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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 18.04.1978 - II B 13.77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,469
OVG Berlin, 18.04.1978 - II B 13.77 (https://dejure.org/1978,469)
OVG Berlin, Entscheidung vom 18.04.1978 - II B 13.77 (https://dejure.org/1978,469)
OVG Berlin, Entscheidung vom 18. April 1978 - II B 13.77 (https://dejure.org/1978,469)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • nomos.de PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewerbung eines Professors um einen Lehrstuhl an einer Fakultät in Niedersachsen; Anfrage des für die Bewerbung zuständigen Ministers bezüglich der politischen Vergangenheit des Bewerbers beim Verfassungsschutz des Landes Berlin; Rechtmäßigkeit der Weitergabe von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Wolf-Dieter Narr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 1644
  • NJW 1979, 120 (Ls.)
  • NJW 1984, 1656 (Ls.)
  • DVBl 1978, 756
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus OVG Berlin, 18.04.1978 - II B 13.77
    Dabei sind an die Verfestigung des Kriteriums "verfassungsfeindliche Bestrebungen" und an den Wahrheitsgehalt der Nachrichten strenge Anforderungen zu stellen, weil der Erhaltung der freiheitlichen Demokratie der Gebrauch sachfremder und dubioser verfassungsschutzdienstlicher Informationen eher nachteilig als förderlich ist (vgl. BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [356 f]).

    Verfassungsfeindliche Bestrebungen setzen ein aktives Handeln voraus, dessen Leitmotiv auf die Beeinträchtigung und Beseitigung der Grundwerte einer freiheitlichen Demokratie gerichtet ist (BVerfGE 5, 85 [BVerfG 17.08.1956 - 1 BvB 2/51] [140 ff.]; 39, 334 [351]).

    Hieraus folgt, daß die Übermittlung vager "Zweifel an der Verfassungstreue" (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [353]) durch den Gssetzesauftrag nicht gedeckt ist.

    Es mag sein, daß dem Eignungserfordernis des Art. 33 Abs. 2 GG und den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums ( Art. 35 Abs. 5 GG ) politische Treuepflichten bereits innewohnen (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [346 f.]; BVerwGE 47, 330 [340]; 52, 313); jedenfalls fordern die beamtenrechtlichen Bestimmungen für den Eintritt in das Beamtenverhältnis, daß der Bewerber Gewähr bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten.

    Die Gefahr einer "Unterwanderung der Beamtenschaft durch Verfassungsfeinde" (Wand, BVerfGE 39, 391 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] ) wird durch die Sammlung und Auswertung "verfassungsfeindlicher Bestrebungen" und zusätzlich durch das Beamten- und Disziplinarrecht, das Polizei- und Strafrecht ausreichend abgewehrt; die Übermittlung unterhalb dieser Ebene liegender Erkenntnisse wäre der freiheitlichen Demokratie aus den dargelegten Gründen abträglich.

  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

    Auszug aus OVG Berlin, 18.04.1978 - II B 13.77
    Diese aber hat die Rechtsgleichheit ihrer Mitglieder und deren gleichberechtigte Teilnahme am öffentlichen Meinungs- und Willensbildungsprozeß zur unabdingbaren Voraussetzung (BVerfGE 5, 85 [BVerfG 17.08.1956 - 1 BvB 2/51] [205]).

    Als "Minimum" dessen, was "eine freiheitliche Rechts- und Staatsordnung zu gewähren hat" (Fritz Werner, Recht und Toleranz, Verhandlungen des 44. Deutschen Juristentages Hannover 1962, herausgegeben von der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages, Bd. II Teil B, Festvortrag, B 7), ist politische Toleranz Wesensinerkmal der freiheitlichen Demokratie (BVerfGE 5, 85 [BVerfG 17.08.1956 - 1 BvB 2/51] [139]); 13, 46 [49]; sie wird von der Verfassung garantiert (BVerfGE 12, 296 [306]).

    Verfassungsfeindliche Bestrebungen setzen ein aktives Handeln voraus, dessen Leitmotiv auf die Beeinträchtigung und Beseitigung der Grundwerte einer freiheitlichen Demokratie gerichtet ist (BVerfGE 5, 85 [BVerfG 17.08.1956 - 1 BvB 2/51] [140 ff.]; 39, 334 [351]).

