Rechtsprechung
| OLG Köln, 19.02.1986 - 2 Wx 49/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit eines vom Erblasser möglicherweise vergessenen Testaments ; Pflicht eines im Ausland zugelassenen Rechtsanwalts eine bei einem deutschen Gericht eingereichte Beschwerde durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt unterzeichnen zu lassen; Beerbung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nrw.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 11.09.1985 - 3 T 386/84
- OLG Köln, 19.02.1986 - 2 Wx 49/85
- OLG Köln, 08.09.1986 - 2 Wx 49/85
Papierfundstellen
- NJW 1986, 2199
- Rpfleger 1986, 224
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Köln, 30.04.1993 - 2 Wx 58/92
Enterbung des Schlußerben - §§ 2269, 2270 Abs. 2, 2271 Abs. 2 BGB, doppelte …
Die Tatsachenfeststellung und die Auslegung durch das Landgericht können im Verfahren der weiteren Beschwerde nur auf Rechtsfehler (§§ 27 Abs. 1 Satz 2 FGG, 550, 561 ZPO), d.h. nur darauf überprüft werden, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG), alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und nicht gegen gesetzliche Auslegungs- oder Beweisregeln, gegen die Denkgesetze oder gegen feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. Senat, MDR 1982, 678:, NJW 1986, 2199, 2200; FamRZ 1989, 549, 550: 1990, 438, 439; 1991, 1356, 1357; Rpfleger 1982, 424; 1989, 105, 106 m.w.Nachw.).Die Auslegung einer letztwilligen Verfügung hält der Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht vielmehr bereits dann stand, wenn der vom Tatrichter gezogene Schluß möglich ist (Senat, NJW 1986, 2199, 2200; FamRZ 1991, 1356, 1357 m.w.Nachw.).
- LG Köln, 15.07.2014 - 2 O 534/13
Beweglicher französischer Nachlass; Erbstatut; deutsche Staatsangehörigkeit; …
Das Erbstatut ist auch für die Testamentsauslegung maßgeblich (BayObLG v. 18.03.2003 - 1 Z BR 71/02, ZEV 2003, 503, dort Tz.65; OLG Düsseldorf v. 13.06.2013 - I-3 Wx 246/12 u.a., ZEV 2013, 552; OLG Köln v. 19.02.1986 - 2 Wx 49/85, NJW 86, 2199); nach dem Erbstatut beurteilen sich grundsätzlich auch die Voraussetzungen und Wirkungen der Verfügungen von Todes wegen, insbesondere der statthafte Inhalt des Testaments hinsichtlich der Möglichkeit von Erbeinsetzungen oder Vermächtnisanordnungen (…Thorn, in: Palandt, BGB, 73. Aufl. 2014, Art. 25 EGBGB Rz 11). - OLG Köln, 29.01.1993 - 2 Wx 48/92
Prüfungsmaßstab eines Nachlassgerichts bei Anfechtung einer letztwilligen …
Die Tatsachenfeststellung und die Auslegung durch das Landgericht können im Verfahren der weiteren Beschwerde nur auf Rechtsfehler ( §§ 27 Abs. 1 Satz 2 FGG . 550, 561 ZPO ), d.h. nur darauf überprüft werden, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht ( § 12 FGG ), alle wesentlichen Umstände berücksichtigt ( § 25 FGG ) und nicht gegen gesetzliche Auslegungs- oder Beweisregeln, gegen die Denkgesetze oder gegen feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. Senat, MDR 1982, 678; NJW 1986, 2199, 2200 [OLG Köln 19.02.1986 - 2 Wx 49/85] ; FamRZ 1989, 549, 550; 1990, 438, 439 [OLG Köln 29.11.1989 - 2 Wx 31/89] ; 1991, 1356, 1357 [OLG Köln 03.09.1990 - 2 Wx 3/90] ; Rpfleger 1982, 424; 1989, 1055, 106; …Die Auslegung einer letztwilligen Verfügung hält der Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht vielmehr bereits dann stand, wenn der vom Tatrichter gezogene Schluß - wie hier - möglich ist (Senat NJW 1986, 2199, 2200 [OLG Köln 19.02.1986 - 2 Wx 49/85] ; FamRZ 1991, 549, 550 [BGH 05.12.1990 - XII ZB 121/90] ; …
