Rechtsprechung
| LG Stade, 26.07.1978 - 1 S 25/78 |
Verfahrensgang
- LG Stade, 26.07.1978 - 1 S 25/78
- LG Stade, 12.09.1978 - 1 S 25/78
Papierfundstellen
- NJW 1979, 168
- NJW 1979, 931 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 14.07.1994 - IX ZR 193/93
Wirksamkeit eines Berichtigungsbeschlusses
Eine Gegenmeinung tritt dafür ein, auch Mängel der Willensbildung nach § 319 ZPO berichtigen zu lassen (OLG Dresden ZZP 62, 384, 385 m.abl.Anm. v. Köst; OLG Frankfurt NJW 1970, 436, 437; OLG Hamm MDR 1986, 594 [OLG Hamm 20.02.1986 - 21 W 1/86]; LAG München MDR 1985, 170, 171 [LAG München 10.02.1984 - 8 Ta 252/83]; LG Stade NJW 1979, 168 f m.abl.M. v. Pruskowski 931 f;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO 52. Aufl. § 319 Rdn. 8; Jonas in Anm. JW 1936, 103; Fischer in Anm. LM § 319 ZPO Nr. 3). - OLG Frankfurt, 10.01.1983 - 20 W 813/82
Streit zwischen den leiblichen Eltern und den Pflegeeltern um die Herausgabe …
Der Einzelfall, auf den es ankommt, muß unter anderem auch mit Hilfe eines psychologischen Gutachtens aufgeklärt werden (OLG Frankfurt FamRZ 81, 309; OLG Karlsruhe NJW 79, 931; Baer FamRZ 82, 224); es genügt nicht, zur Begründung der Anordnung des Verbleibs des Kindes bei den Pflegeeltern allein auf allgemeine Erkenntnisse der psychologischen Wissenschaft zu verweisen.Bereits vor dem 1.1.1980 hat die Rechtsprechung psychologisches Basiswissen nicht vernachlässigt, sondern regelmäßig zur Entscheidung von Fällen der vorliegenden Art auf psychologische Gutachten zurückgegriffen (vgl. BayObLG FamRZ 78, 135; OLG Karlsruhe NJW 79, 931; Die Justiz 75, 30).
- OLG Frankfurt, 19.05.1983 - 20 W 207/83
Beschwerderecht der früheren Pflegemutter gegen den die leibliche Mutter …
Soweit es danach auf die Stellungnahme eines Sachverständigen ankommt, wird das Landgericht auch das bereits eingeholte Gutachten vom 17. September 1982 tatrichterlich zu würdigen haben, das nicht schon deswegen unverwertbar ist, weil es von einem Verfahrensbeteiligten vorgelegt worden ist (…vgl. Keidel/Kuntze/Winkler, aaO § 12 FGG Rdn. 29a), und das in seinem Ergebnis mit anerkanntem kinderpsychologischen und entwicklungsbiologischen Grundwissen nicht unvereinbar ist (vgl. Zenz, Gutachten A zum 54. Deutschen Juristentag S. 34 bis 44 und S. 34 Fn. 61; Lempp, Referat zum 54. Deutschen Juristentag S. 5 ff; Goldstein/Freud/Solnit, Diesseits des Kindeswohls [1982] S. 42 bis 56; vgl. auch OLG Karlsruhe NJW 1979, 931; OLG Oldenburg FamRZ 1981, 811).
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Rechtsprechung
| KG, 18.10.1978 - 18 UF 577/78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erfordernis des Verlesens der Scheidungsanträge vor Gericht; Heilung durch den Verzicht auf die Verlesung; Abtrennung des Versorgungsausgleichsverfahrens ; Unwiderlegbare Vermutung des Scheiterns der Ehe; Festlegung der Ehezeit; Vorliegen einer "gemeinsamen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 16.12.1977 - 127b F 1716/77
- KG, 18.10.1978 - 18 UF 577/78
Papierfundstellen
- NJW 1979, 168
- NJW 1981, 2376 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 09.07.1980 - IVb ZR 528/80
Begriff der Dauer der Ehe; Ausschluß des Unterhaltsanspruchs wegen Unbilligkeit
Der vom Kammergericht (NJW 1979, 168 [KG Berlin 18.10.1978 - 18 UF 577/78] = FamRZ 1979, 140, 141) und von D. Schwab (…Handbuch des Scheidungsrechts 1977 Rdn. 377; zu derselben Auffassung neigend anscheinend auch Beitzke FamR 21, Aufl. § 20 III 5 a S. 144) vertretenen Auffassung, § 1579 Abs. 1 Nr. 1 BGB stelle auf die Dauer des tatsächlichen Zusammenlebens der Ehegatten ab, vermag der erkennende Senat nicht beizutreten. - OLG Köln, 26.08.1997 - 4 UF 164/96
Ausschluss oder Herabsetzung des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit; …
Soweit eine grobe Unbilligkeit im Sinne des § 1587 c Nummer 1 BGB angenommen worden ist, bezieht sich dies auf eine extrem kurze Ehe, wie etwa nur sechs Wochen (BGH FamRZ 1981, 944) oder ein Monat und nur 6-tägiges Zusammenleben (vgl. KG NJW 1979, 168) oder wenn wegen der kurzen Ehe der Versorgungsausgleich im Bagatellbereich bliebe (vgl. OLG Schleswig FamRZ 1980, 1132). - OLG Schleswig, 10.10.1980 - 8 UF 51/79 Die Frage braucht hier nicht abschließend entschieden zu werden, denn im Hinblick darauf, daß die Klägerin mit dem Beklagten bereits vor der Heirat etwa fünf Jahre wie in einer Ehe zusammengelebt, und sie zudem infolge der Wiederverheiratung ihren Unterhaltsanspruch aus erster Ehe verloren hat (§ 67 EheG), ist jedenfalls die unterhaltsrechtliche Inanspruchnahme des Beklagten trotz verhältnismäßig kurzer Dauer der Ehe nicht grob unbillig (vgl. auch KG NJW 1979, 168; OLG Hamm FamRZ 1980, 258 ff).
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