Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 26.02.1986 - 3 U 229/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- mansui.eu
BGB §§ 670, 683, 1298
Nichteheliche Lebensgemeinschaft; Ausgleichsansprüche bei Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft; kreditfinanzierter Pkw-Kauf; Verlöbnis; Darlehensrückzahlung und Kontoüberziehung. - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 705
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
Nichteheliche Lebensgemeinschaft; Ausgleichsansprüche; Verbesserung der Vermögensverhältnisse; Finanzierung von Anschaffungen; Zurückzahlung eines Kredits
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Nichteheliche Lebensgemeinschaft; Ausgleichsansprüche; Verbesserung der Vermögensverhältnisse; Finanzierung von Anschaffungen; Zurückzahlung eines Kredits
Verfahrensgang
- LG Aurich, 13.08.1985 - 4 O 31/85
- OLG Oldenburg, 26.02.1986 - 3 U 229/85
Papierfundstellen
- NJW 1986, 1817
- NJW-RR 1986, 868 (Ls.)
- MDR 1986, 498
- FamRZ 1986, 465
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.03.1980 - II ZR 191/79
Kredittilung für Lebenspartner I - Nichteheliche Lebensgemeinschaft, zur …
Auszug aus OLG Oldenburg, 26.02.1986 - 3 U 229/85
Auch die mit der Auflösung des Verlöbnisses verbundene Auflösung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft der Parteien führt zu keinem Erstattungsanspruch des Klägers: Wird eine solche Lebensgemeinschaft beendet, so haben die früheren Partner grundsätzlich keine Ausgleichsansprüche gegeneinander (BGHZ 77, 55 = FamRZ 1980, 664 = BGHF 2, 88, ständige Rechtsprechung). - BGH, 23.02.1981 - II ZR 124/80
Ausgleich von Ratenzahlungen auf einen während einer nichtehelichen …
Auszug aus OLG Oldenburg, 26.02.1986 - 3 U 229/85
Soweit in der Rechtsprechung gleichwohl nach der Beendigung der Lebensgemeinschaft einem Partner gegen den anderen Erstattungsansprüche wegen noch nicht zurückgeführter Kredite zuerkannt worden sind, sind diese Entscheidungen auf Geschäftsbesorgung oder auf Geschäftsführung ohne Auftrag gestützt worden (vgl. BGH FamRZ 1981, 530 = BGHF 2, 460; OLG Frankfurt FamRZ 1984, 1013). - BGH, 20.01.1983 - II ZR 91/82
Anspruch eines Ehegatten auf Ausgleich von Aufwendungen für das Hausgrundstück …
Auszug aus OLG Oldenburg, 26.02.1986 - 3 U 229/85
Für die rechtliche Bewertung ist das aber unerheblich; entscheidend ist allein, daß das Geld zu der Zeit des Zusammenlebens und für die Lebensgemeinschaft aufgenommen wird (vgl. BGH FamRZ 1983, 349 = BGHF 3, 795).
- OLG Saarbrücken, 04.03.1997 - 9 W 66/97
Freistellungsanspruch gegen Lebensgefährten aus rechtsgeschäftlicher Zusage und …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Karlsruhe, 13.10.1993 - 6 U 57/93
Auseinandersetzung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
5 Vgl. auch Staudi,碧er/Stn 波,Anh. zu§§ 1297 ff. Rdnr.68.6 Nichteheliche Lebensgemeinschaften und Verm6gensausgleich, S. 90.7 Kritisch bereits Grziwo女, MittBç"ºNot 1991, 69 f. u. Partnerschaftsvertrag fr die nichteheliche Lebensgemeinschaft, 2.Aufl., 5.45.8 NJW 1986, 1817 . - OLG Frankfurt, 26.05.1999 - 19 U 98/98
Bewilligung der Löschung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit; Anpassung …
Grundsätzlich sind also Leistungen und Zuwendungen beider Parteien während der Dauer des eheähnlichen Zusammenlebens überhaupt nicht ausgleichspflichtig, auch nicht, wenn sie ganz überwiegend von einem Partner stammen (vgl. BGH FamRZ 1983, 1213; OLG Brandenburg NJW E-FER 1997, 35; OLG Oldenburg NJW 1986, 1817 [OLG Oldenburg 26.02.1986 - 3 U 229/85]). - OLG München, 28.07.1987 - 5 U 2074/87
Bauernhaus; Renovierung; Lebensgemeinschaft; Nichtehelich; Aufwendung; Haus; …
Der Senat folgt der ständigen Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1983, 1055; OLG Oldenburg NJW 1986, 1817 ), daß bei einer Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft die früheren Partner grundsätzlich keine Ausgleichsansprüche gegeneinander haben, es sei denn, sie hätten etwas Abweichendes vereinbart.
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 18.09.1985 - 24 U 220/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- Wolters Kluwer
Leasingvertrag als ein verdecktes Abzahlungsgeschäft i.S.d. § 6 Abzahlungsgesetz (AbzG); Einräumung eines Erwerbsrechts im schriftlichen Leasingvertrag als Indiz für die Annahme einer dauerhaften Übertragung des Leasingobjekts auf den Leasingnehmer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 04.10.1984 - 21 O 185/84
- OLG Köln, 18.09.1985 - 24 U 220/84
Papierfundstellen
- NJW 1986, 1817 (Ls.)
