Rechtsprechung
| BVerfG, 22.06.1982 - 2 BvR 1205/81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 101 Abs. 1 S. 2
Schutzzweck des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 09.09.1981 - 2 StR 482/81
- BVerfG, 22.06.1982 - 2 BvR 1205/81
Papierfundstellen
- NJW 1982, 2368
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 114/71
Keine Schöffenwahl, solange nicht alle Vertrauenspersonen bestellt sind
Auszug aus BVerfG, 22.06.1982 - 2 BvR 1205/81
Insofern unterscheidet sich der Sachverhalt des Ausgangsverfahrens grundlegend von demjenigen, der dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts von 9. Juni 1971 - 2 BvR 114, 127/71 - (BVerfGE 31, 181 ff.), auf den sich im wesentlichen der Beschwerdeführer stützt, zugrunde gelegen hat. - BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63
Geschäftsverteilungsplan
Auszug aus BVerfG, 22.06.1982 - 2 BvR 1205/81
Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG soll der Gefahr vorbeugen, daß die Justiz durch eine Manipulierung der rechtsprechenden Organe sachfremden Einflüssen ausgesetzt wird, insbesondere daß im Einzelfall durch die Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richter ad hoc das Ergebnis der Entscheidung beeinflußt wird, gleichgültig von welcher Seite die Manipulierung ausgeht (BVerfGE 17, 294, 299; st.Rspr.). - BVerfG, 29.10.1969 - 1 BvL 19/69
Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 1 Nr. 1 BEG
Auszug aus BVerfG, 22.06.1982 - 2 BvR 1205/81
Unter diesen Umständen erscheint es vertretbar, auch auf den Gesichtspunkt der Rechtssicherheit, die ein wesentliches Element der Rechtsstaatlichkeit ist (vgl. BVerfGE 27, 167, 173), abzustellen.
- BGH, 13.08.1985 - 1 StR 330/85
Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung - Aussetzung der Strafe zur …
Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall wesentlich von den Fällen, in denen Personen gewählt wurden, die nicht zur Wahl bereitstanden (etwa, weil sie als Jugendschöffen aus der für Erwachsenenschöffen bestimmten Liste gewählt wurden, BGHSt 26, 393, oder weil sie den Listen anderer Amtsgerichte entnommen wurden, BGHSt 29, 144 [BGH 04.12.1979 - 5 StR 337/79]) oder in denen der Schöffenwahlausschuß falsch gewählt oder besetzt war (BGHSt 20, 37; BVerfGE 31, 181; andererseits BVerfG NJW 1982, 2368; BGHSt 26, 206) oder die Bestellung der Schöffen durch das Los erfolgte (BGHSt 33, 41 [BGH 21.09.1984 - 2 StR 327/84]).Bei der Entscheidung dieser Frage, hatte der Senat zu berücksichtigen, daß die Rechtssicherheit nachhaltig gefährdet wäre, wenn jeder bei der Wahl der Schöffen vorkommende Fehler eine erfolgreiche Besetzungsrüge nach sich zöge (vgl. BVerfGE NJW 1982, 2368).
Sie sollen "der Gefahr vorbeugen, daß die Justiz durch eine Manipulierung der rechtsprechenden Organe sachfremden Einflüssen ausgesetzt wird, insbesondere daß im Einzelfall durch die Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richter ad hoc das Ergebnis der Entscheidung beeinflußt wird" (BVerfGE 17, 294, 299; 24, 33, 54 [BVerfG 25.06.1968 - 2 BvR 251/63]; BVerfG NJW 1982, 2368; BVerfG, Beschluß vom 3. Juni 1969 - 2 BvR 316/68; vgl. auch BGH, Urteil vom 12. Juni 1985 - 3 StR 35/85, zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
- BFH, 20.04.2001 - IV R 32/00
Ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts - Anspruch auf Unterlageneinsicht - …
(1) Da Fehler bei der Wahl ehrenamtlicher Richter ein Stadium betreffen, das für die Bestimmung des konkret für die jeweilige Entscheidung zuständigen Richters eine nur vorbereitende Bedeutung hat, können Fehler bei der Wahl ehrenamtlicher Richter den Schutzbereich des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nur berühren, wenn sie entweder so schwer wiegen, dass wegen des Fehlers von einer Wahl im Rechtssinne nicht mehr gesprochen werden kann, oder wenn der Fehler eine Manipulation der Entscheidungszuständigkeit im Einzelfall befürchten lässt (vgl. Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 22. Juni 1982 2 BvR 1205/81, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1982, 2368; Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 9. Juni 1987 9 CB 36/87, NJW 1988, 219;… BFH-Beschlüsse vom 31. Juli 1989 VIII R 41/86, BFH/NV 1990, 511; in BFHE 168, 508, BStBl II 1993, 55, …und vom 10. November 1992 VII R 51/91, BFH/NV 1994, 27, jeweils m.w.N.).Dieses Ergebnis wird dadurch bestätigt, dass bei der Anwendung der Vorschriften über den gesetzlichen Richter auch auf den Gesichtspunkt der Rechtssicherheit abzustellen ist, der ein wesentliches Element der Rechtsstaatlichkeit ist (vgl. BVerfG-Vorprüfungsausschuss in NJW 1982, 2368).
