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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.05.1982 - 4 RE Miet 10/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1077
OLG Hamm, 19.05.1982 - 4 RE Miet 10/81 (https://dejure.org/1982,1077)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.05.1982 - 4 RE Miet 10/81 (https://dejure.org/1982,1077)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Mai 1982 - 4 RE Miet 10/81 (https://dejure.org/1982,1077)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    § 536 BGB, § 548 BGB, § 9 AGBG, § 11 AGBG
    Leitungsverstopfungs-Klausel; Formularmietvertrag; Wohnraummietvertrag; Leitungsverstopfung, Klausel; Formularklausel, Abflußreinigung; Instandsetzungspflicht; Verstopfung von Leistungen; Gebrauch, vertragsgemäßer, Verschlechterung der Mietsache, Haftung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Formularmietvertrages; Rüge des Mieters von Feuchtigkeitsschäden an den Wänden der Wohnung; Rechtmäßigkeit einer Zahlungsklage und Räumungsklage; Anspruch des Vermieters auf Räumung der Wohnung durch den Mieter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2005
  • MDR 1982, 851
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 27.02.1981 - 4 REMiet 4/80

    Vorliegen einer Individualabrede zu einem Formularmietvertrag; Abwälzung von …

    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.1982 - 4 REMiet 10/81
    Eine restriktive Auslegung etwa dahin, daß sich die Rechtsfrage nur im Rahmen eines Mietverhältnisses über Wohnraum stellen dürfe, wäre mit dem Ziel des Gesetzgebers nicht vereinbar (vgl. Rechtsentscheid des Senats vom 27. Februar 1981 - 4 ReMiet 4/80 - (NJW 181, 1049 = MDR 1981, 584, OLGZ 81, 211 = DWW 1981, 149 = ZMR 1981, 179 = WuM 1981, 77 = DB 1981, 1227 = GrundE 1981, 341).

    Die Kläger haben nämlich ein vom Haus- und Grundbesitzerverein für ... und den ...herausgegebenes Vertragsformular verwendet, dessen abstrakt-generellen Charakter der Senat bereits in den Gründen des Rechtsentscheids vom 27. Februar 1981 - 4 RE Miet 4/80 - (NJW 1981, 1049 =MDR 1981, 548 = OLGZ 81, 211 = DWW 1981, 149 = ZMR 1981, 179 =WuM 1981, 77 = DB 1981, 1227 = GrundE 1981, 341) bejaht hat.

    aa) Von einer entgegen Treu und Glauben unangemessenen Benachteiligung kann, wie sich schon aus der Anknüpfung an den Maßstab des § 242 BGB ergibt, nur dann die Rede sein, wenn die beanstandete Klausel für den Vertragspartner des Verwenders, hier die Mieter, zumindest nicht unerhebliche Nachteile zur Folge haben kann (vgl. Rechtsentscheid des Senats vom 27. Februar 1981 - 4 ReMiet 4/80 -, aaO.).

  • LG Karlsruhe, 23.11.1979 - 9 S 128/79
    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.1982 - 4 REMiet 10/81
    Das Landgericht ... (Urteil vom 23. November 1979 in MDR 1980, 230) sieht in der Klausel eine mit der Leitbildfunktion der gesetzlichen Regelung (§ 536 BGB ) im Widerspruch stehende verschuldens- und sogar verursachungsunabhängige Haftung des Mieters und damit einen Verstoß gegen § 9 AGB-Gesetz .

    Die insoweit hier vertraglich vorgesehene verschuldens- und verursachungsunabhängige Haftung kehrt die gesetzliche Risikoverteilung um (vgl. LG Karlsruhe, Urteil vom 23. November 1979 in MDR 1980, 230); sie berücksichtigt einseitig die Interessen des Vermieters, der durch die verwendete Klausel den Mietern einen Teil seines Erhaltungsaufwandes anlastet, andererseits indes den vereinbarten oder der ortsüblichen Vergleichsmiete angeglichenen Mietzins ungekürzt beansprucht.

