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Weitere Entscheidung unten: OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.1980

Rechtsprechung
   BAG, 20.08.1980 - 5 AZR 759/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,414
BAG, 20.08.1980 - 5 AZR 759/78 (https://dejure.org/1980,414)
BAG, Entscheidung vom 20.08.1980 - 5 AZR 759/78 (https://dejure.org/1980,414)
BAG, Entscheidung vom 20. August 1980 - 5 AZR 759/78 (https://dejure.org/1980,414)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Lohnfortzahlung - Ausgleichsquittung - Verzicht auf Lohnfortzahlung - Bedeutung einer Ausgleichsquittung - Stillschweigende Bedeutung - Erklärungsbewußtsein - Unterschrift

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 1285
  • ZIP 1980, 1121
  • DB 1981, 221
 
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Wird zitiert von ... (33)Zitiert selbst (4)

  • BAG, 09.11.1973 - 3 AZR 66/73

    Ausgleichsquittung - Betriebliches Ruhegeld - Verzicht des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 20.08.1980 - 5 AZR 759/78
    Deshalb muß sich nach dem Wortlaut der Erklärung und den Begleitumständen klar ergeben, daß und in welchem Umfang der Arbeitnehmer ihm bekannte oder mögliche Ansprüche aufgibt (BAG AP Nr. 163 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu I 2 der Gründe]).

    Der Dritte Senat hat zu einem Verzicht auf Ruhegeldansprüche in einer Ausgleichsquittung ausgesprochen, daß der Arbeitnehmer wegen der Bedeutung dieser Ansprüche auf solche im Regelfälle nicht verzichten wolle und auch der Arbeitgeber nicht annehmen könne, der Arbeitnehmer wolle bei Unterzeichnung der Ausgleichsquittung beiläufig auf so bedeutsame Ansprüche verzichten (AP Nr. 163 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu I 2 der Gründe]).

  • BAG, 20.08.1980 - 5 AZR 218/78

    Lohnfortzahlungsanspruch - Verzicht - Kein Verzicht vor Fälligkeit - Kündigung - …

    Auszug aus BAG, 20.08.1980 - 5 AZR 759/78
    Das entspricht der Rechtsprechung des Senats, an der festgehalten wird (vgl. Urteil vom 11. Juni 1976 - 5 AZR 506/75 - AP Nr. 2 zu § 9 LohnFG [zu II der Gründe], auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt; Ur teil vom 20. August 1980 - 5 AZR 218/78 - [demnächst] AP Nr. 11 zu § 6 LohnFG [zu III 2 a der Gründe]).
  • BAG, 03.05.1979 - 2 AZR 679/77

    Ausgleichsquittung - Kündigungsschutzklage - Aufhebungsvertrag - Vergleich - …

    Auszug aus BAG, 20.08.1980 - 5 AZR 759/78
    Dies bedeutet keine Hinweispflicht in dem Sinne, daß ohne entsprechenden vorherigen Hinweis des Arbeitgebers eine Ausgleichsklausel unwirksam wäre (so offenbar Schwerdtner, BIStSozArbR 1979" 17 £19] > dagegen mit Recht, BAG, Urteil von3« Mai 1979 - 2 AZR 679/77 - AP Nr. 6 zu § 4 KSchG/fzu II 2 d der Gründe], auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 11.06.1976 - 5 AZR 506/75

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Vergleich - Lohnfortzahlungsanspruch - …

    Auszug aus BAG, 20.08.1980 - 5 AZR 759/78
    Das entspricht der Rechtsprechung des Senats, an der festgehalten wird (vgl. Urteil vom 11. Juni 1976 - 5 AZR 506/75 - AP Nr. 2 zu § 9 LohnFG [zu II der Gründe], auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt; Ur teil vom 20. August 1980 - 5 AZR 218/78 - [demnächst] AP Nr. 11 zu § 6 LohnFG [zu III 2 a der Gründe]).
  • BSG, 16.12.1980 - 3 RK 40/79

    Voraussetzungen eines Krankengeldanspruchs - Rechtliche Qualifizierung einer …

    Sie ist eine "typische Erklärung", deren Auslegung der unbeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt (vgl. BAG vom 3. Mai 1979 - 2 AZR 679/77 - AP Nr. 6 zu § 4 Kündigungsschutzgesetz -KSchG- 1969 mwN; BAG vom 20. August 1980 - 5 AZR 759/78).

    Ein Verzicht des Arbeitnehmers auf Ansprüche ist im allgemeinen nicht zu vermuten, deshalb hat das BAG wiederholt entschieden, nach dem Wortlaut der Erklärung und den Begleitumständen müsse sich klar ergeben, daß und in welchem Umfang der Arbeitnehmer ihm bekannte oder mögliche Ansprüche aufgibt (AP Nr. 5 zu § 4 KSchG 1969; AP Nr. 6 zu, § 4 KSchG 1969; AP Nr. 163 zu § 242 BGB-Ruhegehalt- sowie Urteil vom 20. August 1980 - 5 AZR 759/78 -).

  • BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 661/03

    13. Monatsgehalt - Ausgleichsquittung

    Diese Beurteilung ist auch im Hinblick darauf gerechtfertigt, dass ein Verzicht des Arbeitnehmers als Gläubiger auf Rechte nach der Lebenserfahrung im Allgemeinen nicht zu erwarten und zu vermuten ist und dass deshalb neben dem Wortlaut der Erklärung immer auch die Begleitumstände zu berücksichtigen sind, unter denen sie abgegeben wurde (vgl. BAG 20. August 1980 - 5 AZR 759/78 - AP LohnFG § 9 Nr. 3 = EzA LohnFG § 9 Nr. 7).
  • ArbG Berlin, 31.08.2005 - 7 Ga 18429/05

    Relevanz des Ausgangs des sozialversicherungsrechtlichen Statusverfahrens für das …

    Rn. 33 Eine allgemeine Ausgleichsklausel schließt i.d.R. auch alle Ansprüche aus, die nicht unmissverständlich in diesem Vergleich als weiter bestehende Ansprüche bezeichnet werden (BAG [10.05.1978] - 5 AZR 97/77 - AP ZPO § 794 Nr. 25; BAG [18.05.1982] - 3 AZR 1024/79 - unveröff. (zitiert nach juris) LAG Nürnberg [29.09.2003] - 6 Sa 882/02 - NZA-RR 2004, 290 (291) [LAG Nürnberg 29.09.2003 - 6 Sa 882/02]; LAG München [24.04.1997] -2 Sa 1004/96 - NZA-RR 1998, 198 (199) [LAG München 24.04.1997 - 2 Sa 1004/96] (bei längeren Verhandlungen zuvor); LAG Düsseldorf [20.05.1988] - 2 Sa 277/88 - NZA 1988, 696;… ErfK/Preis, 5. Aufl. [2005], BGB § 611 Rn. 518;… Schaub/Linck, Arbeitsrechts-Handbuch, 11. Aufl. [2005], § 72 Rn. 8,9; für den Aufhebungsvertrag entsprechend: LAG München [28.05.2000] -10 Sa 1190/98 - NJOZ2001, 69 (70); LAG München [24.04.1997] - 2 Sa 1004/96 - NZA-RR 1998, 198 (199) [LAG München 24.04.1997 - 2 Sa 1004/96]; Bauer, Aufhebungsverträge, 7. Aufl. [2004], IV Rn. 382; unklar Hergenröder, Vergleich, außergerichtlicher, AR-Blattei SD 1660 [2003], Rn. 74 einerseits, Rn. 29 andererseits; zurückhaltend Küttner/Eisemann, Personalbuch, 12. Aufl. [2005], Ausgleichsquittung, Rn. 10: "soll"; entgegengesetzt für die Ausgleichsquittung: BAG [20.08.1980] - 5 AZR 759/78 - AP LohnFG § 9 Nr. 3).

    Rn. 37 Nach verbreiteter Meinung ist ein Verzicht auf Ansprüche nicht zu vermuten (BAG [18.12.1984] - 3 AZR 125/84 - AP BetrAVG § 17 Nr. 8 (allgemein und insbes. in der betriebl. Altersversorgung); BAG [20.08.1980] - 5 AZR 759/78 - AP LohnFG § 9 Nr. 3 ; LAG Düsseldorf [20.05.1988] - 2 Sa 277/88 - NZA 1988, 696; BGH [20.12.1983], NJW 1984, 1346 (1347) [BGH 20.12.1983 - VI ZR 19/82] ("niemals"); Herschel, Anm.BAG [10.05.1978] - 5 AZR 97/77 - AP ZPO § 794 Nr. 25).

    Rn. 39 Wenn es in BAG [20.08.1980] - 5 AZR 759/78 - AP LohnFG § 9 Nr. 3 heißt, dass "sich nach dem Wortlaut der Erklärung und den Begleitumständen klar ergeben (müsse), dass und in welchem Umfang der Arbeitnehmer ihm bekannte oder mögliche Ansprüche aufgibt" (BAG [20.08.1980] - 5 AZR 759/78 - AP LohnFG § 9 Nr. 3), so ist dies für die Ausgleichsquittung gemünzt, die im Generalverdacht steht, den Arbeitnehmer zu benachteiligen und diesem untergeschoben zu werden.