- BayObLG, 29.11.1996 - 2St RR 177/96
Dauer der Auslegung von Vorschlagslisten für die Schöffenwahl
Als schwerwiegender Mangel ist dagegen nicht anzusehen: Wenn der Schöffenwahlausschuß fehlerhaft zusammengesetzt ist (BVerfG NJW 1982, 2368; BGHSt 26, 206/210; 29, 283/287), wenn im gleichen Wahltermin auch solche Personen gewählt werden, die nicht auf einer Vorschlagsliste im Sinne von § 42 Abs. 1 GVG stehen und deshalb nicht gewählt werden dürfen (BGH NStZ 1991, 546), wenn die Vorschlagsliste nach § 39 Abs. 1 Satz 1 GVG nicht im einzelnen darauf überprüft wurde, ob die in ihr aufgeführten Personen als Schöffen wählbar sind, oder wenn die Vorschlagsliste den Ausschußmitgliedern so spät ausgehändigt wurde, daß sie keine ausreichende Gelegenheit hatten, sich über die zur Wahl stehenden Personen zu unterrichten (BGHSt 33, 261/268 f.); schließlich liegt ein schwerwiegender Fehler selbst darin nicht, daß bei der Schöffenwahl die Vorschlagsliste einer Gemeinde fehlte (BGHSt 33, 29O/292 ff.; BGH NStZ 1986, 565).
- BVerwG, 27.05.1988 - 9 CB 19.88
Mündliche Verhandlung - Bezugnahme - Schriftliche Absetzung - Rechtliches Gehör - …
Eine Manipulierung des Ergebnisses des Richterspruchs in der Phase der Wahl der ehrenamtlichen Richter ist aber nur begrenzt möglich (BVerfG, NJW 1982, 2368). - OVG Sachsen, 02.10.2023 - 4 B 173/23
Vertrauensperson; Schöffenwahl; Schöffenwahlausschuss; Gemeinderat; freies …
hat es sich nicht um eine "nachträgliche" Wahl i. S. d. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG - Vorprüfungsausschuss -, Beschl. v. 22. Juni 1982 - 2 BvR 1205/81 -, NJW 1982, 2368, 2369) gehandelt. - BFH, 10.11.1992 - VII R 51/91
Statthaftigkeit einer Revision ohne Zulassung bei Vorliegen von Verfahrensmängeln …
Generell jedenfalls ist bei Fehlern im Verfahren der Wahl von ehrenamtlichen Richtern eine Gefahr der Manipulierung des Ergebnisses des Richterspruchs nicht ohne weiteres begründet (vgl. BVerfG - Vorprüfungsausschuß -, Beschluß vom 22. Juni 1982 2 BvR 1205/81, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1982, 2368, und BFH-Beschluß in BFH/ NV 1990, 511).Ausdrücklich hat es das BVerfG in dem Beschluß vom 22. Juni 1982 (a.a.O.), der einen Fehler bei der Zusammensetzung des Schöffenauswahlausschusses betraf, als vertretbar angesehen, für den Fall, daß der Verfahrensfehler keinen Einfluß darauf hat, welcher Schöffe mit welcher Sache befaßt wird, auf den Gesichtspunkt der Rechtssicherheit (als einem weiteren wesentlichen Element der Rechtsstaatlichkeit) abzustellen.