  • AG Berlin-Schöneberg, 13.05.1976 - 12 C 80/76
    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.1982 - 4 REMiet 10/81
    Im Ergebnis ebenso entschieden haben das Amtsgericht ... (Urteil vom 3. November 1975 in WuM 1976, 177) und das Amtsgericht ... (Urteil vom 13. Mai 1976 in MDR 1977, 54).
  • BayObLG, 21.11.1980 - Allg. Reg. 83/80
    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.1982 - 4 REMiet 10/81
    Das um einen Rechtsentscheid angegangene Oberlandesgericht ist berechtigt und verpflichtet, von Amts wegen zu prüfen, ob die vorgelegte Rechtsfrage in den (nunmehr weitergesteckten) Rahmen des Artikels III Abs. 1 des dritten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften (3. MÄG) fällt und ob sie grundsätzliche Bedeutung hat (BayObLG in WuM 1981, 32 m.w.H.).
  • BGH, 30.10.1963 - VIII ZR 81/62
    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.1982 - 4 REMiet 10/81
    a) Der Umstand, daß die Parteien den Rechtsentscheid im Umfange der Berufung (Räumungsanspruch) in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, ist einer Berufungsrücknahme nicht gleich zu erachten und macht deshalb die Anschlußberufung nicht wirkungslos (BLAH, ZPO , § 522 Anm. 1a; Thomas-Putzo, § 522 Anm. 1a; BGH, Urteil vom 30. Oktober 1963 in NJW 1964, 108; anderer Ansicht Habscheid-Lindacher in NJW 1964, 2395).
  • BGH, 28.01.1987 - IVa ZR 173/85

    Gültigkeit einer vorformulierten Aushandelnsbestätigung; Vorformulierte …

    b) Der weitaus überwiegende Teil des Schrifttums steht auf dem Standpunkt, daß die Aushandelnsbestätigung eine Bestimmung ist, die eine Beweislaständerung zur Folge hat (…jeweils in der Kommentierung zu § 11 Nr. 15 AGBG: Ulmer/Brandner/Hensen, 5. Aufl. Rdn. 14 m. w. Nachw. in Fn. 39;… Löwe/Graf v. Westphalen/Trinkner 2. Aufl. Rdn. 28;… Schlosser/Coester-Waltjen/Graba Rdn. 14;… Palandt/Heinrichs, BGB 46. Aufl. Anm. 15 c;… Soergel/Stein, BGB 11. Aufl. Rdn. 169;… im Grundsatz ebenso Wolf/Horn/Lindacher Rdn. 19; Strobel BB 1983, 729, 731 unter 9; zur Rechtsprechung vgl. OLG Hamm NJW 1982, 2005, 2007) [OLG Hamm 19.05.1982 - 4 Re Miet 10/81].
  • OLG Karlsruhe, 09.08.1984 - 3 REMiet 6/84

    Beweislast; Schäden der Mietsache; Wohnraummiete; Vertragliche Abnutzung; …

    Die Unwirksamkeit einer Mietvertragsklausel, wonach die Mieter für die Verstopfung von Abflußleitungen haften, deren Ursache nicht festgestellt werden kann (OLG Hamm, Rechtsentscheid vom 19.5.1982, NJW 1982, 2005 ; LG Karlsruhe, MDR 1980, 230), beruht letztlich auf dieser Erwägung; denn eine nach § 11 Nr. 15 AGBG unzulässige Risikoverlagerung zu Lasten des Mieters liegt dort gerade deshalb vor, weil mit einer solchen Klausel dem Mieter die Beweislast für einen nicht in seinem unmittelbaren Herrschafts- und Obhutsbereich befindlichen Umstand aufgebürdet wird.
  • OLG Celle, 29.12.1989 - 2 U 200/88

    Abschlusskosten für den Mietvertrag: Muss der Mieter zahlen?

