Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79, 1 BvL 89/79, 1 BvR 240/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,12
BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79, 1 BvL 89/79, 1 BvR 240/79 (https://dejure.org/1980,12)
BVerfG, Entscheidung vom 07.10.1980 - 1 BvL 50/79, 1 BvL 89/79, 1 BvR 240/79 (https://dejure.org/1980,12)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Oktober 1980 - 1 BvL 50/79, 1 BvL 89/79, 1 BvR 240/79 (https://dejure.org/1980,12)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,12) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Präklusion im Zivilprozeß

§ 528 Abs. 3 ZPO <Fassung bis 31.12.01>, Art. 3, 103 GG

Volltextveröffentlichungen (3)

  • DFR

    Präklusion I

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1; ZPO § 528

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit - Berufungsverfahren - Zurückweisung - Angriffs- und Verteidigungsmittel - Ausschluß

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit ; Berufungsverfahren; Zurückweisung; Angriffs- und Verteidigungsmittel; Ausschluß

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit ; Berufungsverfahren; Zurückweisung; Angriffs- und Verteidigungsmittel; Ausschluß

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 55, 72
  • NJW 1981, 271
  • MDR 1981, 290
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (1237)Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

    Auszug aus BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
    Diese Grenze wird dann überschritten, wenn eine fehlerhafte Rechtsanwendung durch die Gerichte bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfGE 42, 64 [72 ff.];… Beschluß vom 29. April 1980 - 2 BvR 1441/79 - [EuGRZ 1980, S. 377] zur Anwendung von Präklusionsvorschriften).

    Rn. 71 Nach dieser Rechtsprechung dient das Verfahrensrecht der Herbeiführung gesetzmäßiger und unter diesem Blickpunkt richtiger, aber darüber hinaus auch im Rahmen dieser Richtigkeit gerechter Entscheidungen (BVerfGE 42, 64 [73]; 46, 325 [333]).

  • BGH, 31.01.1980 - VII ZR 96/79

    Beurteilung der Verzögerung der Erledigung eines Rechtsstreits; Berücksichtigung …

    Auszug aus BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
    Rn. 52 Nach Eingang dieser Stellungnahmen sind der VII. Senat im Urteil vom 31. Januar 1980 (NJW 1980, S. 945) und der VIII. Senat im Urteil vom 13. Februar 1980 (…NJW 1980, S. 1102) zu dem Ergebnis gelangt, daß die angegriffene Vorschrift nicht gegen das Grundgesetz verstoße.

    Dieser Standpunkt wird in fast allen Stellungnahmen der Zivilsenate des Bundesgerichtshofs sowie in dessen Urteil vom 31. Januar 1980 (NJW 1980, S. 945), vom Bundesminister der Justiz und ferner im Schrifttum von Schneider (…MDR 1978, S. 972), Bender (…a.a.O., S. 112), Albers (…a.a.O.), Schwab (…a.a.O.), Dengler (…a.a.O., S. 164) und Thomas/Putzo (…a.a.O.) vertreten.

  • BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von Präklusionsvorschriften …

    Auszug aus BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
    In diese Richtung wirkt einmal die Rechtsprechung, die sich mit der fehlerhaften Anwendung von Präklusionsvorschriften befaßt und die im Rahmen des § 528 Abs. 3 ZPO für die Prüfung von Bedeutung ist, ob das erstinstanzliche Gericht das Vorbringen "zu Recht" zurückgewiesen hat (vgl. BVerfGE 51, 188; Beschluß vom 29. April 1980 - 2 BvR 1441/79 - [EuGRZ 1980, S. 377];… ferner BGH, NJW 1980, S. 1105 und S. 1167).

    Diese Grenze wird dann überschritten, wenn eine fehlerhafte Rechtsanwendung durch die Gerichte bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfGE 42, 64 [72 ff.]; Beschluß vom 29. April 1980 - 2 BvR 1441/79 - [EuGRZ 1980, S. 377] zur Anwendung von Präklusionsvorschriften).