  • BVerwG, 12.10.1971 - VI C 99.67

    Rechtswidrigkeit einer internen Behördenauskunft wegen Verstoßes gegen den in § …

    Auszug aus OVG Berlin, 18.04.1978 - II B 13.77
    Für Rechtsstreitigkeiten dieser Art hält die Prozeßordnung das Rechtsinstitut der Feststellungsklage bereit (vgl. BVerwGE 38, 336/339), mit der die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses begehrt werden kann, wenn der Kläger ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung hat ( § 43 VwGO ).

    "BVerwGE 14, 323 [BVerwG 20.07.1962 - VII C 57/61] " bestätigt auf S. 328 f die Richtigkeit des hier vertretenen Standpunktes, der in BVerwGE 38, 336/339 erneut erhärtet wird.

    die erforderliche (BVerwGE 38, 336 [340]) Konkretisierung erfahren haben.

  • SG Marburg, 07.12.2011 - S 12 KA 879/10

    Abrechnung vertragsärztlicher Leistungen - Ansatz von Hausbesuchen in einer …

    Auszug aus OVG Berlin, 18.04.1978 - II B 13.77
    Auszug aus "SAK" Nr. 9/10 aus 1973 - ein Artikel von Prof. ... über "Allmacht der Bürokratie und Ohnmacht der Linken" - mit einer Selbstdarstellung der SAK.

    Zu dem Abdruck des Artikels "Allmacht der Bürokratie und Ohnmacht der Linken" in "SAK" Nr. 9/10 aus 1973 erklärte Prof. N.:.

    Der von dem Kläger verfaßte Artikel "Allmacht der Bürokratie und Ohnmacht der Linken", der in dem Publikationsorgan eines "Sozialistischen Assistenten-Kollektivs" (SAK, Nr. 9/10/1973) -ohne Wissen des Klägers, wie dieser in seiner Anhörung unter RdN.

  • VG Kassel, 13.01.1977 - IV E 497/76
    Auszug aus OVG Berlin, 18.04.1978 - II B 13.77
    Ob dies auch dann noch gilt, wenn die Unterlagen für die Erfüllung des Auftrages einer Verfassungsschutzbehörde nicht mehr erforderlich sind (verneinend VG Kassel, NJW 1977, 692 [VG Kassel 13.01.1977 - IV E 497/76]), kann hier auf sich beruhen; denn der Kläger wendet sich nicht gegen Aufbewahrung der aus allgemein zugänglichen Quellen stammenden Informationen, sondern gegen ihre Auswertung für Einstellungsüberprüfungen im öffentlichen Dienst, so daß sich die Frage der Erforderlichkeit der weiteren Aufbewahrung für den vorliegenden Rechtsstreit nicht stellt.

    Aus den in den Urteilen des VG Kassel (NJW 1977, 692) und VG Berlin a.a.O. zutreffend dargelegten Gründen (vgl. auch Schmidt, JZ 1974, 241 [248]) fehlt es hierfür, zumindest in Berlin, an einer gesetzlichen Aufgabenzuweisung.

  • EuGH, 22.11.1972 - 19/72

    Thomik / Kommission

    Auszug aus OVG Berlin, 18.04.1978 - II B 13.77
    zwei Auszüge aus "Hochschulpolitische Informationen" Nr. 19/72 vom 13.10.1972 und Nr. 2/73 vom 26.1.1973,.

    Prof. N. wurde mit den in den "Hochschulpolitischen Informationen" Nr. 19/72 vom 13.10.1972 gegen ihn erhobenen Vorwürfen bekannt gemacht, er habe einen Aufruf "zur Solidarisierung mit einigen Jungärzten, die unter dem Verdacht der illegalen Unterstützung von Mitgliedern der Baader-Meinhof-Bande in Hamburg entlassen wurden", mit unterzeichnet.

