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Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 13.08.1985

Rechtsprechung
   BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvR 1248/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,873
BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvR 1248/82 (https://dejure.org/1985,873)
BVerfG, Entscheidung vom 24.04.1985 - 2 BvR 1248/82 (https://dejure.org/1985,873)
BVerfG, Entscheidung vom 24. April 1985 - 2 BvR 1248/82 (https://dejure.org/1985,873)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; ZPO § 282 Abs. 1 § 296a § 356
    Verfassungsrechtliche Grenzen der Anwendung zuvilprozessualer Präklusionsvorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtliches Gehör - Zivilprozeß - Präklusion - Fristversäumnis - Verfassungsmäßigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 69, 248
  • NJW 1985, 3005
  • MDR 1985, 817
 
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Wird zitiert von ... (38)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von Präklusionsvorschriften …

    Auszug aus BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvR 1248/82
    So bestehen von Verfassungs wegen grundsätzlich keine Bedenken gegen Verfahrensvorschriften, die dem Zweck der Beschleunigung des Zivilprozesses dienen und im Blick auf die das Zivilverfahren beherrschenden prozessualen Grundsätze und Maximen für die Parteien entsprechend ihrer rechtlichen Stellung im Verfahren Einlassungsfristen vorsehen, deren Nichtbeachtung die Zurückweisung verspäteten Vorbringens zur Folge hat, wenn dessen Berücksichtigung die Erledigung des Rechtsstreits verzögern würde (BVerfGE 54, 117 (123 f.)).

    Daß der Beschwerdeführer eine Verletzung des Gleichheitssatzes nicht ausdrücklich gerügt hat, hindert das Bundesverfassungsgericht nicht, im Rahmen der zulässigen Verfassungsbeschwerde seine Prüfung von Amts wegen hierauf zu erstrecken (vgl. BVerfGE 54, 117 (124)).

    Hinzukommen muß vielmehr, daß die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfGE 54, 117 (125); st. Rspr.).

  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf …

    Auszug aus BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvR 1248/82
    Das Grundrecht auf rechtliches Gehör gewährt aber keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Vortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts - soweit dieses selbst verfassungsmäßig ist - ganz oder teilweise außer Betracht lassen (vgl. BVerfGE 50, 32 (35) m. w. N.).
  • BVerfG, 29.11.1983 - 1 BvR 1313/82
    Auszug aus BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvR 1248/82
    Erst nach deren fruchtlosem Ablauf hätte das Gericht, wenn es nach seiner freien Überzeugung durch die Erhebung des Beweises zu einer Verzögerung des Prozesses gekommen wäre, die Beweiserhebung ablehnen können (vgl. BVerfGE 65, 305 (307 f.)).
  • BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
    Auszug aus BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvR 1248/82
    Einer Entscheidung über den Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe und Beiordnung eines Verfahrensbevollmächtigten bedarf es unter diesen Umständen nicht mehr (vgl. BVerfGE 62, 392 (397)).
  • BGH, 05.11.1973 - II ZR 165/72

    Ablehnung eines Beweisangebots mangels ladungsfähiger Anschrift des Zeugen

    Auszug aus BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvR 1248/82
    Somit stand der Aufnahme des Beweises ein "Hindernis von ungewisser Dauer" entgegen (vgl. BGH, NJW 1974, S. 188 ), und die Mitteilung der ladungsfähigen Anschrift der Zeugin diente lediglich der Beseitigung dieses Hindernisses.
  • BSG, 19.04.2016 - B 1 KR 33/15 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütung für Krankenhausbehandlung - …

