Rechtsprechung
| BGH, 14.07.1965 - V BLw 11/65 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Feststellungsklage zur Ermittlung eines berechtigten Hoferben - Auslegung eines Testamentes - Ausnahme von der Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an die tatrichterliche Würdigung bei Gesetzesverletzungen im Rahmen der Testamentsauslegung - Anschlussfrist zur ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1965, 2201
- MDR 1965, 899
- DNotZ 1966, 290
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (4)
- BGH, 05.07.1955 - V BLw 2/55
Verwaister Hof. Feststellung des Erben
Auszug aus BGH, 14.07.1965 - V BLw 11/65
Dies ist vor allem dann der Fall, wenn das Beschwerdegericht gegen Verfahrensvorschriften, allgemeine Erfahrungssätze oder ein Denkgesetz verstoßen, Auslegungsregeln außer acht gelassen oder dem Testament eine mit dem Wortlaut nicht zu vereinbarende Auslegung gegeben hat (Beschluß des Senats vom 5. Juli 1955, V BLw 2/55, RdL 1955, 244, 247). - RG, 06.02.1939 - IV 188/38
Kann der Erblasser in seinem Testament einen Kreis von Personen bezeichnen, aus …
Auszug aus BGH, 14.07.1965 - V BLw 11/65
So reicht es einer in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Ansicht zufolge aus, daß der Erblasser einen begrenzten Kreis von Personen bezeichnet, aus denen der Erbe nach festgelegten sachlichen Gesichtspunkten, darunter auch seiner Eignung für die Landwirtschaft, durch einen Dritten bindend ausgewählt werben soll, sofern jene Begrenzung und Festlegung so genau erfolgt sind, daß für eine Willkür des Dritten kein Raum bleibt (RGZ 159, 296, 299;… Soergel/Siebert, BGB 9. Aufl. § 2065 Rdn. 1). - BGH, 05.05.1953 - V BLw 113/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.07.1965 - V BLw 11/65
Dahin gehört auch die Klärung der Frage, ob der Hofnachfolger Vollerbe oder nur Vorerbe geworden ist (vgl. Beschluß des Senats vom 5. Mai 1953 - V BLw 113/52, RdL 1953, 191). - BGH, 15.10.1953 - IV ZR 93/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.07.1965 - V BLw 11/65
Das Beschwerdegericht hat trotz der teilweisen Unwirksamkeit der No. 2 des Testaments im übrigen die Anordnung des Erblassers im Hinblick auf § 2085 BGB für wirksam erachtet, ohne der Rechtsfrage nachzugehen, ob sich die Anordnung von Vor- und Nacherbschaft etwa als eine Verfügung mit der Folge darstellt, daß § 139 BGB anzuwenden ist (vgl. BGH Urteil vom 15. Oktober 1953, IV ZR 93/53;… RGRK BGB 11. Aufl. § 2085 Anm, 8).
- OLG Braunschweig, 20.03.2019 - 1 W 42/17
Wirksamkeit eines sog. "Notizzetteltestaments"
Dabei kann dahinstehen, ob dies unmittelbar aus § 2065 BGB folgt (so z.B. OLG Köln…, Beschluss vom 14. November 2016 - 2 Wx 536/16 -, NJW-RR 2017, S. 648 [649 Rn. 17 a.E.] m.w.N.; OLG München…, Beschluss vom 22. Mai 2013 - 31 Wx 55/13 -, NJW 2013, S. 2977 [2978]) oder aus dem - dieser Vorschrift zugrundeliegenden - Bestimmtheitserfordernis (so BayObLG…, Beschluss vom 22. Juli 1998 - 1Z BR 229/97 -, NJW 1999, S. 1118 [1119 lit. b.aa];… Keim, in: ZEV 2014, S. 72 [73] m.w.N.;… Otte, in: ZEV 2013, S. 619 [Ziff. 1. und 2.]; so wohl auch BGH, Beschluss vom 14. Juli 1965 - V BLw 11/65 -, juris, Rn. 55). - OLG Frankfurt, 04.07.2017 - 20 W 343/15
Auslegung einer Testamentsformulierung
Insoweit vertritt ein Teil der Rechtsprechung für die grundsätzlich nach § 2065 Abs. 2 BGB zulässige Bezeichnung des Erben durch einen Dritten die Auffassung, dass dieser Dritte von dem Erblasser selbst in dem Testament benannt worden sein müsse und andernfalls die letztwillige Verfügung bereits aus diesem Grund unwirksam sei, zumal das Nachlassgericht für eine solche Entscheidung nicht zuständig sei (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14.07.1965, Az. V BLw 11/65; BayObLG, Beschluss vom 16.07.1998, Az. 1Z BR 75/98 und Kammergericht Berlin, Beschluss vom 23.02.1999, Az. 1 W 6108/97, jeweils zitiert nach juris und Landgericht Frankfurt, Beschluss vom 18.11.1986, Az. 2/9 T 682/86 in MDR 1987, 762). - BayObLG, 22.07.1998 - 1Z BR 229/97
Auslegung einer alternativen Erbeinsetzung
Der eigentliche Fall des § 2065 Abs. 2 BGB liegt daher von vornherein nicht vor (vgl. BGH NJW 1965, 2201).Es genügt dann, wenn die Person des Bedachten anhand des Inhalts der Verfügung, gegebenenfalls unter Berücksichtigung von außerhalb der Urkunde liegenden Umständen zuverlässig und eindeutig im Wege der Auslegung festgestellt werden kann (BGH NJW 1965, 2201).
