Rechtsprechung
| BGH, 27.02.1981 - V ZR 48/80 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erwerb einer Forderung durch eine Bank gegen einen Bankkunden in Kenntnis seiner schlechten wirtschaftlichen Lage - Verschaffung einer Deckung aus einer nicht voll benötigten Grundschuld für einen Dritten durch eine Bank - Hinnahme der Benutzung einer Sicherheit eines ...
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zum Forderungserwerb einer Bank gegen einen Kunden
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1981, 1600
- ZIP 1981, 486
- MDR 1981, 742
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.12.1980 - VIII ZR 307/79
Formularmäßige Erstreckung von Sicherheiten auf künftig entstehende Forderungen - …
Auszug aus BGH, 27.02.1981 - V ZR 48/80
Es trifft zwar zu, daß die Beklagte nach dem Wortlaut der Nr. 19 Abs. 2 (nicht Abs. 1) und Abs. 4 ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (übereinstimmend mit Nr. 19 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken in der 1970 geltenden Fassung) die ihr von der Eigentümerin, ihrer Kreditnehmerin, bestellte Grundschuld ohne Einschränkung auch als Sicherheit für später von Dritten erworbene Forderungen gegen die Eigentümerin verwenden durfte (vgl. BGH Urteil vom 17. Dezember 1980 - VIII ZR 307/79 = WM 1981, 162). - BGH, 30.10.1974 - VIII ZR 81/73
Auszug aus BGH, 27.02.1981 - V ZR 48/80
Eine Bank handelt jedoch grundsätzlich gegenüber ihrem Kunden rechtsmißbräuchlich, wenn sie in Kenntnis seiner wirtschaftlich schlechten Lage eine gegen ihn gerichtete Forderung von einem Dritten nicht in banküblicher Weise erwirbt, sondern um dem Dritten Deckung aus einer von ihr nicht voll benötigten Sicherheit zu verschaffen (BGH Urteil vom 30. Oktober 1974 - VIII ZR 81/73 = NJW 1975, 122; BGH Urteil vom 24. April 1958 - II ZR 94/57 = LM Allg. Geschäftsbedingungen der Banken Nr. 10 = WM 1958, 722 = MDR 1958, 486; vgl. auch Liesecke, WM 1969, 546, 549, 554; Canaris in GroßKomm. - BGH, 24.04.1958 - II ZR 94/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 27.02.1981 - V ZR 48/80
Eine Bank handelt jedoch grundsätzlich gegenüber ihrem Kunden rechtsmißbräuchlich, wenn sie in Kenntnis seiner wirtschaftlich schlechten Lage eine gegen ihn gerichtete Forderung von einem Dritten nicht in banküblicher Weise erwirbt, sondern um dem Dritten Deckung aus einer von ihr nicht voll benötigten Sicherheit zu verschaffen (BGH Urteil vom 30. Oktober 1974 - VIII ZR 81/73 = NJW 1975, 122; BGH Urteil vom 24. April 1958 - II ZR 94/57 = LM Allg. Geschäftsbedingungen der Banken Nr. 10 = WM 1958, 722 = MDR 1958, 486; vgl. auch Liesecke, WM 1969, 546, 549, 554; Canaris in GroßKomm.
