Rechtsprechung
| BVerwG, 09.11.1984 - 1 WB 32.82, 1 WB 145.83 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Besetzung der Wehrdienstgerichte - Ehrenamtliche Richter - Organisation der Auslosung - Vorschlagsverfahren
- Wolters Kluwer
Besetzung der Wehrdienstgerichte; Ehrenamtliche Richter; Organisation der Auslosung; Vorschlagsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wehrdisziplinarrecht - Ehrenamtliche Richter - Wehrdienstgericht - Verfassungsmäßigkeit
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wehrdisziplinarrecht; Ehrenamtliche Richter; Wehrdienstgericht; Verfassungsmäßigkeit
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wehrdisziplinarrecht; Ehrenamtliche Richter; Wehrdienstgericht; Verfassungsmäßigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerwG, 04.08.1982 - 1 WB 32.82
- BVerwG, 27.10.1982 - 1 WB 32.82
- BVerwG, 09.02.1983 - 1 WB 32.82
- BVerwG, 26.03.1984 - 1 WB 32.82
- BVerwG, 26.04.1984 - 1 WB 32.82
- BVerwG, 25.06.1984 - 1 WB 32.82
- BVerwG, 14.08.1984 - 1 WB 32.82
- BVerwG, 16.10.1984 - 1 WB 32.82
- BVerwG, 26.10.1984 - 1 WB 32.82
- BVerwG, 09.11.1984 - 1 WB 32.82, 1 WB 145.83
- BVerwG, 13.11.1984 - 1 WB 32.82
- BVerwG, 18.12.1984 - 1 WB 32.82
Papierfundstellen
- BVerwGE 76, 286
- NJW 1985, 2347 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (9)
- BGH, 10.06.1980 - 5 StR 464/79
Verfahrensrüge wegen unzureichender Zeit zur Überprüfung der Besetzung des …
Auszug aus BVerwG, 09.11.1984 - 1 WB 32.82
Einen schwerwiegenden Fehler stellt das Übersehen von Mehrfachbenennungen jedenfalls nicht dar (vgl. dazu BGHSt 29, 283, 287).Insbesondere können in ihnen keine Entscheidungen oder Wahlakte gesehen werden, die in gesonderten Verfahren geprüft werden können und im übrigen von den Spruchgerichten hingenommen werden müßten (…vgl. Eyermann/Fröhler, VwGO 8. Aufl.§ 28 RdNr. 1 a;… Redeker/von Oertzen, VwGO 7. Aufl.§ 28 RdNr. 2;… Kopp. VwGO 6. Aufl.§ 28 RdNr. 5; BGHSt 22, 122; 29, 283, 287).
- BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten
Auszug aus BVerwG, 09.11.1984 - 1 WB 32.82
Das hat vorliegend auch bei Beachtung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Januar 1983 - 2 BvR 964/82 - (DRiZ 1983, 288) zu gelten. - BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 964/82
Richter - Revision - Beschwerdeführer - Entscheidung - Wiederaufnahmeantrag - …
Auszug aus BVerwG, 09.11.1984 - 1 WB 32.82
Das hat vorliegend auch bei Beachtung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Januar 1983 - 2 BvR 964/82 - (DRiZ 1983, 288) zu gelten.
- BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77
Eurocontrol I
Auszug aus BVerwG, 09.11.1984 - 1 WB 32.82
Es ist ausreichend, wenn hier die vom Bundesverfassungsgericht für die verfassungsrechtliche Nachprüfung angeblicher Verstöße der Gerichte gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG entwickelten Grundsätze entsprechend herangezogen werden (vgl. BVerfGE 3, 359, 364; 31, 47, 53 f.; 58, 1, 45). - BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53
Tatsachenfeststellung
Auszug aus BVerwG, 09.11.1984 - 1 WB 32.82
Es ist ausreichend, wenn hier die vom Bundesverfassungsgericht für die verfassungsrechtliche Nachprüfung angeblicher Verstöße der Gerichte gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG entwickelten Grundsätze entsprechend herangezogen werden (vgl. BVerfGE 3, 359, 364; 31, 47, 53 f.; 58, 1, 45). - BVerfG, 16.04.1969 - 2 BvR 115/69
Verfassungsbeschwerden gegen erstinstanzliche Eröffnungsbeschlüsse - Anspruch auf …
Auszug aus BVerwG, 09.11.1984 - 1 WB 32.82
Die ins einzelne gehende Ausgestaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Auswahlverfahrens ist dabei in rechtsstaatlich unbedenklichem Umfang (vgl. dazu BVerfGE 25, 336, 346) im Bereich der Benennung der Bundeswehr und im Bereich der Auslosung den Wehrdienstgerichten überlassen. - BVerfG, 28.04.1971 - 2 BvL 14/70
Wirksamkeit des Geschäftsverteilungsplans eines Gerichts bei unrichtiger …
Auszug aus BVerwG, 09.11.1984 - 1 WB 32.82
Es ist ausreichend, wenn hier die vom Bundesverfassungsgericht für die verfassungsrechtliche Nachprüfung angeblicher Verstöße der Gerichte gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG entwickelten Grundsätze entsprechend herangezogen werden (vgl. BVerfGE 3, 359, 364; 31, 47, 53 f.; 58, 1, 45). - BVerwG, 20.11.1979 - 1 WB 161.77
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 09.11.1984 - 1 WB 32.82
Die für die Mitwirkung bei der Entscheidungsfindung der Wehrdienstsenate des Bundesverwaltungsgerichts heranzuziehenden ehrenamtlichen Richter werden nach den Vorschriften der Wehrdisziplinarordnung berufen, und zwar unabhängig davon, ob die Verfahren im übrigen nach den Vorschriften der Wehrdisziplinarordnung oder der Wehrbeschwerdeordnung durchzuführen sind (vgl. BVerwGE 63, 289 f.). - BGH, 30.04.1968 - 1 StR 87/68
Verurteilung wegen Mordes, Mordversuchs und vollendeten Totschlags - …
Auszug aus BVerwG, 09.11.1984 - 1 WB 32.82
Insbesondere können in ihnen keine Entscheidungen oder Wahlakte gesehen werden, die in gesonderten Verfahren geprüft werden können und im übrigen von den Spruchgerichten hingenommen werden müßten (…vgl. Eyermann/Fröhler, VwGO 8. Aufl.§ 28 RdNr. 1 a;… Redeker/von Oertzen, VwGO 7. Aufl.§ 28 RdNr. 2;… Kopp. VwGO 6. Aufl.§ 28 RdNr. 5; BGHSt 22, 122; 29, 283, 287).
- BVerwG, 17.12.1992 - 2 WD 11.92
Meinungsäußerungsfreiheit von Soldaten - Überschreitung der Grenzen - …
Der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts hat in seinen Beschlüssen vom 26. April 1984 - BVerwG 1 WB 32.82 - (NZWehrr 1984, 209) und vom 9. November 1984 - BVerwG 1 WB 32.82, 145.83 - (BVerwGE 76, 286) diese gesetzlichen Bestimmungen für die Berufung der ehrenamtlichen Richter bei den Wehrdienstgerichten für mit Verfassungsrecht vereinbar erklärt; dies stimmt mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts überein (Beschlüsse vom 2. Mai 1967 - 2 BvL 1/66 - <BVerfGE 21, 391 [398]> und vom 17. Januar 1985 - 2 BvR 1389/84 -). - BVerwG, 24.09.1992 - 2 WD 13.91
Meinungsfreiheit eines Soldaten hinsichtlich der politischen und freiheitlich …
Daß die in der Wehrdisziplinarordnung getroffenen Regelungen für die Berufung der ehrenamtlichen Richter bei den Wehrdienstgerichten (§§ 68, 73 Abs. 4 WDO) mit Verfassungsrecht vereinbar sind, hat bereits der 1. Wehrdienstsenat eingehend dargelegt (Beschluß vom 9. November 1984 - BVerwG 1 WB 32.82, 145.83 - <BVerwGE 76, 286 = NZWehrr 1985, 117>). - BVerwG, 24.02.1993 - 1 WB 59.92
Ablehnung ehrenamtlicher Richter - Befangenheit - Gerichtliches Antragsverfahren
- BVerwG, 24.06.1982 - 1 WB 18.82
Grundsätzlicher Vorrang des öffentlichen Interesse an der sofortigen …
Das diesbezügliche Hauptsache verfahren ist vor dem Senat unter dem Aktenzeichen 1 WB 32/82 anhängig. - BVerwG, 19.04.1982 - 1 WB 18.82
Rechtsmittel
Den einschlägigen Hauptsacheantrag vom 16. Oktober 1981 hat der zuständige Vorgesetzte noch nicht vorgelegt; der Antragsteller hat sich insoweit mit einem weiteren Antrag - vom 19. März 1982 - an den Senat gewendet (Wehrbeschwerdeverfahren 1 WB 32/82). - BVerwG, 02.05.1989 - 2 WDB 2.89
Wehrdienstgericht - Ehrenamtlicher Richter - Auslosung
In jedem der bei ihnen anhängigen disziplinargerichtlichen Verfahren haben die Wehrdienstgerichte vielmehr gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, in Zweifelsfällen von Amts wegen, zu prüfen, ob sie nach den gesetzlichen Bestimmungen ordnungsgemäß besetzt sind (BVerwGE 76, 286, 290).
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Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.06.1985 - 2 B 36/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- saarheim.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1985, 2347
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 18.07.1969 - VII C 56.68
Raumvergabe an politische Parteien durch Gemeinden
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.06.1985 - 2 B 36/85
Mit dieser Begründung kann aber die Benutzung nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel nur verweigert werden, wenn eine ernste Gefahr droht und Schäden auf andere Weise nicht abgewehrt werden können (BVerwGE 32, 333 (337)).e) Auch ist die Ag. angesichts der angekündigten Gegendemonstrationen berechtigt, schon wegen der von ihr nur befürchteten Beschädigungen von der Ast. zu verlangen, daß sie vor Überlassung der Räumlichkeiten eine Sicherheit leistet (BVerwGE 32, 333 (337)).
- BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77
Kalkar I
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.06.1985 - 2 B 36/85
Diese binden nicht nur den Gesetzgeber, sondern vor allem im gesetzlich ungeregelten Bereich auch die Verwaltung (vgl. BVerfGE 49, 89 (142) = NJW 1979, 359; BVerfGE 66, 39 = NJW 1984, 601; v. Münch, GG, Art. 2 Rdnrn. 46 ff., 59 m. w. Nachw.). - BVerfG, 16.12.1983 - 2 BvR 1160/83
Nachrüstung
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.06.1985 - 2 B 36/85
Diese binden nicht nur den Gesetzgeber, sondern vor allem im gesetzlich ungeregelten Bereich auch die Verwaltung (vgl. BVerfGE 49, 89 (142) = NJW 1979, 359; BVerfGE 66, 39 = NJW 1984, 601; v. Münch, GG, Art. 2 Rdnrn. 46 ff., 59 m. w. Nachw.).
