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Rechtsprechung
   BVerfG, 10.10.1972 - 2 BvL 51/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,34
BVerfG, 10.10.1972 - 2 BvL 51/69 (https://dejure.org/1972,34)
BVerfG, Entscheidung vom 10.10.1972 - 2 BvL 51/69 (https://dejure.org/1972,34)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Oktober 1972 - 2 BvL 51/69 (https://dejure.org/1972,34)
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Hessisches Richtergesetz

Art. 80, Art. 28 GG, Rechtsstaatsprinzip

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Hessisches Richtergesetz

  • openjur.de
  • opinioiuris.de

    Hessisches Richtergesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Ermächtigung zur Regelung von Prüfungsgebühren in Hessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 34, 52
  • NJW 1973, 451
  • DÖV 1973, 132
 
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Wird zitiert von ... (107)Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58

    Bremer Personalvertretung

    Auszug aus BVerfG, 10.10.1972 - 2 BvL 51/69
    Das Grundgesetz will die politische Machtverteilung, das Ineinandergreifen der drei Gewalten und die daraus sich ergebende Mäßigung der Staatsherrschaft (vgl. BVerfGE 3, 225 [247]; 7, 183 [188]; 9, 268 [279 f.]).

    Nicht absolute Trennung, sondern gegenseitige Kontrolle, Hemmung und Mäßigung der Gewalten ist dem Verfassungsaufbau des Grundgesetzes zu entnehmen (vgl. BVerfGE 7, 183 [188]; 9, 268 [279 f.]; 12, 180 [186]; 22, 106 [111]).

    Keine Gewalt darf der für die Erfüllung ihrer verfassungsmäßigen Aufgaben erforderlichen Zuständigkeiten beraubt werden (BVerfGE 9, 268 [279 f.]; 22, 106 [111]).

  • BVerfG, 28.11.1957 - 2 BvL 11/56

    Zeugenvernehmung Verwaltungsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 10.10.1972 - 2 BvL 51/69
    Das Grundgesetz will die politische Machtverteilung, das Ineinandergreifen der drei Gewalten und die daraus sich ergebende Mäßigung der Staatsherrschaft (vgl. BVerfGE 3, 225 [247]; 7, 183 [188]; 9, 268 [279 f.]).

    Nicht absolute Trennung, sondern gegenseitige Kontrolle, Hemmung und Mäßigung der Gewalten ist dem Verfassungsaufbau des Grundgesetzes zu entnehmen (vgl. BVerfGE 7, 183 [188]; 9, 268 [279 f.]; 12, 180 [186]; 22, 106 [111]).

  • BVerfG, 20.06.1967 - 2 BvL 10/64

    Steuerausschüsse

    Auszug aus BVerfG, 10.10.1972 - 2 BvL 51/69
    Nicht absolute Trennung, sondern gegenseitige Kontrolle, Hemmung und Mäßigung der Gewalten ist dem Verfassungsaufbau des Grundgesetzes zu entnehmen (vgl. BVerfGE 7, 183 [188]; 9, 268 [279 f.]; 12, 180 [186]; 22, 106 [111]).

    Keine Gewalt darf der für die Erfüllung ihrer verfassungsmäßigen Aufgaben erforderlichen Zuständigkeiten beraubt werden (BVerfGE 9, 268 [279 f.]; 22, 106 [111]).

  • BVerfG, 07.11.2017 - 2 BvE 2/11

    Die Bundesregierung hat Auskünfte zur Deutschen Bahn AG und zur …

    Der Gewaltenteilungsgrundsatz zielt dabei nicht auf eine vollständige Trennung der Funktionen der Staatsgewalt, sondern auf die politische Machtverteilung, das Ineinandergreifen der drei Gewalten und die daraus resultierende gegenseitige Kontrolle und Begrenzung mit der Folge der Mäßigung der Staatsgewalt (vgl. BVerfGE 3, 225 ; 7, 183 ; 9, 268 ; 22, 106 ; 34, 52 ; 95, 1 ; 137, 185 ; 139, 194 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 13. Juni 2017 - 2 BvE 1/15 -, juris, Rn. 86).
  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Rn. 38 a) Rechtsstaatsprinzip und Demokratiegebot verpflichten den Gesetzgeber, die für die Grundrechtsverwirklichung maßgeblichen Regelungen im wesentlichen selbst zu treffen und diese nicht dem Handeln und der Entscheidungsmacht der Exekutive zu überlassen (vgl. BVerfGE 33, 125 [158]; 34, 52 [60]; 34, 165 [192 f.]; 45, 400 [417]; 47, 46 [78 f.]; 49, 89 [127]).
  • BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvF 1/15

    Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäß

    Wenn das Parlament die Exekutive zum Verordnungserlass ermächtigt, soll es die Grenzen der übertragenen Kompetenzen bedenken und diese nach Tendenz und Programm so genau umreißen, dass schon aus der Ermächtigung selbst erkennbar und vorhersehbar ist, was dem Bürger gegenüber zulässig sein soll (vgl. BVerfGE 1, 14 ; 23, 62 ; 34, 52 ; 41, 251 ; 55, 207 ; 58, 257 ; 78, 249 ; 113, 167 ; 139, 19 ; 143, 38 ).

    Indem Art. 80 GG die Rückbindung exekutiver Rechtsetzung an die Legislative sichert, stellt er sich als bereichsspezifische Konkretisierung des Rechtsstaats-, Gewaltenteilungs- (vgl. BVerfGE 18, 52 ; 20, 251 ; 34, 52 ; 41, 251 ; 55, 207 ) und Demokratieprinzips dar (vgl. BVerfGE 34, 52 ; 41, 251 ; 55, 207 ;… Bauer, in: Dreier, GG, Bd. 2, 3. Aufl. 2015, Art. 80 Rn. 14, 32;… Brenner, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, Bd. 2, 7. Aufl. 2018, Art. 80 Rn. 15;… Dreier, in: Dreier, GG, Bd. 2, 3. Aufl. 2015, Art. 20 Rn. 117;… Nierhaus, in: Bonner Kommentar, Bd. 12, Art. 80 Abs. 1 Rn. 265 ff. ;… Wallrabenstein, in: v. Münch/Kunig, GG, Bd. 2, 6. Aufl. 2012, Art. 80 Rn. 4).

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