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (…vgl zum Ganzen BSGE 116, 130 = SozR 4-2500 § 276 Nr. 6, RdNr 19 f) findet das Bild von der "Waffengleichheit" einen angemessenen Ort im Wertungsfeld der Gleichbehandlung im Prozessrecht (vgl zB BVerfG <Kammer> Beschluss vom 11.5.2009 - 1 BvR 1517/08 - NJW 2009, 3417 RdNr 46; Safferling, NStZ 2004, 181 ff;… Vollkommer in Festschrift für Karl Heinz Schwab zum 70. Geburtstag 1990, S 503 ff; Tettinger, Fairneß und Waffengleichheit, 1984, S 18 ff, abgrenzend S 19, Fn 93), mag es auch von diesem Ausgangspunkt her ins materielle Recht ausstrahlen (etwa in den Grenzbereich: Beweislastregeln, vgl zB BVerfGE 52, 131, 144, 165;… vgl auch Krämer in Festschrift für Günter Hirsch zum 65. Geburtstag 2008, S 387 ff). Das Gebot der "Waffengleichheit" wirkt dort einer Ungleichgewichtslage zwischen den Parteien eines Prozesses als Ausprägung der Rechtsstaatlichkeit und des allgemeinen Gleichheitssatzes entgegen (vgl zB BVerfGE 52, 131, 143 f; BVerfGK 14, 118, 121). Es gewährleistet die Gleichwertigkeit der prozessualen Stellung der Parteien vor dem Richter (vgl BVerfGE 52, 131, 144; 69, 248, 254; 117, 163, 185 mwN) und betrifft einen besonderen Aspekt der Rechtsschutzgleichheit und des fairen Verfahrens (vgl zB BVerfG <Kammer> Beschluss vom 28.1.2013 - 1 BvR 274/12 - NJW 2013, 1727 RdNr 20 f; BVerfG <Kammer> Beschluss vom 24.3.2011 - 1 BvR 2493/10 - NZS 2011, 775 RdNr 18; BVerfG <Kammer> Beschluss vom 22.6.2007 - 1 BvR 681/07 - NJW-RR 2007, 1713, 1714; BVerfGE 110, 226, 253 mwN; zu den Grenzen aufgrund rollenspezifischer Funktionsdifferenzierung vgl zB BVerfGE 133, 168 RdNr 59 mwN; BVerfGE 122, 248, 275 mwN) sowie der Garantie sozialen effektiven Rechtsschutzes (vgl zB BVerfG <Kammer> Beschluss vom 18.12.2001 - 1 BvR 391/01 - NZS 2002, 420)..
  • BVerfG, 12.12.2006 - 1 BvR 2576/04

    Erfolgshonorare

    Das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) und der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) gewährleisten insbesondere im Zivilprozess die Gleichwertigkeit der prozessualen Stellung der Parteien vor dem Richter (vgl. BVerfGE 52, 131 ; 69, 248 ).
  • BVerfG, 06.03.2003 - 2 BvR 397/02

    Zur Strafbarkeit des unerlaubten Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland

    Rn. 34 Willkürlich ist ein Richterspruch dann, wenn er unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 59, 98 ; 69, 248 ; 74, 102 ; stRspr).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 13.08.1985 - 1 BvR 925/85   

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BVerfG, 13.08.1985 - 1 BvR 925/85 (https://dejure.org/1985,1945)
BVerfG, Entscheidung vom 13.08.1985 - 1 BvR 925/85 (https://dejure.org/1985,1945)
BVerfG, Entscheidung vom 13. August 1985 - 1 BvR 925/85 (https://dejure.org/1985,1945)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sozialplan - Verfassungsmäßigkeit - Konkursverfahren - Vergleichsverfahren - Vertrauensschutz - Eigentumsgarantie

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Gesetz über den Sozialplan im Konkurs- und Vergleichsverfahren: Verfassungsmäßigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 3005
  • ZIP 1985, 1208
  • NZA 1985, 631
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 31.03.1993 - VIII ZR 91/92

    Beibringungsfrist für ladungsfähige Anschrift

    Die individualisierende Benennung eines Zeugen ist auch ohne Angabe seiner ladungsfähigen Anschrift ein den Anforderungen des § 373 ZPO genügender beachtlicher Beweisantritt (BGH, Urteile vom 8. Dezember 1988 - III ZR 107/87 = NJW 1989, 1732, 1733 und 5. November 1973 - II ZR 165/72 = NJW 1974, 188; siehe auch zu der vergleichbaren Angabe einer falschen Anschrift BVerfG, Beschlüsse vom 29. November 1983 - 1 BvR 1313/82 = NJW 1984, 1026 und 13. August 1985 - 1 BvR 925/85 = NJW 1985, 3005, 3006).
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