  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvR 1077/77

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Zurückweisung von Beweismitteln im Zivilprozeß

    Auszug aus BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
    In diese Richtung wirkt einmal die Rechtsprechung, die sich mit der fehlerhaften Anwendung von Präklusionsvorschriften befaßt und die im Rahmen des § 528 Abs. 3 ZPO für die Prüfung von Bedeutung ist, ob das erstinstanzliche Gericht das Vorbringen "zu Recht" zurückgewiesen hat (vgl. BVerfGE 51, 188;… Beschluß vom 29. April 1980 - 2 BvR 1441/79 - [EuGRZ 1980, S. 377];… ferner BGH, NJW 1980, S. 1105 und S. 1167).

    Gleichwohl sind solche Präklusionsvorschriften, die auf eine Verfahrensbeschleunigung hinwirken sollen, in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch unter dem Blickpunkt des Art. 103 Abs. 1 GG als verfassungsmäßig beurteilt worden (vgl. BVerfGE 36, 92 [98]; 51, 188 [191] zu § 529 ZPO a.F. …und Beschluß vom 29. April 1980 [a.a.O.] zu § 296 Abs. 1 ZPO n.F.).

  • BVerfG, 10.10.1973 - 2 BvR 574/71

    Versagung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
    Gleichwohl sind solche Präklusionsvorschriften, die auf eine Verfahrensbeschleunigung hinwirken sollen, in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch unter dem Blickpunkt des Art. 103 Abs. 1 GG als verfassungsmäßig beurteilt worden (vgl. BVerfGE 36, 92 [98]; 51, 188 [191] zu § 529 ZPO a.F. …und Beschluß vom 29. April 1980 [a.a.O.] zu § 296 Abs. 1 ZPO n.F.).

    Das Recht auf Gehör gibt den Verfahrensberechtigten ein Recht darauf, daß sie Gelegenheit erhalten, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt zu äußern; dem entspricht die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Beteiligten bei seiner Entscheidung zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 36, 92 [97] m. w. N.).

  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
    Das schließt als Ausprägung der Rechtsstaatlichkeit und des allgemeinen Gleichheitssatzes Waffengleichheit der Parteien vor dem Richter ein, der - auch im Blick auf die grundrechtlich gesicherte Verfahrensgarantie des Art. 103 Abs. 1 GG - den Prozeßparteien im Rahmen der Verfahrensordnung gleichermaßen die Möglichkeit einzuräumen hat, alles für die gerichtliche Entscheidung Erhebliche vorzutragen und alle zur Abwehr des gegnerischen Angriffs erforderlichen prozessualen Verteidigungsmittel geltend zu machen (BVerfGE 52, 131 [156] m. w. N.).
  • BVerfG, 27.11.1973 - 2 BvL 12/72

    Bundeszentralregistergesetz

    Auszug aus BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
    Der Gesetzgeber seinerseits handelt nicht schon dann willkürlich, wenn er unter mehreren Lösungen nicht die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste gewählt hat, vielmehr nur dann, wenn sich ein sachgerechter Grund für eine gesetzliche Bestimmung nicht finden läßt; dabei genügt Willkür im objektiven Sinn, d. h. die tatsächliche und eindeutige Unangemessenheit der Regelung in bezug auf den zu ordnenden Gesetzgebungsgegenstand (BVerfGE 4, 144 [155]; 36, 174 [187]).
  • BVerfG, 12.12.1967 - 2 BvL 14/62

    Verfassungsmäßigkeit der Versorgungsregelungen des G 131

    Auszug aus BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
    Demgemäß ist dieses Grundrecht vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 22, 387 [415]; 52, 277 [280]).
  • BVerfG, 16.03.1955 - 2 BvK 1/54

    Abgeordneten-Entschädigung

    Auszug aus BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
    Der Gesetzgeber seinerseits handelt nicht schon dann willkürlich, wenn er unter mehreren Lösungen nicht die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste gewählt hat, vielmehr nur dann, wenn sich ein sachgerechter Grund für eine gesetzliche Bestimmung nicht finden läßt; dabei genügt Willkür im objektiven Sinn, d. h. die tatsächliche und eindeutige Unangemessenheit der Regelung in bezug auf den zu ordnenden Gesetzgebungsgegenstand (BVerfGE 4, 144 [155]; 36, 174 [187]).
  • BVerfG, 07.12.1977 - 1 BvR 734/77

