Rechtsprechung
| BGH, 27.04.1978 - VII ZR 167/77 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Einrede der Verjährung - Einrede der vorbehaltlosen Annahme der Schlusszahlung - Verständige und zweckentsprechende Auslegung des Verzichts auf die "Verjährungseinrede"
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Einrede vorbehaltloser Annahme der Schlußzahlung: Verzicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
VOB/B § 16
Unfang des Verzicht auf die Einrede der Verjährung
Papierfundstellen
- NJW 1978, 1485
- MDR 1978, 745
- DB 1978, 2261
- BauR 1978, 312
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.12.1973 - VII ZR 37/73
Rechtsfolgen vorbehaltloser Annahme der Schlußzahlung
Auszug aus BGH, 27.04.1978 - VII ZR 167/77
Die vorbehaltlose Annahme der Schlußzahlung führt nicht zu einem Erlöschen begründeter Forderungen des Auftragnehmers, sondern lediglich dazu, daß er sie - so, als wären sie verjährt - nicht mehr durchsetzen kann (BGHZ 62, 15).Bei Versäumung des Vorbehalts finden die Gesetzesbestimmungen über die Verjährung (z.B. §§ 222, 390, 813 Abs. 1 Satz 2 BGB) entsprechende Anwendung (BGHZ 62, 15, 18).
- BGH, 05.05.1977 - VII ZR 289/74
Verzicht auf die Einrede der Schlusszahlung nach Vergleichsverhandlungen; …
Auszug aus BGH, 27.04.1978 - VII ZR 167/77
Eine solche schriftliche Erklärung steht der Schlußzahlung im Sinne des § 16 Nr. 2 Abs. 2 VOB/B (1952) gleich (Senatsentscheidungen NJW 1972, 51; BGHZ 68, 368, 370). - BGH, 21.10.1971 - VII ZR 79/70
Zum Begriff "Schlußzahlung" beim VOB-Bauvertrag
Auszug aus BGH, 27.04.1978 - VII ZR 167/77
Eine solche schriftliche Erklärung steht der Schlußzahlung im Sinne des § 16 Nr. 2 Abs. 2 VOB/B (1952) gleich (Senatsentscheidungen NJW 1972, 51; BGHZ 68, 368, 370).
- BGH, 08.07.1982 - VII ZR 13/81
Aufrechnung mit einer ausgeschlossenen Forderung
Der Senat hat mehrfach ausgesprochen, daß der "Ausschluß" einer Nachforderung wegen vorbehaltloser Annahme der Schlußzahlung mit der Verjährung vergleichbar ist (BGHZ 62, 15 [BGH 06.12.1973 - VII ZR 37/73]; 75, 307, 314 [BGH 08.11.1979 - VII ZR 86/79]; BGH NJW 1978, 1485 Nr. 10; 1981, 1784).Ob der Auftragnehmer mit einer solchen "ausgeschlossenen" Nachforderung entsprechend § 390 Satz 2 BGB noch aufrechnen kann, hat der Senat bislang nicht entscheiden müssen; er hat diese Frage jedoch beiläufig bereits bejaht (BGH NJW 1978, 1485 Nr. 10, 1486; 1981, 1784, 1785).
- BGH, 23.04.1981 - VII ZR 207/80
Befriedigung aus einer zur Sicherung des Werklohns eingeräumten Hypothek trotz …
Der Verzicht auf die Einrede der Verjährung kann auch einen Verzicht auf die Einrede der Schlußzahlung mitumfassen (BGH NJW 1978, 1485).Auch § 390 S. 2 BGB, wonach unter bestimmten Voraussetzungen mit einer verjährten Forderung aufgerechnet werden kann, ist für die Aufrechnung mit nach § 16 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B ausgeschlossenen Forderungen entsprechend anzuwenden (vgl. u.a. BGH NJW 1978, 1485, 1486 [BGH 27.04.1978 - VII ZR 167/77]; OLG Hamm BauR 1976, 434;… Ingenstau/Korbion, VOB, 9. Aufl., Teil B, § 16, Rdn. 54 b).
- BGH, 08.11.1979 - VII ZR 86/79
Vorbehalt der Nachforderung durch Klageerhebung
Der Senat hat auch sonst die Einrede der vorbehaltlosen Annahme der Schlußzahlung wie die Einrede der Verjährung behandelt (vgl. BGH NJW 1978, 1485 für den Verzicht auf die Einrede). - OLG Stuttgart, 25.08.1982 - 13 U 58/82
Schlussrechnung beim Bauvertrag; Vorliegen einer Schlussrechnung, wenn als …
Der Beklagte kann jedoch in entsprechender Anwendung von § 390 Satz 2 BGB (so - beiläufig - BGH NJW 78, 1485) mit Gegenansprüchen trotz der vorbehaltlosen Annahme der Schlußzahlung aufrechnen.
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Rechtsprechung
| BGH, 23.02.1978 - II ZR 228/75 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beweislast bei Schadensersatzanspruch des Ladungsbeteiligten gegen den Verfrachter wegen anfänglicher See- oder Ladungsuntüchtigkeit des Schiffes
- Institut für Transport- und Verkehrsrecht
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1978, 1485
- MDR 1978, 735
- VersR 1978, 440
- DB 1978, 1538
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.12.1976 - II ZR 205/74
Widerspruch gegen die Dispache
Auszug aus BGH, 23.02.1978 - II ZR 228/75
Ausschlaggebend ist dabei, daß es einerseits einem Ladungsbeteiligten vielfach nur schwer oder überhaupt nicht möglich ist zu beweisen, daß die See- oder Ladungsuntüchtigkeit bereits bei Antritt der Reise bestanden hat, während es andererseits für den Verfrachter vielfach nicht schwierig sein wird, diesen - in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich liegenden - Punkt zu klären, und, sofern ihm das einmal nicht möglich ist, er jedenfalls "näher dran" ist, die Folgen der Nichtaufklärbarkeit zu tragen (vgl. BGHZ 67, 383, 387/388). - OLG Hamburg, 27.11.1975 - 6 U 34/75
Auszug aus BGH, 23.02.1978 - II ZR 228/75
Nach Ansicht des Berufungsgerichts - vgl. dessen Urteil in VersR 1976, 754 - haftet die Beklagte nach § 559 Abs. 2 HGB für den von der Klägerin geltend gemachten Schaden der Ladungsempfängerin.
- BGH, 20.03.1978 - II ZR 19/76
Unwirksamkeit von Konossementsbedingungen
Hinsichtlich dieser Vorschrift hat der Senat in dem zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofes vorgesehenen Urteil v. 23.2.78 - II ZR 228/75 ausgeführt, daß der geschädigte Ladungsbeteiligte allein zu beweisen hat, sein Schaden sei durch eine See- oder Ladungsuntüchtigkeit des Schiffes verursacht worden, wogegen dann dem Verfrachter im Rahmen seiner Entlastungspflicht der Nachweis obliegt, daß es sich um keinen anfänglichen Mangel des Schiffes gehandelt hat. - BGH, 11.07.1983 - II ZR 227/82
Ladungsbeteiligte - Schiffseigner - Schiffsführer - Ladungstüchtigkeit - …
Der Gedanke, die Beweis last nach Gefahrenbereichen zu verteilen, setzt aber das Bestehen eines solchen Herrschafts- und Organisationsbereiches voraus (vgl. die Senatsurteile BGHZ 27, 236, 238; 67, 383, 387/388; 71, 167, 172; v. 23. Februar 1978 - II ZR 228/75, LM § 559 HGB Nr. 10 = VersR 1978, 440 f.).
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