem Beschluß vom 28. Mai 1957 (DVBl. 1957 S. 646) ausgesprochen, daß ein Zeitraum von zwei Jahren ausreiche, um eine Verwirkung der Anfechtungsbefugnis herbeizuführen, falls nicht höhere Gewalt vorliege.Auch der Umstand, daß nach der Entscheidung des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Mai 1957 (DVBl. 1957 S. 646) eine zweijährige Untätigkeit als hinreichend angesehen werden muß, um eine Verwirkung der Anfechtungsbefugnis herbeizuführen, bietet weder einen Anlaß zu rechtsgrundsätzlichen Erörterungen noch rechtfertigt er die Anwendung des § 53 Abs. 2 Buchst. c BVerwGG.
- BVerwG, 30.06.1961 - VI CB 176.59
Rechtsmittel
Denn in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits grundsätzlich geklärt, daß ein Kläger sein Klagerecht verwirken kann, wenn aus seinem Verhalten zu schließen ist, daß er eine Klage nicht mehr erheben wird; BVerwGE 5, 136 [140], ferner Urteil des BVerwG vom 1. März 1956 - BVerwG V C 44.54 - (DVBl. 1956 S. 520 = MDR 1956 S. 632 = NJW 1956 S. 1213) und die Beschlüsse des BVerwG vom 28. Mai 1957 - BVerwG IV C 237.56 - (DVBl. 1957 S. 646) und vom 15. Juli 1957 - BVerwG VI B 55.57 -. - BFH, 07.11.1957 - IV 155/56 U
Beginn einer Rechtsmittelfrist bei fehlerhafter Rechtsmittelbelehrung - …
Hier greift der vom früheren Reichsfinanzhof wie auch vom Bundesfinanzhof und vom Bundesverwaltungsgericht anerkannte Grundsatz der Verwirkung von Anfechtungsrechten ein (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs III A 26/37 vom 24. Juni 1937 - Slg. Bd. 41 S. 303, Mrozek-Kartei, Reichsabgabenordnung 1931 § 253 Rechtssatz 14 -, Urteile des Bundesfinanzhofs IV 192/52 U vom 3. Juli 1952 - Slg. Bd. 56 S. 627, BStBl 1952 III S. 241 (3) -, I 147/52 U vom 23. März 1953 - Slg. Bd. 57 S. 354, BStBl 1953 III S. 140 - und Urteile des Bundesverwaltungsgerichts IV C 237/56 vom 28. Mai 1957 - Deutsches Verwaltungsblatt 1957 S. 646 -, V C 44/54 vom 1. März 1956 - Deutsches Verwaltungsblatt 1956 S. 520, Neue Juristische Wochenschrift 1956 S. 1213 -).
- BVerwG, 20.03.1962 - II B 42.60
Verletzung der Aufklärungspflicht durch das Gericht
Denn in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits grundsätzlich geklärt, daß ein Kläger sein Klagerecht verwirken kann, wenn aus seinem Verhalten zu schließen ist, daß er eine Klage nicht mehr erheben wird (BVerwGE 5, 136 [140]; ferner Urteil des. Bundesverwaltungsgerichts vom 1. März 1956 - BVerwG V C 44.54 -, DVBl. 1956 S. 520; Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Mai 1957 - BVerwG IV C 237.56 -, DVBl. 1957 S. 646; vom 15. Juli 1957 - BVerwG VI B 55.57 - und vom 30. Juni 1961 - BVerwG VI CB 176.59 -). - BFH, 11.06.1958 - II 221/56 U
Verwirkung von Anfechtungsrechten - Voraussetzungen einer vorläufigen Zurücknahme …
Das Finanzgericht ist zwar richtig davon ausgegangen, daß ein Anfechtungsrecht verwirkt werden kann (vgl. unter anderem Urteil des Bundesfinanzhofs IV 155/56 U vom 7. November 1957 - BStBl 1958 III S. 46, 47 -. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts V C 49/54 vom 17. Dezember 1954 - Deutsche Steuer-Zeitung - B - 1955 S. 117, 118 -, V C 44/54 vom 1. März 1956 - Neue Juristische Wochenschrift 1956 S. 1213 -, Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts IV C 237/56 , IV B 160/56 vom 28. Mai 1957 - Neue Juristische Wochenschrift 1957 S. 1292, Stich, Deutsches Verwaltungsblatt 1956 S. 325 ff. -); es hat aber die Voraussetzungen hierfür zu Unrecht für gegeben erachtet. - BVerwG, 17.05.1961 - VII B 20.61
Rechtsmittel
Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in demBeschluß vom 28. Mai 1957 - BVerwG IV C 237.56/IV B 160.56 - (DVBl. 1957 S. 646 = MDR 1957, 569 = NJW 1957 S. 1292) ausgeführt, daß ein Anspruch in der Regel auch bei fehlender Rechtsmittelbelehrung als verwirkt angesehen werden müsse, wenn er nicht binnen zwei Jahren geltend gemacht werde. - BVerwG, 28.09.1959 - V B 298.58
Rechtsmittel
Der Hinweis der Klägerin auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (DVBl. 1957, 646), wonach ein Verwaltungsakt, der ohne oder mit unrichtiger Rechtsmittelbelehrung erlassen worden ist, spätestens nach zwei Jahren unanfechtbar wird, geht fehl; der Eintritt der formellen Rechtskraft eines Verwaltungsaktes hat mit der Verjährung einer Erstattungsforderung nichts zu tun und läßt deshalb auch keine Vergleiche zu. - BVerwG, 17.04.1959 - VII C 22.59
Rechtsmittel
Für diese Zeitdauer besteht daher keine allgemeine Regel, eine derartige Regel ist auch dem auf das Gebiet des Lastenausgleichs beschränkten Beschluß des IV. Senates vom 28. Mai 1957 - BVerwG IV C 237.56 - (DVBl. 1957 S. 646) nicht zu entnehmen.
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