- BVerwG, 09.06.1987 - 9 CB 36.87
Ehrenamtliche Richter - Wahl - Gesetzlicher Richter - Wahlausschussvorsitzender
Bei Fehlern im Verfahren der Wahl der ehrenamtlichen Richter ist eine derartige Gefahr der Manipulierung des Ergebnisses des Richterspruchs jedoch nicht ohne weiteres begründet (BVerfG, NJW 1982, 2368). - BFH, 18.08.1992 - VIII R 9/92
Wahl von ehrenamtlichen Richtern am Finanzgericht
Nicht jeder Fehler im Verfahren der Wahl der ehrenamtlichen Richter läßt jedoch die Gefahr einer Manipulierung der rechtsprechenden Organe befürchten (BVerfG-Beschluß vom 22. Juni 1982 2 BvR 1205/81, NJW 1982, 2368). - BVerwG, 09.02.1988 - 9 C 256.86
Asylrecht - Staatsschutzbestimmung - Bestrafung - Politische Verfolgung - …
Eine Manipulierung des Ergebnisses des Richterspruchs in der Phase der Wahl der ehrenamtlichen Richter ist aber nur begrenzt möglich (BVerfG, NJW 1982, 2368). - BVerfG, 27.10.1996 - 2 BvR 1375/96
Anspruch auf den gesetzlichen Richter und Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer …
Die Fehler müssen vielmehr so sein, daß sie im Lichte des Rechts auf den gesetzlichen Richter die Zusammensetzung der Richterbank im Einzelfall als manipuliert erscheinen lassen können; diese Einschränkung rechtfertigt sich auch im Hinblick auf die sonst nachhaltig gefährdete Rechtssicherheit (vgl. BVerfG, Beschluß des Vorprüfungsausschusses vom 22. Juni 1982 - 2 BvR 1205/81 - NJW 1982, 2368 f.; BVerfG, Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 1988 - 2 BvR 260/88 - NVwZ 1989, 141). - BFH, 17.01.1989 - VII R 187/85
Anforderungen an die Zulässigkeit der Revision - Ordnungsgemäße Durchführung der …
- BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 141.86
Ehrenamtlicher Richter - Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Wahlverfahren …
- BVerwG, 09.02.1988 - 9 C 283.86
Ehrenamtlicher Richter - Fehlerhafte Wahl - Vorschriftsmäßige Besetzung des …
- BVerwG, 03.09.1987 - 1 CB 39.87
Rechtsmittel
- BVerwG, 29.12.1987 - 9 CB 84.87
Wahl der ehrenamtlichen Richter - Vorschriftsmäßige Besetzung eines Gerichts - …
- BVerwG, 01.06.1988 - 9 CB 11.88
Mitwirkung aus einer fehlerhaften Wahl hervorgegangener ehrenamtlicher Richter am …
- BVerwG, 31.03.1988 - 9 CB 31.88
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …
- BVerwG, 01.07.1987 - 9 CB 34.87
Wahl eines Richters - Recht auf den gesetzlichen Richter - Vorschriftswidrige …
- BVerwG, 14.05.1987 - 9 CB 31.87
Zulassung der Revision in Asylstreitverfahren - Islamischer Zwangsunterricht für …
- BFH, 31.07.1989 - VIII R 41/86
Fehler im Verfahren der Wahl von ehrenamtlichen Richtern im Sinne einer Gefahr …
- BVerwG, 01.07.1987 - 9 CB 35.87
Wahl eines Richters - Recht auf den gesetzlichen Richter - Vorschriftswidrige …
- BVerwG, 26.06.1987 - 9 CB 45.87
Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter - Fehler im Verfahren der Wahl …
- BVerwG, 23.06.1987 - 9 C 46.87
Fehlerhaftigkeit eines Wahlverfahrens hinsichtlich der Wahl von ehrenamtlichen …
- BVerwG, 30.12.1988 - 4 CB 42.88
Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsanordnung als irrevisibles …
- BVerwG, 28.04.1988 - 9 CB 21.88
Fehlerhaftigkeit eines Wahlverfahrens von ehrenamtlichen Richtern durch die …
- BVerwG, 08.07.1987 - 9 C 48.87
Fehlerhaftigkeit eines Wahlverfahrens hinsichtlich der Wahl von ehrenamtlichen …
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Rechtsprechung
| BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvR 340/81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 128 Abs. 3 § 513 Abs. 2
Zulässigkeit der Berufung bei Verletzung rechtlichen Gehörs - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Schriftliches Verfahren - Zulässigkeit der Berufung - Wirksamer Grundrechtsschutz - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Rechtsmittel
Verfahrensgang
- AG Heidelberg, 17.02.1981 - 22 C 27/81
- BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvR 340/81
Papierfundstellen
- BVerfGE 61, 78
- NJW 1982, 2368
- DÖV 1983, 431
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 475/78
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweis uf das …
Auszug aus BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvR 340/81
Unter dem Gesichtspunkt des wirksamen Grundrechtsschutzes ist es verfassungsrechtlich geboten, in den Fällen der Verletzung des rechtlichen Gehörs ein Rechtsmittel zuzulassen, wenn die Auslegung der einschlägigen Verfahrensvorschriften dies ermöglicht (vgl. BVerfGE 49, 252 [256]).Schon unter dem Gesichtspunkt des wirksamen Grundrechtsschutzes ist es verfassungsrechtlich geboten, in den Fällen der Verletzung des rechtlichen Gehörs ein Rechtsmittel zuzulassen, wenn die Auslegung der einschlägigen Verfahrensvorschriften dies ermöglicht (vgl. BVerfGE 49, 252 (256)).
