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Weitere Entscheidung unten: BGH, 17.11.1967

Rechtsprechung
   BGH, 20.12.1967 - 4 StR 485/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,462
BGH, 20.12.1967 - 4 StR 485/67 (https://dejure.org/1967,462)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1967 - 4 StR 485/67 (https://dejure.org/1967,462)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1967 - 4 StR 485/67 (https://dejure.org/1967,462)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unterbleiben eines Hinweises auf die Möglichkeit einer Anstaltsunterbringung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 22, 29
  • NJW 1968, 512
  • MDR 1968, 337
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.03.1952 - 4 StR 994/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.12.1967 - 4 StR 485/67
    Es reicht nicht einmal aus, daß der betreffende Gesichtspunkt in der Hauptverhandlung von einem anderen Prozeßbeteiligten als dem Gericht, etwa von der Staatsanwaltschaft oder dem Verteidiger, eingehend erörtert wird (RGSt 20, 33 sowie die von Dallinger in MDR 1952, 532 mitgeteilten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs 3 StR 130/52 vom 15. Mai 1952 und 4 StR 994/51 vom 13. März 1952).
  • BGH, 27.09.1951 - 3 StR 596/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.12.1967 - 4 StR 485/67
    Unter diesen Umstanden beanstandet die Revision mit Recht, daß das Gericht diese Maßregel der Sicherung und Besserung angeordnet hat, ohne zuvor dem Angeklagten den gemäß § 265 Abs. 1 StPO auch für Fälle solcher Art notwendigen (BGHSt 2, 85) Hinweis erteilt und ihm Gelegenheit zur Verteidigung gegen eine solche Entscheidung gegeben zu haben.
  • RG, 05.11.1889 - 2325/89

    Ist der im §. 264 St.P.O. vorgeschriebene Hinweis stets entbehrlich, wenn …

    Auszug aus BGH, 20.12.1967 - 4 StR 485/67
    Es reicht nicht einmal aus, daß der betreffende Gesichtspunkt in der Hauptverhandlung von einem anderen Prozeßbeteiligten als dem Gericht, etwa von der Staatsanwaltschaft oder dem Verteidiger, eingehend erörtert wird (RGSt 20, 33 sowie die von Dallinger in MDR 1952, 532 mitgeteilten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs 3 StR 130/52 vom 15. Mai 1952 und 4 StR 994/51 vom 13. März 1952).
  • BGH, 15.05.1952 - 3 StR 130/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.12.1967 - 4 StR 485/67
    Es reicht nicht einmal aus, daß der betreffende Gesichtspunkt in der Hauptverhandlung von einem anderen Prozeßbeteiligten als dem Gericht, etwa von der Staatsanwaltschaft oder dem Verteidiger, eingehend erörtert wird (RGSt 20, 33 sowie die von Dallinger in MDR 1952, 532 mitgeteilten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs 3 StR 130/52 vom 15. Mai 1952 und 4 StR 994/51 vom 13. März 1952).
  • BGH, 18.06.2019 - 5 StR 20/19

    Anfrageverfahren Erforderlichkeit eines rechtlichen Hinweises auf mögliche …

    Der rechtliche Hinweis dient dazu, den Angeklagten vor Überraschungen zu schützen und ihm Gelegenheit zu geben, sich gegenüber einem neuen Vorwurf sachgerecht zu verteidigen (BGH, Urteile vom 3. November 1959 - 1 StR 425/59; BGHSt 13, 320, 323 f.; vom 20. Dezember 1967 - 4 StR 485/67, BGHSt 22, 29, 30 f.; Beschluss vom 25. Oktober 2016 - 2 StR 84/16, NStZ 2017, 241, 242).
  • BGH, 15.09.2022 - 4 StR 307/22

    Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes oder der Sachlage (Hinweispflicht: …

    Ein erforderlicher Hinweis muss in der Weise erfolgen, dass der Angeklagte eindeutig erkennen kann, es werde für das erkennende Gericht bei der Beurteilung seines strafbaren Verhaltens auf die geänderte Sachlage ankommen und er werde daher seine Verteidigung hierauf einzurichten haben (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 1967 - 4 StR 485/67, BGHSt 22, 29, 30).

