Rechtsprechung
| BGH, 27.01.1977 - IX ZR 147/72 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1977, 765
- MDR 1977, 488
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.01.1961 - II ZR 149/60
Setzen notwendiger Unterschriften unter ein Urteil - Angabe der Tatsache einer …
Auszug aus BGH, 27.01.1977 - IX ZR 147/72
Da sich aus dem Vermerk somit kein Fall der Verhinderung im Sinne des § 315 Abs. 1 Satz 2 ZPO ergibt, liegt kein das Revisionsgericht bindender Verhinderungsvermerk vor (vgl. BGH NJW 1961, 782). - BGH, 27.10.1955 - II ZR 310/53
Berichtigung eines Berufungsurteils
Auszug aus BGH, 27.01.1977 - IX ZR 147/72
Die Unterschrift hätte sogar noch nach Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde nachgeholt werden dürfen (BGHZ 18, 350).
- OLG Stuttgart, 27.02.2020 - 2 U 257/19
Reifensofortverkauf - Verstoß gegen Datenschutzgrundverordnung mit Inserat auf …
Demgemäß ist auch das ohne Unterschrift verkündete Urteil wirksam (BGH…, Urteil vom 23. Oktober 1997 - IX ZR 249/96, juris Rn. 12; BGH…, Beschluss vom 06. Dezember 1988 - VI ZB 27/88, juris Rn. 4), wenngleich wegen einer mangelnden Urteilsbegründung aufhebbar (BGH, Urteil vom 27. Januar 1977 - IX ZR 147/72, juris Rn. 5). - BGH, 27.01.2006 - V ZR 243/04
Nachholung einer fehlenden Unterschrift eines Richters; Beschränkung eines …
Das Fehlen der Unterschriften stellt einen absoluten Revisionsgrund nach § 547 Nr. 6 ZPO dar (BGH, Urt. v. 27. Januar 1977, IX ZR 147/72, NJW 1977, 765; vgl. auch BGHZ 137, 49, 52). - BGH, 11.07.2007 - XII ZR 164/03
Voraussetzungen der Wirksamkeit eines sog. Protokollurteils
Das Fehlen der Unterschriften unter der Entscheidung stellt einen absoluten Revisionsgrund im Sinne des § 547 Nr. 6 ZPO dar, weil eine nach Ablauf von fünf Monaten nicht mit den Unterschriften aller mitwirkenden Richter vollständig zur Geschäftsstelle gelangte Entscheidung als "nicht mit Gründen versehen" gilt (vgl. BGH Urteil vom 27. Januar 1977 IX ZR 147/72 NJW 1977, 765 zu § 551 Nr. 7 ZPO a.F.; BGH Urteile vom 27. Januar 2006 V ZR 243/04 FamRZ 2006, 858 und vom 16. Oktober 2006 II ZR 101/05 NJW-RR 2007, 141 ff.).
- BGH, 23.10.1997 - IX ZR 249/96
Beginn der Konkursanfechtungsfrist
Demgemäß ist eine verkündete Gerichtsentscheidung kein Entwurf mehr, sondern auch ohne Unterschrift entstanden, wenngleich möglicherweise gemäß §§ 539, 551 Nr. 7 ZPO anfechtbar (vgl. BGH, Urt. v. 27. Januar 1977 - IX ZR 147/72, NJW 1977, 765; Beschl. v. 6. Dezember 1988 - VI ZB 27/88, NJW 1989, 1156, 1157;… Zöller/Vollkommer, ZPO 20. Aufl. § 315 Rdn. 3;… Stein/Jonas/Leipold, ZPO 20. Aufl. § 315 Rdn. 9;… Thomas/Putzo, ZPO 20. Aufl. § 315 Rdn. 2;… MünchKomm-ZPO/Musielak, § 315 Rdn. 12;… Jauernig aaO). - BGH, 26.11.1997 - VIII ZR 322/96
