Rechtsprechung
| BAG, 03.07.1980 - 3 AZR 751/79 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Betriebsrenten - Insolvenzschutz - Neuer Träger - Konkurseröffnung - Bisheriger Betriebsinhaber - Masse - Pensionssicherungsverein - Insolvenzfall - Versorgungsanwartschaft
Verfahrensgang
- LAG Düsseldorf, 02.05.1979 - 22 Sa 766/78
- BAG, 03.07.1980 - 3 AZR 751/79
Papierfundstellen
- BAGE 34, 38
- NJW 1981, 187
- ZIP 1980, 1015
- MDR 1981, 82
- VersR 1981, 171
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (1)
- BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 160/79
Versorgungsanwartschaften bei Betriebsübergang im Konkursverfahren
Auszug aus BAG, 03.07.1980 - 3 AZR 751/79
Wenn ein Betrieb von einem neuen Träger fortgeführt wird, nachdem die Konkurseröffnung über das Vermögen des bisherigen Betriebsinhabers mangels Masse abge lehnt worden ist, haftet der Pensionssicherungs-Verein für die bis zum Insolvenzfall erdienten unverfallbaren Versorgungsanwartschaften (im Anschluß an das zur Ver öffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmte Urteil des Senats vom 17 Januar 1980 - 3 AZR 160/79 - AP Nr. 48 zu § 613 a BGB).In dem Urteil vom 17 Januar 1980 - 3 AZR 160/79 - ([demnächst] AP Nr. 18 zu § 613 a BGB [das Urteil ist auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt]) hat der Senat mit eingehender Begründung ausgeführt, daß bei einer Betriebsveräußerung im Konkurs der beklagte PSV zeitanteilig für die bis da hin entstandenen Versorgungsanwartschaften haftet.
- BAG, 19.05.2005 - 3 AZR 649/03
Rentenanwartschaften bei Betriebsübergang in der Insolvenz
Zu dieser Einschränkung kommt es dagegen nicht, wenn ein Sanierungsverfahren außerhalb des formalisierten insolvenzrechtlichen Verfahrens durchgeführt wird, selbst wenn das insolvenzrechtliche Verfahren von vornherein mangels Masse nicht eröffnet werden kann (Senat 20. November 1984 - 3 AZR 584/83 - BAGE 47, 206 unter Aufgabe von 3. Juli 1980 - 3 AZR 751/79 - BAGE 34, 38). - BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 432/98
Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband
aa) Als Bergbau im Sinne des Anpassungsbeschlusses ist nicht jeder Abbau irgendwelcher Mineralien oder ähnlicher Stoffe anzusehen (vgl. Urteil vom 27. August 1996 - 3 AZR 466/95 - BAGE 34, 38). - BAG, 22.05.1985 - 5 AZR 173/84
Betriebsübergang - Voraussetzungen
Bei einer Betriebsveräußerung ist § 613 a Abs. 1 BGB grundsätzlich auch dann anwendbar, wenn über das Vermögen des bisherigen Betriebsinhabers das Konkursverfahren eröffnet bzw. dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist (BAG 32, 326, 332 ff. = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB, zu II 3 der Gründe; BAG 43, 13, 16 ff. = AP Nr. 34 zu § 613 a BGB, zu B II der Gründe; vgl. ferner BAG 34, 38 ff. = AP Nr. 22 zu § 613 a BGB und Urteil vom 20. November 1984 BAG 47, 206 = AP Nr. 38 zu § 613 a BGB).
