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Rechtsprechung
   BGH, 10.03.1981 - VI ZR 202/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,314
BGH, 10.03.1981 - VI ZR 202/79 (https://dejure.org/1981,314)
BGH, Entscheidung vom 10.03.1981 - VI ZR 202/79 (https://dejure.org/1981,314)
BGH, Entscheidung vom 10. März 1981 - VI ZR 202/79 (https://dejure.org/1981,314)
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Tubenligatur

Arzthaftung, Beweislast für Durchführung des Eingriffs liegt beim Arzt (§ 362 BGB), nicht beim Patienten

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers - Nicht ordnungsgemäße Durchführung einer Unfruchtbarmachung - Freistellung von Unterhaltsansprüchen für ein Kind - Verletzung der ärztlichen Belehrungspflicht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 2002
  • MDR 1981, 1003
  • VersR 1981, 730
  • JR 1981, 499
  • JR 1981, 501
 
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Wird zitiert von ... (64)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 18.03.1980 - VI ZR 105/78

    Kind als Schaden?

    Auszug aus BGH, 10.03.1981 - VI ZR 202/79
    Soweit die Kläger "Freistellung" von Unterhaltsansprüchen des Kindes begehren, erfüllt der Antrag nicht das Erfordernis der Bestimmtheit (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO), das bei einer Leistungsklage auch Vollstreckungsfähigkeit voraussetzt (vgl. Senatsurteil vom 18. März 1980 - VI ZR 105/78 - VersR 1980, 555, 556, insoweit BGHZ 76, 249 nicht abgedruckt).

    Das ist zutreffend (vgl. inzwischen die Senatsurteile BGHZ 76, 249 und 259).

    Ferner ist dort klargestellt (insbes. BGHZ 76, 256 f [BGH 18.03.1980 - VI ZR 105/78]), daß der Ersatzanspruch nur gegeben ist, wo ein weiteres Kind aus Gründen der Familienplanung hatte vermieden werden sollen.

  • BGH, 24.06.1980 - VI ZR 7/79

    Umfang der Aufklärungspflicht über die Gefahr einer Operation; DM 50000 …

    Auszug aus BGH, 10.03.1981 - VI ZR 202/79
    Die damit offen bleibenden Fragen (zu ihnen gehört u.a. die, ob nicht der Umstand, daß es sogar zu einer beiderseitigen Rekanalisierung gekommen sein soll, einen Hinweis auf eine unsachgemäße Durchführung des Eingriffs bieten könnte) hätten nach den Grundsätzen, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gerade in Arzthaftungssachen gelten (vgl. etwa Senatsurteil vom 24. Juni 1980 - VI ZR 7/79 - VersR 1980, 940), das Berufungsgericht zu einer eigenen kritischen Prüfung der angegriffenen Feststellungen des Erstrichters veranlassen und davon abhalten müssen, einfach die vom Landgericht aus dem Beweisergebnis gezogenen Folgerungen zu übernehmen, Denn der Grundsatz, daß es in der Regel Sache der Partei ist, ihre Kritik am Ergebnis eines Sachverständigengutachtens alsbald zum Anlaß eines Antrags auf mündliche Anhörung zu machen, kann bei der besonderen Konstellation in Arzthaftungssachen nur mit Zurückhaltung angewandt werden, jedenfalls wenn zu einer kritischen Stellungnahme gegenüber dem Gutachten wie hier nur knapp eine Woche zur Verfügung gestanden haben kann (vgl. ABl. 100).
  • BGH, 18.03.1980 - VI ZR 247/78

    Fehlgeschlagene Unfruchtbarmachung

    Auszug aus BGH, 10.03.1981 - VI ZR 202/79
    Der Senat hat ferner ausgesprochen, daß die Herbeiführung einer ungewollten Schwangerschaft selbst dann, wenn diese ohne pathologische Begleiterscheinungen verläuft, einen Schmerzensgeldanspruch der Frau auslösen kann (Senatsurteil vom 18. März 1980 - VI ZR 247/78 - VersR 1980, 550, insoweit BGHZ 76, 259 ff [BGH 18.03.1980 - VI ZR 247/78] nicht abgedruckt).
  • BGH, 04.12.1980 - IVa ZR 32/80

    Unkrautbekämpfung auf Gleiskörper durch Bodenherbizid - Haftungsgrund als …

    Auszug aus BGH, 10.03.1981 - VI ZR 202/79
    Indessen bietet sich insoweit die Umdeutung in einen zulässigen Feststellungsantrag an (vgl. auch Urteil vom 4. Dezember 1980 - IVa ZR 32/80 - BGHZ 79, 76 = VersR 1981, 173).
  • BGH, 16.01.1959 - VI ZR 179/57

