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Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.06.1981 - 4 WF 93/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,2798
OLG Köln, 23.06.1981 - 4 WF 93/81 (https://dejure.org/1981,2798)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.06.1981 - 4 WF 93/81 (https://dejure.org/1981,2798)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Juni 1981 - 4 WF 93/81 (https://dejure.org/1981,2798)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    ZPO §§ 216, 272, 567
    Verfahrensrecht; Rechtsmittel; Beschwerde gegen eine richterliche Terminsverfügung wegen »greifbarer Gesetzeswidrigkeit«.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 2263
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 22.02.1974 - 16 W 11/74
    Auszug aus OLG Köln, 23.06.1981 - 4 WF 93/81
    Zwar ist grundsätzlich die Verfügung des zuständigen Richters, mit der er von Amts wegen (§ 216 Abs. 1 ZPO) Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt, unanfechtbar (allg. Meinung, vgl. OLG Frankfurt NJW 1974, 1715; OLG Celle NJW 1975, 1230 mwN); eine Anfechtbarkeit dieser Maßnahme ist nämlich weder in § 216 ZPO vorgesehen, noch stellt die Äußerung von Terminswünschen durch die Parteien ein "Gesuch« iSv § 567 ZPO dar, da die Entscheidung über den Tag des Termins von Amts wegen im Rahmen einer Ermessensentscheidung des Richters zu treffen ist.

    1a Z 84/66">NJW 1967, 1616; OLG Köln OLGZ 1972, 42, 44; Schneider in Zöller, ZPO 12. Aufl. § 567 Anm. XVI mwN), auch eine Terminierung mit der Beschwerde angreifbar, wenn sie in erheblichem Maße in die Belange einer Partei eingreift, weil sie ihren Rechtsschutz, zum Beispiel durch Zeitablauf, schmälert, und wenn für ihre Rechtfertigung jede verständige Rechtsgrundlage fehlt (im Ergebnis ebenso OLG Frankfurt NJW 1974, 1715; Walchshöfer, NJW 1974, 2291).

  • BGH, 27.06.1956 - V ZR 216/54

    Bedeutung schwerer Verfahrensverstöße

    Auszug aus OLG Köln, 23.06.1981 - 4 WF 93/81
    Dennoch ist aber in Ausnahmefällen unter dem Gesichtspunkt der "greifbaren Gesetzeswidrigkeit«, der einen eigenen Zulassungsgrund für Beschwerden über den Wortlaut des § 567 ZPO hinausgehend schaffen kann (vgl. dazu BGHZ 21, 142, 146 = NJW 1956, 1518; OLG Saarbrücken …
  • OLG Düsseldorf, 23.09.2008 - 5 W 46/08

    Voraussetzungen einer Untätigkeitsbeschwerde

    Das folgt für die Aufhebung, Verlegung und Vertagung eines Termins unmittelbar aus § 227 Abs. 5 S. 3 ZPO und gilt auch für seine Bestimmung (allg. Meinung: OLG Köln, NJW 1981, 2263; OLG Frankfurt NJW 1974, 1715; OLG Celle, NJW 1975, 1230;… Zöller/Stöber, ZPO, 26. Aufl., § 216 Rn 21).

    Allerdings hat die Rechtsprechung in Anlehnung an die für die Untätigkeitsbeschwerde geltenden Grundsätze die Zulassung einer außerordentlichen Beschwerde entsprechend § 252 ZPO oder unmittelbar aus § 567 ZPO in den Fällen erwogen, in denen durch eine unangemessen weit hinausgeschobenen Terminierung faktisch ein Verfahrensstillstand herbeigeführt wird, der einer Rechtsschutzverweigerung gleichkommt (OLG Köln, NJW 1981, 2263; OLG Frankfurt NJW 1974, 1715; OLG Celle, NJW 1975, 1230; KG, Beschl. v. 28.11.2007 - 12 W 73/07 - dargestellt in NJW-Spezial 2008, 316; zustimmend: Walchshöfer, NJW 1974, 2291).

    Erst wenn die Terminierungspraxis eines Spruchkörpers dazu führt, dass der Rechtsschutz durch Zeitablauf in einer Weise verkürzt wird, für deren Rechtfertigung jede vernünftige Grundlage fehlt, ist der Justizgewährungsanspruch in einer Weise tangiert, die nicht mehr hingenommen werden kann und deshalb der Anfechtung durch die betroffene Partei zugänglich sein muss (im Ergebnis ebenso: OLG Köln, NJW 1981, 2263).

  • BGH, 01.10.1985 - VI ZB 13/85

    Anfechtung eines nach den geseztlichen Vorschriften unanfechtbaren Beschlusses …

    Der in diesem Zusammenhang häufig verwendete Begriff der sogenannten "greifbaren Gesetzwidrigkeit" (vgl. OLG Köln, NJW 1981, 2263;… Zöller/Schneider, aaO. § 567 Rdn. 41;… Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO , 43. Aufl., § 567 Anm. 1 C) darf nicht dahin mißverstanden werden, als genüge bereits jeder eindeutige Verstoß des Gerichts gegen die bei seiner Entscheidung anzuwendenden Rechtsvorschriften, um für eine an sich unanfechtbare Entscheidung eine neue Instanz zu eröffnen.
  • LAG Hessen, 13.05.1991 - 12 Ta 88/91

    Umfang der Unabhängigkeitsgarantie bei der Geschäftsverteilung durch das …

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  • OLG München, 27.06.2016 - 15 W 920/16

    Unanfechtbarkeit einer Terminbestimmung des Gerichts

    (3) Es war in der Rechtsprechung und in der Kommentarliteratur bislang einhellig (…vgl. z. B. Thomas/Putzo/Hüßtege, § 216 Rdnr. 12) anerkannt, dass eine sehr weit in der Zukunft liegende Terminsbestimmung angefochten werden konnte, wenn dies einem in der ZPO nicht vorgesehenen Verfahrensstillstand gleichkommen würde (OLG Köln NJW 1981, 2263 "greifbare Gesetzeswidrigkeit" und "Ausnahmefall", wobei die Terminierung allerdings dort wegen einer fehlerhaften rechtlichen Überlegung sehr spät erfolgte; dieser Fall ist dem vorliegenden nicht vergleichbar, da das LG geltend macht, dass es objektiv keinen früheren Termin im Jahr 2016 mehr gibt).
  • LAG Köln, 12.09.1995 - 6 Ta 160/95

    Vertagung: - Anfechtbarkeit des arbeitsgerichtlichen Beschlusses

    Insoweit kann auch eine Terminierung mit der Beschwerde angreifbar sein, wenn sie in erheblichem Maß in die Belange einer Partei eingreift, weil sie ihren Rechtsschutz z.B. durch Zeitablauf schmälert und wenn für ihre Rechtfertigung jede verständige Rechtsgrundlage fehlt (vgl. OLG Köln, NJW 1981, 2263;… ferner Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 2. Aufl., § 57 Rdn. 25 m.w.N.).
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