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Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.10.1977

Rechtsprechung
   BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,21
BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77 (https://dejure.org/1977,21)
BGH, Entscheidung vom 12.10.1977 - 2 StR 410/77 (https://dejure.org/1977,21)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 1977 - 2 StR 410/77 (https://dejure.org/1977,21)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung zur Bewährung - Anrechnung der aus Anlass der Tat erlittenen Untersuchungshaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO (1975) § 260 Abs. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 27, 287
  • NJW 1978, 229
  • MDR 1978, 154
 
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Wird zitiert von ... (194)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 16.03.1977 - 2 StR 62/77

    Bestrafung gewerbsmäßigen Bannbruchs bei Zuwiderhandlungen gegen …

    Auszug aus BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77
    Eine richterliche Entscheidung wird nur in Ausnahmefällen erforderlich, etwa wenn die Anrechnung ganz oder teilweise unterbleiben soll (§ 51 Abs. 1 Satz 2 StGB 1975), wenn auf Freiheits- und Geldstrafe oder auf mehrere Freiheitsstrafen erkannt wird, so daß zu bestimmen ist, auf welche Strafe die Untersuchungshaft angerechnet werden soll (BGHSt 24, 29, 30; BGH…, Urt. vom 18. März 1976 - 4 StR 65/76; Beschl. vom 16. März 1977 - 2 StR 62/77).

    Daher erübrigen sich - worauf hinzuweisen der Senat Anlaß hat - Kennzeichnungen der Tat als gemeinschaftlich oder fortgesetzt oder im Rückfall begangen (BGH, Beschl. vom 16. März 1977 - 2 StR 62/77; BGHSt 23, 237; Willms DRiZ 1976, 82), die Hervorhebung verminderter Schuldfähigkeit des Täters oder der Einordnung der Tat als besonders schwerer oder minder schwerer Fall.

  • BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70

    eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt …

    Auszug aus BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77
    StGB ist auch dann nicht erforderlich, wenn das Gesetz Regelbeispiele und einen jeweils besonderen Strafrahmen vorsieht, wie etwa in § 213 und § 243 StGB (BGHSt 23, 254, 256; BGH…, Urt. vom 27. Oktober 1976 - 2 StR 465/76); der Umstand, daß die Senate des Bundesgerichtshofs im allgemeinen Urteilssprüche nicht mehr beanstanden, die solche Strafzumessungsgründe nicht lediglich in die Liste der angewendeten Vorschriften, sondern in die Urteilsformel aufgenommen haben (BGH NJW 1977, 1830), steht dem nicht entgegen.
  • BGH, 25.01.1967 - 2 StR 424/66

    Fehlerhafte Berechnung der Gesamtstrafe - Kompetenzfragen im Verhältnis zur …

    Auszug aus BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77
    Denn auch wenn die erkannte Strafe durch die erlittene Untersuchungshaft offensichtlich voll verbüßt ist, obliegt die entsprechende Feststellung der Strafvollstreckungsbehörde, da es sich um eine Frage der Strafzeitberechnung handelt (vgl. BGHSt 18, 34, 36; 21, 186, 188); eine gerichtliche Entscheidung hierüber ist dem Verfahren nach § 458 StPO vorbehalten.
  • BGH, 05.07.1977 - 1 StR 284/77

    Notwendigkeit des Hinweises auf rechtsfolgenverschärfende Umstände - Gesetzliche …

    Auszug aus BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77
    StGB ist auch dann nicht erforderlich, wenn das Gesetz Regelbeispiele und einen jeweils besonderen Strafrahmen vorsieht, wie etwa in § 213 und § 243 StGB (BGHSt 23, 254, 256; BGH…, Urt. vom 27. Oktober 1976 - 2 StR 465/76); der Umstand, daß die Senate des Bundesgerichtshofs im allgemeinen Urteilssprüche nicht mehr beanstanden, die solche Strafzumessungsgründe nicht lediglich in die Liste der angewendeten Vorschriften, sondern in die Urteilsformel aufgenommen haben (BGH NJW 1977, 1830), steht dem nicht entgegen.
  • BGH, 07.09.1962 - 4 StR 264/62

    Versäumnis einer rechtzeitigen Einlegung der Revision durch einen Angeklagten und …

    Auszug aus BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77
    Denn auch wenn die erkannte Strafe durch die erlittene Untersuchungshaft offensichtlich voll verbüßt ist, obliegt die entsprechende Feststellung der Strafvollstreckungsbehörde, da es sich um eine Frage der Strafzeitberechnung handelt (vgl. BGHSt 18, 34, 36; 21, 186, 188); eine gerichtliche Entscheidung hierüber ist dem Verfahren nach § 458 StPO vorbehalten.
  • BGH, 27.10.1976 - 2 StR 465/76