    Im Unterschied zu Konstellationen, in denen eine Haftentscheidung als ungeeignet angesehen wurde, die rechtlichen Grenzen der Hauptverhandlung zu bestimmen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2020 - 6 StR 103/20; Beschluss vom 24. Januar 2019 - 1 StR 298/18; Urteil vom 20. Dezember 1967 - 4 StR 485/67, BGHSt 22, 29, 31; s. auch BGH…, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 1 StR 581/07 Rn. 8), konnte der verteidigte Angeklagte wie von § 265 Abs. 2 Nr. 3 StPO gefordert eindeutig erkennen, dass er sich auch gegen einen Schuldvorwurf auf geänderter tatsächlicher Grundlage zu verteidigen haben werde.

    So können selbst Ausführungen des Rechtsmittelgerichts in einer dem Angeklagten bekannt gemachten zurückverweisenden Entscheidung einen Hinweis beinhalten (vgl. BGH…, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 1 StR 581/07 Rn. 7; Urteil vom 20. Dezember 1967 - 4 StR 485/67, BGHSt 22, 29, 31).

  • BGH, 19.12.2007 - 1 StR 581/07

    Hinweispflicht bei Mord und Totschlag (Beruhen; Hinweis durch das …

    Dementsprechend erübrigt sich dann regelmäßig ein auf § 265 StPO gestützter Hinweis des anschließend zur Entscheidung berufenen neuen Tatrichters (vgl. BGHSt 22, 29, 31;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 265 Rdn. 12 m.w.N. in Fußn. 30).

    Zwar gilt ein Hinweis in einer Haftentscheidung nicht als ausreichend, um einen Hinweis gemäß § 265 StPO zu ersetzen (BGHSt 22, 29;… Engelhardt in KK 5. Aufl. § 265 Rdn. 16 m.w.N.).

  • BGH, 15.01.1992 - 2 StR 297/91

    Hinweispflicht des Gerichts auf die Möglichkeit der Anordnung einer Unterbringung …

    Da eine die rechtlichen Grenzen des Hauptverfahrens bestimmende und dieses Verfahren gestaltende Prozeßhandlung vorliegt, die den Grundsatz des rechtlichen Gehörs sichern soll, muß dieser Hinweis, wenn er nicht bereits sachgerecht vorher erfolgt ist (z.B. in der Anklage, im Eröffnungs- oder Verweisungsbeschluß), durch eine Erklärung des erkennenden Gerichts erfolgen (vgl. BGHSt 22, 29 f; BGH NJW 1964, 459;… BGH, Urt. v. 14. Juni 1983 - 1 StR 82/83; v. 8. März 1988 - 1 StR 14/88).

    Der Hinweis kann weder durch die Begründung einer anderen Zwecken dienenden Zwischenentscheidung des Gerichts (vgl. BGHSt 22, 29 f) noch dadurch ersetzt werden, daß Verfahrensbeteiligte die Frage einer Unterbringung ansprechen (BGH StV 1988, 329; BGH bei Dallinger MDR 1952, 532; 1973, 19, 20).

    Die Entscheidung BGHSt 22, 29 steht dem nicht entgegen, da in jenem Fall mit den Gründen eines Beschlusses über die Haftfortdauer ein anderer Sachverhalt vorlag und zu beurteilen war.

  • BGH, 08.05.1980 - 4 StR 172/80

    Festsetzung einer Geldbuße wegen Überschreitung der zulässigen …

    Diese Vorschrift begründet eine Hinweispflicht nach ihrem Wortlaut nur, wenn sich in der Verhandlung vom Gesetz besonders vorgesehene Umstände ergeben, welche die Strafbarkeit erhöhen oder die Androhung einer Maßregel der Besserung und Sicherung rechtfertigen, wie z.B. die Verhängung eines Berufsverbots (BGHSt 2, 85), die Entziehung der Fahrerlaubnis (BGHSt 18, 288), die Unterbringung in einem Psychiatrischen Krankenhaus (BGHSt 22, 29) oder die Anordnung der Sicherungsverwahrung (…BGH GA 1966, 180).

    Auf Abweichungen von der zugelassenen Anklage braucht er seine Verteidigung nur dann einzurichten, wenn das Gericht durch förmlichen Hinweis zu erkennen gegeben hat, daß es sie ernsthaft in Erwägung zieht (BGHSt 16, 47, 49; 22, 29, 31; BGH MDR 1977, 63).