  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

    Auszug aus OVG Berlin, 18.04.1978 - II B 13.77
    Neben anderen Grundwerten (vgl. BVerfGE 2, 1 [BVerfG 23.10.1952 - 1 BvB 1/51] [13]) rechnen hierzu die Achtung der Menschenrechte und das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.
  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

    Auszug aus OVG Berlin, 18.04.1978 - II B 13.77
    Der Schutz von Freiheit und Menschenwürde als "oberster Zweck allen Rechts" (BVerfGE 12, 45 [51]) umfaßt in einer offenen Gesellschaft, zu der sich die freiheitliche Demokratie bekennt, die Anerkennung der Vielfalt unterschiedlicher, oft miteinander konkurrierender Überzeugungen, Meinungen und Weltanschauungen; für eine freiheitliche demokratische Staatsordnung ist die ständige geistige Auseinandersetzung schlechthin konstituierend (BVerfGE 40, 287 [BVerfG 29.10.1975 - 2 BvE 1/75] [294]).
  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte - …

    Auszug aus OVG Berlin, 18.04.1978 - II B 13.77
    Es mag sein, daß dem Eignungserfordernis des Art. 33 Abs. 2 GG und den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums ( Art. 35 Abs. 5 GG ) politische Treuepflichten bereits innewohnen (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [346 f.]; BVerwGE 47, 330 [340]; 52, 313); jedenfalls fordern die beamtenrechtlichen Bestimmungen für den Eintritt in das Beamtenverhältnis, daß der Bewerber Gewähr bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten.
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvE 1/75

    Verfassungsschutzbericht

    Auszug aus OVG Berlin, 18.04.1978 - II B 13.77
    Der Schutz von Freiheit und Menschenwürde als "oberster Zweck allen Rechts" (BVerfGE 12, 45 [51]) umfaßt in einer offenen Gesellschaft, zu der sich die freiheitliche Demokratie bekennt, die Anerkennung der Vielfalt unterschiedlicher, oft miteinander konkurrierender Überzeugungen, Meinungen und Weltanschauungen; für eine freiheitliche demokratische Staatsordnung ist die ständige geistige Auseinandersetzung schlechthin konstituierend (BVerfGE 40, 287 [BVerfG 29.10.1975 - 2 BvE 1/75] [294]).
  • BVerfG, 21.03.1961 - 2 BvR 27/60

    Parteienprivileg

  • BVerwG, 22.04.1977 - VII C 17.74

    Verfassungstreue eines Lehrbeauftragten - Staatliche Entscheidungsbefugnis - …

  • OVG Berlin, 24.02.1978 - IV B 76.76
  • OVG Berlin, 04.11.1977 - II B 88.76
  • BVerfG, 15.01.1970 - 1 BvR 13/68

    Ehescheidungsakten

  • BVerwG, 31.01.1975 - IV C 46.72

    Anfechtungsbefugnis bei nur an einen Miteigentümer gerichteten …

  • BVerwG, 07.10.1955 - II C 27.54

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 20.07.1962 - VII C 57.61

    Flugunfallbericht

  • BGH, 13.07.1971 - VI ZR 275/69

    Erledigung eines Feststellungsantrags bezüglich des Nichtbestehens von …

  • VGH Bayern, 10.12.1986 - 4 B 85 A.916

    Anspruch eines Ratsmitgliedes auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes in die …

    Denn dieses äußert über seine Beendigung hinaus noch Wirkungen für die Zukunft (hierzu BVerwGE 2, 229 = NJW 1956, 36; VGH München, BayVBl 1979, 123; OVG Berlin, NJW 1978, 1644), die sich daraus erschließen, dass die Bekl. ihre Verpflichtung, Anträge des Kl. unter Bezeichnung des Gegenstandes in die schriftliche Tagesordnung aufzunehmen, grundsätzlich bestreitet.
  • BVerwG, 27.06.1997 - 8 C 23.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Zulässigkeit einer Feststellungsklage im …