- BVerfG, 02.03.1982 - 2 BvR 869/81
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtbeachtung der …
Auszug aus BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvR 340/81
Der erkennende Senat hat in seinem Beschluß vom 2. März 1982 ( 2 BvR 869/81 - Umdruck S. 4 f. -) ausgeführt:. - BVerfG, 27.02.1980 - 1 BvR 277/78
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …
Auszug aus BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvR 340/81
Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtete das Gericht, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten, im vorliegenden Falle die Klageerwiderung der Beschwerdeführerin vom 4. Februar 1981, in Erwägung zu ziehen, da sie innerhalb der richterlich bestimmten Frist bei Gericht eingegangen ist (vgl. BVerfGE 53, 219 (222) m. w. N.).
- BGH, 19.10.1989 - III ZR 111/88
Berücksichtigung der Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichterreichen der …
Daraus hat das Bundesverfassungsgericht die Verpflichtung der Fachgerichte hergeleitet, etwaige im Instanzenzug eingetretene Grundrechtsverstöße weitgehend selbst zu beseitigen (vgl. BVerfGE 49, 252, 258 [BVerfG 10.10.1978 - 1 BvR 475/78]; 63, 77, 79 [BVerfG 12.01.1983 - 2 BvR 964/82]; 73, 322, 327); dazu müßten sie von den ihnen zu Gebote stehenden, rechtlich vertretbaren Möglichkeiten Gebrauch machen (vgl. BVerfGE 49, 252, 260 [BVerfG 10.10.1978 - 1 BvR 475/78]; 61, 78, 80 [BVerfG 07.07.1982 - 2 BvR 340/81]; 73, 322, 327).In diesem Zusammenhang hat das Bundesverfassungsgericht von der Notwendigkeit gesprochen, von verschiedenen Wegen bei der Auslegung des Verfahrensrechts denjenigen zu beschreiten, der die Durchsetzung und Verwirklichung der Grundrechte der Verfahrensbeteiligten am ehesten gewährleiste (vgl. BVerfGE 49, 252, 257 [BVerfG 10.10.1978 - 1 BvR 475/78]; 60, 96, 99 [BVerfG 02.03.1982 - 2 BvR 869/81]; 61, 78, 80) [BVerfG 07.07.1982 - 2 BvR 340/81].
Das mag es rechtfertigen, § 513 Abs. 2 ZPO insoweit analog anzuwenden (in diesem Sinne etwa BVerfGE 60, 96, 98 f [BVerfG 02.03.1982 - 2 BvR 869/81]; 61, 78, 80 [BVerfG 07.07.1982 - 2 BvR 340/81]; BVerfG NJW 1985, 2250; LG Kiel AnwBl. 1984, 502; LG Frankfurt NJW 1985, 1171; LG Freiburg NJW-RR 1986, 616 [LG Freiburg 03.01.1986 - 9 S 383/85]; Kramer NJW 1978, 1411, 1416; Kahlke NJW 1985, 2231, 2234;… Stein/Jonas/Leipold ZPO 20. Aufl. § 128 Rn. 123;… Zöller/Stephan ZPO 15. Aufl. § 128 Rn. 19; vgl. auch LG Dortmund NJW 1986, 2959 [LG Dortmund 15.08.1985 - 17 S 498/84]; a.A. LG Bonn MDR 1984, 674, 675 [LG Bonn 27.04.1984 - 8 S 102/84]; LG Köln MDR 1987, 63 [LG Köln 16.07.1986 - 26 S 168/85]).
