Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 23.10.1981 - 17 W 29/81 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hessen
Keine Ausgleichsansprüche bei Auflösung einer "eheähnlichen" Lebensgemeinschaft
- familienrecht-deutschland.de
BGB §§ 612, 705 ff, 812; GG Art. 6
Familienvermögensrecht; Ausgleichsansprüche bei Auflösung einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 08.05.1981 - 5 O 489/80
- OLG Frankfurt, 23.10.1981 - 17 W 29/81
Papierfundstellen
- NJW 1982, 1885
- MDR 1982, 493
- FamRZ 1982, 265
- VersR 1982, 1078 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- OLG Frankfurt, 23.12.1980 - 17 W 35/80
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.10.1981 - 17 W 29/81
Soweit es sich bei den Leistungen der Partner einer solchen Lebensgemeinschaft um Beiträge zur gemeinsamen Haushalts- und Lebensführung handelt, entstehen - wie der Senat, bereits in seinem Beschluß vom 23. Dezember 1980 (FamRZ 1981, 253 mit zust. Anm. von Bosch) ausgesprochen hat - grundsätzlich keine Ausgleichsansprüche. - OLG Düsseldorf, 10.04.1979 - 4 U 166/78
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.10.1981 - 17 W 29/81
Denn für die Verwirklichung einer solchen gemeinsamen Zwecksetzung sieht die Rechtsordnung ausschließlich das Institut der Ehe vor, so daß die Anwendung anderer gemeinschafts- oder gesellschaftsrechtlicher Vorschriften grundsätzlich ausgeschlossen ist (…OLG Saarbrücken a.a.O.; OLG Düsseldorf NJW 1979, 1509, OLG Hamm NJW 80, 1503 u. 81, 30). - OLG Saarbrücken, 18.05.1979 - 7 W 8/79
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.10.1981 - 17 W 29/81
Dementsprechend kommt weder die analoge Anwendung der genannten Vorschriften in Betracht (OLG Saarbrücken NJW 1979, 2050 [OLG Saarbrücken 18.05.1979 - 7 W 8/79] ) noch kann die Lebensgemeinschaft als solche eine Rechtsgrundlage für Erstattungsansprüche darstellen.
- OLG Frankfurt, 26.05.1999 - 19 U 98/98
Bewilligung der Löschung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit; Anpassung …
Auf eheähnliche Lebensgemeinschaften ist Gesellschaftsrecht grundsätzlich nicht anwendbar (vgl. BGH FamRZ 1987, 676; OLG Frankfurt am Main, FamRZ 1982, 265; Weimar MDR 1997, 713).Der Bundesgerichtshof hat hervorgehoben (NJW 1996, 2727), daß der Grundsatz, daß die Parteien einer gescheiterten nichtehelichen Lebensgemeinschaft in der Regel ihre persönlichen und wirtschaftlichen Leistungen nicht gegeneinander aufrechnen können, auch der Annahme entgegensteht, dieses Scheitern lasse die Geschäftsgrundlage für die bisher erbrachten Leistungen entfallen (zum Grundsatz der Nichtausgleichsfähigkeit von Zuwendungen im Rahmen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft vgl. auch: BGH NJW 1997, 3371; NJW 1980, 1520; OLG Köln FamRZ 1997, 1113 [OLG Köln 22.11.1996 - 11 U 107/96]; OLG Celle NJW 1983, 1063 [OLG Celle 10.02.1983 - 12 U 35/82]; OLG Frankfurt NJW 1982, 1885; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1497 [OLG Düsseldorf 31.01.1997 - 7 U 59/96]).
- BFH, 15.06.1988 - II R 165/85
Mangels ausdrücklicher Vereinbarung keine Erblasserschuld aus dem Bestehen einer …
Dazu tritt, daß sich ganz allgemein die Beziehung zwischen Frau W und dem Erblasser nicht als Dienstverhältnis charakterisieren läßt und das langjährige eheähnliche Zusammenleben der beiden Partner auch die Vermutung ausschließt, die Pflege- und Betreuungstätigkeit werde dienstvertraglich geschuldet und sei nur gegen leistungsentsprechendes Entgelt übernommen (vgl. dazu Oberlandesgericht - OLG - Frankfurt, Beschluß vom 23. Oktober 1981 17 W 29/81, NJW 1982, 1885; Derleder, Vermögenskonflikte zwischen Lebensgefährten bei Auflösung ihrer Gemeinschaft, NJW 1980, 545 ff., 548;… Scholz, Die nichteheliche Lebensgemeinschaft in der Praxis, Bonn 1982, S. 51;… de Witt/ Huffmann, Nichteheliche Lebensgemeinschaft, 2. Aufl., München 1986, Rdnr. 350). - OLG Köln, 07.11.1994 - 16 U 58/94
Anforderungen an den Nachweis der darlehensweisen Hingabe von Geldbeträgen
Zweck ist die Förderung der aktuell bestehenden Lebensgemeinschaft (OLG Celle OLGZ 70, 326; OLG Saarbrücken FamRZ 79, 796, 798; OLG Franfurt NJW 82, 1885).
- OLG Frankfurt, 29.06.1983 - 7 U 267/82
Ersatz entgangenen Unterhalts; Tod des Verlobten
Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen sind die natürliche Konsequenz der von den Partnern einer Ehe eingegangenen personen- und vermögensrechtlichen Bindungen, welche bei einer jederzeit aufhebbaren eheähnlichen Lebensgemeinschaft völlig fehlt (OLG Frankfurt NJW 1982, 1885). - BayObLG, 17.11.1988 - BReg. 3 Z 131/88
Voraussetzungen für die Gebührenbefreiung bei Wohnraummodernisierung
die Pflege- und Betreuungstätigkeit werde dienstvertraglich geschuldet und sei nur gegen leistungsentsprechendes Entgelt übernommen (vgl. dazu OLG Frankfurt, Beschluß vom 23. Oktober 1981 17 W 29/81, NJW 1982, 1885 ; Der/eder, Vermögenskonflikte zwischen Lebensgefährten bei Auflösung ihrer Gemeinschaft, NJW 1980, 545 ff., 548;… Scholz, Die nichteheliche Lebensgemeinschaft in der Praxis, Bonn 1982, S. 51;… de Witt/Huffmann, Nichteheliche Lebensgemeinschaft, 2 Aufl., ,München 1986, Rdnr. 350). - OLG Frankfurt, 27.12.1983 - 1 UF 105/83 Eine anderweitige Kostenentscheidung erscheint aus Sicht des Berufungsurteils nicht (mehr) gerechtfertigt; im übrigen können die Parteien versuchen, diese Kosten auch als außergewöhnliche Belastungen bei ihrer steuerlichen Veranlagung geltend zu machen (siehe BFH FamRZ 1982, 265 [Nr. 138]).
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