    Dem haben sich auch die Verwaltungsgerichte (Urteile vom 25. Februar 1970 - BVerwG VI C 125.67 - Buchholz 237.1 Art. 14 BayBG Nr. 1 S. 1 (2) und vom 28. Juni 1990 - BVerwG 2 C 1.89 - Buchholz 421.5 BBiG Nr. 16 S. 1 (3); OVG Hamburg, Urteil vom 19. Oktober 1951 - Bf I 277/51 - DÖV 1952, 155; OVG Berlin, Urteile vom 18. April 1978 - II B 13/77 - NJW 1978, 1644 und vom 26. November 1992 - 5 B 12.90 - UA S. 13; VGH Mannheim, Urteil vom 19. November 1989 - 5 S 2156/89 - NVwZ 1990, 680; so im übrigen auch Urteil des Berufungsgerichts vom 21. April 1971 - III A 679/69 - ZMR 1972, 57 (58)) und die verwaltungsprozessuale Literatur (…Eyermann/Fröhler, VwGO, 9. Aufl. 1988, § 43 Rn. 7 und 11;… Redeker/von Oertzen, VwGO, 11. Aufl. 1994, § 43 Rn. 20;… Kopp, VwGO, 10. Aufl. 1994, § 43 Rn. 16 a.E.) angeschlossen.
  • BVerwG, 21.02.1984 - 1 C 37.79

    Zusammenarbeit der Länder - Verfassungsschutz - Übermittlung von Unterlagen - …

    Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung (NJW 1978, 1644 = DVBl. 1978, 756 = ZBR 1978, 365) im wesentlichen folgendes ausgeführt:.

    In diesem Sinne sind die Entscheidungsgründe des Urteils allgemein verstanden worden (Allert, Mitteilungen des Hochschulverbandes 1978, 263; Denninger, VVDStRL 37 S. 7 ; Erbel, RiA 1981, 26 ; Goebel, Urteilsanm. NJW 1979, 120; Groth, Urteilsanm.

  • OVG Thüringen, 09.10.2019 - 3 KO 161/11

    Sportwetten-Erlaubnis nach Gewerbegesetz der DDR

    Auch im Rahmen von § 43 Abs. 1 VwGO begründen aber Wiederholungsgefahr und Rehabilitierung nach erfolgter Diskriminierung ein berechtigtes Interesse (BVerwG, Urteile vom 13.04.1989 - 3 C 11.86 - BVerwGE 82, 7, 9 und vom 29.04.1997 - 1 C 2.95 - NJW 1997, 2534; OVG Bremen, Urteil vom 27.03.1990 - 1 BA 18/89 - NVwZ 1990, 1188; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.10.1997 - 1 S 2555/96 - ESVGH 48, 158 = DVBl. 1998, 835; OVG Niedersachsen, Urteil vom 20.02.2001 - 10 L 2705/99 - DÖV 2002, 253), außerdem die Vorbereitung eines Schadensersatzprozesses, sofern die Erledigung nach schon erhobener Klage eingetreten ist (s. BVerwG, Urteil vom 08.12.1995 - 8 C 37.93 - BVerwGE 100, 83; OVG Berlin, Urteil vom 18.04.1978 - II B 13.77 - NJW 1978, 1644; Bayerischer VGH, Urteil vom 18.07.1991 - 25 B 88.792 - NJW 1992, 929;… Pietzcker, § 43 VwGO, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 17. EL Oktober 2008, Rdn. 34).
  • VG Berlin, 29.10.1980 - I A 242.78

    Anspruch auf Vernichtung und Unterlassung der Weitergabe von gespeicherten Daten …

    Dabei kann es keinen Unterschied machen, ob das Tätigwerden der öffentlichen Gewalt sich im verborgenen abspielt oder ob Gegenstand und Art jener Maßnahme in die Öffentlichkeit dringen (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 18. April 1978 - OVG II B 13/77 -, NJW 1978, 1644 ff. [OVG Berlin 18.04.1978 - II B 13/77] ).

    Wenn auch die Kammer Bedenken hat, der Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Berlin zu folgen, daß die Befugnisse des Landesamts für Verfassungsschutz im Stadium der Auswertung auf dieÜbermittlung allein solcher Tatsachen verengt sei, die den Schluß einer verfassungsfeindlichen, die demokratischen Freiheiten zielstrebig untergrabenden Hetze oder eines tätlichen Angriffs zuverlässig (gewissermaßen "anklagereif") tragen (vgl. NJW 1978, 1644 ff. [OVG Berlin 18.04.1978 - II B 13/77] ), so reicht jedoch ein entfernter Verdacht, der - wie im Falle des Klägers - noch nicht einmal die personenbezogene Erfassung rechtfertigt, für dieÜbermittlung der Erkenntnis an andere Behörden nicht.