  • BGH, 02.09.2009 - 5 StR 311/09

    Änderung des rechtlichen Gesichtspunkts (Sicherungsverwahrung; Hinweis auf die in …

    Dafür muss der die Beweisanordnung enthaltende Beschluss dem Angeklagten aber eindeutig erkennbar machen, auf welche Maßregel das Gericht zu erkennen gedenkt (BGHSt 22, 29, 30;… BGHR StPO § 265 Abs. 2 Hinweispflicht 6; BGH NStZ 2009, 468).

    Diese Wertung fußt gerade auf dem Umstand, dass der Angeklagte erkannt hat, das Gericht erwäge bereits die Verhängung der Sicherungsverwahrung (vgl. BGHSt 22, 29, 30), wofür es indes keine ausreichende Tatsachengrundlage gibt.

  • BGH, 11.11.1993 - 4 StR 584/93

    Hinweispflicht des Gerichts auf die Möglichkeit dass für den Angekagten eine …

    Es handelt sich bei dem vom Gericht zu fordernden Hinweis um eine Prozeßhandlung, die die rechtlichen Grenzen des Hauptverfahrens bestimmt, dieses Verfahren gestaltet und gleichzeitig den Grundsatz des rechtlichen Gehörs sichern soll (BGHSt 22, 29, 30/31 zu § 265 Abs. 1 StPO).

    Das bedeutet, daß die mögliche Erörterung der Frage der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung durch andere Prozeßbeteiligte auch hier nicht die Notwendigkeit eines förmlichen Hinweises seitens des Gerichts entfallen läßt (BGHSt 22, 29, 31;… Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. § 265 Rdn. 29 m.w.N.).

  • OLG Zweibrücken, 27.03.2009 - 1 SsBs 9/09

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Wirksamkeit der Beschränkung des Einspruchs gegen …

    Ob der entsprechende Teil des Senatsbeschlusses in der neuen Hauptverhandlung des erstinstanzlichen Gerichts nochmals verlesen wurde, ist unbeachtlich (vgl. BGHSt 22, 29;… LR-Gollwitzer StPO 25. Aufl. § 265 Rdnr. 12 m.w.N.;… KK-Engelhardt StPO 6. Aufl. § 265 Rdnr. 21).
  • BGH, 05.05.1998 - 1 StR 140/98

    Mord an einem Verwandten aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen

    Er wurde daher nicht dadurch ersetzt, daß die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer eine Verurteilung wegen Mordes beantragte (BGHSt 22, 29, 31).
  • BGH, 25.05.2005 - 2 StR 142/05

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (richterlicher Hinweis; konkrete …

    Der Umstand, dass der Staatsanwalt in der Hauptverhandlung hinsichtlich des Revisionsführers die Anordnung der Maßregel des § 64 StGB beantragt hat, macht einen solchen gerichtlichen Hinweis nicht entbehrlich (BGHSt 22, 29, 31; BGH NStZ 1998, 529).
  • BGH, 24.01.2019 - 1 StR 298/18

    Gerichtlicher Hinweis auf veränderte rechtliche Beurteilung (kein Ersetzen durch …

  • BayObLG, 08.04.2004 - 1St RR 56/04

    Rechtlicher Hinweis, Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis

  • BGH, 30.06.2020 - 6 StR 103/20

    Keine Festlegung der rechtlichen Grenzen der Hauptverhandlung durch Entscheidung …

  • BGH, 06.04.1993 - 1 StR 152/93

    Erfordernis des Hinweises auf die Möglichkeit der Anordnung einer Sperre für die …

  • BGH, 30.03.1988 - 3 StR 78/88

    Revision hinsichtlich des Strafausspruchs und Maßregelausspruchs - Erfordernis …

  • OLG Dresden, 16.10.2003 - Ss OWi 283/03
  • BGH, 24.07.1979 - 1 StR 373/79

    Hinweispflicht eines Gerichts auf die Möglichkeit von Entscheidungen nach § 69 …

  • BGH, 22.01.1982 - 2 StR 795/81

    Voraussetzungen einer Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen …

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Rechtsprechung
   BGH, 17.11.1967 - 4 StR 452/67   

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https://dejure.org/1967,1272
BGH, 17.11.1967 - 4 StR 452/67 (https://dejure.org/1967,1272)
BGH, Entscheidung vom 17.11.1967 - 4 StR 452/67 (https://dejure.org/1967,1272)
BGH, Entscheidung vom 17. November 1967 - 4 StR 452/67 (https://dejure.org/1967,1272)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des Urkundsbeamten für die Befreiung eines durch Krankheit verhinderten Schöffen - Übergehen eines Schöffen in der Schöffenliste - Verhinderung eines Mitglieds eines gerichtlichen Spruchkörpers - Erfordernis einer Feststellung des Gerichtspräsidenten