- NJW-RR 1986, 671
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 24.10.1979 - VIII ZR 235/78
Voraussetzungen für die Anfechtung eines Leasingvertrages wegen arglistiger …
Auszug aus OLG Köln, 18.09.1985 - 24 U 220/84
Bei der Frage, ob ein Leasingvertrag ein verdecktes Abzahlungsgeschäft im Sinne des § 6 AbzG darstellt, kommt es entscheidend darauf an, ob der Vertrag die Übertragung der Sachsubstanz zum Endziel hat, ob also die Sache bei störungsfreiem Vertragsablauf dem Leasingnehmer endgültig verbleiben soll (BGH NJW 1977, 1058 [BGH 09.03.1977 - VIII ZR 192/75] ; NJW 1980, 234; ferner Urteil des BGH v. 24. April 1985 - Az.: VIII ZR 95/84 - S. 7).Ob der Schriftformklausel eine andere rechtliche Bedeutung beizumessen wäre, wenn der Zeuge K... die Zusage ohne Rückversicherung bei der Klägerin gemacht hätte, kann dahinstehen (vgl. zum Problemkreis BGH NJW 1980, 234, 235 [BGH 24.10.1979 - VIII ZR 235/78] ;… einschränkend BGH Urteil v. 24.4.1985, S. 15).
- BGH, 24.04.1985 - VIII ZR 95/84
Leasingvertrag als verdecktes Abzahlungsgeschäft
Auszug aus OLG Köln, 18.09.1985 - 24 U 220/84
Bei der Frage, ob ein Leasingvertrag ein verdecktes Abzahlungsgeschäft im Sinne des § 6 AbzG darstellt, kommt es entscheidend darauf an, ob der Vertrag die Übertragung der Sachsubstanz zum Endziel hat, ob also die Sache bei störungsfreiem Vertragsablauf dem Leasingnehmer endgültig verbleiben soll (BGH NJW 1977, 1058 [BGH 09.03.1977 - VIII ZR 192/75] ; NJW 1980, 234; ferner Urteil des BGH v. 24. April 1985 - Az.: VIII ZR 95/84 - S. 7). - BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 709/80
Verwirkung im Unterhaltsrecht
Auszug aus OLG Köln, 18.09.1985 - 24 U 220/84
Wie ein Anspruch, so ist auch ein Gestaltungsrecht nur verwirkt, wenn seit der Möglichkeit seiner Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzutreten, aufgrund derer die verspätete Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt (Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 242 Bem. 9 a, BGH NJW 1982, 1999 [BGH 16.06.1982 - IVb ZR 709/80] ).
- BGH, 09.03.1977 - VIII ZR 192/75
Vorliegen eines verdeckten Abzahlungsgeschäftes beim Abschluss eines …
Auszug aus OLG Köln, 18.09.1985 - 24 U 220/84
Bei der Frage, ob ein Leasingvertrag ein verdecktes Abzahlungsgeschäft im Sinne des § 6 AbzG darstellt, kommt es entscheidend darauf an, ob der Vertrag die Übertragung der Sachsubstanz zum Endziel hat, ob also die Sache bei störungsfreiem Vertragsablauf dem Leasingnehmer endgültig verbleiben soll (BGH NJW 1977, 1058 [BGH 09.03.1977 - VIII ZR 192/75] ; NJW 1980, 234; ferner Urteil des BGH v. 24. April 1985 - Az.: VIII ZR 95/84 - S. 7). - OLG Karlsruhe, 17.01.1980 - 12 U 111/79
Vereinbarkeit von Schriftformklauseln mit § 9 AGB-Gesetz; Wirksamkeit von …
Auszug aus OLG Köln, 18.09.1985 - 24 U 220/84
Dies folgt bereits aus dem Vorrang der Individualabrede nach § 4 AGBG (BGH a.a.O., OLG Karlsruhe NJW 1981, 405, 406 [OLG Karlsruhe 17.01.1980 - 12 U 111/79] ;… Palandt-Heinrichs, 44. Aufl., Bern. 2 c zu § 5 AGBG , vgl. auch Kötz in Münch. Komm., 2. Aufl., Rdnr. 9 zu § 4 AGBG, Staudinger-Schlösser, 12. Aufl., Rdnr. 24/25 zu § 4 AGBG m.w.N.). - OLG Stuttgart, 24.01.1984 - 6 U 94/83
Auszug aus OLG Köln, 18.09.1985 - 24 U 220/84
In seinem zuletzt genannten Urteil vom 24.4.1985, welches als Revisionsentscheidung zum Urteil des OLG Stuttgart (NJW 1984, 1628 ff) ergangen ist, hat sich der Bundesgerichtshof zu dieser Frage ausführlich mit anderen, in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Meinungen auseinandergesetzt und diese mit überzeugender Begründung abgelehnt.
- BGH, 08.10.1990 - VIII ZR 247/89
Formularmäßige Vereinbarung eines fristlosen Kündigungsrechts des Leasinggebers …
Soweit sich die Revision zur Rechtfertigung ihres gegenteiligen Standpunktes auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 18. September 1985 (NJW-RR 1986, 671) beruft, verkennt sie, daß in dieser Entscheidung das Endziel "Substanzübertragung" nicht aus dem im Vertrag fixierten Restwert von 10 % sondern - im Einklang mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats - aus einem mündlich vereinbarten Recht des Leasingnehmers abgeleitet wurde, die Leasingsache nach Ablauf der Vertragszeit zum Restwertpreis von 10 % zu erwerben. - OLG Köln, 06.12.1990 - 1 U 9/90 Rn. 7 Den ihm nach allgemeinen Grundsätzen obliegenden Beweis der Einräumung des Erwerbsrechts (vgl. hierzu OLG Köln EWiR 1986, 921 = NJW-RR 1986, 671 = NJW 1986, 1817 - 24. ZS -) hat der Kläger geführt.
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