- BAG, 29.10.1985 - 3 AZR 485/83
Konkurs - Betriebsrente - Unterstützungskasse - Betriebsübergang - …
Sie ist vielmehr nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch dann anzuwenden, wenn über das Vermögen des früheren Betriebsinhabers das Konkursverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde (vgl. BAGE 32, 326, 332 ff. [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 160/79] = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB, zu II 3 der Gründe; 43, 13, 16 ff. = AP Nr. 34 zu § 613 a BGB, zu B II der Gründe; vgl. ferner BAGE 34, 38 ff. = AP Nr. 22 zu § 613 a BGB und die Urteile vom 20. November 1984 - 3 AZR 584/83 - BAGE 47, 206 und vom 22. Mai 1985 - 5 AZR 173/84 - BAGE 48, 376, zu B I der Gründe). - BAG, 20.11.1984 - 3 AZR 584/83
Anspruch auf Zahlung einer Betriebsrente aus abgetretenem Recht
In einem späteren Urteil vom 3. Juli 1980 (BAG 34, 38 = AP Nr. 22 zu § 613 a BGB) hat der Senat die insolvenzrechtliche Ausnahme von § 613 a BGB wesentlich erweitert. - BSG, 28.06.1983 - 10 RAr 26/81
Anspruch auf Konkursausfallgeld - Insolventer Vorgänger-Betrieb - Unverändert …
Zu § 613a BGB hat das BAG neuerdings entschieden, daß dessen haftungssrechtlicher Teil bei einer Betriebsübertragung im Konkurs keine Anwendung findet (BAG AP Nr. 18 zu § 613a BGB); gleiches gilt, wenn ein Betrieb von einem neuen Träger (auch einer neugegründeten Gesellschaft) fortgeführt wird, nachdem die Konkurseröffnung über das Vermögen des bisherigen Betriebsinhabers mangels Masse abgelehnt worden ist (BAG AP Nr. 22 zu § 613a BGB = NJW 1981, 187;… vgl. auch Gagel in Gagel/Jülicher, aaO, Anm. 17 vor § 141a AFG). - BAG, 22.05.1985 - 5 AZR 167/84 Bei einer Betriebsveräußerung ist § 613 a Abs. 1 BGB grundsätzlich auch dann anwendbar, wenn Uber das Vermögen des bisherigen Betriebsinhabers das Konkursverfahren eröffnet bzw. dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist (BAG 32, 326, 332 ff. = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB, zu II 3 der Gründe; BAG 43, 13, 16 ff. = AP Nr. 34 zu § 613 a BGB, zu B II der Gründe; vgl. ferner BAG 34, 38 ff. = AP Nr. 22 zu § 613 a BGB und BAG Urteil vom 20. November 1984 - 3 AZR 584/83 - AP Nr. 38 zu § 613 a BGB, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
- BAG, 29.10.1985 - 3 AZR 484/83
Rentenanwartschaft bei Betriebsveräußerung im Konkurs - Anspruch auf Zahlung …
Sie ist vielmehr nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch dann anzuwenden, wenn über das Vermögen des früheren Betriebsinhabers das Konkursverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde (vgl. BAG 32, 326, 332 ff. = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB, zu II 3 der Gründe; 43, 13, 16 ff. = AP Nr. 34 zu § 613 a BGB, zu B II der Gründe; vgl. ferner BAG 34, 38 ff. = AP Nr. 22 zu § 613 a BGB und die zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteile vom 20. November 1984 - 3 AZR 584/83 - und vom 22. Mai 1985 - 5 AZR 173/84 - zu B I der Gründe). - BAG, 28.04.1987 - 3 AZR 571/85
Betriebsveräußerung bei Masselosigkeit im Konkurs - Geltung des Grundsatzes der …
In einem späteren Urteil vom 3. Juli 1980 (BAGE 34, 38 = AP Nr. 22 zu § 613 a BGB) hat der Senat diese Rechtsprechung auch auf die Fälle der Zurückweisung des Konkursantrags mangels Masse übertragen.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| VGH Hessen, 02.11.1979 - IX TE 22/79 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1981, 187
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- VGH Baden-Württemberg, 09.03.1978 - X 3073/77
Auszug aus VGH Hessen, 02.11.1979 - IX TE 22/79
Im letzteren Fall kann das Beschwerdegericht die Wirksamkeit der umstrittenen Klagerücknahme überprüfen (entgegen VGH Mannheim vom 9.3.1978 X 3073/77 = NJW 1978, 1599).
- VGH Hessen, 12.03.1991 - 1 TE 247/91
Zur Wirksamkeit einer Klagerücknahme und zur Zulässigkeit der Beschwerde gegen …
Diese Möglichkeit schließt nach gefestigter Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs jedoch nicht das Rechtsschutzbedürfnis der Klägerin für die Beschwerde aus (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 22.6.1966 -- B I 11/66 -- in ESVGH 16, 237; Hess.VGH, Beschluß vom 2.11.1979 -- IX TE 22/79 -- in NJW 1981, 187; Hess.VGH, Beschluß vom 17.3.1983 -- 4 TE 10/83 -- in ESVGH 33, 319; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 5.5.1981 -- 11 B 8/81 -- in DÖV 1981, 974; OVG Hamburg, Beschluß vom 22.7.1963 -- BS I 39/63 -- in MDR 1964, 86).In diesem Fall müßte das Beschwerdegericht eine zu Recht ergangene Entscheidung aufheben (vgl. hierzu Hess. VGH, Beschluß vom 2.11.1979 -- IX TE 22/79 -- in NJW 1981, 187).