    Ärztliche Aufklärungspflicht

    Auszug aus BGH, 10.03.1981 - VI ZR 202/79
    Für die besonders strengen Anforderungen an den dem Arzt obliegenden Beweis, der Patient würde sich auch bei ordnungsmäßiger Risikoaufklärung für den Eingriff entschieden haben (BGHZ 29, 176, 187) ist hier kein Raum, da es nicht um den praevalenten Grundsatz der Selbstbestimmung geht.
  • BGH, 11.10.1977 - VI ZR 110/75

    Ärztliche Behandlung - Beweislastumkehr - Arzt - Fehlerhaftes Narkosegerät

    Auszug aus BGH, 10.03.1981 - VI ZR 202/79
    Das gilt aber nur, soweit diese Erwägung auch eingreift, nicht also z.B. dort, wo der Arzt technische Mittel einsetzt, für deren Tauglichkeit und Wirksamkeit er so wie jeder andere Vertragsschuldner einstehen muß (Senatsurteile vom 11. Oktober 1977 - VI ZR 110/75 - VersR 1978, 82; vom 9. Mai 1978 - VI ZR 81/77 - VersR 1978, 764), und erst recht dann, wenn es um die Frage geht, ob der Arzt den nur hinsichtlich des bezweckten Erfolgs von den Unberechenbarkeiten der Natur abhängigen Eingriff überhaupt unternommen und damit erst die Möglichkeit eines Erfolgs geschaffen hat.
  • BGH, 22.01.1980 - VI ZR 263/78

    Ersatz eines materiellen Schadens auf Grund einer Operation - Anspruch auf …

    Auszug aus BGH, 10.03.1981 - VI ZR 202/79
    Die Vorschrift des § 282 BGB ist zwar im Bereich der Arzthaftung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zuletzt Senatsurteil vom 22. Januar 1980 - VI ZR 263/78 - NJW 1980, 1333 = VersR 1980, 428) deshalb in der Regel nicht anzuwenden, weil die Einwirkung des Arztes auf den lebenden Organismus des Patienten nur in begrenztem Umfange beherrschbar ist.
  • BGH, 09.05.1978 - VI ZR 81/77

    Behandlungsfehler; Beweislastumkehr; Arzthaftungsprozeß; Folgeschäden; …

    Auszug aus BGH, 10.03.1981 - VI ZR 202/79
    Das gilt aber nur, soweit diese Erwägung auch eingreift, nicht also z.B. dort, wo der Arzt technische Mittel einsetzt, für deren Tauglichkeit und Wirksamkeit er so wie jeder andere Vertragsschuldner einstehen muß (Senatsurteile vom 11. Oktober 1977 - VI ZR 110/75 - VersR 1978, 82; vom 9. Mai 1978 - VI ZR 81/77 - VersR 1978, 764), und erst recht dann, wenn es um die Frage geht, ob der Arzt den nur hinsichtlich des bezweckten Erfolgs von den Unberechenbarkeiten der Natur abhängigen Eingriff überhaupt unternommen und damit erst die Möglichkeit eines Erfolgs geschaffen hat.
  • BGH, 29.06.1976 - VI ZR 68/75

    Freiwillige Sterilisation

    Auszug aus BGH, 10.03.1981 - VI ZR 202/79
    Damals stellte die Sterilisation einer Frau aus Gründen der Familienplanung noch eine seltene Maßnahme dar, die auch hinsichtlich ihrer rechtlichen Zulässigkeit nicht unumstritten war (vgl. dazu Senatsurteil vom 29. Juni 1976 - BGHZ 67, 48).
  • BGH, 02.12.1980 - VI ZR 175/78

    Rechtsnatur von Äußerungen der Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands über die …

    Auszug aus BGH, 10.03.1981 - VI ZR 202/79
    Sicher zutreffend ist der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, wonach den Zweitbeklagten als Operateur die Pflicht traf, auf eine aus der Literatur bekannte, wenn auch geringe "Versagerquote" bei dem beabsichtigten Sterilisationseingriff hinzuweisen (so schon Senatsurteil vom 2. Dezember 1980 - VI ZR 175/78 - VersR 1981, 278, 279).
  • BGH, 27.02.1952 - II ZR 78/51

    Bluttransfusion. Haftung des Krankenhauses

  • LSG Niedersachsen, 09.05.1979 - L 4 KR 6/78
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