  • VG Berlin, 30.04.1980 - 1 A 517.77

    Antrag auf Löschung von Informationen in den Akten des Verfassungsschutzes über …

    Da die Weitergabe von Informationen an andere Behörden keine den Behördenbereich verlassende Einzelfallregelung gegenüber den Betroffenen darstellt - mag sie ihn auch rechtlich belasten - (vgl. "Narr-Urteil" des OVG Berlin vom 18. April 1978 - OVG II B 13.77 -, S. 22 ff.), handelt es sich insoweit um eine allgemeine Leistungsklage.

    Die als allgemeine Leistungsklage auf Unterlassung weiterer Auskünfte des beanstandeten Inhalts gerichtete Klage war nämlich - wie oben bereits dargelegt - zulässig; Insbesondere fehlte ihr auch nicht das Rechtsschutzbedürfnis (vgl. "Narr-Urteil" des OVG Berlin vom 18. April 1978, a.a.O.; a.A. noch Urteil der Kammer vom 24. November 1976 - VG 1 A 159.75 -).

  • VGH Hessen, 18.02.1997 - 10 UE 459/96

    Erfolglose Klage einer kommunalen Gebietskörperschaft gegen das Land auf …

    Selbst wenn man also entsprechend dem Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren vom 14./15. Dezember 1995 davon ausgeht, dass mit dem Auslaufen der Hessischen Abschiebestoppregelungen gemäß § 54 AuslG die im Stadtgebiet der Klägerin aufgenommenen und untergebrachten Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina nicht mehr als Kriegs- oder Bürgerkriegsflüchtlinge anzusehen sind, ist ein berechtigtes Interesse der Klägerin an der begehrten Feststellung im Sinne von § 43 Abs. 1 VwGO deshalb (noch) gegeben, weil auch über das Ende des allgemeinen Abschiebestopps hinaus noch anhaltende Wirkungen für die Klägerin fortbestehen (BVerwG, Urteil vom 7. Oktober 1955 - II C 27.54 -, BVerwGE 2, 229; OVG Berlin, Urteil vom 18. April 1978 - II B 13/77 -, NJW 1978, 1644; Bay. VGH, Urteil vom 10. Dezember 1986 - 4 B 85 A. 916 -, BayVBl. 1987, 239 = NVwZ 1988, 84, m. w. N.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Dezember 1993 - 8 A 10439/93 -, RdL 1994, 195 = NuR 1994, 503).
  • VG Köln, 23.04.2009 - 20 K 5429/07

    Bodo Ramelow

    Rn. 29 vgl. Borgs/Ebert aaO., Rdnr. 14; vgl. auch OVG Berlin, Urteil vom 18.04.1978 - II B 13/77 -, NJW 1978, 1644,.
  • BVerwG, 17.12.1982 - 2 B 98.82

    Unterscheidung von arbeitsgerichtlicher und verwaltungsgerichtlicher …

    Ohne rechtsgrundsätzliche Bedeutung ist auch die unter Hinweis auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 18. Februar 1978 - OVG 2 B 13/77 - (NJW 1978, 1644 = DVBl. 1978, 756) bezeichnete Frage, ob die in dem angefochtenen Beschluß vertretene Auffassung des Berufungsgerichts, "der Beklagte habe seiner Entscheidung Erkenntnisse des Verfassungsschutzes zugrunde legen dürfen", zutreffend ist.
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.01.2023 - 3 LB 2/22

    Anforderungen an die Geltendmachung des Auskunfts- und Akteneinsichtsrechts der …

    Bei einer bereits erfolgten - möglicherweise unbefugten - Weitergabe geschützter Informationen durch staatliche Stellen ist die Feststellungsklage als statthafte Rechtsschutzform anerkannt (vgl. OVG Berlin, Urt. v. 18.04.1978 - II B 13.77 -, juris Rn. 112;… Schneider, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Loseblatt, Stand: August 2022, § 30 VwVfG Rn. 47).
  • BVerwG, 02.11.1982 - 2 B 108.82

    Diskrepanz zwischen arbeitsgerichtlicher und verwaltungsgerichtlicher …

  • BVerwG, 18.12.1981 - 2 B 26.80

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • VG Darmstadt, 17.11.1978 - III E 8/78

    Einsichtnahme und anschließende Vernichtung von geführten Kriminalakten; …

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