Der scheinbare Widerspruch in der Anfechtbarkeit von Beschlüssen nach § 92 Abs. 2 VwGO beruht allein darauf, daß der Gesetzgeber in § 152 VwGO die Anfechtbarkeit von Beschlüssen des Verwaltungsgerichtshofs/Oberverwaltungsgerichts eingeschränkt und die Beschwerde gegen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts überhaupt nicht zugelassen hat (vgl. Senatsbeschluß vom 22.6.1966 -- B I 11/66 -- in ESVGH 16, 237; Hess.VGH, Beschluß vom 2.11.1979 -- IX TE 22/79 -- in NJW 1981, 187).
- VGH Hessen, 27.03.1987 - 2 TE 3386/86 Den Senat vermögen die dieser Auffassung entgegenstehenden Argumente nicht zu überzeugen (Hess. VGH, Beschluß vom 17. März 1983 - 4 TE 10/83 - Beschluß vom 2. November 1979 - IX TE 22/79 - NJW 1981, S. 187).
Bei anderer Entscheidung würden dem Kläger Rechtsmittel genommen Würde nämlich der Senat in der Sache über die Wirksamkeit der Klagerücknahme entscheiden und käme er dazu daß die Klage wirksam zurückgenommen ist, so hätte der Kläger gegen die Entscheidung des Senats kein Rechtsmittel mehr (§ 152 Abs. 1 VwGO Wird aber der Streit um die Wirksamkeit der Klagerücknahme vor dem zuständigen Gericht, nämlich dem Verwaltungsgericht, durch Urteil beendet, kann der Kläger dagegen die Berufung einlegen und gegen eine Berufungsentscheidung noch das Rechtsmittel der Revision oder Revisionszulassungsbeschwerde erheben. Dem Einwand, daß nach dieser Auffassung das Beschwerdegericht auch dann zur Aufhebung des Einstellungsbeschlusses und Zurückverweisung der Sache gezwungen sei, wenn die Klage wirksam zurückgenommen und dementsprechend das Verfahren zu Recht eingestellt worden ist (so Hess. VGH, Beschluß vom 2. November 1979, a.a.O.), ist entgegen zu halten, daß die Verfahrenseinstellung nach § 92 Abs. 2 und die auf § 155 Abs. 2 VwGO gestützte Kostenentscheidung auch im Falle einer wirksamen Klagerücknahme ihre Rechtsgrundlage verlieren, wenn nachträglich Streit über die Prozeßbeendigung entsteht.
- OVG Niedersachsen, 12.05.2021 - 2 OB 88/21
Beschwerde; Einstellungsbeschluss; Fortführung des Verfahrens; Klagerücknahme; …
Dem Beschwerdegericht steht nur ein eingeschränktes Prüfungsrecht zu; es ist in seinem Ausspruch auf die Aufhebung des Einstellungsbeschlusses beschränkt (BayVGH, Beschl. v. 21.12.1990 - 7 C 90.3547 -, NVwZ-RR 1991, 389, 390; VGH BW, Beschl. v. 14.6.1984 - 5 S 1270/84 -, VBlBW 1984, 413, 414 und Beschl. v. 9.3.1978 - X 3073/77 -, NJW 1978, 1599;… OVG NRW, Beschl. v. 7.11.1996 - 19 A 5125/96 -, NVwZ-RR 1998, 271, juris Rn. 21 m.w.N.; OVG Rh.-Pfl., Beschl. v. 5.5.1981 - 11 B 8/81 -, DÖV 1981, 974, 975) und - entgegen der Ansicht der Beklagten auch in aus seiner Sicht gegebenenfalls eindeutigen Fällen - nicht berechtigt, bereits im Beschwerdeverfahren "in die Sache" einzusteigen und über die Frage der Wirksamkeit der Klagerücknahme verbindlich zu entscheiden (so aber HessVGH, Beschl. v. 12.3.1991 - 1 TE 247/91 -, NVwZ-RR 1992, 55, juris Rn. 13 ff. m.w.N., Beschl. v. 2.11.1979 - IX TE 22/79 -, NJW 1981, 187, Beschl. v. 17.3.1983 - 4 TE10/83 -, juris ).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".