Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 16.09.1970 - 3 W 198/70 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1971, 1221
- MDR 1971, 765
Wird zitiert von ... (6)
- BVerwG, 28.02.2022 - 9 A 12.21
Herleitung der Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis einer Befangenheit aus …
Die in den Beschlüssen des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 16. September 1970 (3 W 198/70 - NJW 1971, 1221) und des Oberlandesgerichts Koblenz vom 9. Juni 1967 (4 W 121/67 - NJW 1967, 2213) vertretene gegenteilige Ansicht, auf die sich die Kläger stützen, überzeugt daher nicht und hat sich zu Recht nicht durchgesetzt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2. Juli 1998 - 11 W 45/98 - NJW-RR 1998, 1763). - BGH, 05.12.1980 - V ZR 16/80
Wiederaufnahmeverfahren - Nichtigkeitsklage - Richterausschluß
Soweit die Meinung vertreten wird, ein Richter des Erstverfahrens könne im Wiederaufnahmeverfahren generell oder jedenfalls immer bei besonderen Fallgestaltungen (etwa wegen der Behauptung eines Restitutionsgrundes nach § 580 Nr. 5 ZPO) mit Erfolg wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 1971, 1221; Stemmler, NJW 1974, 1545), liegt auch dem die Auffassung zugrunde, daß jedenfalls ein gesetzlicher Ausschließungsgrund nicht gegeben ist. - LSG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2007 - L 11 KA 69/06
Vertragsarztangelegenheiten
Der Senat folgt nicht der inzwischen durch die herrschende Meinung überholten Rechtsauffassung, die der Entscheidung des OLG Düsseldof in NJW 71, 1221 zugrundeliegt.
- BFH, 12.04.1990 - I B 37/89
Anforderungen an die Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit
Da die §§ 41 bis 49 ZPO und auch die FGO keine dem § 23 Abs. 2 der Strafprozeßordnung (StPO) entsprechende Regelung enthalten, ist für den Bereich der FGO die Mitwirkung an der Entscheidung, die im Wiederaufnahmeverfahren angegriffen wird, für sich allein kein Grund, einen Richter für das Wiederaufnahmeverfahren oder für ein mit ihm in Zusammenhang stehendes Verfahren wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen (so bereits BFH-Beschluß vom 20. Februar 1980 IV B 2/80, nicht veröffentlicht; gleicher Ansicht für den Bereich der ZPO z. B.: Oberlandesgericht - OLG - Zweibrücken, Beschluß vom 10. Januar 1973 - 3 W 143/72 -, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1974, 955;… Leipold in Stein / Jonas, Zivilprozeßordnung, Kommentar, 20. Auflage, 1984, § 42 Rn. 10;… Vollkommer in Zöller, Zivilprozeßordnung, Kommentar, 15. Auflage, 1987, § 42 Rn. 18 m. w. N.; anderer Ansicht z. B. OLG Düsseldorf Beschluß vom 16. September 1970 - 3 W 198/70 - NJW 1971, 1221). - OLG Hamburg, 08.05.1987 - 10 U 146/86
Wiederaufnahmeverfahren; Urteil des Vorprozesses; Mitwirkung eins Richters; …
Das Oberlandesgericht Düsseldorf (NJW 1971, 1221; zustimmend Stemmler, NJW 1974, 1545) hat hierin, in Anknüpfung an die mit dem Strafprozeßänderungsgesetz vom 19. Dezember 1964 eingefügte Vorschrift des § 23 Abs. 2 StPO, einen Ablehnungsgrund gesehen. - BVerwG, 12.07.1974 - V ER 263.73
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung …
Ob mit dem Oberlandesgericht Düsseldorf (NJW 1971, 1221) der Ansicht zu folgen ist, daß die Mitwirkung an der Entscheidung in einem rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren einen Ablehnungsgrund im Restitutionsvorfahren bildet, bedarf keiner Erörterung, weil die genannten Richter nicht abgelehnt und erst recht nicht mit Erfolg (§ 133 Nr. 2 VwGO) abgelehnt worden sind.
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 19.02.1971 - 8 W 408/70 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1971, 1221
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 05.06.1985 - IVb ZR 27/84
Anspruch auf Zahlung eines Prozeßkostenvorschusses nach Beendigung des Prozesses
a) Es wird zwar die Ansicht vertreten, daß der Prozeßkostenvorschuß zum unterhaltsrechtlichen Sonderbedarf des bedürftigen Ehegatten im Sinne von § 1613 Abs. 2 Satz 1 BGB gehört (…Erman/Heckelmann aaO. § 1360a Rdn. 32;… Rolland aaO. Rdn. 55; OLG Stuttgart NJW 1971, 1221; vgl. dazu Senatsurteil vom 9. November 1983 - IVb ZR 14/83 = FamRZ 1984, 148, 149). - OLG Köln, 18.01.1991 - 25 UF 139/90
Prozeßkostenvorschuß nach Abschluß des Verfahrens
- KG, 30.05.1980 - 1 WF 1969/80
Bestimmung der Voraussetzungen einer Rückfestsetzung erstatteter oder …
Diese Auffassung wird - soweit ersichtlich - nunmehr im Anschluß an die genannte Entscheidung des Bundesgerichtshofes auch von denjenigen Oberlandesgerichten vertreten, die früher die Rückfestsetzbarkeit von Prozeßkostenvorschüssen angenommen haben (vgl. OLG Stuttgart NJW 1971, 1221; OLG Hamm Rpfleger 1971, 408; OLG Braunschweig NdsRpfl 1972, 121; OLG Düsseldorf NJW 1972, 830; OLG Celle NdsRpfl 1974, 137; OLG Schleswig JurBüro 1974, 1032).
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