  • LAG Düsseldorf, 13.04.2005 - 12 Sa 154/05

    Ausgleichsquittung

    Mit dem Ansatz, dass die Wirkung von Ausgleichsquittungen interpretativ gemäß § 133, § 157 zu begrenzen ist und der (zutreffenden) Auslegung der Ausgleichsquittung vom 11.06.2004 steht das erstinstanzliche Urteil im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung (BAG, Urteil vom 20.08.1980, 5 AZR 759/78, AP Nr. 3 zu § 9 LohnFG, vgl. BGH…, Urteil vom 10.05.2001, NJW 2001, 2325, Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 8. Aufl., Rz. 1254 f., mwN).

    Der Überraschungseffekt liegt in erster Linie darin, dass die Bestätigung des Empfangs von Arbeitspapieren, der Herausgabe von Firmeneigentum und der Vornahme anderer Abwicklungsformalitäten verknüpft wird mit dem Globalverzicht auf Rechte und Ansprüche (BAG vom 20.08.1980, a.a.O., Erman/Roloff, BGB, 11. Aufl., § 307 Rz., Palandt/Heinrichs, BGB, 64. Aufl., § 307 Rz. 158, Preis/Rolfs, Der Arbeitsvertrag, 2. Aufl., II V 50, Rz. 6, HWK/Gotthardt, § 305c BGB Rz. 5, Anhang § 305 - § 310 BGB Rz. 27).

  • BAG, 24.04.1986 - 6 AZR 607/83

    Haftung des Betriebsratsvorsitzenden für Schäden bei Kantinenverwaltung

    Begleitumstände, die eine vom Wortlaut abweichende Auslegung der Willenserklärung gemäß §§ 133, 157 BGB erlauben (vgl. zur Lohnfortzahlung in einer Ausgleichsquittung insoweit BAG Urteil vom 20. August 1980 - 5 AZR 759/78 - AP Nr. 3 zu § 9 LohnFG) sind weder von den Parteien vorgetragen noch vom Landesarbeitsgericht festgestellt.
  • BAG, 20.10.1981 - 3 AZR 1013/78

    Ausgleichsquittung - Arbeitsverhältnis - Beendigung - Verzicht - …

    Sie enthalten "typische Erklärungen", die der unbeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegen (BAG 32, 6 = AP Nr. 6 zu § 4 KSchG 1969[zu II 1 der Gründe]; BAG, Urteil vom 20. August 1980 - 5 AZR 759/78 - [demnächst] AP Nr. 3 zu § 9 LohnFG [zu II 1 der Gründe]).

    Wenn darüber hinaus ein Verzicht auf bestehende Ansprüche erwartet wird, obwohl nach den Gründen der Vertragsbeendigung und nach den Begleitumständen der Ausgleichsquittung für den Arbeitnehmer keinerlei Veranlassung besteht, auf irgendwelche Ansprüche zu verzichten, so muß der Arbeitgeber darauf im Text der Erklärung oder durch einen besonderen Hinweis aufmerksam machen (BAG, Urteil vom 20. August 1980 - 5 AZR 759/78 - [demnächst] AP Nr. 3 zu § 9 LohnFG [zu II 2 der Gründe]).

  • BAG, 20.06.1985 - 2 AZR 427/84

    Unterzeichnung einer Ausgleichsquittung - Erhebung einer Kündigungsschutzklage - …

    Eine besondere Hinweispflicht besteht bei eindeutiger Formulierung nicht (BAG 32, 6, 12; Urteil vom 20. August 1980 - 5 AZR 759/78 - AP Nr. 3 zu § 9 LohnFG, unter II 2 e der Gründe).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.1996 - 24 A 4887/94

    Unzulässige Anfechtungsklage auf Aufhebung der Zustimmung zur Kündigung eines …

    Vgl. BAG , Urteile vom 3.5.1979, aaO. und vom 29.6.1978 aaO.; vgl. auch Urteile vom 20.6.1985 - 2 AzR 427/84 - DB 1985, 2357, vom 10.5.1984 - 2 AzR 112/83 - und vom 16.12.1980 - 3 RK 40/90 -, NJW 1981, 1285.
  • LAG Schleswig-Holstein, 23.07.2024 - 3 Sa 21/24

    Zielvereinbarung - Zielvorgabe - Schadenersatz - billiges Ermessen

    Dies gilt umso mehr, wenn eine Abrechnung, die gerade üblicherweise keinen Vertrag darstellt, ein Unterschriftsfeld ohne weitere Erklärung enthält (so schon BAG 20. August 1980 - 5 AZR 759/78 - unter II.2.b) der Gründe, juris).
  • BAG, 16.12.1980 - 6 AZR 947/78
    Danach ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht am Wortlaut der Erklärung zu haften, so daß alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen sind, die für die Frage bedeutsam sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung zum Ausdruck gebracht hat (BAG, Urteil vom 20. August 1980 - 5 AZR 759/78 - [zu II 2 b der Gründe], [demnächst] AP Nr. 3 zu § 9 LohnEG; die Entscheidung ist auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Da diese Umstände den Vertretern des Beklagten bei Verwendung der Ausgleichsquittung erkennbar waren und der Beklagte nicht vorgetragen hat, den Kläger wenigstens mündlich darauf hingewiesen zu haben, die Ausgleichsquittung sei auch als Verzicht auf das Klagerecht gegen die Kündigung zu verstehen (vgl. zu dieser Möglichkeit BAG, Urteil vom 20. August 1980 - 5 AZR 759/78 - [zu II 2 e der Gründe]), kann die Unterschriftsleistung des Klägers vom objektiven Empfänger- 8.