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 512
  • MDR 1968, 339
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.11.1965 - 1 StR 495/65

    Verurteilung wegen fortgesetzter Unzucht mit einer Abhängigen - Besetzung eines …

    Auszug aus BGH, 17.11.1967 - 4 StR 452/67
    Die Entscheidungen des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 2. und 23. November 1965 (1 StR 416/65 und 1 StR 495/65; s. DRiZ 1966, 93) nötigen den Senat nicht zur Anrufung des Großen Senats für Strafsachen.
  • BGH, 06.12.1965 - 4 StR 558/65

    Zuständigkeitsfragen bei der Besetzung des Revisionsgerichts

    Auszug aus BGH, 17.11.1967 - 4 StR 452/67
    Die Entscheidungen des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 2. und 23. November 1965 (1 StR 416/65 und 1 StR 495/65; s. DRiZ 1966, 93) nötigen den Senat nicht zur Anrufung des Großen Senats für Strafsachen.
  • BGH, 02.11.1965 - 1 StR 416/65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.11.1967 - 4 StR 452/67
    Die Entscheidungen des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 2. und 23. November 1965 (1 StR 416/65 und 1 StR 495/65; s. DRiZ 1966, 93) nötigen den Senat nicht zur Anrufung des Großen Senats für Strafsachen.
  • BGH, 03.11.1953 - 5 StR 333/53
    Auszug aus BGH, 17.11.1967 - 4 StR 452/67
    In diesem Falle mußten jedoch alle außerhalb von Mainz wohnenden Schöffen übergangen werden, also auch der Schöffe Karl (§§ 77 Abs. 1, 49 Abs. 2 GVG; BGHSt 5, 73).
  • BGH, 05.10.2016 - XII ZR 50/14

    Vorschriftsmäßige Besetzung des erkennenden Gerichts: Maßgeblichkeit der letzten …

    Er ist deshalb als berechtigt anzusehen, seine eigene Verhinderung und damit den Vertretungsfall selbst festzustellen, wenn und soweit die Vertretung durch Richter des Spruchkörpers selbst erfolgt, also nicht Vertreter eines anderen Spruchkörpers benötigt werden (BGHSt 21, 174 = NJW 1967, 637, 638; BGH Urteil vom 17. November 1967 - 4 StR 452/67 - NJW 1968, 512, 513; Urteil vom 31. Januar 1983 - II ZR 43/82 - DRiZ 1983, 234, 235 und Beschluss vom 21. Oktober 1994 - V ZR 151/93 - NJW 1995, 335, 336).
  • BGH, 21.10.1994 - V ZR 151/93

    Bindungswirkung der Feststellung der Verhinderung durch den Vorsitzenden

    An diese Bestimmung ist der Vorsitzende bei seiner Anordnung nach § 21 g Abs. 2 GVG gebunden (BGHZ 9, 291, 293; BGHSt 21, 131, 133; BGHZ 96, 258, 260; BGH, Urt. v. 17. November 1967, 4 StR 452/67, NJW 1974, 512, 513 [OLG Stuttgart 05.12.1973 - 3 Ws 326/73];… Urt. v. 28. Mai 1974, 4 StR 37/74, NJW 1974, 1572 f;… BFH, Urt. v. 7. Dezember 1988, I R 15/85, NJW 1989, 3240;… Kleinknecht/Meyer, StPO 41. Aufl. § 21 f Rdn. 4;… Kissel, GVG 2. Aufl. § 21 g Rdn. 16 und § 59 Rdn. 7;… Löwe-Rosenberg/Schäfer, StPO 24. Aufl. § 21 f Rdn. 14;… MünchKomm-ZPO/Wolf § 59 GVG Rdn. 9 und § 21 f GVG Rdn. 6;… Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21. Aufl., § 551 Rdn. 4;… Zöller/Gummer, ZPO 18. Aufl. § 21 f GVG Rdn. 5; Müller, NJW 1974, 2242, 2244; Sangmeister, EWiR 1993, 993 f).
  • BGH, 05.10.1988 - 2 StR 250/88

    Strafbarkeit wegen Mordes in Tateinheit mit unerlaubtem Führen einer Schusswaffe …