    Selbständiger Qualifikationstatbestand des schweren Diebstahls oder …

    Auszug aus BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77
    StGB ist auch dann nicht erforderlich, wenn das Gesetz Regelbeispiele und einen jeweils besonderen Strafrahmen vorsieht, wie etwa in § 213 und § 243 StGB (BGHSt 23, 254, 256; BGH, Urt. vom 27. Oktober 1976 - 2 StR 465/76); der Umstand, daß die Senate des Bundesgerichtshofs im allgemeinen Urteilssprüche nicht mehr beanstanden, die solche Strafzumessungsgründe nicht lediglich in die Liste der angewendeten Vorschriften, sondern in die Urteilsformel aufgenommen haben (BGH NJW 1977, 1830), steht dem nicht entgegen.
  • BGH, 03.04.1970 - 2 StR 47/70

    Aufhebung eines Strafausspruchs infolge des ersten Strafrechtsreformgesetzes …

    Auszug aus BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77
    Daher erübrigen sich - worauf hinzuweisen der Senat Anlaß hat - Kennzeichnungen der Tat als gemeinschaftlich oder fortgesetzt oder im Rückfall begangen (BGH, Beschl. vom 16. März 1977 - 2 StR 62/77; BGHSt 23, 237; Willms DRiZ 1976, 82), die Hervorhebung verminderter Schuldfähigkeit des Täters oder der Einordnung der Tat als besonders schwerer oder minder schwerer Fall.
  • BGH, 19.11.1970 - 2 StR 510/70

    Anwendung des festen Umrechnungsmaßstabs bei der Anrechnung einer …

    Auszug aus BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77
    Eine richterliche Entscheidung wird nur in Ausnahmefällen erforderlich, etwa wenn die Anrechnung ganz oder teilweise unterbleiben soll (§ 51 Abs. 1 Satz 2 StGB 1975), wenn auf Freiheits- und Geldstrafe oder auf mehrere Freiheitsstrafen erkannt wird, so daß zu bestimmen ist, auf welche Strafe die Untersuchungshaft angerechnet werden soll (BGHSt 24, 29, 30; BGH…, Urt. vom 18. März 1976 - 4 StR 65/76; Beschl. vom 16. März 1977 - 2 StR 62/77).
  • BGH, 14.11.1966 - 2 StR 361/66

    Anrechung der Untersuchungshaft zur Kürzung einer Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77
    Er konnte, wie dies auch unter der Geltung des früheren Rechts anerkannt war (BGHSt 21, 154; BGH…, Urt. vom 5. September 1952 - 1 StR 314/52 bei Dallinger MDR 1952, 657; RGSt 59, 411, 412; RG JW 1927, 2051), nicht die Wirkung entfalten, daß er eine längere Strafzeit tilgte, als der wirklich erlittenen Untersuchungshaft entspricht (BGH, Beschl. vom 3. Februar 1976 - 5 StR 738/75).
  • BGH, 18.03.1976 - 4 StR 65/76

    Revision wegen fehlender Strafaussetzung zur Bewährung - Anrechnung der …

    Auszug aus BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77
    Eine richterliche Entscheidung wird nur in Ausnahmefällen erforderlich, etwa wenn die Anrechnung ganz oder teilweise unterbleiben soll (§ 51 Abs. 1 Satz 2 StGB 1975), wenn auf Freiheits- und Geldstrafe oder auf mehrere Freiheitsstrafen erkannt wird, so daß zu bestimmen ist, auf welche Strafe die Untersuchungshaft angerechnet werden soll (BGHSt 24, 29, 30; BGH, Urt. vom 18. März 1976 - 4 StR 65/76; Beschl. vom 16. März 1977 - 2 StR 62/77).
  • BGH, 03.02.1976 - 5 StR 738/75

    Voraussetzungen für die nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe - Aufhebung …

  • BGH, 05.09.1952 - 1 StR 314/52

    Rechtsmittel

  • RG, 10.11.1925 - I 531/25

    Welche Wirkung hat es, wenn das Gericht eine längere Untersuchungshaft als die …

  • BGH, 26.02.2015 - 1 StR 574/14

    Minderschwerer Fall des Totschlags (Voraussetzungen einer Affekttat: …

    Denn bei § 213 StGB insgesamt und nicht lediglich bei seiner zweiten Alternative handelt es sich um eine Strafzumessungsregel (vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 1966 - 2 StR 525/65, BGHSt 21, 14, 15; siehe auch Beschluss vom 12. Oktober 1977 - 2 StR 410/77, BGHSt 27, 287, 289;… H. Schneider in Münchener Kommentar zum StGB, 2. Aufl., Band 4, § 213 Rn. 1 mwN).
  • BGH, 14.05.2024 - 6 StR 502/23

    Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung (besonders schwerer Fall: …

    Denn der Schuldspruch folgt aus § 177 Abs. 8 StGB und nicht aus § 177 Abs. 9 Variante 3 StGB, weil Strafzumessungsregeln für besonders schwere Fälle ebenso wie diejenigen für minder schwere Fälle grundsätzlich nicht in den Tenor aufgenommen werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 1977 - 2 StR 410/77, BGHSt 27, 287; vom 15. April 2008 - 5 StR 68/08; vom 13. August 2008 - 2 StR 332/08; vom 26. November 2013 - 3 StR 370/13).