    Eine hiervon unabhängige Einstandspflicht des Mieters, wie in der zu beanstandenden Klausel geregelt, führt entgegen Treu und Glauben zu einer unangemessenen Benachteiligung und ist gemäß § 9 Abs. 1 und 2 Nr. 1 AGBG unwirksam (vgl. Rechtsentscheid des OLG Hamm vom 19.05.1982 - Leitungsverstopfungsschäden - 4 RE Miet 10/81 -, NJW 1982, 2005, 2207 f.;… Hensen. in: Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Gesetz , 5. Aufl., Anhang § 9 - 11 Rdn. 503;… Staudinger/Emmerich, 12. Aufl., 2. Bearb., § 548 Rdn. 13 a ff.).
  • OLG München, 12.01.1989 - 29 U 2366/88

    Münchner Mieter helfen Mietern

    Die Unwirksamkeit einer Mietvertragsklausel, wonach die Mieter für die Verstopfung von Abflußleitungen haften, deren Ursache nicht festgestellt werden kann (OLG Hamm, NJW 1982, 2005 ), beruht letztlich auf dieser Erwägung; denn eine nach § 11 Nr. 15 AGBG unzulässige Risikoverlagerung zu Lasten des Mieters liegt dort gerade deshalb vor, weil mit einer solchen Klausel dem Mieter die Beweislast für einen nicht in seinem unmittelbaren Herrschafts- und Obhutsbereich befindlichen Umstand aufgebürdet wird (…OLG Karlsruhe a.a.O.).
  • LG Tübingen, 28.09.2000 - 1 S 219/99

    Anspruch auf Nachzahlung von Nebenkosten nach Umlegung von Müllgebühren auf den …

    Wenn diese nicht feststellbar sind, hat hierfür der Vermieter aufzukommen (…Schmidt-Futterer, Mietrecht, Kommentar, 7. Auflage, § 546 RN 124; OLG Hamm, Rechtsentscheid vom 19.5.1992, NJW 1982, 2005 für Kanal- oder Leitungsverstopfungsklauseln, die unwirksam sind, wenn der Verursacher nicht zu ermitteln ist).
  • LG Düsseldorf, 10.01.2018 - 23 O 137/17

    Ausgleichsansprüche des Gebäudeversicherers gegen den Haftpflichtversicherer der …

    Zum einen ist im Grundsatz unzulässig, dem Mieter mittels vorformulierter Klauseln eine verschuldensunabhängige (Garantie-)Haftung aufzuerlegen (…OLG Celle, Urteil v. 29.12.1989, Az. 2 U 200/88, juris, Rn. 120; OLG Hamburg, NJW-RR 1989, 881, 882; OLG Hamm, NJW 1982, 2005, 2008).
  • LG Freiburg, 21.02.2002 - 3 S 125/01

    Wohnraummiete: Schadensersatzpflicht des Mieters wegen Einschleppens von Zecken …

    Eine derartige Regelung berücksichtigt einseitig die Interessen des Vermieters, der durch die verwendete Klausel dem Mieter einen Teil seines Erhaltungsaufwandes anlastet, dabei jedoch den vereinbarten Mietzins ungekürzt beansprucht (…LG Saarbrücken a.a.O.; OLG Hamm NJW 1982, 2005, 2008 (=WM 1982, 201); LG Frankfurt WM 1996, 209).
  • LG Frankfurt/Main, 26.01.1996 - 2 O 288/95
    Aus § 536 BGB folgt, dass der Vermieter die Mietsache während der Mietzeit in einem dem vertragsgemäßen Gebrauch entsprechenden Zustand zu halten hat, auftretende Schäden demnach von ihm auf seine Kosten zu beseitigen sind (OLG Hamm, NJW 1982, 2005 ff.).
  • LG Saarbrücken, 25.05.1987 - 13 BS 23/87

    Formularmäßige Vereinbarung verschuldensunabhängiger Haftung für Schänden durch …

    Eine Zufallshaftung, zumal sie generell alle Haushaltsmaschinen umfasst, stellt eine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar und ist mit dem gesetzlichen Leitbild der Mieter nicht vereinbar (vgl. Rechtsentscheid des OLG Hamm in NJW 1982, 2005, 2008).
  • LG Berlin, 08.02.2012 - 29 O 124/11
    Eine Haftungsgemeinschaft aller Mieter für das vertragswidrige Verhalten einzelner besteht nicht (OLG Hamm RE 19.05.1982, NJW 82, 2005).
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