    Geht es etwa bei Strafkammern der Landgerichte darum, ob einer der Richter tatsächlich verhindert ist, so steht es - sofern sich der Vertretungsfall kammerintern, also ohne Inanspruchnahme von Richtern anderer Kammern regeln läßt - dem Vorsitzenden zu, die Verhinderung festzustellen (…Kissel a.a.O. § 21 e Rdn. 132;… KMR-Müller, StPO 7. Aufl. Ergänzungsband GVG § 21 e Rdn. 13;… Schäfer a.a.O. § 21 f GVG Rdn. 16; indirekt auch BGH NJW 1968, 512 sowie - für den Zivilprozeß - BGH DRiZ 1980, 147 f; offengelassen in BGHSt 21, 174, 176).
  • BGH, 01.12.1981 - 1 StR 393/81

    Teilnahme eines vertretenen Richters aus einer anderen Strafkammer aufgrund …

    Bei dieser Sachlage mußte zwar die - nicht offensichtliche - Verhinderung des planmäßigen Vorsitzenden der erkennenden Strafkammer vom Präsidenten des Landgerichts festgestellt werden, weil sie sich auf eine andere Kammer auswirkte (vgl. BGHSt 21, 174, 176; BGH NJW 1968, 512).
  • BGH, 08.11.1972 - 3 StR 339/71

    Anforderungen an den Zusammentritt des Schwurgerichts - Anforderungen an die …

    Den Beispielen dafür, daß der Richter durch "Selbstbeteiligung" von der Mitwirkung in Angelegenheiten der Gerichtsverfassung grundsätzlich nicht ausgeschlossen wird, ließe sich noch anfügen, daß er auch seine Verhinderung als Vorsitzender, die ausschließlich durch die in seiner Kammer oder in seinem Senat anfallenden Rechtsprechungsaufgaben verursacht wird, selbst feststellen kann, wenn die erforderliche Vertretung nicht über den Spruchkörper hinauswirkt (BGH NJW 1968, 512).
  • BGH, 09.03.1982 - 5 StR 717/81

    Zuständigkeit über die Feststellung der vorübergehenden Verhinderung eines …

    Die vorübergehende Verhinderung eines Richters hat ausschließlich der Präsident des Landgerichts festzustellen, sofern sie sich - wie hier - auf andere Spruchkörper auswirkt und nicht offen zutage liegt (BGH NJW 1974, 870; NJW 1968, 512; DRiZ 1980, 147, 148; BGHSt 12, 113, 114) [BGH 21.11.1958 - 5 StR 412/58].
  • BGH, 19.12.1973 - 3 StR 247/73

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Anforderungen an eine …

    Der Vorsitzende wurde durch ein Mitglied seines Spruchkörpers, den Landgerichtsrat S., vertreten, und die Vertretung wirkte sich auch sonst nicht auf die übrigen Kammern aus (vgl. BGH NJW 1968, 512).
  • BGH, 18.12.1973 - 1 StR 452/73

    Revision wegen nicht vorschriftsmäßiger Besetzung des Gerichts - Feststellung …

    Denn die Verhinderung des Vorsitzenden eines gerichtlichen Spruchkörpers, die ausschließlich durch die in seiner Kammer anfallenden Rechtsprechungsaufgaben verursacht wird, braucht nicht durch den Präsidenten des Gerichts festgestellt zu werden, wenn der Vorsitzende durch ein Mitglied seines Spruchkörpers vertreten wird und sich diese Vertretung auch sonst nicht auf die übrigen Kammern auswirkt (BGH NJW 1968, 512;… ebenso Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. § 21 f GVG Anm. II 4 b); soweit der erkennende Senat in früheren Entscheidungen (vom 2. November 1965 - 1 StR 416/65 - und vom 23. November 1965 - 1 StR 495/65 = DRiZ 1966, 93) eine andere Auffassung vertreten hatte, hat er daran auf Antrage des 4. Strafsenats nicht festgehalten (…BGH a.a.O. S. 513).
  • BGH, 11.06.1974 - 4 StR 14/74

    Strafbarkeit wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit …

    Solange sich die Verhinderung nicht auf fremde Spruchkörper auswirkte, brauchte sie nicht durch den Landgerichtspräsidenten festgestellt zu werden, vielmehr konnte der Vorsitzende diese Feststellung gemäß § 21 g GVG selbst treffen (BGH NJW 1968, 512); eine besondere Form ist dafür nicht vorgeschrieben (BGHSt 21, 174, 179; vgl. auch BGH NJW 1974, 870).
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