Wirksamkeit eines von einem nicht mitwirkenden Richter unterschriebenen Urteils; …
Ob auch die Zustellung dieses fehlerhaft unterzeichneten Urteils wirksam war und die Revisionsfrist in Lauf gesetzt hat (vgl. dazu RGZ 58, 118, 122; 82, 422 ff; 90, 173, 174 f; 142, 197, 199; 159, 25, 26; BGH, Beschluß vom 27. Januar 1977 - IX ZR 147/72 = NJW 1977, 765; Urteil vom 21. Mai 1980 - IVVV ME 296/79 [richtig: VIII ZR 196/79 - d. Red.] = NJW 1980, 1849, 1850;… zur Unterscheidung von wirksamer Verkündung und Zustellung vgl. MünchKomm-ZPO/Musielak § 315 Rdnr. 12 u. 13;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 20. Aufl., § 315 Rdnr. 3;… Thomas/Putzo, ZPO, 20. Aufl., § 315 Rdnr. 2 u. 3), bedarf keiner Entscheidung, da die Revision innerhalb eines Monats nach der Zustellung und damit erst recht innerhalb der Sechs-Monatsfrist des § 516 ZPO eingelegt worden ist. - BPatG, 19.02.2014 - 19 W (pat) 16/12
Elektrischer Winkelstecker II - Patentbeschwerdeverfahren - "Elektrischer …
Dies setzt aber zunächst voraus, dass eine tatsächliche Verhinderung des betreffenden Mitglieds gegeben war (vgl. BGH NJW 1977, 765).Da es vorliegend schon an der Geltendmachung eines berechtigten Verhinderungsgrunds fehlt - die von einem Mitglied verweigerte Unterschrift oder Signierung wäre kein Verhinderungsgrund (vgl. BGH NJW 1977, 765) - und folglich ein solcher auch nicht nachzuprüfen wäre, ist eine rechtswirksame Ersetzung der Signatur von F… G… durch die weitere Signatur des Vorsitzenden A… R… Z… zu verneinen.
Vorliegend hat daher die fehlende Signierung zur Folge, dass das elektronische Beschluss-Dokument nicht ordnungsgemäß unterzeichnet ist und es sich daher lediglich um einen unwirksamen Entwurf des vollständig abgefassten schriftlichen Beschlusses, respektive der Beschlussbegründung handelt, mithin ein Begründungsmangel vorliegt (vgl. BGH NJW 2006, 1881 - Tz. 16; BGH NJW 1977, 765).
- BGH, 21.05.1980 - VIII ZR 196/79
Urteilszustellung - Unterschrift - Richter - Verhinderungsgrund - Berufungsfrist
bb) Ist das Urteil eines mit drei Richtern besetzten Spruchkörpers nur von zwei Richtern unterschrieben, so liegt kein ordnungsgemäßes schriftliches Urteil (§ 315 Abs. 1 Satz 1 ZPO), sondern lediglich ein Urteilsentwurf vor (BGH Urteil vom 27. Januar 1977 - IX ZR 147/72 = NJW 1977, 165).Daraus folgt, daß der zugestellten Ausfertigung eines Urteils, in welcher die Unterschrift eines beteiligten Richters ohne die gesetzlich vorgeschriebene Angabe des Verhinderungsgrundes ersetzt worden ist, aus sich heraus nicht erkennen läßt, ob ein ordnungsgemäßes schriftliches Urteil (§ 315 Abs. 1 Satz 1 ZPO) vorliegt oder nur ein Urteilsentwurf (BGH Urteil vom 27. Januar 1977 aaO).