    Zwangsversteigerung II

    Auszug aus BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
    Rn. 71 Nach dieser Rechtsprechung dient das Verfahrensrecht der Herbeiführung gesetzmäßiger und unter diesem Blickpunkt richtiger, aber darüber hinaus auch im Rahmen dieser Richtigkeit gerechter Entscheidungen (BVerfGE 42, 64 [73]; 46, 325 [333]).
  • BGH, 27.02.1980 - VIII ZR 54/79

    Zulassung verspäteten Vorbringens bei der Flucht in die Säumnis

  • BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvR 338/68

    Verfassungsmäßigkeit des körperschaftsteuerlichen Abzugsverbots für …

  • BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvL 51/79

    Tanzveranstaltungen

  • BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvL 10/59

    Finanzvertrag

  • BVerfG, 09.05.1961 - 2 BvR 49/60

    Richterbesoldung NRW

  • BGH, 13.02.1980 - VIII ZR 61/79

    Zurückweisung eines Vortrags einer Partei als verspätet; Geltung des gesetzliches …

  • BVerfG, 06.03.1968 - 1 BvL 2/63

    Waisenrente

  • OLG Celle, 24.04.1978 - 11 U 26/78
  • OLG München, 27.06.1978 - 25 U 4234/77
  • OLG Düsseldorf, 30.04.1979 - 5 U 171/78
  • LG Tübingen, 04.10.1978 - 1 S 112/78
  • BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14

    Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß

    Willkür des Gesetzgebers kann zwar nicht schon dann bejaht werden, wenn er unter mehreren Lösungen nicht die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste gewählt hat (BVerfGE 55, 72 ; 89, 132 ).

    Es genügt aber Willkür im objektiven Sinn, das heißt die tatsächliche und eindeutige Unangemessenheit der Regelung in Bezug auf den zu ordnenden Gesetzgebungsgegenstand (BVerfGE 4, 144 ; 36, 174 ; 55, 72 ; 145, 106 ).

    Der Spielraum des Gesetzgebers endet dort, wo die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo also ein einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt (BVerfGE 9, 334 ; 55, 72 ; 76, 256 ; 85, 176 ; 101, 275 ; 115, 381 ; 141, 1 ; 145, 106 ).

  • BVerfG, 29.03.2017 - 2 BvL 6/11

    Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften nach § 8c Satz 1 KStG (jetzt § 8c Abs. 1 …

    Willkür des Gesetzgebers kann nicht schon dann bejaht werden, wenn er unter mehreren Lösungen nicht die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste gewählt hat, vielmehr nur dann, wenn sich ein sachgerechter Grund für eine gesetzliche Bestimmung nicht finden lässt (BVerfGE 55, 72 ; 89, 132 ).

    Dabei genügt Willkür im objektiven Sinn, das heißt die tatsächliche und eindeutige Unangemessenheit der Regelung in Bezug auf den zu ordnenden Gesetzgebungsgegenstand (BVerfGE 4, 144 ; 36, 174 ; 55, 72 ).

    Der Spielraum des Gesetzgebers endet dort, wo die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo also ein einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt (BVerfGE 9, 334 ; 55, 72 ; 76, 256 ; 85, 176 ; 101, 275 ; 115, 381 ; 141, 1 ).

    Willkür in diesem Sinne kann erst festgestellt werden, wenn die Unsachlichkeit der Differenzierung evident ist (BVerfGE 12, 326 ; 23, 135 ; 55, 72 ; 89, 15 ; 89, 132 ; 99, 367 ).

  • BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 17/09 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - kein …

    Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verbietet es, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders zu behandeln, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen können (BVerfGE 55, 72, 88; 93, 386, 397).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerfG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht