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Rechtsprechung
   BayObLG, 18.10.1977 - BReg. 3 Z 68/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,2025
BayObLG, 18.10.1977 - BReg. 3 Z 68/76 (https://dejure.org/1977,2025)
BayObLG, Entscheidung vom 18.10.1977 - BReg. 3 Z 68/76 (https://dejure.org/1977,2025)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Oktober 1977 - BReg. 3 Z 68/76 (https://dejure.org/1977,2025)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Beurkundung der Übertragung eines Geschäftsanteils an einer deutschen GmbH; Übertragung eines Geschäftsanteils zwischen ausschließlich in Österreich ansässigen Beteiligten durch einen österreichischen Notar; Anwendbarkeit von Ortsrecht; Zulassung der ausländischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 500
  • MDR 1978, 408
  • DB 1977, 2320
  • BayObLGZ 1977, 242
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 01.02.1974 - 15 Wx 6/74
    Auszug aus BayObLG, 18.10.1977 - BReg. 3 Z 68/76
    Zur Begründung hat es sich auf den Beschluß des OLG Hamm vom 01.02.1974 (NJW 74, 1057) bezogen.

    Die auf einer von einem ausländischen Notar beurkundeten Gesellschafterversammlung im Ausland beschlossene Änderung der Satzung einer deutschen GmbH hat das OLG Hamm wegen Verstosses gegen die in § 53 Abs. 2 Satz 1 GmbHG vorgeschriebene Form für unwirksam gehalten (NJW 1974, 1057).

    Auch solche Rechtsgeschäfte könnten nur von einem deutschen Notar wirksam beurkundet werden (Winkler NJW 1974, 1032; Schmidt DB 1974, 1216; 1976, 2203 [BGH 09.07.1976 - V ZR 221/74] ; Kuntze DB 1975, 193; Brambring NJW 1975, 1255 [OLG Hamm 01.02.1974 - 15 Wx 6/74] ; derselbe DNotZ 1976, 502;… Keidel/Winkler FGG 10. Aufl. Einl. Beurkundungsgesetz RdNr. 54).

    Insbesondere weicht der Senat nicht von der Entscheidung des OLG Hamm NJW 74, 1057 ab.

  • BGH, 09.07.1976 - V ZR 221/74

    Schadensersatz wegen Vornahme einer Amtspflichtverletzung - Versagung einer …

    Auszug aus BayObLG, 18.10.1977 - BReg. 3 Z 68/76
    Auch solche Rechtsgeschäfte könnten nur von einem deutschen Notar wirksam beurkundet werden (Winkler NJW 1974, 1032; Schmidt DB 1974, 1216; 1976, 2203 [BGH 09.07.1976 - V ZR 221/74] ; Kuntze DB 1975, 193; Brambring NJW 1975, 1255 [OLG Hamm 01.02.1974 - 15 Wx 6/74] ; derselbe DNotZ 1976, 502;… Keidel/Winkler FGG 10. Aufl. Einl. Beurkundungsgesetz RdNr. 54).
  • RG, 22.03.1939 - II 137/38

    1. Ist Art. 11 Abs. 1 Satz 2 EG.z.BGB. anwendbar, wenn ein Geschäftsanteil einer …

    Auszug aus BayObLG, 18.10.1977 - BReg. 3 Z 68/76
    Das Reichsgericht hat für die Übertragung eines Geschäftsanteils an einer GmbH das Ortsrecht gemäß Art. 11 Abs. 1 Satz 2 EGBGB unter der Voraussetzung für anwendbar erklärt, daß dieses das betreffende Rechtsgeschäft kennt (RGZ 160, 225/231).
  • RG, 26.06.1940 - II B 3/40

    Darf im Gesellschaftsvertrag einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bestimmt …

    Auszug aus BayObLG, 18.10.1977 - BReg. 3 Z 68/76
    Diese ist in zulässiger Weise (RGZ 164, 177;… Hachenburg 6. Aufl. § 35 Anm. 20) im Rahmen der geltenden Satzung (§ 5 Abs. 2) durch formfreien Gesellschafterbeschluß erfolgt.
  • RG, 12.05.1916 - VII 90/16

    Gesellschaftsstempel

    Auszug aus BayObLG, 18.10.1977 - BReg. 3 Z 68/76
    Schon in einer früheren Entscheidung (RGZ 88, 227) hat es ausgesprochen, daß die Beurkundung durch einen schweizerischen Notar der Formvorschrift des § 15 Abs. 3 GmbHG genüge.
  • BGH, 04.11.2004 - III ZR 172/03

    Anforderungen an die Form eines Treuhandvertrages über einen Geschäftsanteil …

    Das Reichsgericht ist zu Art. 11 EGBGB in der Fassung vor dem Inkrafttreten des IPR-Gesetzes vom 25. Juli 1986 (BGBl. I S. 1142) ohne weiteres davon ausgegangen, daß jene Bestimmung auf Verträge, mit denen Geschäftsanteile an einer GmbH übertragen werden, grundsätzlich anwendbar ist (RGZ 160, 225, 229; vgl. auch BayObLG NJW 1978, 500 f; OLG Frankfurt a.M. DNotZ 1982, 186, 187); der Bundesgerichtshof hat für die Auffassung, Art. 11 Abs. 1 Satz 2 EGBGB a.F. gelte auch für gesellschaftsrechtliche Vorgänge, eine zustimmende Tendenz erkennen lassen (BGHZ 80, 76, 78).
  • LG Köln, 11.09.1996 - 11 T 282/96

    Angabe des Gemeinschaftsverhältnisses bei ausländischen Ehegatten

    Das BayObLG hat in seiner Entscheidung vom 16.10.1977 ( BayObLGZ 1977, 242 ) die Frage, ob eine Satzungsänderung durch einen ausländischen Notar beurkundet werden kann, ausdrücklich offengelassen.
  • OLG Stuttgart, 03.11.1980 - 8 W 530/79

    Eintragung einer Änderung des Gesellschaftsvertrags; Anforderungen an die …

    Der Senat teilt die vom BayObLG (NJW 1978, 500) vertretene Meinung, daß Art. 11 Absatz 1 Satz 2 EGBGB auch auf gesellschaftsrechtliche Vorgänge anzuwenden ist, weil dies dem Wortlaut der Vorschrift entspricht und hinreichende Gründe für eine abweichende Auslegung fehlen (…ebenso Palandt, 39. Aufl., Anm. zu Art. 11 EGBGB mit weiteren Hinweisen).
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