- BGH, 18.01.1983 - 1 StR 757/82
Überprüfbarkeit des Ersetzungsvermerks, dass ein Richter "aus dienstlichen …
Entsprechendes gilt, wenn der Ersetzungsvermerk die Verhinderung nicht schlüssig ergibt oder gänzlich fehlt (BGHSt 28, 194; BGH LM ZPO Nr. 8 zu § 315 = NJW 1977, 765; BGH LM ZPO Nr. 9 zu § 315 = NJW 1980, 1849; BayObLG GA 1981, 475 = … - BVerwG, 15.02.1980 - 2 CB 19.79
Zulässigkeit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - Entsprechende …
"Nicht mit Gründen versehen" wäre das Berufungsurteil allerdings nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann, wenn die Urschrift des Urteils nicht die eigenhändige Unterschrift aller an der Unterzeichnung nicht verhinderten Richter trüge (Urteil vom 27. Januar 1977 - IX ZR 147/72 - [NJW 1977, 765]). - OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2010 - 6 B 458/10
Zulässigkeit eines lediglich von zwei Berufsrichtern unterzeichneten, aber …
Rn. 4 Vgl. zum Ganzen BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 1985 - 2 BvR 498/84 -, NJW 1985, 788; BGH, Urteil vom 27. Januar 1977 - IX ZR 147/72 -, NJW 1977, 765; BGH, Urteil vom 17. April 1996 - VIII ZR 108/95 -, NJW 1996, 1969; Kilian, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Auflage 2010, § 117 Rn. 57f. - BVerwG, 23.07.1985 - 2 B 57.85
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung
- BGH, 02.04.1981 - III ZB 1/81
Antrag auf die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2022 - 90 H 6.19
Feststellung der Unwürdigkeit, als Zahnarzt tätig zu sein; wirksame Eröffnung des …
- BFH, 25.07.1978 - VII B 20/78
Verfahrensmangel - Antrag auf Berichtigung des Tatbestands - Abwesender Richter - …
- OLG Naumburg, 18.11.1997 - 11 U 1230/97
Rechtsfolgen des Fehlens Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde bei Übernahme …
- BVerwG, 13.03.1985 - 2 B 28.84
Einhaltung einer funktionsgerechten Besoldung - Stellenplan-Obergrenzen in Bezug …
- BFH, 19.08.1986 - IV R 55/86
Fehlen von Gründen bei einer Entscheidung als Grund für eine zulassungsfreie …
- BVerwG, 17.07.1980 - 2 B 45.79
Fehlerhaftigkeit der Lehrproben im Wiederholungsprüfungsverfahren - Verspätetes …
- BVerwG, 25.01.1980 - 2 CB 25.79
Entlassung eines Beamten auf Grund der Nichterfüllung einer unmöglichen Pflicht - …
- OLG Brandenburg, 05.11.1997 - 3 U 88/97
Beschränkung der Berufung auf einen Feststellungsantrag; Teilrechtskraft des …
- BGH, 18.09.1981 - I ZB 9/81
Beginn der Berufungsfrist - Folgen der Zustellung eines nicht ordnungsgemäß …
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Rechtsprechung
| BGH, 01.10.1976 - I ARZ 267/76 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit der Verweisung eines Rechtsstreits an ein anderes Gericht durch einen Rechtspfleger - Grundsatz der Begünstigung des Schuldners - Abgrenzung von übertragenen und nicht übertragenen Geschäften auf den Rechtspfleger
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1977, 765
- MDR 1977, 29
- DB 1976, 2205
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.01.1976 - I ARZ 7/76
Zuständigkeit eines Gerichts - Zulässigkeit eines Einspruchs
Auszug aus BGH, 01.10.1976 - I ARZ 267/76
Nach dieser Entscheidung ist auch im Falle des § 700 a ZPO der Grundsatz maßgebend, daß dem Schuldner eine mündliche Verhandlung nur an seinem Wohnsitz zugemutet werden soll, daher eine mündliche Verhandlung und die Prüfung der Zulässigkeit des Einspruchs durch das Mahngericht nicht stattfindet (vgl. Senatsbeschluß vom 9. November 1973 - I ARZ 284/73 - Rpfl. 74, 148; Senatsbeschluß vom 23. Januar 1976 - I ARZ 7/76 - NJW 76, 676 - in beiden Beschlüssen ist die Frage erörtert, aber offen gelassen). - BGH, 09.11.1973 - I ARZ 284/73
Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …
Auszug aus BGH, 01.10.1976 - I ARZ 267/76
Nach dieser Entscheidung ist auch im Falle des § 700 a ZPO der Grundsatz maßgebend, daß dem Schuldner eine mündliche Verhandlung nur an seinem Wohnsitz zugemutet werden soll, daher eine mündliche Verhandlung und die Prüfung der Zulässigkeit des Einspruchs durch das Mahngericht nicht stattfindet (vgl. Senatsbeschluß vom 9. November 1973 - I ARZ 284/73 - Rpfl. 74, 148; Senatsbeschluß vom 23. Januar 1976 - I ARZ 7/76 - NJW 76, 676 - in beiden Beschlüssen ist die Frage erörtert, aber offen gelassen).
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