- OLG Köln, 02.10.1995 - 2 Wx 33/95 Die Tatsachenfeststellung und die Auslegung durch das Landgericht können im Verfahren der weiteren Beschwerde nur auf Rechtsfehler (§§ 27 I 2 FGG, 550, 561 ZPO), d.h. nur darauf überprüft werden, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG) alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und nicht gegen gesetzliche Auslegungs- oder Beweisregeln, gegen die Denkgesetze oder gegen feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. Senat NJW 1986, 2199; FamRZ 1989, 549; 1991, 1356;… Keidel-Kuntze-Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, Teil A, 13. Auflage (1992), § 27 Rn. 48 mit weiteren Nachweisen).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 20.02.1986 - 6 U 147/85 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1986, 2199
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Düsseldorf, 15.12.1994 - 6 U 59/94
Delaware Corporation
Dies haben der Bundesgerichtshof und ihm folgend mehrere Oberlandesgerichts für nach liechtensteinischem und englischem Recht gegründete juristische Personen vor und nach der Neufassung des EGBGB vom 25.07.1986 wiederholt entschieden (vgl. BGHZ 97, 269, 272 = NJW 86, 2194; BGHZ 78, 318, 334 = NJW 81, 522, 525; OLG Oldenburg NJW 90, 1422, 1423; KG Berlin NJW 89, 3100, 3101; OLG München NJW 86, 2197, 2198; OLG Hamburg NJW 86, 2199). - KG, 11.02.1997 - 1 W 3412/96
Rechtsfähigkeit einer ausländischen Kapitalgesellschaft; Prüfungsbefugnis des …
3 Z 148/85">NJW 1986, 3029/3030; OLG Frankfurt/Main DB 1990, 1224; OLG Hamm, DB 1995, 137; OLG Hamburg, NJW 1986, 2199; KG, 6. Senat, NJW 1989, 3100; OLG München, NJW 1986, 2197; OLG Oldenburg, NJW 1990, 1422; OLG Saarbrücken, DNotZ 1990, 194). - OLG München, 12.09.2002 - 19 U 1844/02
Haftung einer nach amerikanischem Recht gegründeten Gesellschaft wegen Verletzung …
Anhaltspunkte dafür, dass die Fa. ... d. h. ihre geschäftsführenden Gesellschafter, am offiziellen Firmensitz in den USA tätig gewesen sind und dort ein Büro unterhalten haben (vgl. zur Rechtsprechung zur Sitztheorie: OLG Hamburg NJW 1986, 2199, OLG München NJW 1986, 2197 , OLG Oldenburg NJW 1990, 1422). - LG Hamburg, 31.05.1990 - 302 O 113/90 Ausweislich der Auftragsvertragsurkunde, die die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit hat (…vgl. Palandt/Heinrichs, aaO, zu § 125 Anm. 5 mwN), ist dieser Auftragsvertrag durch Antrag und Annahme beziehungsweise durch offer and acceptance erst im Inland und nicht im Ausland, insbesondere nicht in E. oder Ö. zustande gekommen; zwar hat der ausländische Antragsteller die Auftragsurkunde im Ausland unterzeichnet und einem Boten der vormaligen Antragstellerin zusammen mit dem ersten Vorschuß übergeben, der den Auftrag nach H. unstreitig überbracht hat; der Auftragsvertrag ist damit jedoch unstreitig erst durch Entgegennahme der Auftragsurkunde durch die vormalige Antragsgegnerin zu 1) im Inland zustande gekommen; der Auftragsvertrag hat damit keinen relevanten außerinländischen Bezug mit der Folge, daß die Rechtswahlklausel an den Art. 27, 31 EGBG zu messen ist, zumal die vormalige Antragsgegnerin zu 1) durch die Verlagerung ihres Verwaltungssitzes ins Inland nach der herrschenden inländischen Sitztheorie (vgl. BGHZ 97, 269, 271 ff.;… Palandt/Heinrichs, 49. Aufl., Anhang zu § 12 EGBG, Anm. 2 mwN) als faktische inländische Gesellschaft mit der Folge zu behandeln ist, daß ein Statutenwechsel stattgefunden hat (BGH, aaO, OLG Hamburg NJW 1986, 2199; OLG Oldenburg, NJW 1990, 1422, 1423;… Palandt/ Heinrichs, aaO); unstreitig ist der e. Verwaltungssitz ins Inland verlegt worden, wo unstreitig nach der Gründung der vormaligen Antragsgegnerin zu 1) sämtliche wesentlichen Aktivitäten dieser Firma stattfanden; unstreitig hatte sie nur noch einen Briefkastensitz in L.; in diesem Kontext ist irrelevant, daß sie zudem nach inländischem Recht nicht eintragungsfähig war (vgl. OLG München, NJW 1986, 2197 ff. BayObLG Band 86, 351 ff.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".