- BGH, 28.04.1987 - VI ZR 1/86
Rechtsmißbräuchlichkeit der Aufrechnung; Anfechtung der Kostenentscheidung des …
Jedoch bedarf die Zugriffsmöglichkeit der Bank einer einschränkenden Auslegung dahin, daß die auf die Bank übergegangenen Forderungen Dritter der Sicherung nur dann unterfallen, wenn sie aus einer bankmäßigen Geschäftsverbindung herrühren (BGH, Urteile vom 24. April 1958 - II ZR 94/57 - WM 1958, 722, 723; vom 17. Dezember 1980 - VIII ZR 307/79 - NJW 1981, 756 und vom 27. Februar 1981 - V ZR 48/80 - NJW 1981, 1600; vgl. auch Urteil vom 21. Dezember 1984 - V ZR 204/83 - WM 1985, 116 mit Anm. Räfle in EWiR Nr. 21 V AGB-Sparkassen 1/85). - BGH, 31.01.1983 - II ZR 24/82
Inanspruchnahme von Sicherheiten für abgetretene Forderungen - Deckung aus nicht …
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist jedoch anerkannt, daß eine Bank gegen ihren Kunden rechtsmißbräuchlich handelt, wenn sie in Kenntnis einer wirtschaftlich schlechten Lage eine gegen ihn gerichtete Forderung von einem Dritten nicht in banküblicher Weise erwirbt, sondern um dem Dritten Deckung aus einer von ihr nicht voll benötigten Sicherheit zu verschaffen (vgl. die BGH-Urteile v. 24.4.1958 - II ZR 94/57, LM Allg. Geschäftsbedingungen der Banken Nr. 10; v. 30.10.1974 - VIII ZR 81/73, LM KO § 15 Nr. 4 und v. 27.2.1981 - V ZR 48/80, LM Allg. Geschäftsbedingungen der Banken Ziff. 19 Nr. 12).Der Bankkunde braucht es im Rahmen seiner Sicherungsabrede mit der Bank nicht hinzunehmen, daß diese die von ihm gestellten Sicherheiten dazu benutzt, um Drittinteressen wahrzunehmen, die mit seinem Verhältnis zur Bank nichts zu tun haben (BGH, Urt. v. 27.2.1981 aaO).
- BGH, 20.03.1991 - IV ZR 50/90
Zulässigkeit der Verwertung von Sicherheiten ohne eigenes wirtschaftliches …
So handelt eine Bank rechtsmißbräuchlich, wenn sie in Kenntnis einer wirtschaftlich schlechten Lage ihres Kunden eine gegen ihn gerichtete Forderung von einem Dritten nicht in banküblicher Weise erwirbt, sondern um dem Dritten Deckung aus einer von ihr nicht voll benötigten Sicherheit zu verschaffen (Urteile vom 31. Januar 1983 - II ZR 24/82 - WM 1983, 537 = JR 1983, 460 m.Anm. Rehbein; vom 27. Februar 1981 - V ZR 48/80 - WM 1981, 518 unter II 1 m.w.N.). - BGH, 28.04.1987 - VI ZR 43/86 Jedoch bedarf die Zugriffsmöglichkeit der Bank einer einschränkenden Auslegung dahin, daß die auf die Bank übergegangenen Forderungen Dritter der Sicherung nur dann unterfallen, wenn sie aus einer bankmäßigen Geschäftsverbindung herrühren (BGH, Urteile vom 24. April 1958 - II ZR 94/57 - WM 1958, 722, 723; vom 17. Dezember 1980 - VIII ZR 307/79 - NJW 1981, 756 und vom 27. Februar 1981 - V ZR 48/80 - NJW 1981, 1600; vgl. auch Urteil vom 21. Dezember 1984 - V ZR 204/83 - WM 1985, 116 mit Anm. Räfle in EWiR Nr. 21 V AGB-Sparkassen 1/85).
- OLG Köln, 01.06.2001 - 13 W 62/00 Denn der Bankkunde braucht es im Rahmen seiner Sicherungsabrede mit der Bank nicht hinzunehmen, dass diese die von ihm gestellten Sicherheiten dazu benutzt, Drittinteressen wahrzunehmen, die mit seinem Verhältnis zur Bank nichts zu tun haben (BGH NJW 1981, 1600; NJW 1983, 1735).
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Rechtsprechung
| BGH, 28.11.1980 - V ZR 105/79 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zugesicherte Eigenschaft - Abwasserkanal - Garantieversprechen
Papierfundstellen
- NJW 1981, 1600
- MDR 1981, 658
- DNotZ 1982, 361 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (9)
- BGH, 29.05.1958 - III ZR 38/57
Staatsanwaltschaftliche Pressemitteilungen und Amtspflichten bei Haftbefehl
Auszug aus BGH, 28.11.1980 - V ZR 105/79
Unter diesen Umständen beruht der Rechtsirrtum der Bekl. auch bei Anwendung strenger Maßstäbe nicht auf Fahrlässigkeit (vgl. als Beispiel der zu § 839 BGB einschlägigen Rechtsprechung BGHZ 27, 338 (343) = NJW 1959, 35, und für einen Fall ergänzender Vertragsauslegung BGH, LM § 276 (Bb) BGB Nr. 2 (letzte Seite)). - BGH, 14.12.1960 - V ZR 40/60
Gewährleistungsanspruch. Irrtums- und Täuschungsanfechtung
Auszug aus BGH, 28.11.1980 - V ZR 105/79
Neben den physischen Eigenschaften können auch solche tatsächlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Beziehungen der Kaufsache zu ihrer Umwelt, die für die Brauchbarkeit und den Wert bedeutsam sind, zusicherungsfähige Eigenschaften sein (BGHZ 70, 47 (49) = NJW 1978, 370 m. w. Nachw.; vgl. auch BGHZ 34, 32 (41) = NJW 1961, 772). - BGH, 25.09.1975 - VII ZR 179/73
Auslegung eines Vertrages durch das Revisionsgericht
Auszug aus BGH, 28.11.1980 - V ZR 105/79
Da weitere Feststellungen dazu nicht in Betracht kommen, kann der Senat diese Auslegung selbst vornehmen (vgl. BGHZ 65, 107 (112) = NJW 1976, 43 m. w. Nachw.).