- BayObLG, 16.07.1998 - 1Z BR 75/98
Auslegung eines Testaments
Dieser muß zwar nicht namentlich genannt sein; erforderlich ist aber, daß die Person des Bedachten anhand des Inhalts der Verfügung, gegebenenfalls unter Berücksichtigung von außerhalb der Urkunde liegenden Umständen, zuverlässig festgestellt werden kann (BGH NJW 1965, 2201).Dies folgt schon daraus, daß die Erblasserin den Dritten, dem die Auswahl überlassen sein soll, nicht benannt hat (vgl. BGH NJW 1965, 2201).
- OLG Köln, 01.02.1994 - 23 WLw 20/93
Möglichkeit der Bestimmung des Hofnacherben durch den Hoferben
Der Erblasser braucht jedoch seinen letzten Willen nicht in der Weise zu äußern, daß der Bedachte individuell bestimmt bezeichnet ist (vgl. BGHZ 15, 201 [BGH 18.11.1954 - IV ZR 152/54] ; BGH NJW 1965, 2201).Diese Auslegung des § 2065 BGB hat in Rechtsprechung und Schrifttum allgemein Zustimmung gefunden (vgl. RG. a.a.O.; BGH RdL 1954, 75, 79; NJW 1965, 2201; LM Nr. 2 zu § 2065; OLG Köln RPfleger 1984, 236; OLG Celle RdL 1953, 211; NJW 1958, 953 = DNotZ 1958, 432 [OLG Celle 16.12.1957 - 7 Wlw 149/57] ; …
- OLG Celle, 07.07.2022 - 6 W 77/22
"Berliner Testament" als Formulierung in einem gemeinschaftlichen Testament
Es reicht, wenn die Begrenzung und Festlegung so genau erfolgt, dass für eine Willkür des Dritten kein Raum bleibt (Beschluss des BGH vom 14. Juli 1965 zu V BLw 11/65, zitiert nach juris, dort Rn. 55 m. w. N,). - AG Siegburg, 05.04.2014 - 50 VI 97/13
Unwirksamkeit eines nicht wenigstens andeutungsweise in Schriftform …
In vergleichbaren Fällen wurde ein Verstoß gegen § 2065 Absatz 2 BGB angenommen unter anderem von dem BGH In NJW 1965, 2201 (Einsetzung desjenigen, der im Alter die Pflege übernimmt), dem BayObLG in … - OLG Hamm, 09.01.2025 - 10 W 23/24
Bestimmung; Erbe; Dritte; Ermächtigung
Rn. 27 Dafür bedarf es jedoch nicht nur der Benennung des Personenkreises, aus dem der vom Erblasser dazu ermächtigte Dritte den Nacherben bestimmen soll, sondern auch die Bezeichnung der für die Auswahl entscheidenden Gesichtspunkte, so dass eine Bestimmung nach dem Gutdünken des Dritten ausgeschlossen ist (…Lenz-Brendel in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 10. Aufl., § 2065 BGB (Stand: 01.07.2023) Rn. 29, 40 m.w.Nw.; BGH, Beschluss vom 14. Juli 1965 - V BLw 11/65 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 17. Februar 1999 - 7 W (L) 47/98 -, juris). - OLG Frankfurt, 13.02.1995 - 20 W 394/94
Wirksamkeit nicht unterschriebener testamentarischer Anordnungen
Danach kann der Erblasser die Bestimmung der Person, die eine Zuwendung erhalten soll, sowie die Bestimmung des Gegenstandes der Zuwendung nicht einem anderen überlassen (vgl. dazu BGHZ 15, 199; BGH NJW 1965, 2201; BayObLG … - OLG Köln, 19.04.2007 - 2 Wx 2/07
Gerichtliche Zuständigkeit für die Auslegung einer letztwilligen Verfügung; …
Der eigentliche Fall des § 2065 Abs. 2 BGB liegt daher von vornherein nicht vor (vgl. nur BGH, NJW 1965, 2201; BayObLG, NJW 1999, 1118 [1119];… MünchKomm/Leipold, BGB, 4. Auflage 2004, § 2065 Rn. 27 ff.). - OLG Frankfurt, 08.10.1991 - 20 W 250/91
Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an eine tatrichterliche Auslegung bei …
- LG Aachen, 15.11.1991 - 3 T 250/91
Löschung einer Rückauflassungsvormerkung
- BGH, 28.10.1971 - V BLw 20/70
Nacherbenanwartschaft bei Inkrafttreten der Höfeordnung
- OLG Celle, 17.02.1999 - 7 W (L) 47/98
Beurteilung der Wirtschaftsfähigkeit eines Erben ; Anfechtung eines Testaments; …
- BGH, 30.01.1969 - V BLw 21/68
Voraussetzungen der Erteilung bzw. Einziehung eines Hoffolgezeugnisses - …
- BGH, 17.03.1966 - V BLw 51/65
Antrag auf Erteilung eines Hoffolgezeugnisses - Beurteilung der …
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Rechtsprechung
| LG Bonn, 15.04.1965 - 6 S 247/64 |
Kurzfassungen/Presse
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Papierfundstellen
- NJW 1965, 2201
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