    Denn der Schuldspruch folgt aus § 177 Abs. 8 StGB und nicht aus § 177 Abs. 9 Variante 3 StGB, weil Strafzumessungsregeln für besonders schwere Fälle ebenso wie diejenigen für minder schwere Fälle grundsätzlich nicht in den Tenor aufgenommen werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 1977 - 2 StR 410/77, BGHSt 27, 287; vom 15. April 2008 - 5 StR 68/08; vom 13. August 2008 - 2 StR 332/08; vom 26. November 2013 - 3 StR 370/13).

  • BGH, 07.10.2003 - 1 StR 212/03

    Untreue (Abschluss eines Austauschvertrages als Nachteil im Sinne einer …

    Die Annahme eines besonders schweren Falles soll grundsätzlich schon aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht in die Urteilsformel aufgenommen werden; sie gehört nicht zur "rechtlichen Bezeichnung der Tat" im Sinne des § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO (vgl. nur BGHSt 27, 287, 289;… siehe auch Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. § 260 Rdn. 25).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.10.1977 - 2 StR 303/77   

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BGH, 19.10.1977 - 2 StR 303/77 (https://dejure.org/1977,1115)
BGH, Entscheidung vom 19.10.1977 - 2 StR 303/77 (https://dejure.org/1977,1115)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 1977 - 2 StR 303/77 (https://dejure.org/1977,1115)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 229
  • MDR 1978, 152
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 19.10.1977 - 2 StR 303/77
    Jedoch bedarf die Verurteilung wegen Mordes unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Verdeckung einer Straftat mit Rücksicht auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Statthaftigkeit der absoluten Strafdrohung des § 211 StGB (Urt. vom 21. Juni 1977 = NJW 1977, 1525 ) näherer Erörterung.
  • BGH, 22.09.1956 - GSSt 1/56

    Begriff der Heimtücke

    Auszug aus BGH, 19.10.1977 - 2 StR 303/77
    Die zusätzliche Einführung eines Merkmals der besonderen Verwerflichkeit, die der Bundesgerichtshof in der Entscheidung des Großen Senats BGHSt 9, 385 mit eingehender Begründung abgelehnt hat und das Bundesverfassungsgericht jetzt für erwägenswert hält, würde also an der Annahme von Mord in dem hier gegebenen Falle nichts ändern können.
  • BGH, 13.06.1978 - 1 StR 118/78

    Verurteilung wegen Mordes und wegen vorsätzlicher Körperverletzung - Rüge der …

    Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofes hat bereits entschieden, daß das genannte Urteil des Bundesverfassungsgerichts es nicht gebiete, den Mordtatbestand in der Begehungsform der Verdeckung einer anderen Straftat auf solche Fälle einzuschränken, in denen der Täter die Tötung des unliebsamen Zeugen schon im voraus geplant hatte (BGH NJW 1978, 229 = BGHSt 27, 281).

    Bei einer solchen Sachlage könnte sich zudem der Gedanke in den Vordergrund drängen, daß die besondere Verwerflichkeit, die der Einschätzung der Tötung zur Verdeckung einer Straftat als Mord zugrunde liegt, je nach den Tatumständen des Einzelfalles dem Grade nach verschieden stark ausgeprägt sein kann (vgl. BGH NJW 1978, 1062), und daß daher auch das Bundesverfassungsgericht eine Einengung des Mordtatbestarides nur für Grenzfälle im Auge hat, denen "nicht das Merkmal der besonderen Verwerflichkeit der Tat anhaftet, das einen lebenslangen Freiheitsentzug als verhältnismäßig erscheinen läßt" (BGH NJW 1978, 229).

  • BGH, 12.04.1978 - 3 StR 58/78

    Revision wegen Verletzung formellen und materiellen Rechts - Rechtmäßigkeit der …

    Der Bundesgerichtshof hat bereits in der Entscheidung vom 19. Oktober 1977 (NJW 1978, 229), der sich der Senat anschließt, zum Ausdruck gebracht, daß eine Einschränkung des Mordtatbestandes in der Begehungsweise der Verdeckung einer anderen Straftat auf solche Fälle, in denen der Täter die Tötung des unliebsamen Zeugen schon im voraus geplant hat, abzulehnen ist.
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