- BGH, 18.11.1977 - V ZR 172/76
§ 419 BGB im Verhältnis des Übergebers zum Übernehmer
Auszug aus BGH, 28.11.1980 - V ZR 105/79
Neben den physischen Eigenschaften können auch solche tatsächlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Beziehungen der Kaufsache zu ihrer Umwelt, die für die Brauchbarkeit und den Wert bedeutsam sind, zusicherungsfähige Eigenschaften sein (BGHZ 70, 47 (49) = NJW 1978, 370 m. w. Nachw.; vgl. auch BGHZ 34, 32 (41) = NJW 1961, 772). - BGH, 12.07.1968 - V ZR 161/66
Verkauf einer Eigentumswohnung - Rücktritt des Verkäufers vom Vertrag wegen …
Auszug aus BGH, 28.11.1980 - V ZR 105/79
Der Senat versteht den zugunsten der Bekl. vereinbarten Rücktrittsvorbehalt dahin, daß er (wie das gesetzliche Rücktrittsrecht nach § 326 BGB) von einem Verschulden der Kl. abhängig sein sollte (vgl. Senat, WM 1959, 1133 (1134); 1968, 1299 (1301); § 273 BGB Nr. 6; vgl. auch RGRK, 12. Aufl., § 357 Rdnr. 1, § 360 Rdrn. - BGH, 16.12.1960 - II ZR 137/59
Rechtliche Natur des Garantievertrages - Umfang der Verpflichtung zur …
Auszug aus BGH, 28.11.1980 - V ZR 105/79
Allerdings könnte außerhalb des Gewährleistungsrechts für Sachmängel (§§ 459 ff. BGB) auch ein selbständiges Garantieversprechen die Grundlage für einen Anspruch der Bekl. auf Schadloshaltung entsprechend den Grundsätzen des Schadensersatzrechts abgeben (vgl. BGH, WM 1961, 204 (206); 1968, 680). - BGH, 21.02.1968 - Ib ZR 132/66
Garantieversprechen eines dem Vertragspartner in unanfechtbarer Weise …
Auszug aus BGH, 28.11.1980 - V ZR 105/79
Allerdings könnte außerhalb des Gewährleistungsrechts für Sachmängel (§§ 459 ff. BGB) auch ein selbständiges Garantieversprechen die Grundlage für einen Anspruch der Bekl. auf Schadloshaltung entsprechend den Grundsätzen des Schadensersatzrechts abgeben (vgl. BGH, WM 1961, 204 (206); 1968, 680). - RG, 19.06.1934 - III 298/33
1. Kann in einem kassenärztlichen Gesamtvertrag bestimmt werden, daß der …
Auszug aus BGH, 28.11.1980 - V ZR 105/79
Die nach dieser Vorschrift gegebene Rücktrittsmöglichkeit setzt nach der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Lehre im Zweifel Verzug und damit regelmäßig Verschulden voraus (vgl. dazu schon RGZ 142, 268 (275); 145, 26 (31)). - RG, 20.11.1933 - VI 244/33
1. Dürfen die in der Rechtsprechung zu § 626 BGB. und § 70 HGB. entwickelten …
Auszug aus BGH, 28.11.1980 - V ZR 105/79
Die nach dieser Vorschrift gegebene Rücktrittsmöglichkeit setzt nach der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Lehre im Zweifel Verzug und damit regelmäßig Verschulden voraus (vgl. dazu schon RGZ 142, 268 (275); 145, 26 (31)).