- BVerwG, 20.05.1983 - 2 WD 11.82
Berücksichtigung einer glaubhaften Distanzierung eines Soldaten von einer Partei …
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.06.1985 - 2 B 36/85
Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit einer Partei (vgl. BVerwG, NJW 1984, 813) fallen für die Ag. in diesem Zusammenhang nicht ins Gewicht; hierüber hat, soweit es sich um das politische Wirken einer Partei und deren sonstige Rechtsstellung handelt, allein das BVerfG zu urteilen (Art. 21 II GG). - VGH Bayern, 09.04.1979 - 167 VI 77
Atomrecht: Klagebefugnis einer Gemeinde gegen die Errichtung eines Atomkraftwerks
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.06.1985 - 2 B 36/85
Indessen ist den Gemeinden im Selbstverwaltungsbereich, obwohl ihre Tätigkeit der öffentlichen Gewalt zuzurechnen ist, bisher im allgemeinen nicht die Befugnis zugesprochen worden, zum Schutze der Grundrechte ihrer Einwohner Rechtsbehelfe einzulegen (vgl. VGH München, DVBl 1979, 673 (678)). - BVerwG, 11.09.1984 - 2 B 90.83
Berücksichtigung einer speziellen Eignung - Berücksichtigung des Dienstalters und …
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.06.1985 - 2 B 36/85
Es liegt im Ermessen der Gemeinde, auch Ortsfremde und auswärtige Personenvereinigungen zuzulassen; geschieht dies üblicherweise, so führt dies über den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 I GG) zu einer Ermessensbindung (vgl. Senat, Beschl. v. 22.11.1983 - 2 B 90/83). - BVerwG, 14.09.1984 - 2 B 8.83
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.06.1985 - 2 B 36/85
a) Allerdings darf in einem derartigen vorläufigen Verfahren die in der Hauptsache angestrebte Entscheidung nur ausnahmsweise vorweggenommen werden, wenn ein effektiver Rechtsschutz, der zur Vermeidung unzumutbarer Nachteile erforderlich ist, anders nicht erreicht werden kann (Senat, Beschl. v. 22.4. 1983 - 2 B 8/83;… Kopp,VwGO § 123, Rdnr. 13 m. w. Nachw.). - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 16.05.1984 - 12 B 53/84
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.06.1985 - 2 B 36/85
Auch die Gründe, mit denen die sofortige Vollziehbarkeit des Verbots eines Treffens ehemaliger Angehöriger der ... in ... bestätigt worden ist (Beschl. des 12. Senats dieses OVG v. 16.5. 1984 - 12 B 53/84), zeigen nicht auf, daß durch die Versammlung von ... Mitgliedern in der Festhalle von ... aus vergleichbaren Gründen eine ähnliche Gefahrenlage hervorgerufen wird. - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.05.1984 - 2 A 22/83
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.06.1985 - 2 B 36/85
Denn ein unmittelbares Benutzungsrecht findet ebenso wie ein aus der Ermessensbindung hergeleiteter Zulassungsanspruch seine Grenze in dem "Rahmen der bestehenden Vorschriften" (§ 22 I NdsGO, vgl. Senat, Urt. v. 9.5. 1984 - 2 A 22/83).
- OVG Thüringen, 16.09.2008 - 2 EO 490/08
Nutzung einer Stadthalle durch politische Partei
Auch Kommunen als Träger öffentlicher Gewalt sind grundsätzlich verpflichtet, diesen Anspruch auf Gleichbehandlung der Parteien zu beachten (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. Oktober 1969 - VII C 27.69 und 29.69 -, Buchholz 150 § 5 Nr. 2 und 3, vom 18. Juli 1969 - VII C 4.69 -, Buchholz 150 § 5 Nr. 1 und Beschluss vom 27. August 1991 - 7 B 19/91 - zit. nach juris; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 18. Februar 1994 - 1 S 436/94 -, NVwZ 1994, 587 und vom 11. Mai 1995 - 1 S 1283/95 -, NVwZ-RR 1996, 681; Bayerischer VGH, Beschluss vom 5. Mai 1982 - 4 CE 82 A.898 -, BayVBl. 1984, 246; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 7. Juni 1985 - 2 B 36/85 - NJW 1985, 2347 und vom 28. Februar 2007 - 10 M 74/07 -NordÖR 2007, 164-165). - OVG Thüringen, 26.10.2004 - 2 EO 1377/04
Kommunalrecht; Anspruch der NPD auf Nutzung einer kommunalen Halle zur …
Der Senat verkennt zwar nicht, dass ein ungefährdeter und durchsetzbarer Rechtsanspruch gegen einen privaten Vermieter eines Veranstaltungsraumes einem Rechtsschutzgesuch, das auf die Erzwingung einer Hallenüberlassung durch einen öffentlichen Träger gerichtet ist, unter Umständen entgegengehalten werden kann (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. Juni 1985 - 2 B 36/85 -, NJW 1985, 2347).In der Rechtsprechung ist allgemein anerkannt, dass auch die Gemeinden als Träger öffentlicher Gewalt grundsätzlich verpflichtet sind, diesen Anspruch auf Gleichbehandlung der Parteien zu beachten (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. Oktober 1969 - VII C 27.69 und 29.69 -, Buchholz 150 § 5 Nr. 2 und 3, Urteil vom 18. Juli 1969 - VII C 4.69 -, Buchholz 150 § 5 Nr. 1, Beschluss vom 27. August 1991 - 7 B 19/91 - zit. nach juris; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 18. Februar 1994 - 1 S 436/94 -, NVwZ 1994, 587, und vom 11. Mai 1995 - 1 S 1283/95 -, NVwZ-RR 1996, 681; Bayerischer VGH, Beschluss vom 5. Mai 1982 - 4 CE 82 A.898 -, BayVBl. 1984, 246; OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. Juni 1985, a. a. O.).