  • LAG Hamm, 14.02.2000 - 17 Sa 1654/99

    Vergütungsanspruch für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme ; Auslegung …

  • BAG, 20.08.1980 - 5 AZR 589/79

    Lohnfortzahlung - Einvernehmliche Beendigung - Entgeltfortzahlungsanspruch - …

  • LAG Hamm, 17.02.2000 - 17 Sa 1772/99

    Verpflichtung zur Rechnungslegung und Auskunftserteilung ; Auslegung von …

  • BAG, 20.08.1980 - 5 AZR 955/78

    Lohnfortzahlung - Ausgleichsquittung - Vergütungsverzicht - Selbstverschuldete …

  • LAG Köln, 28.06.2002 - 11 Sa 1315/01

    Ausgleichsklausel im Aufhebungsvertrag; Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag; pactum …

  • LAG Hamm, 25.10.2001 - 17 Sa 809/01

    Eigenes Liquidationsrecht von Krankenhausärzten in Bezug auf ihre stationären …

  • LAG Hamm, 28.07.1997 - 17 (6) Sa 156/97

    Einzelvertragliche Vereinbarung der Gewährung von Ruhegehalt und …

  • LAG Hamm, 18.06.2001 - 17 Sa 163/01

    Kalenderjährlicher Extern-Intern-Ausgleich bei Waldorfschulen

  • LAG Hamm, 25.11.1996 - 17 Sa 1025/96

    Arbeitsentgelt: Anrechnung anderweitigen Arbeitsverdienstes

  • LAG Hamm, 30.11.1995 - 4 Sa 634/95

    Rechtswirksamkeit eines Aufhebungsvertrages; Voraussetzungen und Folgen eines …

  • LAG Hamm, 05.10.2000 - 17 Sa 1093/00

    Einvernehmliches Ausscheiden eines Angestellten bei seinem bisherigen …

  • LAG Hamm, 05.11.1998 - 17 Sa 1080/98

    Außerordentliche fristlose Kündigung; Umdeutung in individualrechtlich wirksame …

  • LAG Hamm, 04.05.1998 - 17 Sa 2270/97

    Einvernehmliche Beendigung eines Arbeitsverhältnisses; Verpflichtung zur …

  • LAG Hamm, 09.11.1995 - 17 Sa 285/95

    Chefarztvertrag: Anspruch auf Abschluss vor dem zugesagten Termin

  • OLG Hamm, 23.03.1987 - 18 U 186/86

    Ausschluss eines Anspruchs auf Zahlung einer Maklerprovision mangels Beweises für …

  • BAG, 06.05.1981 - 5 AZR 73/79
  • LAG Hamm, 12.10.2004 - 6 Sa 621/04
  • LAG Berlin, 05.07.1990 - 6 SHa 1/90

    Streitwert: Wert der Beschwer bei Urlaubsvergütung

  • LAG Köln, 22.11.1996 - 4 Sa 905/96

    Arbeitsverhältnis: Nachwirkungen - Quittung als negatives Schuldanerkenntnis

  • BAG, 28.01.1987 - 5 AZR 386/86

    Streitigkeit über die tarifliche Vergütung von Arbeitberatern bei der …

  • LAG Hessen, 24.09.2003 - 2 Sa 601/03

    Erfassung von einem Ersatz für vorenthaltene Transportvergünstigungen in Form von …

  • BAG, 03.09.1986 - 5 AZR 648/85

    Zusage einer Vergütung nach bestimmter Vergütungsgruppe - Anwendung einer …

  • LAG Nürnberg, 24.11.1980 - 4 Sa 111/78
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.1980 - 18 A 2942/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,2738
OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.1980 - 18 A 2942/79 (https://dejure.org/1980,2738)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.09.1980 - 18 A 2942/79 (https://dejure.org/1980,2738)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. September 1980 - 18 A 2942/79 (https://dejure.org/1980,2738)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an das Gegebensein des Verwaltungsrechtsweges; Voraussetzungen für das Vorliegen einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit

Verfahrensgang

  • VG Düsseldorf - 1 K 2562/79
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.1980 - 18 A 2942/79

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 1285
  • MDR 1981, 434
 
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