- BGH, 02.07.1993 - V ZR 157/92
Erschließungskostenabrede im Grundstückskaufvertrag
Dies betrifft aber weder ein physisches Merkmal des Grundstücks noch eine rechtliche Beziehung des Grundstücks zur Umwelt, die in der Beschaffenheit des Grundstücks selbst ihren Grund hat und ist daher auch nicht zusicherungsfähig gemäß § 459 Abs. 2 BGB (Senatsurt. v. 28. November 1980, V ZR 105/79, NJW 1981, 1600, 1601; OLG Hamm, NJW-RR 1989, 335, 336 [OLG Hamm 05.05.1988 - 22 U 297/87]; vgl. auch Nieder, NJW 1984, 2662, 2666 m.w.N.; a.A. OLG München NJW 1970, 664, 665). - BGH, 28.03.1990 - VIII ZR 169/89
Zusicherung der Nichterhebung der deutschen Einfuhrumsatzsteuer; Verjährung von …
So ist es auch hier: Daß bei einem vorangegangenen Verkauf der Yacht in den Niederlanden Umsatzsteuer angefallen und entrichtet worden ist - wie von dem Yachtmakler H. zugesichert -, betrifft allein das umsatzsteuerliche Rechtsverhältnis zwischen dem früheren Eigentümer des Schiffes und dem niederländischen Staat, nicht dagegen die Umweltbeziehungen des Kaufgegenstandes selbst (vgl. BGH Urteil vom 28. November 1980 - V ZR 105/79 = WM 1981, 364 unter II 1 betr. die Erklärung des Grundstücksverkäufers, daß die Erschließungskosten bezahlt seien). - BGH, 19.12.1980 - V ZR 185/79
Zusicherung erhöhter Abschreibungen nach § 7b EStG
Eigenschaften im vorgenannten Sinne sind - neben der physischen Beschaffenheit - alle tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, welche die Beziehung der Sache zur Umwelt betreffen und wegen ihrer Art und Dauer die Brauchbarkeit oder den Wert der Sache beeinflussen (vgl. BGHZ 34, 32, 41 [BGH 14.12.1960 - V ZR 40/60] m.w.N. - zu § 119 Abs. 2 BGB; Senatsurteil vom 28. November 1980, V ZR 105/79; Jauernig/Vollkommer, BGB § 459 III 2 a; Palandt/Putzo, BGB § 459 Anm. 4 b; Immenga, AcP 171, 1, 10 f). - OLG Düsseldorf, 19.11.2001 - 9 U 48/01
Vertragliche Übernahme der Erschließungskosten beim Grundstückskauf führt zu …
Es handelt sich vielmehr um eine vertragliche Regelung der Frage, welche Leistungen und Kosten mit dem Preis abgegolten sind und wer sie im Innenverhältnis der Parteien letztlich zu tragen hat (vgl. BGH NJW 193, 2796; BGH NJW 1981, 1600 = DNotZ 1982, 360; OLG Hamm NJW-RR 1989, 335;… Palandt-Putzo, BGB, 60. Aufl., § 459, 20 a.E. und 25).Sie gibt - wenn das Garantieversprechen unrichtig ist - die Grundlage für einen Anspruch des Käufers gegen den Verkäufer auf Schadloshaltung entsprechend den Grundsätzen des Schadensersatzrechtes (BGH NJW 1981, 1600, 1601;… Nieder, a.a.O.).
- BGH, 06.03.1987 - V ZR 200/85
Zusicherungsfähige Eigenschaften einer Gaststätte
Zusicherbare Eigenschaften im Sinn der §§ 459 Abs. 2, 463 Satz 1 BGB wiederum sind nach ständiger Rechtsprechung - neben der physischen Beschaffenheit der Kaufsache - alle tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, welche die Beziehung der Sache zur Umwelt betreffen und wegen ihrer Art und Dauer die Brauchbarkeit oder den Wert der Sache beeinflussen (statt vieler BGHZ 79, 183, 185 [BGH 19.12.1980 - V ZR 185/79] sowie Senatsurt. v. 28. November 1980, V ZR 105/79, NJW 1980, 1600, 1601, jeweils m.w.N.).
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