- BVerfG, 18.07.2019 - 2 BvR 1082/18
Nichtannahmebeschluss: Im Ergebnis keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches …
Dabei kommt es nicht auf ein Verschulden des Gerichts hinsichtlich der unterbliebenen Kenntnisnahme des Vorbringens an; die Gründe für den Gehörsverstoß, etwa in Form eines Versehens der gerichtlichen Geschäftsstelle beim Einsortieren des betreffenden Schriftsatzes in die Akte, sind nicht entscheidungserheblich (vgl. BVerfGE 53, 219 ; 60, 96 ; 60, 120 ; 61, 78 ; 61, 119 ; 62, 347 ; 67, 199 ; 72, 119 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. August 1992 - 2 BvR 1129/92 -, Rn. 22;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. Oktober 1992 - 1 BvR 1232/92 -, Rn. 4;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Dezember 1993 - 2 BvR 1173/93 -, Rn. 12;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Mai 1995 - 2 BvR 611/95 -, Rn. 27;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Juli 1997 - 2 BvR 570/96 -, Rn. 22;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Dezember 2012 - 2 BvR 1294/10 -, Rn. 14;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2016 - 2 BvR 1552/14 -, Rn. 11;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. August 2018 - 2 BvR 745/14 -, Rn. 22; stRspr). - BVerfG, 28.09.1982 - 2 BvR 125/82
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines …
Im Beschluß vom 7. Juli 1982 - 2 BvR 340/81 -, Umdruck S. 3 f., wurde diese Rechtsprechung bekräftigt.Die Einlegung der Berufung konnte dem Beschwerdeführer jedoch nicht zugemutet werden (vgl. Beschluß vom 2. März 1982 - 2 BvR 869/81 -, Umdruck S. 5, und vom 7. Juli 1982 - 2 BvR 340/81 -, Umdruck S. 4 f.).
In diesem Sinne gebietet Art. 103 Abs. 1 GG in Verbindung mit den Grundsätzen der Zivilprozeßordnung die Berücksichtigung jedes Schriftsatzes, der innerhalb einer gesetzlichen oder richterlich bestimmten Frist bei Gericht eingeht (st. Rspr., vgl. Beschluß vom 2. März 1982 - 2 BvR 869/81 -, Umdruck S. 5 f., Beschluß vom 7. Juli 1982 - 2 BvR 340/81 -, Umdruck S. 5).
- BAG, 21.07.1993 - 7 ABR 25/92
Nichtigkeitsantrag oder Gegenvorstellung wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs
Auch das Bundesverfassungsgericht hält bei einer geltend gemachten Verletzung des rechtlichen Gehörs nur dann die Zulassung eines Rechtsmittels oder Rechtsbehelfs durch die Fachgerichte für verfassungsrechtlich geboten, wenn die Auslegung der einschlägigen Verfahrensvorschriften dies ermöglicht (vgl. BVerfGE 60, 96, 99 [BVerfG 02.03.1982 - 2 BvR 869/81]; BVerfGE 61, 78, 80 [BVerfG 07.07.1982 - 2 BvR 340/81]; BVerfGE 61, 119, 121) [BVerfG 28.09.1982 - 2 BvR 125/82]. - BVerfG, 06.05.1986 - 1 BvR 677/84
Schwerer und unabwendbarer Nachteil i.S. von § 93c Satz 2 BVerfGG
a) In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist entschieden, daß ein rechtzeitig innerhalb einer gesetzlichen oder richterlichen Frist bei Gericht eingegangener Schriftsatz zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfGE 53, 219 (222); 61, 78 (81); 61, 119 (122)) und daß für die verfassungsrechtliche Beurteilung die Gründe für die unterbliebene Kenntnisnahme unerheblich sind (…vgl. BVerfGE 53, a.a.O., 222 f. m. w. N.).Vielmehr hat es es lediglich unter dem Gesichtspunkt des wirksamen Grundrechtsschutzes für geboten erachtet, bei der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ein Rechtsmittel zuzulassen, wenn die Auslegung der Verfahrensvorschriften das ermöglicht (vgl. BVerfGE 60, 96 (98 f.); 61, 78 (80); 61, 119 (121); 64, 203 (206)).
