Rechtsprechung
| BGH, 05.10.1971 - VI ZR 101/70 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Nebenintervenienten - Steitgehilfen - Beklagte Partei - Beklagter - Prozeßvollmacht - Vertretung
Papierfundstellen
- BGHZ 57, 105
- NJW 1972, 52
- MDR 1972, 39
- VersR 1971, 1174
- DB 1972, 334
Wird zitiert von ... (5)
- BFH, 07.08.2007 - VII R 12/06
Umfang der Prozessvollmacht - Aufrechnung mit Kostenerstattungsanspruch des …
Aus dem vom Gesetz festgelegten Umfang der Prozessvollmacht (§§ 155 FGO, 81 der Zivilprozessordnung --ZPO--) ergibt sich, dass sie zu allen Prozesshandlungen im Verhältnis zu Gericht und Gegner ermächtigt, die den konkreten zwischen den in der Prozessvollmacht bezeichneten Beteiligten schwebenden Rechtsstreit betreffen (Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 5. Oktober 1971 VI ZR 101/70, BGHZ 57, 105, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1972, 52). - BGH, 20.03.1992 - V ZR 7/91
Umfang der Prozeßvollmacht bei Klage aus Nießbrauch
Der Umfang der einem Anwalt erteilten Prozeßvollmacht ergibt sich nicht allein aus § 81 ZPO; vielmehr muß sich die Befugnis des Anwalts, auch materiellrechtliche Erklärungen abzugeben, aus den Besonderheiten des Einzelfalles und dem inneren Zusammenhang der abgegebenen Erklärung mit dem Gegenstand des Rechtsstreits erschließen (…MK-ZPO/von Mettenheim, § 81 Rdn. 9; vgl. auch BGHZ 31, 206, 209; BGH Urt. v. 5. Oktober 1971 VI ZR 107/70, NJW 1972, 52; RGZ 48, 218, 221; 53, 148;… Stein/Jonas/Leipold ZPO 20. Aufl. § 81 Rdn. 4;… Wieczorek, ZPO, 2. Aufl., § 81 B III a 1). - BGH, 13.07.1993 - III ZR 82/92
Vollmacht zur Entgegennahme und zur Annahme des Abtretungsangebots - Umfang der …
Die Prozeßvollmacht ermächtigt zu allen Prozeßhandlungen im Verhältnis zu Gericht und Gegner, die diesen konkreten zwischen den in der Prozeßvollmacht bezeichneten Gegnern schwebenden Rechtsstreit betreffen (BGH, Urteil vom 5. Oktober 1971 - VI ZR 101/70 - NJW 1972, 52; BGH, Beschluß vom 2. Dezember 1987 - IVb ZB 125/87 - BGHR ZPO § 81 Rechtsmittelauftrag 2; vgl. Senat. - LAG Hamm, 08.12.1999 - 2 Sa 2506/98
Prozeßvollmacht bei Entgegennahme von Kündigungen; Anhörungspflicht des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Schleswig-Holstein, 07.09.1995 - 1 Sa 401/95
Zulässigkeit der Gewährung von Prozesskostenhilfe bei Berufung auf eine durch …
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Rechtsprechung
| BGH, 30.09.1971 - VII ZB 14/71 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für das Recht auf Ablösung der angemeldeten Schatzanweisungen und Schuldverschreibungen - Unmittelbare Beerbung des Wertpapiereigentümers als Anspruchsvoraussetzung - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der sofortigen ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1972, 52
- MDR 1972, 136
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.01.1953 - IV ZB 94/52
Freiwillige Gerichtsbarkeit Beschwerde
Auszug aus BGH, 30.09.1971 - VII ZB 14/71
Dabei ist er an die Auffassung des vorlegenden Oberlandesgerichts über die Zulässigkeit des Rechtsmittels nicht gebunden (Senatsbeschluß VII ZB 12/60 vom 30. Juni 1960 = WM 1960, 973; BGHZ 8, 299). - BGH, 30.06.1960 - VII ZB 12/60
Auszug aus BGH, 30.09.1971 - VII ZB 14/71
Dabei ist er an die Auffassung des vorlegenden Oberlandesgerichts über die Zulässigkeit des Rechtsmittels nicht gebunden (Senatsbeschluß VII ZB 12/60 vom 30. Juni 1960 = WM 1960, 973; BGHZ 8, 299).
- BGH, 02.05.2002 - V ZB 36/01
Belehrung über befristete Rechtsmittel nach dem WEG
Von der Entscheidungszuständigkeit des Senats wird auch die Entscheidung über die Erteilung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand umfaßt (vgl. BGH, Beschl. v. 30. September 1971, VII ZB 14/71, NJW 1972, 52, 53). - BGH, 17.01.1979 - IV ZB 39/78
Ausländische Vornamen für Knaben
- BGH, 05.07.1973 - VII ZB 2/73
Anforderungen an die Ablösung von Schatzanweisungen - Voraussetzungen für das …
Im Verfahren nach § 30 ff AKG ist § 28 Abs. 2 FGG entsprechend anzuwenden (BGH NJW 1972, 52 Nr. 17; WM 1971, 191 jeweils mit weiteren Nachweisen).Da somit die Vorlage zu Recht erfolgt ist, hat der Bundesgerichtshof über die Beschwerde zu entscheiden (BGH NJW 1972, 52 Nr. 17 mit Nachweisen).
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