Die Sollvorschrift des § 5 Abs. 1 Satz 1 PartG räumt der Antragsgegnerin nämlich kein weites, unkontrollierbares Versagungsermessen ein, sondern ermöglicht ihr nur, den Gleichbehandlungsanspruch unter bestimmten, in der Rechtsordnung vorgezeichneten Voraussetzungen zu beschränken und ausnahmsweise mit Rücksicht auf höherrangige Rechtsgüter oder vordringliche Interessen abzulehnen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. Juni 1985, a. a. O.).
- VG Lüneburg, 12.05.2022 - 1 B 17/22
Änderung des Widmungszwecks; Indizien; Neue Einrichtung; öffentliche Einrichtung; …
Das Diskriminierungsverbot tritt erst dann zurück, wenn das Bundesverfassungsgericht eine Partei gemäß Art. 21 Abs. 2 und 4 GG für verfassungswidrig erklärt hat (…vgl. Hessischer VGH, Beschl. v. 23.2.2018 - 8 B 23/18 -, juris Rn. 4, Urt. v. 5.4.2017 - 8 C 459/17.N, 8 B 458/17.N -, juris Rn. 38 ff.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 7.6.1985 - 2 B 36/85 -, NJW 1985, 2347, 2348).Diese Entscheidung, die eine Partei im Rahmen ihres Selbstorganisationsrechts trifft, ist grundsätzlich hinzunehmen (…vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 16.10.2014 - 1 S 1855/14 -, juris Rn. 9;… VG Düsseldorf, Beschl. v. 2.9.2021 - 20 L 1877/21 -, juris Rn. 12;… zu Fraktionsveranstaltungen: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 28.6.2018 - 15 B 875/18 -, juris Rn. 34 ff. m.w.N.;… VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 8.4.2019 - 15 L 530/19 -, juris Rn. 11; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 7.6.1985 - 2 B 36/85 -, NJW 1985, 2347, 2348).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2004 - 8 E 379/04
Verwaltungsrechtsweg bei Klage einer Partei gegen Sparkasse auf Kontoeröffnung
Hamb. OVG, Beschluss vom 18.4.2002 - 1 So 35/02 -, Seite 3 des Beschlussabdrucks; VG Berlin, Beschluss vom 5.2.2004 - VG 25 A 207.03 -, Seite 5 des Beschlussabdrucks; BVerwG, Beschluss vom 21.7.1989 - 7 B 184.88 -, NJW 1990, 134 f.; Nds. OVG, Beschluss vom 7.6.1985 - 2 B 36/85 -, NJW 1985, 2347. - VG Berlin, 16.07.2010 - 2 K 93.09
NPD-Bundesparteitag: Räume mussten uneingeschränkt überlassen werden
Der Schutz der öffentlichen Einrichtung vor drohenden Beschädigungen und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere auch im Zusammenhang mit Gegendemonstrationen, kann nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nur ausnahmsweise dann zur Verweigerung der Raumüberlassung führen, wenn eine ernste Gefahr droht und Schäden auf andere Weise nicht abgewehrt werden können (…VGH Bad.-Württ., a.a.O.; Bay. VGH, Beschluss vom 25. Juni 1993 - 4 CE 93.1966 -, BayVBl. 1993, 567; OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. Juni 1985 - 2 B 36.85 -, NJW 1985, 2347 [2348]; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 18. Juli 1969 - BVerwG VII C 56.68 -, BVerwGE 32, 333 [337]). - VGH Baden-Württemberg, 09.04.1987 - 1 S 851/87