- BVerfG, 14.06.1983 - 1 BvR 545/82
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Durchführung eines …
Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt ausgesprochen, daß es unter dem Gesichtspunkt eines wirksamen Grundrechtsschutzes geboten ist, bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ein Rechtsmittel zuzulassen, wenn die Auslegung der Verfahrensvorschriften das ermöglicht (BVerfGE 60, 96 ; Senatsbeschlüsse 2 BvR 340/81 vom 7. Juli 1982 (= NJW 1982, S. 2368 ) und 2 BvR 125/82 vom 28. September 1982). - OLG Bremen, 23.08.1993 - 4 W 3/93
Vollstreckung eines Zuschlagsbeschlusses
Ist aber ein Rechtsmittel grundsätzlich - wenn auch unter eingeschränkten Voraussetzungen - gegeben, so ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei Grundrechtsverletzungen, insbesondere der Verletzung des rechtlichen Gehörs, von der Notwendigkeit auszugehen, bei der Auslegung des Verfahrensrechts denjenigen Weg zu beschreiten, der die Durchsetzung und Verwirklichung der Grundrechte der Beteiligten am ehesten gewährleistet (BVerfGE 49, 252 ,257; 60, 96, 99; 61, 78, 80).Darum geht es vorliegend jedoch nicht, weil eine rechtlich vertretbare Möglichkeit besteht, den Grundrechtsverstoß im Rahmen des Rechtsmittels der sofortigen Beschwerde ungeschehen zu machen, wobei bei der Auslegung der Zulässigkeit dieser Beschwerde der Weg zu beschreiten ist, der die Durchsetzung und Verwirklichung der Grundrecht der Verfahrensbeteiligten am ehesten gewährleistet (BVerfGE 49, 252, 257; 61, 78, 80).
- BVerfG, 25.11.1998 - 2 BvR 898/98
Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde trotz Verletzung des rechtlichen Gehörs
Rn. 12 Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht bereits in mehreren Entscheidungen betont, daß die Landgerichte im Fall der Verletzung rechtlichen Gehörs im schriftlichen Verfahren nach § 128 Abs. 2 ZPO (BVerfGE 60, 96 ; 61, 78 ; 61, 119 ; 64, 203 ) bzw. im vereinfachten Verfahren nach § 495a ZPO (…vgl. Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 1996 - 2 BvR 2316/96 -, NJW 1997, S. 1301) analog § 513 Abs. 2 ZPO die Berufung zulassen können. - LG Bonn, 27.04.1984 - 8 S 102/84
Zur analogen Anwendung des § 513 Abs. 2 ZPO auf Fälle des schriftlichen …
In BVerfGE 61, 78 [hier: IV (416) 268 a] wird es zwar als "zweifelhaft« angesehen, ob wegen der Erschöpfung des Rechtswegs die Verfassungsbeschwerde zulässig war; in BVerfGE 61, 119 (121) ist auch bereits davon die Rede, daß der "Rechtsweg nicht erschöpft« sei. - BVerfG, 29.07.1992 - 2 BvR 1224/92
Anspruch auf rechtliches Gehör bei unzulässig erfolgter richterlicher …
Hat ein Gericht einer Partei - und sei es auch unzulässigerweise - eine Äußerungsfrist eingeräumt, muß es einen innerhalb dieser Frist eingegangenen Schriftsatz bei seiner Entscheidung in Erwägung ziehen (vgl. BVerfGE 18, 380 [384]; 23, 286 [288]; 42, 243 [247]; 53, 219 [222]; 61, 78 [81]). - OLG Bremen, 24.09.1998 - 6 W 16/98
Unpfändbarkeit beweglicher Sachen wegen Erforderlichkeit für die …
- LG Duisburg, 26.09.1996 - 22 S 186/96
Erstellung eines Beweissicherungsgutachtens; Verletzung des Anspruchs auf …
- BFH, 23.06.1994 - I B 211/93
Klärungsbedürftigkeit der Frage der Berechtigung von fehlerhaften Vorprüfungen zu …
- LG Aachen, 11.06.1992 - 6 S 59/92
- VerfGH Sachsen, 12.12.1996 - 32-IV-96
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