Zulassung politischer Parteien zur Benutzung kommunaler Einrichtungen
Gegen dieses Schadensrisiko sich auf Kosten des Veranstalters abzusichern, ist die Antragsgegnerin grundsätzlich befugt (ebenso OVG Lüneburg, Beschl. v. 7.6.1985, NJW 1985, 2347). - OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2010 - 4 M 216/10
Zusammenschluss der Gemeinde Allrode und der Stadt Thale ist vorläufig zu …
Rn. 5 In diesem Sinne ist eine vorläufige Regelung nötig, wenn besondere Gründe gegeben sind, die es als unzumutbar erscheinen lassen, den Antragsteller zur Durchsetzung seines Anspruchs auf das Hauptsacheverfahren zu verweisen (NdsOVG, Beschl. v. 07.06.1985 - 2 B 36/85 -, NJW 1985, 2347). - VGH Baden-Württemberg, 25.05.1990 - 1 S 1103/90
Zulassungsanspruch zu einer öffentlichen Einrichtung bei "gefahrgeneigten oder …
Dies entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 9.4.1987 …und vom 23.5.1989, aaO.; ebenso: OVG Lüneburg, Beschluß vom 7.6.1985, NJW 1985, 2347, 2349; Ossenbühl, DVBl. 1973, 289, 297 f.), an der er nach summarischer Prüfung trotz der von der Antragstellerin geäußerten Bedenken (vgl. auch Vollmer, DVBl. 1989, 1087, 1093) festhält. - VGH Hessen, 26.03.1987 - 2 TG 820/87
Grenzen des Zulassungsanspruchs zur Benutzung gemeindlicher Räume bei Aufruf zur …
Vielmehr verweist der Begriff "bestehende Vorschriften" als Generalklausel auf die geltende Rechtsordnung, so daß unter den Vorschriften im Sinne des § 20 Abs. 1 HGO grundsätzlich auch gesetzliche Bestimmungen zu verstehen sind, die nicht unmittelbar zur Regelung der Benutzung einer öffentlichen Einrichtung erlassen worden sind (in der Rechtsprechung wird dieser Begriff in einem weiten Sinn verstanden, vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 1969, BVerwGE 32, 333, 337; OVG Lüneburg, Beschluß vom 7. Juni 1985, NJW 1985, 2347, 2348). - OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2010 - 4 M 217/10
Zusammenschluss der Gemeinde Allrode und der Stadt Thale ist vorläufig zu …
Rn. 5 In diesem Sinne ist eine vorläufige Regelung nötig, wenn besondere Gründe gegeben sind, die es als unzumutbar erscheinen lassen, den Antragsteller zur Durchsetzung seines Anspruchs auf das Hauptsacheverfahren zu verweisen (NdsOVG, Beschl. v. 07.06.1985 - 2 B 36/85 -, NJW 1985, 2347). - VG Stade, 02.09.2020 - 1 B 1322/20
Fraktion; Gleichbehandlungsgrundsatz; öffentliche Einrichtung; Willkürverbot; …
- VG Magdeburg, 12.11.2013 - 9 B 329/13
Gebietsänderungsvertrag Stadt Ballenstedt - Gemeinde Rieder
- VG Magdeburg, 03.04.2007 - 9 B 59/07
- OVG Saarland, 28.04.1987 - 2 W 278/87
Zuweisung eines Standplatzes für ein Fahrgeschäft (Autoscooter) für das …
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